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EVB-IT Dienstvertrag (Kurzfassung)
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer V16989/3011070
Seite 1 von 2 Vertrag über IT-Dienstleistungen
Schnittstelle Migewa Bremerhaven: Betrieb für MVP-UG zum init-RZ
zwischen Magistrat Bremerhaven, Magistratskanzlei MK 5, Hinrich-Schmalfeldt-Str. 42, „Auftraggeber“
27576 Bremerhaven
und Dataport, Anstalt öffentlichen Rechts, Altenholzer Straße 10-14, 24161Altenholz „Auftragnehmer“.
1. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Preisblatt Anlage 2 Lfd.
Nr. Leistung
(ggf. auch Kategorie, Berater) Ort der
Leistung Leistungszeitraum Vergütung pro Einheit (Personentag, Stunden, Stück etc.)
Vergütungsart:
Aufwand ggf. inkl. Obergrenze (OG)
bzw. Pauschalfestpreis Beginn Ende/Termin
1 2 3 4 5 6 7
1 Gemäß der Anlage 4 beim AN Voraussichtlich 01.08.2021
Gemäß Preisblatt Anlage 2
Gemäß Preisblatt Anlage 2
2 3
Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.
Reisekosten werden wie folgt vergütet.
Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.
Reisezeiten werden wie folgt vergütet.
2. Vertragsbestandteile
Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:
− dieses Vertragsformular (Seiten 1 bis 2)
− Allgemeine Vertragsbedingungen von Dataport (Dataport AVB) in der jeweils geltenden Fassung (siehe Nr. 3.1)
− Vertragsanlage(n) in folgender hierarchischer Reihenfolge: Nr. 1, 2, 3 und 4
− Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung, Fassung vom 01.
April 2002)
− Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung
Die EVB-IT Dienstleistungs-AGB stehen unter www.cio.bund.de und die VOL/B unter www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.
Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
3. Sonstige Vereinbarungen 3.1 Allgemeines
Die Dataport AVB sind im Internet unter www.dataport.de veröffentlicht.
3.2 Umsatzsteuer
Die aus diesem Vertrag seitens des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen unterliegen in Ansehung ihrer Art, des Zwecks und der Person des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht der Umsatzsteuer. Sollte sich durch Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Art oder durch Festsetzung durch eine Steuerbehörde eine Umsatzsteuerpflicht ergeben und der Auftragnehmer insoweit durch eine Steuerbehörde in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die gezahlte Umsatzsteuer in voller Höhe zu erstatten, gegebenenfalls. auch rückwirkend.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert.
Version 2.1 vom 01.04.2018, Dataport Version V1.3.9
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EVB~IT Dienstvertrag (Kurzfassung) -
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer V16989/3011070 Seite 2 von 2
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3.3 Verschwiegenheitspflicht ·
. .
Die Vertragspartner vereinbaren über die Vertragsinhalte Verschwiegenheit, soweit gesetzliche Bestimmungen dem nicht
entgegenstehen ·
3.'4 Bremer lnformationsfreiheitsQesetz
3.4.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz (BremlFG). Er wird gemäߧ 11 im zentralen eiektronischen Informationsregister der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Unabhängig von einer
Veröffentlichung kann er Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem BremlFG sein.
3.4.2 D Optionale Erklärung der Nichtveröffentlichung
Der Auftraggeber erklärt mit Auswahl dieser Option, dass der Auftraggeber diesen Vertrag· nicht im Informationsregister veröffentlichen wird. Sollte während der Vertragslaufzeit eine Absicht zur Veröffentlichung entstehen, wird der AuftraQgeber den Auftragnehmer unverzüglich informieren.
3.5 Mitwirkungsleistu.ngen des Auftraggebers
Folg.ende Mitwirkungsleistungen (z.B. Infrastruktur/ Organisation, Personal, Technik, Dokumente) werden vereinbart:
3.5.1 Anlage 1 Ansprechpartner
Der Auftraggeber benennt gemäß Anlage 1 mindestens zwei. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die dem Auftragnehmer als Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Änderungen der Anlage 1 Ansprechpartner sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Hierfür wird eine neue Anlage 1 vom Auftraggeber ausgefüllt. Die Anlage wird auf Anforderung durch den Kundenbetreuer zur Verfügung gestellt.
Die neue Anlage ist an zu senden.
3.5.2 Gemäß Anlage LB Einrichtung und Betrieb Schnittstelle Mlgewa Bremerhaven für MVP-UG zum inlt-RZ Pkt. 2.3 3.6 Ablösungen von Vereinbarungen/ Vorvereinbarungen
Mit diesem Vertrag wird eine etwaige Vorvereinbarung abgelöst. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich ab dem Zeitpunkt seines Wirksarriwerdens ausschließlich nach diesem Vertrag.
3.7 Laufzeit und Kündigung
Dieser Vertrag beginnt nach Absprache mit dem Auftraggeber voraussichtlich am 0{98.2021 und gilt für unbestimmte Zeit.
Er kann erstmals unter Wahrung einer Frist von 6 Monaten zum 30.06.2022 gekündigt werden . Danach kann er zum Ende eines Kalenderjahres unter Wahrung einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
3.8 Auftragsverarbeitung
Die im Namen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer zur Erteilung von Aufträgen bzw. ergänzenden Weisungen zu technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen der Auftragsverarbeitung berechtigten · Personen (Auftragsberechtigte), sind vom Auftraggeber mit Abschluss · des Vertrages in Textform zu benennen und Änderungen während der Vertragslaufzeit unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Die mit • gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstlelstungs-AGB definiert:
Version 2.1 vom 01.04.2018, Dataport Version V1 .3.9
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Anlage 1 zum V16989/3011070
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber:
Auftraggeber:
Rechnungsempfänger:
Leitweg-1D:
Der Rechnungsempfänger ist immer auch der Mahnungsempfänger.
Zentraler Ansprechpartner des Auftragnehmers: .
· Vertraglicher Ansprechpartner des Auftraggebers:
Fachliche Ansprechpartner des Auftraggebers:
Technische Ansprechpartner des Auftraggebers:
Ändern ·sich die Ansprechpartner in dieser Anla eines Änderungsvertrages ausgetauscht.
Ort
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.Ansprechpartner
zum Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistl!ngen
Schnittstelle Migewa Bremerhaven: Betrieb für M.VP-UG zum init-RZ
Magistrat Bremerhaven Magistratskanzlei MK 5 Hinrich-Schmalfeldt-Str. 42 27576 Bremerhaven
Magistrat Bremerhaven Magistratskanzlei MK 5 Hinrich-Schmalfeldt-Str. 42 . 27576 Bremerhaven
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Magistrat der , Stadt Bremerh~ven
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Anlage 2 zum V16989/3011070 gültig ab 01.08.2021
Preisblatt
Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen
zahlt der Auftraggeber einen jährlichen Festpreis (nachrichtlich) bestehend aus Preise ohne Personalkostenzuschlag: 2.352,00 €
Personalkostenzuschlag gesamt: 0,00 €
Gesamtpreis: 2.352,00 €
Der verbindliche Preis setzt sich wie folgt zusammen:
verbindliche Leistungen gemäß Dataport-Servicekatalog
Die Rechnungsstellung des Festpreises erfolgt zum 15.06. eines Kalenderjahres.
Preisblatt erstellt am 14.07.2021
Gemäß Dataport-Servicekatalog - Artikelliste Version 4.1 1 von 1
Anlage 3 zum V16989/3011070
Selbstauskunft Auftraggeber über Auftragsverarbeitung Angaben zum Vertrag über Auftragsverarbeitung
Für die Verarbeitung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten gelten folgende Datenschutzregelungen:
Zutreffendes ankreuzen Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und gfls. ergänzende landesrechtliche Regelungen
Nationale Regelungen (Landesdatenschutzgesetz bzw. Bundesdatenschutzgesetz) zur Umsetzung der RiLi (EU) 2016/680
(Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit)
Es findet keine Verarbeitung personenbezogener Daten statt
Angaben zum Gegenstand der Auftragsverarbeitung 1
Eine Erläuterung zu den nachfolgend zu machenden Angaben findet sich z. B. hier:
https://www.lda.bayern.de/media/dsk_hinweise_vov.pdf 1. Art und Zweck der Verarbeitung
(siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO)
2. Beschreibung der Kategorien von personenbezogenen Daten (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO bzw. Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. c)
darunter Kategorien besonderer personenbezogener Daten (siehe z. B. Art. 9 Abs.1 DSGVO)
3. Beschreibung der Kategorien betroffener Personen (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO)
4. ggf. Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine inter- nationale Organisation
(siehe z. B. Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. e DSGVO)
1 Es handelt sich hierbei um gesetzliche Muss-Angaben sowohl bei Auftragsverarbeitung, die der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) unterliegt wie auch bei Auftragsverarbeitung, welche den bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 unterliegt. Diese Angaben sind in gleicher Form gesetzlicher Muss-Bestandteil des vom Verantwortlichen zu erstellenden Verzeichnisses aller Verarbeitungstätigkeiten (vgl. Art. 30 Abs.1 DSGVO bzw. die inhaltlich entsprechenden Bestimmungen in den LDSG’en zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680
✔
Weiterleitung von personenbezogenen Daten von Gewerbemeldenden
Allgemeine personnenbezogene Daten
Unternehmensgründungsrelevante Daten
Inlandsverarbeitung
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Anhang zur Anlage 3 V16989/3011070
Liste der weiteren Auftragsverarbeiter
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Anlage 4 zum V16989/3011070
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Leistungsbeschreibung
Einrichtung und Betrieb Schnittstelle Migewa Bremerhaven für MVP-UG zum init-RZ
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Magistrat Bremerhaven Magistratskanzlei – MK 5 Hinrich-Schmalfeldt-Str. 42 27576 Bremerhaven nachfolgend Auftraggeber
Version: 1.0 Stand: 13.07.2021
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Anlage 4 zum V16989/3011070
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Inhalt
1 Ausgangssituation 3
2 Realisierung der Anforderung 4
2.1 Leistungen 4
2.1.1 Voraussetzung 4
2.1.2 Anforderung 4
2.2 Leistungen des Auftragnehmers 4
2.3 Mitwirkung des Auftraggebers 5
2.4 Leistungszeitraum 5
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Anlage 4 zum V16989/3011070
1 Ausgangssituation
Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) setzt der Auftraggeber zusammen mit der einen neuen Onlinedienst Unternehmensgründung um.
Dieser Onlinedienst ermöglicht u.a. Gewerbetreibenden ihren Betrieb an-, ab- oder umzumelden und wird interimsmäßig im Rechenzentrum (RZ) der betrieben.
Die aus diesen Prozess entstandenen Vorgänge (Fachdatensatz, GewA1-3-Formular, hochgeladenen Dokumente) sollen nun für den Import in das bei der Gewerbemeldestelle Magistrat Bremerhaven eingesetzten Fachverfahren Migewa vom entfernten Web-Server der der in ein Importverzeichnis des IRIS-Servers des Systems Migewa transferiert werden.
Da ein direktes Abholen oder Versenden auf Grund der unterschiedlichen Sicherheitszonen (Mandantenzone / Internetzone) nicht statthaft ist, kommt der für diesen Zweck entwickelte Basisdienst Filetransfer zum Einsatz.
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Übersicht über die Standardleistungen im Dataport Rechenzentrum
Leistung Betriebszeiten:
betreuter Betrieb überwachter Betrieb
Wartungsfenster Servicezeit:
Mo-Fr 08:00 - 16:30 Uhr Übrige Zeit: Bedienerlose Online Verfügbarkeit
Mi 19.00 - Do. 6.00 Uhr Mo-Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 15.00 Uhr
Anlage 4 zum V16989/3011070
2 Realisierung der Anforderung
2.1 Leistungen
2.1.1 Voraussetzung
• Das Auftragsformular für den Basisdienst Filetransfer liegt ausgefüllt und abgestimmt vor.
2.1.2 Anforderung
• Basisdienst Filetransfer einrichten
•
• Bereitstellung in der Produktions- und QS/Stage-Umgebung
2.2 Leistungen des Auftragnehmers
• Abstimmung und Implementation in der Produktions- und QS/Stage-Umgebung in RZ²
• Betrieb und Überwachung in der Produktions- und QS/Stage-Umgebung in RZ²
• Kontrolle und Fehlerbehandlung
o Nach erfolgreicher Übermittlung werden die Daten gelöscht.
o Wurde bei der Übermittlung der Daten ein Problem festgestellt, wird ein Alarm-Job in Control-M geordert. Dieser Job alarmiert dann das
Verfahrensmanagement.
o Ist das Problem gelöst, wird die fehlerhafte Datenübermittlung wiederholt.
• Das Windows Rechenzentrum stellt zugesicherte Ressourcen in der benötigten Ausprägung für den Betrieb des Verfahrens zur Verfügung. Dabei wird durch die Systemtechnik der Basisbetrieb (Hardware, Betriebssystem (incl. Updates), Datensicherung, Virenschutz) gewährleistet.
• Die Systemnahe Software im Windows Rechenzentrum stellt den Betrieb der systemnahen Komponenten sicher.
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Anlage 4 zum V16989/3011070
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2.3
Mitwirkung des Auftraggebers
Für die Klärung von möglichen Fehlerkonstellationen im Betrieb stellt der Auftraggeber zwei Ansprechpartner zur Verfügung.
2.4 Leistungszeitraum
Beginn der Leistungserbringung:
Mit der Leistungserbringung kann nach Unterschrift des Vertrages sowie der Abnahme durch den Auftraggeber begonnen werden.
Ein Abnahmetest ist bis zum 30.07.2021 geplant. Die Produktivsetzung ist für den 01.08.2021 geplant.
Ende der Leistungserbringung:
unbefristet
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