• Keine Ergebnisse gefunden

Vertrag über IT-Dienstleistungen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Vertrag über IT-Dienstleistungen"

Copied!
11
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

- -

datapcirt

[8J



[8J



~ - -- - -- - -- -- -

- -

E.VB·il

EVB-IT Dienstvertrag (Kurzfassung)

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer V16989/3011070

Seite 1 von 2 Vertrag über IT-Dienstleistungen

Schnittstelle Migewa Bremerhaven: Betrieb für MVP-UG zum init-RZ

zwischen Magistrat Bremerhaven, Magistratskanzlei MK 5, Hinrich-Schmalfeldt-Str. 42, „Auftraggeber“

27576 Bremerhaven

und Dataport, Anstalt öffentlichen Rechts, Altenholzer Straße 10-14, 24161Altenholz „Auftragnehmer“.

1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Preisblatt Anlage 2 Lfd.

Nr. Leistung

(ggf. auch Kategorie, Berater) Ort der

Leistung Leistungszeitraum Vergütung pro Einheit (Personentag, Stunden, Stück etc.)

Vergütungsart:

Aufwand ggf. inkl. Obergrenze (OG)

bzw. Pauschalfestpreis Beginn Ende/Termin

1 2 3 4 5 6 7

1 Gemäß der Anlage 4 beim AN Voraussichtlich 01.08.2021

Gemäß Preisblatt Anlage 2

Gemäß Preisblatt Anlage 2

2 3

Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.

Reisekosten werden wie folgt vergütet.

Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.

Reisezeiten werden wie folgt vergütet.

2. Vertragsbestandteile

Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

dieses Vertragsformular (Seiten 1 bis 2)

Allgemeine Vertragsbedingungen von Dataport (Dataport AVB) in der jeweils geltenden Fassung (siehe Nr. 3.1)

Vertragsanlage(n) in folgender hierarchischer Reihenfolge: Nr. 1, 2, 3 und 4

Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung, Fassung vom 01.

April 2002)

Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung

Die EVB-IT Dienstleistungs-AGB stehen unter www.cio.bund.de und die VOL/B unter www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.

Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.

Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

3. Sonstige Vereinbarungen 3.1 Allgemeines

Die Dataport AVB sind im Internet unter www.dataport.de veröffentlicht.

3.2 Umsatzsteuer

Die aus diesem Vertrag seitens des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen unterliegen in Ansehung ihrer Art, des Zwecks und der Person des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht der Umsatzsteuer. Sollte sich durch Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Art oder durch Festsetzung durch eine Steuerbehörde eine Umsatzsteuerpflicht ergeben und der Auftragnehmer insoweit durch eine Steuerbehörde in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die gezahlte Umsatzsteuer in voller Höhe zu erstatten, gegebenenfalls. auch rückwirkend.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert.

Version 2.1 vom 01.04.2018, Dataport Version V1.3.9

(2)

-

EVB~IT Dienstvertrag (Kurzfassung) -

datapDrt

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer V16989/3011070 Seite 2 von 2

- -

3.3 Verschwiegenheitspflicht ·

. .

Die Vertragspartner vereinbaren über die Vertragsinhalte Verschwiegenheit, soweit gesetzliche Bestimmungen dem nicht

entgegenstehen ·

3.'4 Bremer lnformationsfreiheitsQesetz

3.4.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz (BremlFG). Er wird gemäߧ 11 im zentralen eiektronischen Informationsregister der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Unabhängig von einer

Veröffentlichung kann er Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem BremlFG sein.

3.4.2 D Optionale Erklärung der Nichtveröffentlichung

Der Auftraggeber erklärt mit Auswahl dieser Option, dass der Auftraggeber diesen Vertrag· nicht im Informationsregister veröffentlichen wird. Sollte während der Vertragslaufzeit eine Absicht zur Veröffentlichung entstehen, wird der AuftraQgeber den Auftragnehmer unverzüglich informieren.

3.5 Mitwirkungsleistu.ngen des Auftraggebers

Folg.ende Mitwirkungsleistungen (z.B. Infrastruktur/ Organisation, Personal, Technik, Dokumente) werden vereinbart:

3.5.1 Anlage 1 Ansprechpartner

Der Auftraggeber benennt gemäß Anlage 1 mindestens zwei. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die dem Auftragnehmer als Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Änderungen der Anlage 1 Ansprechpartner sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Hierfür wird eine neue Anlage 1 vom Auftraggeber ausgefüllt. Die Anlage wird auf Anforderung durch den Kundenbetreuer zur Verfügung gestellt.

Die neue Anlage ist an zu senden.

3.5.2 Gemäß Anlage LB Einrichtung und Betrieb Schnittstelle Mlgewa Bremerhaven für MVP-UG zum inlt-RZ Pkt. 2.3 3.6 Ablösungen von Vereinbarungen/ Vorvereinbarungen

Mit diesem Vertrag wird eine etwaige Vorvereinbarung abgelöst. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich ab dem Zeitpunkt seines Wirksarriwerdens ausschließlich nach diesem Vertrag.

3.7 Laufzeit und Kündigung

Dieser Vertrag beginnt nach Absprache mit dem Auftraggeber voraussichtlich am 0{98.2021 und gilt für unbestimmte Zeit.

Er kann erstmals unter Wahrung einer Frist von 6 Monaten zum 30.06.2022 gekündigt werden . Danach kann er zum Ende eines Kalenderjahres unter Wahrung einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.

3.8 Auftragsverarbeitung

Die im Namen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer zur Erteilung von Aufträgen bzw. ergänzenden Weisungen zu technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen der Auftragsverarbeitung berechtigten · Personen (Auftragsberechtigte), sind vom Auftraggeber mit Abschluss · des Vertrages in Textform zu benennen und Änderungen während der Vertragslaufzeit unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Die mit • gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstlelstungs-AGB definiert:

Version 2.1 vom 01.04.2018, Dataport Version V1 .3.9

E.VB·il

(3)

Anlage 1 zum V16989/3011070

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber:

Auftraggeber:

Rechnungsempfänger:

Leitweg-1D:

Der Rechnungsempfänger ist immer auch der Mahnungsempfänger.

Zentraler Ansprechpartner des Auftragnehmers: .

· Vertraglicher Ansprechpartner des Auftraggebers:

Fachliche Ansprechpartner des Auftraggebers:

Technische Ansprechpartner des Auftraggebers:

Ändern ·sich die Ansprechpartner in dieser Anla eines Änderungsvertrages ausgetauscht.

Ort

lreVl?efkavfc,,

Datum

ZI/ ,(} 7 .U

datapcirt --

. -

.

Ansprechpartner

zum Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistl!ngen

Schnittstelle Migewa Bremerhaven: Betrieb für M.VP-UG zum init-RZ

Magistrat Bremerhaven Magistratskanzlei MK 5 Hinrich-Schmalfeldt-Str. 42 27576 Bremerhaven

Magistrat Bremerhaven Magistratskanzlei MK 5 Hinrich-Schmalfeldt-Str. 42 . 27576 Bremerhaven

-

Magistrat der , Stadt Bremerh~ven

M•wistr~tskru12k1 Hi m·1~h-Schn1~l feldt-Strnße

27576 ßrcn1erh~,•e11

Seile 1 von 1

(4)

- -

datap ~ rt

-

Anlage 2 zum V16989/3011070 gültig ab 01.08.2021

Preisblatt

Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen

zahlt der Auftraggeber einen jährlichen Festpreis (nachrichtlich) bestehend aus Preise ohne Personalkostenzuschlag: 2.352,00 €

Personalkostenzuschlag gesamt: 0,00 €

Gesamtpreis: 2.352,00 €

Der verbindliche Preis setzt sich wie folgt zusammen:

verbindliche Leistungen gemäß Dataport-Servicekatalog

Die Rechnungsstellung des Festpreises erfolgt zum 15.06. eines Kalenderjahres.

Preisblatt erstellt am 14.07.2021

Gemäß Dataport-Servicekatalog - Artikelliste Version 4.1 1 von 1

(5)

Anlage 3 zum V16989/3011070

Selbstauskunft Auftraggeber über Auftragsverarbeitung Angaben zum Vertrag über Auftragsverarbeitung

Für die Verarbeitung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten gelten folgende Datenschutzregelungen:

Zutreffendes ankreuzen Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und gfls. ergänzende landesrechtliche Regelungen

Nationale Regelungen (Landesdatenschutzgesetz bzw. Bundesdatenschutzgesetz) zur Umsetzung der RiLi (EU) 2016/680

(Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit)

Es findet keine Verarbeitung personenbezogener Daten statt

Angaben zum Gegenstand der Auftragsverarbeitung 1

Eine Erläuterung zu den nachfolgend zu machenden Angaben findet sich z. B. hier:

https://www.lda.bayern.de/media/dsk_hinweise_vov.pdf 1. Art und Zweck der Verarbeitung

(siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO)

2. Beschreibung der Kategorien von personenbezogenen Daten (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO bzw. Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. c)

darunter Kategorien besonderer personenbezogener Daten (siehe z. B. Art. 9 Abs.1 DSGVO)

3. Beschreibung der Kategorien betroffener Personen (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO)

4. ggf. Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine inter- nationale Organisation

(siehe z. B. Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. e DSGVO)

1 Es handelt sich hierbei um gesetzliche Muss-Angaben sowohl bei Auftragsverarbeitung, die der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) unterliegt wie auch bei Auftragsverarbeitung, welche den bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 unterliegt. Diese Angaben sind in gleicher Form gesetzlicher Muss-Bestandteil des vom Verantwortlichen zu erstellenden Verzeichnisses aller Verarbeitungstätigkeiten (vgl. Art. 30 Abs.1 DSGVO bzw. die inhaltlich entsprechenden Bestimmungen in den LDSG’en zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680

Weiterleitung von personenbezogenen Daten von Gewerbemeldenden

Allgemeine personnenbezogene Daten

Unternehmensgründungsrelevante Daten

Inlandsverarbeitung

(6)

--

datapcirt

--

Anhang zur Anlage 3 V16989/3011070

Liste der weiteren Auftragsverarbeiter

(7)

datapOrt --

Anlage 4 zum V16989/3011070

--

Leistungsbeschreibung

Einrichtung und Betrieb Schnittstelle Migewa Bremerhaven für MVP-UG zum init-RZ

für

Magistrat Bremerhaven Magistratskanzlei – MK 5 Hinrich-Schmalfeldt-Str. 42 27576 Bremerhaven nachfolgend Auftraggeber

Version: 1.0 Stand: 13.07.2021

Seite 1 von 5

(8)

datapOrt --

Anlage 4 zum V16989/3011070

--

Inhalt

1 Ausgangssituation 3

2 Realisierung der Anforderung 4

2.1 Leistungen 4

2.1.1 Voraussetzung 4

2.1.2 Anforderung 4

2.2 Leistungen des Auftragnehmers 4

2.3 Mitwirkung des Auftraggebers 5

2.4 Leistungszeitraum 5

Seite 2 von 5

(9)

datapOrt -- --

- -

-

Anlage 4 zum V16989/3011070

1 Ausgangssituation

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) setzt der Auftraggeber zusammen mit der einen neuen Onlinedienst Unternehmensgründung um.

Dieser Onlinedienst ermöglicht u.a. Gewerbetreibenden ihren Betrieb an-, ab- oder umzumelden und wird interimsmäßig im Rechenzentrum (RZ) der betrieben.

Die aus diesen Prozess entstandenen Vorgänge (Fachdatensatz, GewA1-3-Formular, hochgeladenen Dokumente) sollen nun für den Import in das bei der Gewerbemeldestelle Magistrat Bremerhaven eingesetzten Fachverfahren Migewa vom entfernten Web-Server der der in ein Importverzeichnis des IRIS-Servers des Systems Migewa transferiert werden.

Da ein direktes Abholen oder Versenden auf Grund der unterschiedlichen Sicherheitszonen (Mandantenzone / Internetzone) nicht statthaft ist, kommt der für diesen Zweck entwickelte Basisdienst Filetransfer zum Einsatz.

Seite 3 von 5

(10)

datapOrt -- --

Übersicht über die Standardleistungen im Dataport Rechenzentrum

Leistung Betriebszeiten:

betreuter Betrieb überwachter Betrieb

Wartungsfenster Servicezeit:

Mo-Fr 08:00 - 16:30 Uhr Übrige Zeit: Bedienerlose Online Verfügbarkeit

Mi 19.00 - Do. 6.00 Uhr Mo-Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 15.00 Uhr

Anlage 4 zum V16989/3011070

2 Realisierung der Anforderung

2.1 Leistungen

2.1.1 Voraussetzung

• Das Auftragsformular für den Basisdienst Filetransfer liegt ausgefüllt und abgestimmt vor.

2.1.2 Anforderung

• Basisdienst Filetransfer einrichten

• Bereitstellung in der Produktions- und QS/Stage-Umgebung

2.2 Leistungen des Auftragnehmers

• Abstimmung und Implementation in der Produktions- und QS/Stage-Umgebung in RZ²

• Betrieb und Überwachung in der Produktions- und QS/Stage-Umgebung in RZ²

• Kontrolle und Fehlerbehandlung

o Nach erfolgreicher Übermittlung werden die Daten gelöscht.

o Wurde bei der Übermittlung der Daten ein Problem festgestellt, wird ein Alarm-Job in Control-M geordert. Dieser Job alarmiert dann das

Verfahrensmanagement.

o Ist das Problem gelöst, wird die fehlerhafte Datenübermittlung wiederholt.

• Das Windows Rechenzentrum stellt zugesicherte Ressourcen in der benötigten Ausprägung für den Betrieb des Verfahrens zur Verfügung. Dabei wird durch die Systemtechnik der Basisbetrieb (Hardware, Betriebssystem (incl. Updates), Datensicherung, Virenschutz) gewährleistet.

• Die Systemnahe Software im Windows Rechenzentrum stellt den Betrieb der systemnahen Komponenten sicher.

Seite 4 von 5

(11)

datapOrt --

Anlage 4 zum V16989/3011070

--

2.3

Mitwirkung des Auftraggebers

Für die Klärung von möglichen Fehlerkonstellationen im Betrieb stellt der Auftraggeber zwei Ansprechpartner zur Verfügung.

2.4 Leistungszeitraum

Beginn der Leistungserbringung:

Mit der Leistungserbringung kann nach Unterschrift des Vertrages sowie der Abnahme durch den Auftraggeber begonnen werden.

Ein Abnahmetest ist bis zum 30.07.2021 geplant. Die Produktivsetzung ist für den 01.08.2021 geplant.

Ende der Leistungserbringung:

unbefristet

Seite 5 von 5

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Sollte sich durch Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Art oder durch Festsetzung durch eine Steuerbetiörde eine Umsatzsteuerpflicht ergeben und der Auftragnehmer insoweit

fentlichung entstehen, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich informieren. Mit diesem Vertrag wird eine etwaige Vorvereinbarung abgelöst. Rechte und Pflichten

Oracle Java SE-Abonnement und Oracle Java SE Desktop-Abonnement: sind definiert als das Recht, die angegebenen Oracle Java SE-Abonnementprogramme gemäß der geltenden Metrik

Sollte sich durch Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Art oder durch Festsetzung durch eine Steuerbehörde eine Umsatzsteuerpflicht ergeben und der Auftragnehmer insoweit

Sollte sich durch Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Art oder durch Festsetzung durch eine Steuerbehörde eine Umsatzsteuerpflicht Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind

Eine Erhöhung ist dem Auftraggeber mitzuteilen und wird frühestens 3 Monate nach Zugang der Mitteilung wirksam. Im Falle e'iner Erhöhung des Leistungsentgelts hat der

Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das aus- schließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare

13.4 Unterstützungsleistungen Dataports für den Auftraggeber im Rahmen von Audits und Prüfungen von in dessen Auftrag b(;ltriebenen Verfahren, welche über die Bereitstellung