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Die Änderungen im Gesetz und die damit verbundenen Anpassungen der Waldverordnung betrachtet der Solothurner Regierungsrat inhaltlich grundsätzlich als positiv

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Medienmitteilung

Kritik an vermehrter Einflussnahme des Bundes beim Wald

Solothurn, 19. Januar 2016 - Die Revision des Waldgesetzes ist praktisch abgeschlossen und der Bund hat die entsprechenden Änderungen der Waldverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Die Solothurner Regierung ist inhaltlich grundsätzlich einverstanden, sie kritisiert jedoch die zunehmende Regelung durch den Bund.

Das neue Waldgesetz bringt unter anderem griffigere Vorgaben zur Bekämpfung von Schadenorganismen, wie beispielsweise dem Asiatischen Laubholzbockkäfer. Zudem wird die Förderung der Verwendung von Holz neu in der Waldgesetzgebung aufgenommen und die Unterstützung von forstlichen Massnahmen im Hinblick auf den Klimawandel ermöglicht. Die Änderungen im Gesetz und die damit verbundenen Anpassungen der Waldverordnung betrachtet der Solothurner Regierungsrat inhaltlich grundsätzlich als positiv.

Hingegen zeichnet sich eine zunehmende Regelungsdichte ab, die in gewissen Bereichen nicht zielführend sein kann. Ebenso soll mit dieser Verordnungsänderung die Einflussnahme des Bundesamtes für Umwelt zum Teil gestärkt und damit der Vollzug zentralisiert werden, was der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen gemäss NFA widerspricht.

Diesen Tendenzen steht der Regierungsrat sehr kritisch gegenüber. Er erwartet, dass die Vorlage in dieser Hinsicht nochmals akribisch überprüft und entsprechend überarbeitet wird.

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