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Einladung zur Hauptversammlung

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Academic year: 2022

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(1)

Einladung zur

Hauptversammlung

2014

(2)

GFT Technologies Aktiengesellschaft Stuttgart

WKN 580060 ISIN DE0005800601

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen

Hauptversammlung der GFT Technologies Aktiengesellschaft, die am 27. Mai 2014 ab 10:00 Uhr im Corporate Center der GFT Technologies AG

Filderhauptstraße 142

70599 Stuttgart-Plieningen stattfindet.

Hauptversammlung

27.

Tag

Mai

’14

Monat Jahr

(3)

¬

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahres­

abschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezem­

ber 2013, des Lageberichts für die GFT Technologies AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichts­

rats über das am 31. Dezember 2013 ab gelaufene Geschäftsjahr sowie des

erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 31. Dezem­

ber 2013 abgelaufene Geschäftsjahr

(4)

Tagesordnung 27. Mai 2014

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäfts jahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Ge- schäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 11.419.019,17 wie folgt zu verwenden:

Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand nach Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 dividendenberechtigten Stück-

aktien. Sollte sich die Zahl dieser dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,20 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäfts jahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

Bilanzgewinn 2013

¬ Ausschüttung von EUR 0,20 Dividende

je dividendenberechtigter Stückaktie EUR 5.265.189,20

¬ Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 6.153.829,97

¬ Bilanzgewinn EUR 11.419.019,17

(5)

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers und Konzern­

abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht der Zwischenfinanzberichte

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von

Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2014 und für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2015, die vor der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2015 aufgestellt werden, zu wählen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Ver- bindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Haupt- versammlung am 27. Mai 2014. Die Herren Dr. Paul Lerbinger, Dr. Peter Opitz, Dr. Ing. Andreas Bereczky, Andreas Bernhardt, Prof. Dr. Hans-Peter Burghof und Dr. Thorsten Demel haben sich dazu bereit erklärt, für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stehen.

(6)

Tagesordnung 27. Mai 2014

Der Aufsichtsrat schlägt daher der Hauptversammlung vor, die folgenden Personen bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:

¬ a

Herr Dr. Paul Lerbinger, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank AG, mit Wohnort in München;

Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in ver- gleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschafts unter- nehmen:

¬ MainFirst Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt/Main, Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats)

¬ MainFirst Holding AG, Zürich, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats)

¬ b

Herr Dr. Peter Opitz, Rechtsanwalt, mit Wohnort in Bad Homburg;

Herr Dr. Opitz übt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.

¬ c

Herr Dr. Ing. Andreas Bereczky, Produktionsdirektor des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF), mit Wohnort in Eschweiler;

Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in ver- gleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschafts unter- nehmen:

Software AG, Darmstadt (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

(7)

¬ d

Herr Andreas Bernhardt, Einzelunternehmer (Executive Advice) und Geschäftsführer ND SatCom GmbH, mit Wohnort

in Erdmannhausen;

Herr Bernhardt übt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.

¬ e

Herr Prof. Dr. Hans­Peter Burghof, ordentlicher Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Bankwirtschaft und Finanzdienstleis­

tungen an der Universität Hohenheim, mit Wohnort in Stuttgart;

Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in ver- gleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunter- nehmen:

Börsenrat der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, Stuttgart

¬ f

Herr Dr. Thorsten Demel, Managing Director Group Technology &

Operations, Deutsche Bank AG, mit Wohnort in Verl;

Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in ver- gleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunter- nehmen:

Pago eTransaction Services GmbH i.L., Köln (Mitglied des Aufsichtsrats) Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat wird als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitzenden im Fall seiner Wahl Herrn Dr. Lerbinger und als Kandidaten für den stellver- tretenden Aufsichtsratsvorsitzenden im Fall seiner Wahl Herrn Dr. Opitz vorschlagen.

(8)

Voraussetzungen

für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

I.

VORAUSSETZUNGEN FüR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSüBUNG DES STIMMRECHTS

a)

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und bedarf der Textform.

Die Berechtigungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind der Gesellschaft nachzuweisen (§ 18 Abs. 2 der Satzung). Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Ins-

tituts über den Anteilsbesitz (Berechtigungsnachweis) erforderlich. Dieser Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tags vor der Hauptversammlung, also auf den 6. Mai 2014, 0:00 Uhr, beziehen („Nachweisstichtag“).

Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens 20. Mai 2014, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse (schriftlich, per Telefax oder elektronisch) zugehen:

GFT Technologies AG / c/o Computershare Operations Center / 80249 München / Telefax: +49 89 30903­74675 /

E­Mail: anmeldestelle@computershare.de

Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung anmelden, erhalten eine Ein- trittskarte zugesandt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptver- sammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

(9)

b)

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptver- sammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb – bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Berechtigungsnachweises – im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist für die Dividenden- berechtigung ohne Bedeutung.

c)

Hinweise zur Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereini- gung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung und der Berechtigungsnachweis erforderlich.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevoll- mächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform.

Für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung oder des Widerrufs gegenüber der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG.

(10)

Die Vollmacht kann entweder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft oder durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt werden.

Erfolgt die Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden, bedarf es eines Nachweises der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft in Textform.

Die von der Gesellschaft ausgestellten Eintrittskarten enthalten ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann.

Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Be- vollmächtigung am Tag der Hauptversammlung im Rahmen der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbringen oder die Vollmacht oder den Nachweis ihrer Erteilung der Gesellschaft in Textform unter der folgenden Adresse (schriftlich, per Telefax oder elektronisch) übermitteln:

GFT Technologies AG / Investor Relations / Filderhauptstraße 142 / 70599 Stuttgart /

Telefax: +49 711 62042­301 / E­Mail: hv2014@gft.com

Vollmachtserteilungen sind auch noch während der Hauptversammlung möglich. Dafür können die Formulare verwendet werden, die den beim Zutritt zur Hauptversammlung an die Aktionäre ausgegebenen Stimm- karten beigefügt sind.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

d)

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet den Aktionären zudem an, Vollmachten an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu erteilen. Auch in die- sem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung und der Berechtigungsnachweis erforderlich. Dem Stimmrechtsvertreter müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der

Anträge, Wahlvorschläge und Auskunftsrechte 27. Mai 2014

(11)

Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Eine Ausübung der Stimmrechte durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach eigenem Ermessen ist nicht möglich. Die Erteilung der Vollmachten an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung können vor der Hauptversamm- lung in Textform erteilt werden. Die Aktionäre werden gebeten, für die Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das entsprechende Formular zu verwenden, welches auf der Eintrittskarte abgedruckt ist.

Die Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter der Gesell- schaft sind in Textform an nachfolgend genannte Anschrift (schriftlich, per Telefax oder elektronisch) bis spätestens 23. Mai 2014, 24:00 Uhr, zu übermitteln:

GFT Technologies AG /

c/o Computershare Operations Center / 80249 München / Telefax: +49 89 30903­74675 / E­Mail: hv2014@gft.com

II. ANTRäGE, WAHLVORSCHLäGE UND AUSKUNFTSRECHTE

a)

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile am Grundkapital allein oder zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvor- lage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung – der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen –, also bis spätestens zum Ablauf des 26. April 2014, 24:00 Uhr, zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

(12)

Die Aktionäre werden gebeten, entsprechende Ergänzungsverlangen an die folgende Adresse zu richten:

GFT Technologies AG / Investor Relations / Filderhauptstraße 142 / 70599 Stuttgart

Die Antragsteller haben nach Maßgabe von § 122 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 27. Februar 2014, 0:00 Uhr, Inhaber der Aktien sind.

Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internet- adresse www.gft.com/hv zugänglich gemacht.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Die Aktionäre können zudem Gegenanträge gegen Vorschläge von Vor- stand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung an die Gesellschaft stellen sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die folgende Adresse (schriftlich, per Telefax oder elektronisch) zu richten:

GFT Technologies AG / Investor Relations / Filderhauptstraße 142 / 70599 Stuttgart /

Telefax:+49 711 62042­301 / E­Mail: hv2014@gft.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden.

Anträge, Wahlvorschläge und Auskunftsrechte 27. Mai 2014

(13)

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung – der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptver- sammlung sind dabei nicht mitzurechnen – also bis zum 12. Mai 2014, 24:00 Uhr, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer zugänglich zu machenden Begründung und einer etwa- igen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite www.gft.com/hv zugänglich gemacht.

Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung sowie eines Wahlvorschlags absehen, wenn die Vo- raussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG vorliegen. Die Ausschlusstat bestände sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gft.com/hv darge- stellt. Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten.

c)

Auskunftsrechte von Aktionären gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vor- stand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbun- denen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforder- lich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die Auskunft zu verweigern. Die Tatbestände, in denen der Vorstand berechtigt ist, die Auskunft zu verweigern, sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gft.com/hv dargestellt.

(14)

Aktien und Stimmrechte 27. Mai 2014

d)

Informationen nach § 124a AktG und weitergehende Erläuterungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zu- gänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich der erforderlichen Informationen nach § 124a AktG, Anträge von Aktionären sowie wei- tergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.gft.com/hv zugänglich. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

III. AKTIEN UND STIMMRECHTE

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 26.325.946 und ist in 26.325.946 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien, die auf keinen Nennbetrag lauten) eingeteilt. Jede Stückaktie der Gesellschaft gewährt eine Stimme (§ 19 Abs. 1 der Satzung). Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung be- stehen damit insgesamt 26.325.946 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Stuttgart, im April 2014

GFT Technologies AG Der Vorstand

(15)

GFT Technologies AG Filderhauptstraße 142 70599 Stuttgart Deutschland

¬ Mit dem Auto

Aus Richtung Karlsruhe (A8) oder Singen (A81): Verlassen Sie die A8 bei der Ausfahrt 53a (Stuttgart-Messe/Flughafen). Biegen Sie links auf die L1192 ab und folgen Sie der Ausschilderung nach Stuttgart- Plieningen. Fahren Sie nach dem Ortseingang Plieningen links auf die Filderhauptstraße und folgen Sie dieser in Richtung Hohenheim. Am Kreisverkehr nehmen Sie die zweite Ausfahrt. Auf der rechten Seite sehen Sie das Corporate Center der GFT Technologies AG. Ordnen Sie sich nun an der Ampel rechts ein und biegen Sie in die Adornostraße ein. Nach 100 m fahren Sie rechts auf den Parkplatz.

53b (Stuttgart-Plieningen) und fahren Sie geradeaus über die Kreu- zung. Folgen Sie nun rechts der Bernhäuser Straße in Richtung Plienin- gen. Fahren Sie auf der Bernhäuser Straße, die in die Filderhauptstraße übergeht, in Richtung Hohenheim. Am Kreisverkehr nehmen Sie die zweite Ausfahrt. Auf der rechten Seite sehen Sie das Corporate Center der GFT Technologies AG. Ordnen Sie sich nun an der Ampel rechts ein und biegen Sie in die Adornostraße ein. Nach 100 m fahren Sie rechts auf den Parkplatz.

¬ Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Vom Hauptbahnhof Stuttgart fahren Sie mit der S-Bahn S1, S2 oder S3 bis nach Vaihingen und steigen dann in die Stadtbahn U3 bis zur End- haltestelle Plieningen (ca. 44 Min.). Alternativ nehmen Sie ab Haupt- bahnhof die Stadtbahn U6 nach Möhringen (Bahnhof) und steigen dort in die Stadtbahn U3 nach Plieningen um (ca. 30 Min.).

AUS RICHTUNG MÜNCHEN Ausfahrt 53b Stuttgart-Plieningen Flughafen Stuttgart

AUS RICHTUNG KARLSRUHE/SINGEN Ausfahrt 53a Flughafen / Messe / Stuttgart-Plieningen

Echterdinger Straße Filderhauptstraße

Garbenstraße Wollgrasweg

Bernhäuser Straße U

A8 27

Ausfahrt Leinfelden- Echterdingen Mitte

S.-Plieningen

A8

(16)

Antwort

¬ Ich interessiere mich für die GFT Aktie als… … privater Anleger

… institutioneller Anleger … Analyst

… Finanz-/Wirtschaftsjournalist

Bitte schicken Sie mir Ihren Geschäftsbericht 2013 zu

Bitte registrieren Sie mich in Ihrer Investor-Relations-Datenbank

Bitte ändern Sie meine Adresse in Ihrer Investor-Relations-Datenbank

Bitte streichen Sie mich aus Ihrer Investor-Relations-Datenbank

(17)

GFT Technologies AG Investor Relations Filderhauptstraße 142 70599 Stuttgart-Plieningen Deutschland

Firma Straße PLZ, Ort Telefon Fax E-Mail

ANTWORTKARTE

(18)

›gft.com

Referenzen

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