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Merkblatt Familienzusammenführung 2014 Diakonie

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Programm der Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband zur Unterstützung von Familienzusammenführungen von Flüchtlingen

Die Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband gewährt im Einzelfall Flüchtlingen Beihil- fen zu Reisekosten im Zusammenhang mit Familienzusammenführungen. Beihilfen können nur be- willigt werden, wenn die jeweilige Familie die Kosten nicht allein aufbringen kann und die Einreise der Familienangehörigen genehmigt ist.

Antrags- und Bewilligungsverfahren:

Anträge stellen können alle Untergliederungen der Diakonie Deutschland – Evangelischer Bun- desverband sowie Beratungsstellen anderer Wohlfahrtsverbände und Organisationen/Initiativen, die Flüchtlinge beraten.

Anträge können mit beigefügtem Muster oder formlos mit den erforderlichen Angaben gestellt werden an:

Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Zentrum MiSo - Arbeitsfeld "Flüchtlings- und Asylpolitik"

Caroline-Michaelis-Straße 1 10115 Berlin

Die Flüchtlingseigenschaft des Antragstellers muss glaubhaft gemacht werden durch eine Kopie der Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Anerkennung der Flücht- lingseigenschaft oder der Kopie der Aufenthaltserlaubnis. (Bei Antragstellung mit einzureichen.)

Dem Antrag sind weiterhin beizufügen:

eine Kopie der Einreisegenehmigung (VISUM) nachziehender oder eine Kopie des Aufent- haltstitels bei bereits nachgezogenen Familienmitgliedern;

ein Kostenvoranschlag der zu erwartenden Reisekosten.

Zuschüsse können erst nach Prüfung der Anträge und Vorliegen der Kopie der Einreisegenehmi- gung/Aufenthaltstitel bewilligt und überwiesen werden.

Es wird davon ausgegangen, dass sich die antragstellende Stelle sowie andere Verbände an den Kosten der jeweiligen Familienzusammenführung beteiligen. Im Rahmen dieses Programms kann deshalb maximal ein Drittel der Gesamtkosten getragen werden.

Die Einreise - und damit auch die dafür entstehenden Kosten - muss in dem Haushaltsjahr statt- finden, in dem der Antrag gestellt und die Bewilligung erteilt wurde.

Nach Abschluss der Familienzusammenführung ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.

Verwendungsnachweise müssen folgende Unterlagen umfassen:

ausgefülltes Formular „Verwendungsnachweis“ (s. Muster) mit Kopien der Bordkartenab- schnitte

Rechnung für die Flugkosten.

Wurde die Familienzusammenführung über IOM abgewickelt, reichen ausgefülltes Formular Verwendungsnachweis (s. Muster) und Kopien der IOM-Rechnung und des Zahlungsbelegs.

Wenn Sie weitere Fragen im Zusammenhang mit diesem Programm haben, können Sie sich gern an Herrn Ludwig (sebastian.ludwig@diakonie.de; Tel: 030/65 211-1638) wenden.

Fragen zur Antragsbearbeitung beantwortet Ihnen Frau Tittlowitz (sabine.tittlowitz@diakonie.de;

Tel. 030/65 211-1650).

Stand: Januar 2014

Arbeitsfeld “Flüchtlings- und Asylpolitik“

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