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Ergänzende Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

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Ergänzende Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH

Gültig für Entnahmestellen und Erzeugungsanlagen im Nie- derspannungsnetz

Gültig ab 27.04.2019

(2)

Inhalt

Ergänzende Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspan- nungsnetz der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH

Zu VDE-AR-N 4100 6

1 Anwendungsbereich 6

2 Normative Verweisungen 6

3 Begriffe und Abkürzungen 6

4 Allgemeine Grundsätze 6

4.1 Anmeldung von Kundenanlagen und Geräten 6

4.2 Inbetriebnahme/-setzung und Außerbetriebnahme 9

4.2.1 Allgemeines 9

4.2.2 Außerbetriebnahme eines Netzanschlusses und die Demontage von Messeinrichtungen 10

4.3 Plombenverschlüsse 10

4.4 Erweiterung und Änderung der bestehenden Kundenanlagen 11

5 Netzanschluss (Hausanschluss) 12

6 Hauptstromversorgungssystem 13

7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze 13

7.1 Allgemeines 13

7.2 Ausführung der Zählerplätze 14

7.3 Belastungs- und Bestückungsvarianten von Zählerplätzen 15

7.4 Anordnung der Zählerschränke 16

7.5 Trennvorrichtung für die Anschlussnutzeranlage 16

7.6 Besondere Anforderungen 16

7.7 Anbindung von Kommunikationseinrichtungen 17

7.8 Raum für Zusatzanwendungen 19

8. Stromkreisverteiler 19

(3)

10. Betrieb der Kundenanlage 20

10.1 Allgemeines 20

10.1.1 Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach EnWG § 14 a 20

10.1.1.1 Wärmepumpenanlagen (WP) 20

10.1.1.2 Wärmespeicheranlagen 21

10.1.2 Steuerung, Freigabezeiten 21

10.1.2.1 Moderne Nachtspeicherheizungen (19-Stunden Freigabe) 22

10.1.2.3 Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge 22

10.1.3 Tonfrequenz-Rundsteuereinrichtungen 22

10.1.4 Flicker 22

10.2 Spannungs- oder frequenzempfindliche Betriebsmittel 23

10.3 Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen 23

10.4 Notstromaggregate 23

10.4.1 Allgemeines 23

10.4.2 Netzparallelbetrieb 23

10.4.3 Besondere Anforderungen an den Anschluss und Betrieb von USV-Anlagen 23 10.5 Besondere Anforderungen an den Betrieb von Speichern 23 10.6 Besondere Anforderungen an den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge 24

10.6.1 - 10.6.2 24

10.6.3 Blindleistung 24

10.6.4 - 10.6.7 24

11 Auswahl von Schutzmaßnahmen 25

12 Zusätzliche Anforderungen an Anschlussschränke im Freien 25

12.1 Allgemeines 25

12.2 – 12.6 26

13 Vorübergehend angeschlossene Anlagen 26

14 Erzeugungsanlagen und Speicher 26

Zu VDE-AR-N 4105 27

1. Anwendungsbereich 27

2. Normative Verweisungen 27

3. Begriffe und Abkürzungen 27

4. Allgemeine Rahmenbedingungen 27

5. Netzanschluss 27

5.7.2.4 Verfahren zur Blindleistungsbereitstellung 27

(4)

5.7.4.2 Netzsicherheitsmanagement 27 6. Ausführung der Erzeugungsanlage/Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) 30

7. Betrieb der Anlage 30

8. Nachweis der elektrischen Eigenschaften 30

Anhang 32

(5)

Vorwort

Im Versorgungsgebiet der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH gelten die Techni- schen Anschlussbedingungen „TAB 2019“ des BDEW, Stand Februar 2019 und die „ergän- zenden technischen Anschlussbedingungen“ des Netzbetreibers. Diesen

Technischen Anschlussbedingungen (TAB) liegt die „Verordnung über Allgemeine Bedin- gungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Nie- derspannung“ (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 1. November 2006 (BGBI. I. S. 2477) in der jeweils gültigen Fassung zugrunde. Sie gelten für den Anschluss und den Betrieb von elektrischen Anlagen, die gemäß § 1 Abs. 1 dieser Verordnung an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind oder angeschlossen werden. Im Folgenden wird für die elektrische Anlage im Sinne von § 13 NAV der Begriff Kundenanlage verwendet.

Die vorliegenden Technischen Anschlussbedingungen Niederspannung der SWT Stadt- werke Trier Versorgungs-GmbH (nachfolgend kurz „TAB Niederspannung“ genannt) gel- ten für den Anschluss und den Betrieb von Bezugs- und Erzeugungsanlagen (darunter auch Mischanlagen, Speicher und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge) an das Nieder- spannungsnetz der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH (nachfolgend kurz „SWT“

genannt) sowie bei einer Erweiterung oder Änderung bestehender Kundenanlagen.

Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die VDE-Anwen- dungsregel „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Nieder- spannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)“ (nachfolgend kurz „VDE-AR-N 4100“ genannt) sowie die VDE Anwendungsregel „Anforderungen für den Anschluss von Erzeugungsanlagen“ (nachfolgend kurz „VDE-AR-N 4105“ genannt).

Die vorliegenden TAB Niederspannung konkretisieren die Anforderungen der VDE-AR-N 4100 sowie der VDE-AR_N 4105. Die Gliederung lehnt sich an die Struktur der VDE-AR- N 4100 und der VDE-AR_N 4105 an und formuliert die Spezifikationen zu den einzelnen Kapiteln dieser VDE-Anwendungsregel. Falls in dieser TAB Niederspannung keine weitere Spezifikation zu einzelnen Kapiteln der VDE-AR-N 4100 und der VDE-AR-N 4105 erfolgt, wird darauf mit dem Hinweis „keine Ergänzungen“ hingewiesen.

(6)

Die Technischen Anschlussbedingungen sind für elektrische Anlagen anzuwenden, die neu an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen, erweitert oder ver- ändert werden. Für den bestehenden Teil der elektrischen Anlage (der nicht verändert oder erweitert worden ist) gibt es seitens der TAB keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.

Die TAB legen insbesondere die Handlungspflichten des Netzbetreibers, des Errichters, Planers sowie des Anschlussnehmers und Anschlussnutzers von elektrischen Anlagen im Sinne von § 13 NAV bzw. des Betreibers von Erzeugungsanlagen und/oder Speichern fest.

Die TAB sind Bestandteil von Netzanschlussverträgen und Anschlussnutzungs-verhält- nissen gemäß NAV.

Sie gelten ab Inkraftsetzung durch den örtlichen Netzbetreiber, die SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH.

Die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden TAB treten am gleichen Tage außer Kraft.

Fragen, die bei der Anwendung der TAB auftreten, klären Planer, Errichter, Anschlussneh- mer und Anschlussnutzer der elektrischen Anlage mit dem Netzbetreiber.

Planer, Errichter, Anschlussnehmer und Anschlussnutzer der elektrischen Anlage berück- sichtigen bei der Anwendung der TAB ebenfalls die genannten Normen, Anwendungsre- geln und Dokumente, sowie die anerkannten Regeln der Technik.

(7)

Zu VDE-AR-N 4100

1 Anwendungsbereich

- Keine Ergänzungen –

2 Normative Verweisungen

- Keine Ergänzungen –

3 Begriffe und Abkürzungen

- Keine Ergänzungen –

4 Allgemeine Grundsätze

4.1 Anmeldung von Kundenanlagen und Geräten

Die Anmeldung erfolgt gemäß dem bei der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH ver- wendeten üblichen Verfahren. (Siehe Anhang; Seite 23 und 24)

Zur Planung des Netzanschlusses (Hausanschlusses) und der Festsetzung der Anschluss- kosten (Netzanschlusskosten und/oder Baukostenzuschuss) gilt §5 NAV insbesondere Absatz 2 (Art, Zahl und Lage). Im Versorgungsgebiet der SWT Stadtwerke Trier Versor- gungs-GmbH sind folgende Unterlagen einzureichen:

 Formblatt „Anschlussanfrage", bzw. „Auftrag zur Herstellung eines Netzan- schlusses Strom“ (auf vollständige Angaben ist größte Sorgfalt zu legen.)

 Formblatt „Anfrage zur Installation einer Ladeeinrichtung Elektromobilität“ (auf vollständige Angaben ist größte Sorgfalt zu legen.) Das Formblatt reichen Sie bitte mit der

„Anschlussanfrage zum Netzanschluss“ ein.

 Werden mehrere Gewerbeeinheiten über einen Netzanschluss versorgt, so ist ein entsprechender gleichzeitiger Leistungsbedarf des Anschlussobjektes beizufügen!

 Lageplan, möglichst im Maßstab 1:250

(8)

 Grundrissplan, aus dem der Anbringungsort des Hausanschlusses ersichtlich ist (einschließlich Hauseinführung).

 Werden mehrere Gewerbeeinheiten über einen Netzanschluss versorgt, so ist eine Leistungsaufstellung des Anschlussobjektes beizufügen.

 Der Anschlussnehmer/-nutzer bzw. dessen Beauftragter hat auf Anforderung ein Projektschaltbild des Hauptstromversorgungssystems mit der Angabe der Leitungs- querschnitte und Sicherungsbemessungsströme beizufügen.

Der Anschluss folgender Anlagen und Verbrauchsgeräte bedarf der vorherigen Beurtei- lung und Zustimmung des Netzbetreibers:

Anmelde- pflichtig

Zustimmungs- pflichtig neue Kundenanlagen / Anschlussnutzeranlagen X X

Trennung / Zusammenlegung von Anschlussnutzeranlagen X X Änderung von Netzanschlüssen (z. B. Umverlegung) X X Erweiterung der Kundenanlage, wenn die im Netzan-

schlussvertrag vereinbarte gleichzeitig benötigte Leistung überschritten wird

X X

vorübergehend angeschlossene Anlagen, z. B. Baustellen

und Schaustellerbetriebe; siehe Abschnitt 13.2 X X Erzeugungsanlagen (inkl. steckerfertige Erzeugungsanla-

gen) X X

Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungs-

leistungen bis einschließlich 12 kVA X -

Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, wenn deren Sum- men- Bemessungsleistung 12 kVA je Kundenanlage über- schreitet

X X

Einzelgeräte, auch ortsveränderliche Geräte, mit einer

Nennleistung von mehr als 12 kVA X X

Geräte zur Beheizung oder Klimatisierung, ausgenommen

ortsveränderliche Einzelgeräte X X

schaltbare Verbrauchseinrichtungen nach Abschnitt 10.2 X X Speicher mit Einspeisung ins öffentliche Netz X X

(9)

Speicher ohne Einspeisung ins öffentliche Netz mit Bemes-

sungsleistungen bis einschließlich 12 kVA X - Speicher, wenn deren Summen-Bemessungsleistung 12

kVA je Kundenanlage überschreitet X X

Notstromaggregate nach Abschnitt 14.6 X X

elektrische Verbrauchsgeräte, die die in Kapitel 5.4 der VDE-AR-N 4100 aufgeführten Grenzwerte für Netzrück- wirkungen überschreiten oder das dort beschriebene Ver- hältnis von Mindestkurzschlussleistung zu Anschlussleis- tung unterschreiten

X X

Anschlussschränke im Freien X X

Moderne Nachtspeicherheizungen X X

Teilspeicher-Direktheizungen X X

Hinweise zu den benötigten Unterlagen sowie die erforderlichen Formblätter und weitere Informationen sind auf der Internetseite www.swt.de einzusehen.

Elektrische Verbrauchsgeräte (unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen1), die mit Sperr- zeiten betrieben werden sollen, sind fest anzuschließen und dürfen nicht über Steckvor- richtungen verbunden werden.

Die Anlagen werden mit einer getrennten Zählung (Drehstrom-Zweitarifzähler) ausgestat- tet. Der Stromverbrauch wird separat vom sonstigen Stromverbrauch erfasst.

Plant der Anschlussnehmer eine endgültige Stilllegung bzw. die vorübergehende

Außerbetriebnahme des Netzanschlusses, so ist der Netzbetreiber rechtzeitig (i. d. R. zwei Wochen) und in schriftlicher Form über dieses Vorhaben zu informieren.

Für die gleichzeitige Entfernung der Messeinrichtungen ist hierfür zusätzlich ein Antrag auf Entfernung der Messeinrichtung (entsprechend Abschnitt 3 der TAB) von einem ein- getragenen Installationsunternehmen beim Netzbetreiber einzureichen. Der Antrag er- folgt mit dem beim Netzbetreiber festgelegtem Verfahren.

1 Unterbrechbare Versorgungseinrichtungen sind Geräte und Anlagen die nicht uneingeschränkt betrieben werden. Dies sind elektrische Verbrauchsgeräte und Anlagen zur Raumheizung, Warm- wasserbereitung und Klimatisierung die insbesondere in den Starklastzeiten einer oder mehrere Sperrzeiten unterliegen. Sie sind im Regelfall von einem gegenüber dem sonstigen Haushaltsbe- darf erhöhten Leistungsbedarf gekennzeichnet und sind beim Netzbetreiber anzumelden und zu genehmigen.

(10)

Für die Inbetriebsetzung von Erzeugungsanlagen und Speicher ist das Inbetriebsetzungs- verfahren nach VDE-AR-N 4105 einzuhalten. Die hierzu erforderlichen Formblätter sowie weitere Informationen erhält der Anlagenbetreiber bzw. Errichter mit der Einspeisezusage.

Des Weiteren sind diese Unterlagen auch auf der Internetseite www.swt.de einzusehen.

4.2 Inbetriebnahme/-setzung und Außerbetriebnahme

4.2.1 Allgemeines

Als übliches Verfahren der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH gilt:

Die Anmeldung auf Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage ist unter Verwendung des Vordrucks „Inbetriebsetzung einer Elektroanlage“ einschließlich Montageschein durch den in das Bundesinstallateurverzeichnis eingetragenen Elektroinstallateur spätestens 5 Ar- beitstage vorher einzureichen. Später eingegangene Inbetriebsetzungsaufträge können nicht termingerecht bearbeitet werden. Das Verfahren gilt auch bei der Wiederinbetrieb- setzung, Zusammenlegung und Trennung von Kundenanlagen.

Die „Fertigstellungsanzeige“ ist vom eingetragenen Elektroinstallateur vollständig ausge- füllt, unterschrieben und mit einem Stempel versehen einzureichen. Bei Anlagen mit Wandlermessung ist dem Netzbetreiber ein Hinweis zum versorgenden Lieferant mitzu- teilen, andernfalls wird die Anlage der Grundversorgung/Ersatzversorgung zugeteilt.

Bei Wandlermessungen erhält das eingetragene Installationsunternehmen vorab Wandler zum Einbau. Die Prüfklemme ist vor Einbau mit dem Messstellenbetreiber abzustimmen.

Die Sekundärverdrahtung der Wandlerstromkreise bis zur Messeinrichtung erfolgt durch das eingetragene Installationsunternehmen. Die Inbetriebsetzung der Anlage (Zähler- montage) erfolgt erst nach der technischen Überprüfung eines Mitarbeiters des Messstel- lenbetreibers oder der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH. Werden Mängel festge- stellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so kann die Inbetriebsetzung durch die SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH bis zur Män- gelbeseitigung untersagt werden. Bei Gefahr für Leib oder Leben ist die SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH verpflichtet, die Inbetriebsetzung zu untersagen.

Wenn die Anwesenheit des Errichters der Anlage bei der Inbetriebsetzung erforderlich ist, teilt der Netzbetreiber ihm dies mit.

(11)

Für jede Kundenanlage zur Versorgung eines Anschlussnutzers (jede Messeinrichtung/

jeder Rundsteuerempfänger) ist ein Formular „Inbetriebsetzung einer Elektroanlage" ein- schließlich „Montageschein“ einzureichen. (auf vollständige Angaben ist größte Sorgfalt zu legen.)

Ein vom Netzbetreiber abweichender Messstellenbetreiber (MSB) ist möglich.

Grundvoraussetzung ist dabei das Bestehen eines MSB-Rahmenvertrags mit dem

Netzbetreiber. Die im Wechselprozess im Messwesen (WiM) geregelten Vorgaben (Abläufe, Anmeldung, Fristen, Datenformate etc.) sind einzuhalten.

4.2.2 Außerbetriebnahme eines Netzanschlusses und die Demontage von Messeinrichtungen

Die Zählerdemontage muss ebenfalls durch einen schriftlichen Auftrag des eingetragenen Elektroinstallateurs erfolgen. Hierfür ist grundsätzlich das Formblatt „Inbetriebsetzung einer Elektroanlage“ zu verwenden. Der Anschlussnehmer ist von dem Anschlussnutzer über die Demontage der Messeinrichtung in Kenntnis zu setzen.

Die Demontage des Zählers erfolgt grundsätzlich vom Verteilnetzbetreiber.

Vor der Demontage des Zählers durch den VNB, müssen folgende Arbeiten durch einen Elektrofachbetrieb erfolgt sein:

 der Stromzähler muss spannungsfrei sein,

 die Zählerverdrahtung muss zurückgebaut sein und

 Anlage muss berührungssicher sein.

Nachdem der eingetragene Elektroinstallateur die Plombenverschlüsse geöffnet hat, muss die Wiederverplombung der elektrischen Anlage durch den Netzbetreiber über den Vor- druck „Inbetriebsetzung einer elektrischen Anlage“ bei der SWT Stadtwerke Trier Versor- gungs-GmbH angezeigt werden.

4.3 Plombenverschlüsse

- keine Ergänzungen-

(12)

4.4 Erweiterung und Änderung der bestehenden Kundenanlagen

In der nachfolgenden Übersicht sind fünf mögliche Änderungsvarianten beschrieben, in denen unter gewissen Rahmenbedingungen Zählerplätze weiterhin verwendet werden können.

Änder- ungsvari- anten

Darf ein vorhandener Zählerplatz bei Änderungen weiterhin verwendet werden?

DIN 43853

DIN 43870

DIN VDE 0603

NZ-Tafel (keine Schutz- klasse II)

NZ-Tafel (Schutz- klasse II)

NZ-Tafel mit Vor- siche- rung (Schutz- klasse II)

Zäh- lerschrank mit Fron- thaube und Trennvorrich- tung im anla- genseitigen An-

schlussraum

Zähler- schrank mit NH-Siche- rung

Zähler- schrank mit Trennvor- richtung 1)

Zähler- schrank nach VDE- AR-N 4100

Umstellung Zähler von Ein- tarif- auf Zweitarifmes- sung

Nein Ja 2)3)4) Ja 4) Ja 4) Ja 4) Ja Ja

Umstellung Zähler auf Zweirichtung- szähler

Nein Nein Nein Ja 4) Ja 4) Ja Ja

Umstellung Zählerplatz auf

Drehstrom Nein Nein Nein Ja 4) Ja 4) Ja Ja

Leistung- sverstärkung der Kundenan- lage

Nein Nein Nein Ja 4) Ja 4) Ja Ja

1) selektive Überstromschutzeinrichtung (z.B. SH-Schalter) gemäß VDE-AR-N 4100 2) unterer Anschlussraum (netzseitig) mit Klemmstein oder Schalter

3) oberer Anschlussraum (anlagenseitig) mit zentraler Überstromschutzeinrichtung (Kundenhauptsicherung) 4) flexible Zählerplatzverdrahtung nach DIN VDE 0603-2-1(mindestens 10 mm²) vorhanden, Vorgaben des Netz-

betreibers beachten

(13)

Beispiel: Bestehende Anlage bleibt unverändert

Voraussetzungen:

 Setzen eines NH-Verteilers in unmittelbarer Nähe des Hausanschlusskastens o- der der Zähleranlage.

 Absicherung der bestehenden Anlage im NH-Verteiler auf Basis der maximalen Strombelastbarkeit unter Berücksichtigung der Selektivität.

 Absicherung des neuen Anlagenteils im Hausanschlusskasten und gegebenen- falls Trennmesser im NH-Verteiler.

 Strombelastbarkeit der Hauptleitung zwischen Hausanschluss und NH-Verteiler und zwischen NH-Verteiler und dem erweiterten Anlagenteil muss mindestens für 63 A ausgelegt sein.

 Zentrale Anordnung der Zählerplätze.

 Keine Vermischung von Netzformen (nur TN- bzw. nur TT-System möglich).

5 Netzanschluss (Hausanschluss)

Für das Versorgungsgebiet der SWT Stadtwerke Trier gilt der Grundsatz, dass die elektri- sche Versorgung eines Grundstückes nur über einen Netzanschluss erfolgt.

Mehrere Anschlüsse auf einem Grundstück sind in Abstimmung mit dem Netzbetreiber zulässig. In diesem Fall stellen Anschlussnehmer, Planer, Errichter, sowie Betreiber der Kundenanlagen in Abstimmung mit dem Netzbetreiber durch geeignete Maßnahmen si- cher, dass eine eindeutige und dauerhafte elektrische Trennung der Kundenanlagen ge- geben ist.

(14)

Mehrere Netzanschlüsse (hier insbesondere Anschlüsse für Elektromobilität) sind danach nur möglich, sofern eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber erfolgt, bei der die Mög- lichkeit der technisch und betrieblich sicheren Errichtung weiterer Netzanschlüsse unter Berücksichtigung der jeweiligen Netz- und Anschlusssituation geprüft wird.

Sollte diese Prüfung positiv ausfallen, ist zusätzlich die dauerhafte Trennung der elektri- schen Anlagen vom Anschlussnehmer zu gewährleisten. In haftungsrechtlicher Hinsicht gilt davon unabhängig, dass der Anschlussnehmer gemäß Paragraph 13 Abs. 1 NAV grundsätzlich für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Kundenanlage verantwortlich ist und unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik dafür Sorge zu tragen hat, dass von seiner Anlage zu keinem Zeitpunkt schädliche Rückwirkungen auf das vor- gelagerte Verteilernetz ausgehen. Der Netzbetreiber übernimmt nach Paragraf 15 Abs. 3 NAV im Rahmen des Netzanschlussvertrages ausdrücklich keine Gewähr für die Mängel- freiheit der Kundenanlage.

6 Hauptstromversorgungssystem

Die Auftrennung des PEN-Leiters nach DIN VDE 0100-444 erfolgt im Hausanschlusskas- ten. Bereits vom Hausanschlusskasten bis zur Zählerverteilung ist das TN-Netz (5-adrige Hauptzuleitung) einzuhalten. Hierbei verweisen wir auf die Anschlussbeispiele im Haupt- stromversorgungssystem der VDE-AR-N 4100.

7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze

7.1 Allgemeines

In Abstimmung mit der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH erfolgt:

 die Befestigungsart der Messeinrichtung (3-Punkt Befestigung)

 die Art der Messung (direkte oder halbindirekte Messung).

Bei halbindirekter Messung sind die Technischen Vorgaben des Messstellenbetreibers einzuhalten. Hierzu muss das Messkonzept im Vorfeld mit dem Messstellenbetreiber ab- gestimmt werden. Im Falle des grundzuständigen MSB ist dies die SWT Versorgungs- GmbH.

(15)

Die thermische Eignung von Zählerschränken bzw. Zählerplätzen (Aussetzbetrieb/Dauer- betrieb) liegt im Verantwortungsbereich des Anlagenerrichters (Elektrofachbetrieb). Die Zählersteckklemme und ein Satz Zählersteckstifte sind vom Anschlussnehmer zum Inbe- triebsetzungstermin vor Ort bereitzustellen.

Im Segment Haushalts- und Gewerbebedarf bis 63 A ist ein Zählerplatz mit Dreipunktbe- festigung, Zählersteckklemme (unterbrechungsfreier Zählerwechsel) und Zählersteckstif- ten inkl. Kommunikationsanbindung gemäß VDE-AR-E 4100 erforderlich. Der entspre- chende Zählerschrank ist vom Anschlussnehmer bereitzustellen.

Die Möglichkeit und die Ausführung von Zählerplätzen mit direkter Messung und Be- triebsströmen >44 A oder eine Wandlermessung ist mit der SWT Stadtwerke Trier Versor- gungs-GmbH als grundzuständigem Messstellenbetreiber (gMSB) abzustimmen.

7.2 Ausführung der Zählerplätze

Direktmessung:

Unterer Anschlussraum

 Im unteren Anschlussraum ist ein 5-poliges Sammelschienen einzubauen.

 Die Anschlusstechnik der Hauptleitung bei Querschnitten größer 35 mm² ist mit dem Zählerschrankhersteller abzustimmen.

 Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443 und -534. Bei Messungen für Kundenanlage über einen Doppeltarifzähler ist die Art der Messeinrichtung im Vorfeld beim Netzbetreiber zu erfragen. Werden unterbrechbare Steuereinrichtungen (Wärme- speicher, Wärmepumpe usw.) eingebaut, ist im unteren Anschlussraum zusätzlich eine plombierbare Überstromschutzeinrichtung IN=6 A (z. B. Leitungsschutzschalter, einpoli- ges Sicherungselement) für die Zuleitung zur Steuereinrichtung zu installieren. Für neue Kundenanlagen ist grundsätzlich hierbei ein TSG-Feld vorzusehen. Es kann auf ein TSG- Feld verzichtet werden, wenn im Anschlussraum genügend Platz vorhanden ist um die Zählerverteilung zu erweitern.

Andere Charakteristiken sind nach Absprache mit dem Netzbetreiber möglich.

In Hinblick auf künftige Anforderungen ist ein entsprechender Platz für die Nachrüstungsmöglichkeit für das TSG vorzusehen. Verbindungsmöglichkeiten zwischen den Zählerplätzen sind dafür zu berücksichtigen.

(16)

Zählerplätze für halbindirekte Messung (Wandlermessung):

Für Kundenanlagen (auch kurzzeitige Abnahmestellen), für die eine Wandlermessung (re- gelmäßig wiederkehrend ein Betriebsstrom von mehr als 63 A) vorzusehen ist, gilt der Anhang B „Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandler-Messung“.

Oberer Anschlussraum

 Wenn Zählerplatz/Zählerplätze und Stromkreisverteiler in einer gemeinsamen Umhüllung untergebracht werden (z. B. Einfamilienhaus), ist der Stromkreisverteiler in erforderlicher Funktionsflächengröße aus Gründen der Erwärmung neben dem Zählerplatz anzuordnen.

Der Errichter muss die Zählerfelder derart kennzeichnen, dass die Zuordnung der Trenn- vorrichtung und der Messeinrichtung eindeutig der jeweiligen Kundenanlage zugeordnet werden kann. Die Kennzeichnung ist dauerhaft und abriebfest anzubringen. Dies setzt eine Vorherige Prüfung der Zuordnung durch den Anlagenerrichter zwingend voraus.

7.3 Belastungs- und Bestückungsvarianten von Zählerplätzen

Die Belastung von Zählerplätzen unterscheidet sich zwischen Aussetz- und Dauerbetrieb.

Aussetzbetrieb:

Haushaltsübliche Anlagen (Bezugsanlagen) und ähnliche Anwendungen unter Berücksich- tigung des Belastungsgrades und des Gleichzeitigkeitsfaktors nach DIN 18015-1

Dauerbetrieb:

Erzeugungsanlagen und/oder Bezugsanlagen mit nicht haushaltsüblichem Lastverhalten unabhängig von der Einschaltdauer. Die nachstehend beispielhaft genannten Anlagen werden grundsätzlich dem Dauerbetrieb zugeordnet.

 Elektrische Heizsysteme (Direktheizungen, Wärmepumpen,…)

 Speichersysteme

 Ladestationen für Elektrofahrzeuge

 Markt-/Festplatzverteiler (feste Installation)

 Gewerbebetriebe

 Abhängig vom Anwendungsfall ggf. auch Baustromverteiler (Bautrocknung,

(17)

Hinweis: In begründeten Einzelfällen können die vorgenannten Beispiele auch dem Aus- setzbetrieb zugeordnet werden.

7.4 Anordnung der Zählerschränke

Werden Zählerschränke in Räumen angebracht, die bauseitig verschlossen werden sollen, ist sicherzustellen, dass dem Beauftragten des VNB die Zähler jederzeit zugänglich blei- ben.

Das trifft sowohl für die Ablesung als auch für die Zählerkontrolle, Zählerwechslung und Entstörung zu. Für den VNB und den Messstellenbetreiber müssen immer die entspre- chenden Türschlüssel erreichbar sein (bei einem Eigentümer, beauftragten Hausbewohner etc.). Ist dies nicht möglich, so ist eine Doppelschließung bzw. ein Schlüsselkasten ein- zubauen. Der Profilzylinder für die Sonderschließung wird vom

VNB geliefert und eingebaut. Einzelheiten hierzu sind mit dem NB oder Messstellenbe- treiber rechtzeitig zu vereinbaren.

7.5 Trennvorrichtung für die Anschlussnutzeranlage

- Keine Ergänzungen-

7.6 Besondere Anforderungen

- Keine Ergänzungen-

(18)

7.7 Anbindung von Kommunikationseinrichtungen

Wenn ein APL (Abschlusspunkt Liniennetz) vorhanden oder geplant ist, ist ein APZ (Abschlusspunkt Zählerschrank) erforderlich.

Der APZ kann im Zählerschrank (z.B. Kommunikations- oder Verteilerfeld) außer- halb in unmittelbarer Nähe des Zählerschrankes in einem geeigneten Gehäuse (z.B.

(19)

Installationskleinverteiler) untergebracht werden und muss plombierbar ausgeführt werden.

Spannungsversorgung der Kommunikationseinrichtungen:

Sofern die Betriebsmittel dem nicht gezählten Bereich zugeordnet sind, erfolgt der Spannungsabgriff aus dem unteren Anschlussraum vor einer für den Anschlussnut- zer zugänglichen Schutzeinrichtung.

Die Schutzschaltgeräte können dann wie Bild dargestellt montiert und angeschlos- sen werden. Bei der Verlegung der Anschlussleitung sind sowohl die Angaben der Zählerplatz-Hersteller als auch die Errichtungsbestimmungen gemäß DIN VDE 0100 zu beachten. Die Schutzeinrichtungen müssen für einen Bemessungsstrom von ma- ximal 10 A, für ein Bemessungsschaltvermögen (prospektiver Kurzschlussstrom) von 25 kA und für die Überspannungs-Kategorie IV ausgelegt sein. Schutzschalt- geräte, deren Bedienung frei zugänglich ist, sind zu plombieren.

Bild: Spannungsversorgung für Betriebsmittel im nicht gezählten Bereich

Sofern die Betriebsmittel dem gezählten Bereich zugeordnet sind, erfolgt der Span- nungsabgriff aus dem Verteilerfeld oder aus dem oberen Anschlussraum. Die Schutzeinrichtungen müssen für einen Bemessungsstrom von maximal 10 A und einem Bemessungsschaltvermögen (prospektiver Kurzschlussstrom) von mindes-

(20)

tens 10 kA (für die Betriebsmittel zwischen der letzten Überstrom-Schutzeinrich- tung bzw. Hauptleitungsabzweigklemme vor der Messeinrichtung und dem Strom- kreisverteiler) bzw. mindestens 6 kA (im Stromkreisverteiler) ausgelegt sein.

Die Schutzeinrichtungen müssen über eine separate Plombierkappe gegen Miss- brauch geschützt werden.

7.8 Raum für Zusatzanwendungen

Bei 3-Punkt-Befestigung befindet sich der Raum für Zusatzanwendungen auf dem Zähler. Dort wird die RJ 45 Buchse (inklusive 30cm Leitungsreserve) an der Zähler- tragschiene befestigt.

Abgriff der Spannungsversorgung

a) das externe Schutzschaltgerät ist im netzseitigem Anschlussraum zu installieren b) innerhalb der Befestigungs- und Kontaktiereinheit (BKE) ist das externe Schutz- schaltgerät im Raum für Zusatzanwendungen zu installieren.

Schalt- und Steuerboxen die zukünftig im Rahmen der intelligenten Messsysteme einge- setzt werden, sind im Raum für Zusatzanwendungen zu installieren.

8. Stromkreisverteiler

- Keine Ergänzungen –

9. Steuerung und Datenübertragung, Kommunikationseinrichtungen

Wenn Messeinrichtungen und/oder Verbrauchsgeräte zentral gesteuert werden sollen, stimmt der Planer oder der Errichter den Aufbau der Steuerung mit der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH ab. Erfolgt der Messstellenbetrieb durch die SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH wird die Zählerfernauslesung auch durch diese zur Verfügung gestellt. Die SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH setzt hierzu standardmäßig Mo- demlösungen ein.

Sofern Einschränkungen des Signalempfanges am Installationsort bestehen, ist durch den Anschlussnehmer die Antenne an einem geeigneten und mit dem Messstellenbetreiber abgestimmten Ort abgesetzt zu montieren. Dazu stellt SWT als eine entsprechende An-

(21)

tenne bei. Sollte eine Funklösung nicht möglich sein, so ist der Anschlussnehmer ver- pflichtet, in unmittelbarer Nähe des Zählerplatzes dauerhaft einen mit SWT abgestimmten und betriebsbereiten Kommunikationsanschluss für die Fernauslesung der Messwerte be- reitzustellen.

Bei Bedarf stellt der Anschlussnehmer eine Spannungsversorgung (230 V Wechselspan- nung) zur Verfügung.

Hinweise zur elektrischen Raumheizung/Warmwasserbereitung (getrennte Messung) und zur Schwachlastregelung/Warmwasserbereitung (gemeinsame Messung)

stellt der Netzbetreiber bei Bedarf zur Verfügung.

10. Betrieb der Kundenanlage

10.1 Allgemeines

10.1.1 Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach EnWG § 14 a

Unterbrechbare Versorgungseinrichtungen sind Geräte und Anlagen die nicht uneinge- schränkt betrieben werden. Dies sind elektrische Verbrauchsgeräte und Anlagen zur Raumheizung, Warmwasserbereitung und Klimatisierung die insbesondere in den Starklastzeiten einer oder mehrere Sperrzeiten unterliegen. Sie sind im Regelfall von ei- nem gegenüber dem sonstigen Haushaltsbedarf erhöhten Leistungsbedarf gekennzeich- net und sind beim Netzbetreiber anzumelden und zu genehmigen.

Die Steuerbarkeit der in Niederspannung angeschlossenen Verbrauchseinrichtungen, auch im Zusammenhang mit der Elektromobilität, ist in § 14a EnWG geregelt. Die Anlagen müssen über eine geeignete technische Steuer- und Regeleinrichtung verfügen. Zur Ab- rechnung eines reduzierten Netzentgeltes ist eine separate Zähleinrichtung notwendig.

10.1.1.1 Wärmepumpenanlagen (WP)

Wärmepumpenanlagen im Netzgebiet der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH wer- den mit Unterbrechungszeiten betrieben. Die Unterbrechungen müssen bei der Dimensi- onierung der Anlage berücksichtigt werden.

Wärmepumpen in monovalent (Raumwärmebedarf wird allein durch die Wärmepumpe ge- deckt ggf. inkl. der integrierten elektrischen Zusatzheizung) oder bivalent-parallel (zu einer nichtelektrischen Raumheizung) betriebenen Anlage.

Die Elektrizitätsversorgung der Wärmepumpen kann bis zu sechs Stunden

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täglich, dabei nicht länger als zwei Stunden zusammenhängend unterbrochen werden.

Wärmepumpen in bivalent-alternativ betriebenen Anlagen (Raumwärmebedarf wird während der Unterbrechungszeiten durch eine nichtelektrische Raumheizung gedeckt).

Die Elektrizitätsversorgung der Wärmepumpen kann bis zu 960 Stunden je Jahr unterbrochen werden.

Während der Unterbrechungszeiten darf der Raumwärmebedarf nur durch eine nichtelek- trische Raumheizung gedeckt werden.

10.1.1.2 Wärmespeicheranlagen

Wärmespeicheranlagen im Netzgebiet der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH wer- den mit Unterbrechungszeiten betrieben. Die Unterbrechungen müssen bei der Dimensi- onierung der Anlage berücksichtigt werden.

10.1.2 Steuerung, Freigabezeiten

Die Ansteuerung des Rundsteuerempfängers erfolgt im ungezählten Bereich der Kunden- anlage. Die übrigen Steuereinrichtungen (Freigabekontakt, Auflade- Automatik, Grup- pengerät, Ladeschütz) befinden sich hinter dem Abgriff der Zähleinrichtung (siehe auch Zeichnung. „Wärmespeicheranlage“ im Anhang).

Zur Minimierung der Kurzschlussgefahr muss die Ansteuerung des Rundsteuerempfän- gers mit dem gleichen Außenleiter (L 1) erfolgen, mit dem über den Freigabekontakt an- dere Steuereinrichtungen aktiviert werden.

Wärmespeicheranlagen sind mittels Auflade-Regler in Rückwärtssteuerung (mit Zeitglied) zu laden.

Über einen Schaltkontakt eines Rundsteuerempfängers dürfen maximal 30 Ladeschütze oder Hilfsrelais geschaltet werden, deren Spulen-Nennleistung maximal je 7 VA betragen darf. Wird diese Anzahl überschritten, sind die Maßnahmen abzustimmen.

Da die Aufladezeiten bzw. Sperrzeiten von Bestandsanlagen unterschiedlich sind, sind diese beim Netzbetreiber zu erfragen.

(23)

10.1.2.1 Moderne Nachtspeicherheizungen (19-Stunden Freigabe)

„Moderne Nachtspeicherheizungen“ im Netzgebiet der SWT Stadtwerke Trier Versor- gungs-GmbH werden mit Unterbrechungszeiten betrieben. Die Unterbrechungen müssen bei der Dimensionierung der Anlage berücksichtigt werden.

10.1.2.3 Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

Ladeeinrichtungen im Netzgebiet der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH > 4,6 kVA unterliegen der Unterbrechbarkeit. Die Möglichkeit der Unterbrechung muss bei der Auslegung der Anlage berücksichtigt werden.

10.1.3 Tonfrequenz-Rundsteuereinrichtungen

Die Tonfrequenz-Rundsteueranlagen werden mit folgenden Frequenzen betrieben:

Der Netzbetreiber kann vom Kunden Maßnahmen zur Vermeidung unzulässiger Beein- trächtigungen, die durch Betriebsmittel der Kundenanlage verursacht werden, verlangen.

Verwendet der Kunde elektrische Betriebsmittel, deren Funktion durch Rundsteuersen- dungen beeinträchtigt werden kann, so sorgt der Kunde selbst dafür, dass durch den Einbau geeigneter technischer Mittel oder durch Wahl entsprechender Geräte eine Beein- trächtigung vermieden wird.

10.1.4 Flicker

Die zulässigen Flickerstärken, die eine einzelne Anlage am Netzverknüpfungspunkt der Kundenanlage mit dem Niederspannungsnetz maximal bewirken darf, betragen Plt = 0,5 und Pst = 0,8.

Abweichend gilt bei Erzeugungsanlagen:

Der zulässige Wert für den Langzeitflickerstörfaktor, den alle Erzeugungsanlagen am Netzverknüpfungspunkt mit dem Niederspannungsnetz maximal bewirken dürfen, be-

trägt Plt = 0,5.

Netzgebiet Rundsteuerfrequenz

SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH 168 Hz

(24)

10.2 Spannungs- oder frequenzempfindliche Betriebsmittel

- keine Ergänzungen-

10.3 Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen

Die Anschlussnutzung hat gemäß § 16 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) zur Voraussetzung, dass der Gebrauch der Elektrizität mit einem Verschiebungs- faktor zwischen cosφ = 0,9 kapazitiv und 0,9 induktiv erfolgt.

Anderenfalls kann der Netzbetreiber den Einbau ausreichender Kompensationseinrich- tungen verlangen.

Eine Kompensationsanlage sollte verdrosselt werden, wenn das Verhältnis der Leistung von Oberschwingungen erzeugenden Geräten zu der Gesamtleistung der Anlage einen Wert von 15 % überschreitet.

10.4 Notstromaggregate

10.4.1 Allgemeines

- keine Ergänzungen-

10.4.2 Netzparallelbetrieb

Soll ein Netzparallelbetrieb angestrebt werden, so ist dieser im Zuge der Planung mit SWT abzustimmen. Hier gilt entsprechend die VDE AR-N 4105.

10.4.3 Besondere Anforderungen an den Anschluss und Betrieb von USV-Anla- gen

- keine Ergänzungen-

10.5 Besondere Anforderungen an den Betrieb von Speichern

- keine Ergänzungen-

(25)

10.6 Besondere Anforderungen an den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

10.6.1 - 10.6.2

- keine Ergänzungen-

10.6.3 Blindleistung

Der Verschiebungsfaktor wird bei Genehmigung der Antragsunterlagen mitgeteilt. Dieser ist vom verantwortlichen Installationsunternehmen entsprechend einzustellen und wird bei der Inbetriebsetzung von SWT geprüft.

10.6.4 - 10.6.7

- keine Ergänzungen-

(26)

11 Auswahl von Schutzmaßnahmen

- Keine Ergänzungen-

12 Zusätzliche Anforderungen an Anschlussschränke im Freien

12.1 Allgemeines

Hierzu zählen z. B. Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) nach DIN VDE 0832, An- lagen der öffentlichen Beleuchtung, Bahn-Signalanlagen, Haltestellen für den öf- fentlichen Nahverkehr, Pumpenanlagen, Messstationen und Anlagen mit Zählerein- bauplätzen für Zähl- und Messeinrichtungen.

Das Gehäuse für den Zähler muss auch bei Erhöhung der Schutzart eine Ablesung für Laien ermöglichen.

Entgegen den Festlegungen für Zählerplätze nach DIN 43870 können wegen der nach unten abgehenden Leitungen die Funktionsflächen unter Umständen räumlich anders angeordnet sein.

Die Zugänglichkeit zur Zähleranschlusssäule muss für den Netzbetreiber jederzeit ge- währleistet sein. Das Türschloss der Zähleranschlusssäule muss so beschaffen sein, dass ein DIN-Normprofilhalbzylinder des NB eingesetzt werden kann. Eine Doppelschließung garantiert den unabhängigen Zugang durch VNB und Anschlussnutzer.

(27)

Bild: Beispiel einer Zähleranschlusssäule

12.2 – 12.6

- Keine Ergänzungen-

13 Vo rübergehend angeschlossene Anlagen

- Keine Ergänzungen -

14 Erzeugungsanlagen und Speicher

Siehe Ergänzungen zum VDE-AR-4105 .

(28)

Zu VDE-AR-N 4105

1. Anwendungsbereich

- Keine Ergänzungen –

2. Normative Verweisungen

- Keine Ergänzungen –

3. Begriffe und Abkürzungen

- Keine Ergänzungen –

4. Allgemeine Rahmenbedingungen

- keine Ergänzung

5. Netzanschluss

5.7.2.4 Verfahren zur Blindleistungsbereitstellung

Im Netz der SWT ist das Verfahren Verschiebungsfaktor-/Wirkleistungskennlinie cos φ (P) anzuwenden.

5.7.4.2 Netzsicherheitsmanagement

SWT greift bei Maßnahmen mit Wirkleistungsvorgabe nicht in die Steuerung der Erzeu- gungsanlagen ein, sondern stellt lediglich die entsprechenden Signale auf der jeweils vor- handenen Schnittstelle (z.B. Ausgänge des Fernwirk-Gateways) gemäß technischer Aus- führung zur Verfügung.

(29)

Ausgänge des Fernwirk-Gateways) verantwortlich. Die Signale werden eigenständig in der Kundenanlage umgesetzt. SWT ist berechtigt, unangekündigt die Gesamtwirkungs- kette durch Funktionsprüfungen zu testen. Die Kosten für die nachrichtentechnische Übertragung der Steuerbefehle trägt SWT.

Priorisierung

Netz- und systemrelevante Vorgaben zum Verhalten von Erzeugungsanlagen haben im- mer Vorrang vor marktrelevanten Vorgaben.

Technische Spezifikation

In Abhängigkeit von der Energie, der Leistungsgröße und der Spannungsebene der Ein- speisung kommen folgende technische Einrichtungen zum Einsatz:

* jeweils für die Summe von Anlagen, die gleichartige Energien einsetzen und über denselben Netzan- schlusspunkt mit dem Netz verbunden sind (analog EEG-Definition)

** Nach Vorgabe der SWT kann anstatt einer Fernwirkanlage auch ein Rundsteuerempfänger zum Einsatz kommen.

*** sofern verfügbar, kann SWT statt eines Rundsteuerempfängers auch den Einsatz eines intelligenten Mess- systems (iMSys) mit Steuerbox fordern.

SWT kann im Einzelfall eine andere technische Einrichtung vorgeben.

Rundsteuerempfänger (RSE)

Es kommt ein Rundsteuerempfänger gemäß SWT-Spezifikation zum Einsatz (siehe Internetseite der SWT).

Der Rundsteuerempfänger ist durch den Anlagenbetreiber auf einem Zählerplatz nach DIN 43870, Teil 1 mit Dreipunktbefestigung zu installieren.

Photovoltaik EEG (ohne PV)

oder KWGK Sonstige (konventionell)

> 0 kW(p) und

<= 30 kW(p)

Rundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100

%, 60 %, 30 % und 0 %*** oder Begrenzung der am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit

dem Netz die maximale

Wirkleistungseinspeisung auf 70 % der installierten Leistung in kWp.

Keine Ist-Leistungserfassung

keine Anforderung

Rundsteuerung

mit 4

Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30

% und 0 %***

> 30 kW(p) und

<= 100 kW(p)

Fernwirkanlage mit 4 Befehlsausgaben 100

%, 60 %, 30 % und 0 %***

Keine Ist-Leistungserfassung

> 100 kW(p)

Anlagenart

Fernwirkanlage

Ist-Leistungserfassung über Messwertanbindung an die Fernwirkanlage

Leistungsklasse*

(30)

Im Falle einer Begrenzung der Wirkleistungsabgabe gibt SWT auf die vereinbarte Anschlusswirkleistung PAV bezogene Sollwerte in den Stufen 100 %/60 %/30 %/0 % vor. Diese Werte werden über die Funkrundsteuerung übertragen und anhand vier potentialfreier Relaiskontakte (je PAV -Stufe ein Kontakt) wie nachfolgend auf- geführt zur Verfügung gestellt.

Da der Anlagenbetreiber die Sollwerte der SWT in seiner Anlagensteuerung umsetzen muss, besteht kein Direkteingriff der SWT in die Kundenanlage.

Betriebsspannung: 230 VAC

K 1 100 % PAV (keine Reduzierung der Einspeiseleistung)

K 2 60 % PAV (Reduzierung auf maximal 60 % der Einspeiseleistung) K 3 30 % PAV (Reduzierung auf maximal 30 % der Einspeiseleistung) K 4 0 % PAV (keine Einspeisung)

Die Relais sind als potentialfreie Wechsler (250 V, 25 A) ausgeführt. An die Kontakte „a“ der Relais K2, K3 und K4 ist die Steuerung zur Reduktion der Einspeiseleistung anzuschließen, am Kontakt „a“ des Relais K1 das Signal zur Freigabe der Volleinspeiseleistung. Die Anbindung der Steuersignale an die Anlagensteuerung er- folgt in Verantwortung des Anlagenbetreibers.

Systembedingt können sich vorübergehend mehrere Relais gleichzeitig in Stellung „a“ befinden. Steht das Relais K1 in Stellung „a“, bedeutet dies immer „Freigabe der Volleinspeisung“, unabhängig von der Stellung der übrigen Relais. Befindet sich das Relais K1 in Stellung „b“, gilt das Relais mit der geringsten Sollwertvor- gabe (0 % vor 30 % vor 60 %). Befindet sich kein Relais in Stellung „a“, ist die Freigabe zur Volleinspeisung gegeben. Die sich aus dieser Logik ergebenden Relaiszustände sind in der Anlagensteuerung durch passende Verdrahtung oder Nutzung von Logikbausteinen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Nutzung der vereinfachten Ansteuerung von PV-Anlagen ≤ 100 kWp.

Fernwirkanlage

Die Fernwirkanlage zur Erfüllung der Vorgaben nach §9 EEG wird von SWT auf eigene Kosten beigestellt. Die Ankopplung an die Anlagensteuerung erfolgt per Modbus-TCP. Alternativ ist eine Ankopplung wie beim Rundsteuerempfänger möglich.

K 1 K 2 K 3 K 4

a b a b a b a b

N

c c c c

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

L

(31)

6. Ausführung der Erzeugungsanlage/Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz)

- Keine Ergänzungen –

7. Betrieb der Anlage

- keine Ergänzung

8. Nachweis der elektrischen Eigenschaften

- keine Ergänzung

(32)

VDE-AR-N 4105 (Niederspannung)

VDE-AR-N 4110

(Mittelspannung) Einheitenzertifikate Anlagenzertifikate Typ A

Anlagenzertifikat Typ B (vereinfachtes Zertifikat)

Erzeugungsanlage Leistung < 135 kW (Anschluss an MS/NS-Netz)

X X

Erzeugungsanlage

> 135 kW und (Anschluss NS- Netz)

X X

Erzeugungsanlage Leistung: > 135 – 950 kW

(Anschluss MS- Netz)

X X

Erzeugungsanlage Leistung: >950 kW

(Anschluss MS- Netz)

X X

Tabelle: Nachweise zum Anschluss von Erzeugungsanlagen

(33)

Anhang

A Übersicht erforderliche Unterlagen für den Anmelde- / Inbetriebnahmeprozess der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH

Anmeldevarianten

Anmeldung zum Netzan- schluss

Lageplan

Grundrissplan mit der ge- wünschten Lage des Netzan- schlusses

Flurkarte mit eingezeichnetem Gebäude in je- weils üblichem Maßstab

Datenerfassungsblät- ter mit Zusatzangaben

Konformitäts- nachweise (Hersteller)

1 Neue Kundenanlage

(nicht zeitlich begrenzt) X X X X

2 Anlagenerweiterung (wenn die im Netzan- schlussvertrag verein- barte gleichzeitige Leis- tung überschritten wird)

X

3 Vorübergehend ange- schlossene Anlagen (z.B.

Baustellen und Schau- stellerbetriebe)

X X

4 Erzeugungsanlagen PV

X X

mit Aufstellungsort

der Anlage X X

(NA-Schutz + EZE)

5 Erzeugungsanlagen

BHKW/KWK X X

mit Aufstellungsort der Anlage

X Antriebsmaschine, Generator und Stromrichter

X (NA-Schutz + EZE)

6 Stationäre elektrische Speicher

X

X

mit Aufstellungsort der Anlage, wenn von EZA abweichend bzw.

separat

X (FNN Datenblatt) X

7 Kundeneigene Not-

stromaggregate X X

mit Aufstellungsort

der Anlage X

8 Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge > 4,6

kVA X X

9 Geräte zur Beheizung o- der Klimatisierung (aus- genommen ortsverän- derliche Geräte)

X X

10 Unterbrechbare Ver-

brauchseinrichtungen X X

11 Einzelgeräte mit einer Nennleistung von mehr

als 12 kVA X X

12 Anlagen (z.B. Schweißge- räte) die die Grenzwerte gemäß Kapitel 5.4 der VDE-N 4100 nicht ein- halten

X X

(34)

B Übersicht erforderliche Unterlagen für den Inbetriebsetzungsprozess der SWT Stadt- werke Trier Versorgungs-GmbH

Anmeldevarianten

Fertig-stel- lungs-an- zeige (Zähler etc.)

Angaben zum Aufbau und zur Betriebsweise

Inbetriebsetzungsprotokoll (Anhang F1 VDE-AR-N 4105), Nachweis des Ein- speisemanagement

Weitere behördliche und abrechnungs-relevante Unterlagen

1 Neue Kundenanlage (nicht zeitlich begrenzt) X 2 Anlagenerweiterung

(wenn die im Netzan- schlussvertrag verein- barte gleichzeitige Leis- tung überschritten wird)

X

3 Vorübergehend ange- schlossene Anlagen (z.B.

Baustellen und Schau- stellerbetriebe)

X 4 Erzeugungsanlagen PV

X X

Übersichtsplan mit Messung, Mo- dul und WR-Zuordnung je Ge- bäude

X X

5 Erzeugungsanlagen

BHKW/KWK X X

Beschreibung der Art und Be- triebsweise, Art der Zuschaltung im Netz

X X

6 Stationäre elektrische

Speicher X X X

7 Kundeneigene Not- stromaggregate X 8 Ladeeinrichtungen für

Elektrofahrzeuge > 4,6

kVA X

9 Geräte zur Beheizung o- der Klimatisierung (aus- genommen ortsverän- derliche Geräte)

X 10 Unterbrechbare Ver-

brauchseinrichtungen X 11 Einzelgeräte mit einer

Nennleistung von mehr

als 12 kVA X

12 Anlagen (z.B. Schweißge- räte) die die Grenzwerte gemäß Kapitel 5.4 der VDE-N 4100 nicht ein- halten

X

(35)

C Beispiel zur Verdrahtung einer „Nachtspeicherheizung“ (Zweizählermessung) bzw. der Bedarfsart „Moderne Nachtspeicherhei- zung“ (19-Stunden Freigabe)

Einzelanlage:

Sollte die Nachtspeicherheizung gegen eine „Moderne Nachtspeicherheizung“ ersetzt werden, so muss der Rundsteueremp- fänger vom Netzbetreiber ausgetauscht werden.

Mehrfamilienhaus:

Sollte im Mehrfamilienhaus die Nachtspeicherheizung einer Wohnung gegen eine „Moderne Nachtspeicherheizung“ ersetzt werden, so ist ein zweiter Rundsteuerempfänger vom Netzbetreiber zu installieren.

.

(36)

D Anschlussplan Rundsteuerempfänger für eine „Nachtspeicherheizung“

(Einzelanlage

F Anschlussplan Wärmepumpe Einzelanlage

Bietet die Wärmepumpe über einen EVU-Kontakt die Möglichkeit, intern Kompressor und Ergänzungsheizung zu unterbrechen, kann auf ein Leistungsschütz verzichtet werden. Die herstellerspezifischen Anschlussbeschreibungen der Wärmepumpe sind zu berücksich- tigen.

(37)
(38)

G Ladeeinrichtungen von Elektrofahrzeugen mit Steuerung

(39)

H Ladeeinrichtungen von Elektrofahrzeugen mit Steuerschütz

Referenzen

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