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International EU protected designs after 1 January 2021

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Vorbereiten für den Wechsel Geistiges Eigentum

Update von GOV.UK

International EU protected designs after 1 January 2021

Changes for businesses and holders of international EU protected designs after 1 January 2021.

Owners of international trademarks and designs designating the EU will have comparable UK rights automatically created at the end of the transition period based on their international rights protected through the Madrid and Hague systems

Änderungen für Unternehmen und Inhaber internationaler EU-geschützter Geschmacksmuster nach dem 1. Januar 2021.

Eigentümer internationaler Marken und Geschmacksmuster, die die EU kennzeichnet, werden am Ende der Übergangszeit automatisch

vergleichbare Rechte des Vereinigten Königreichs auf der Grundlage ihrer internationalen Rechte geschaffen, die durch die Madrider und Haager Systeme geschützt sind.

Deutsche Version erstellt von motionfinity zur UK-Kommunikation vom 26.06.2020

International EU protected designs after 1 January 2021

(ohne Gewähr)

(2)

Erstellung des neu registrierten internationalen Designs

Für alle geschützten internationalen (EU) Geschmacksmuster werden wir vergleichbare Rechte des Vereinigten Königreichs schaffen, die im britischen Register eingetragen werden.

Internationale Geschmacksmusterregistrierungen, die in der EU durch das Haager Abkommen geschützt sind, werden im Vereinigten Königreich nach dem 1. Januar 2021 keine Wirkung mehr haben.

Um diesem Problem zu begegnen, werden wir aus jedem internationalen (EU)-Design ein neu registriertes internationales Design erstellen, das unmittelbar vor dem 1. Januar 2021 einen geschützten Status hat.

Diese Rechte im Vereinigten Königreich sind identisch mit den neu

registrierten Designs, die aus registrierten Community-Designs (RCD) erstellt werden.

Sie werden unabhängige Rechte des Vereinigten Königreichs haben und können daher getrennt vom ursprünglichen internationalen (EU)-Design angefochten, zugewiesen, lizenziert oder erneuert werden.

Entsprechend den aus RCDs geschaffenen Rechten des Vereinigten Königreichs werden neu registrierte internationale Designs, die aus

geschützten internationalen (EU)-Designs erstellt wurden, ohne Kosten für den Inhaber erstellt.

Nummerierung des neu registrierten Geschmacksmusters

Die Nummer, die dem neu registrierten internationalen Design zugewiesen wird, besteht aus der vollständigen IR-Nummer (EU) mit der Prefix-Ziffer "8".

Dies wird den Nutzern die Möglichkeit bieten, neu registrierte Rechte zu identifizieren, die aus geschützten internationalen (EU-)Geschmacksmustern geschaffen wurden, und sie von bestehenden im Vereinigten Königreich registrierten Geschmacksmustern zu unterscheiden.

(3)

Die folgenden Beispiele zeigen, wie diese neu registrierten britischen Geschmacksmuster kodifiziert werden:

Internationale (EU)

Registrierungsnummer (wie in WIPO-Datenbanken

dargestellt)

Internationale (EU)

Registrierungsnummer (siehe EuIPO- DesignView Datenbank)

Wiederregistrierte britische Designnummer (wie sie im Register des IPO und auf der Online-Suchplattform angezeigt wird)

DM/069 640 D069640-0001 (in diesem Beispiel bezeichnet die vierstellige Sequenz '0001' ein einzelnes Design)

806964000010000

DM/069 629 D069629-0001 (in diesem Beispiel bezeichnet die vierstellige Sequenz '0001' den ersten Entwurf in einer Mehrfachanwendung)

806962900010000

DM/069 629 D069629-0002 (in diesem Beispiel bezeichnet die vierstellige Sequenz '0002' den zweiten Entwurf in einer Mehrfachanwendung)

806962900020000

Ausstehende Anträge

Wenn Sie am 1. Januar 2021 ein ausstehendes internationales (EU)-

Geschmacksmuster besitzen, können Sie in den neun Monaten nach dem 1.

Januar 2021 ein britisches Geschmacksmuster anmelden und den früheren Anmeldetag des anhängigen internationalen (EU)-Rechts beibehalten.

Wir erstellen nur neu registrierte internationale Designs aus internationalen (EU) Designs, die unmittelbar vor dem 1. Januar 2021 geschützt sind.

Die automatische Erstellung von neu registrierten internationalen Mustern im Vereinigten Königreich gilt nicht für die internationalen Rechte, die zum 1. Januar 2021 noch nicht Gegenstand einer Schutzerklärung des EUIPO waren.

Der Inhaber eines solchen "ausstehenden" internationalen (EU)

Geschmacksmusters kann das frühere Registrierungsdatum beantragen, das der entsprechenden internationalen Registrierung durch die WIPO

zugewiesen wurde.

(4)

Sie können dies tun, wenn sie innerhalb von neun Monaten nach dem 1.

Januar 2021 einen im Vereinigten Königreich eingetragenen

Geschmacksmusterschutz für dasselbe Geschmacksmuster beantragen.

Das IPO erkennt das Registrierungsdatum und alle Prioritätsdaten an, die der internationalen Registrierung für die Zwecke der britischen Anmeldung

beigefügt sind.

Dies wird für die Bestimmung der Neuheit des neu eingetragenen internationalen Geschmacksmusters relevant sein.

Beanspruchung eines früheren Anmeldedatums

Wenn Sie am 1. Januar 2021 einen Antrag auf Registrierung eines

internationalen (EU-Geschmacksmusters) Schutz in der EU beantragt haben, können Sie auch das frühere Registrierungsdatum (und jedes

Prioritätsdatum) für eine entsprechende im Vereinigten Königreich registrierte Geschmacksmusteranmeldung beantragen.

Dies gilt, wenn dieser Antrag von der WIPO veröffentlicht wurde, aber die Frist, in der das EUIPO die WiPO über die Ablehnung unterrichten muss, noch nicht abgelaufen ist.

Digitale und Papierformulare werden geändert, um einen neuen Abschnitt für die Beanspruchung des früheren Anmeldetags der entsprechenden RCD- Anmeldung aufzunehmen.

Diese Anwendungen werden als im Vereinigten Königreich registrierte Geschmacksmusteranwendung behandelt. Sie werden nach britischem Recht geprüft. Unter diesen Umständen gilt die übliche Gebührenstruktur des Vereinigten Königreichs. Weitere Informationen zu den eingetragenen Designgebühren sind verfügbar.

Internationale (EU)-Geschmackmuster, die vor dem 1. Januar 2021 einer vom EUIPO herausgegebenen Ablehnungsmitteilung unterzogen wurden, können nicht für die Geltendmachung eines früheren Datums bei der Einreichung einer entsprechenden britischen Anmeldung verwendet werden.

(5)

Opt-out von der Durchführung eines neu registrierten internationalen Designs

Wenn Sie das neue Recht nicht in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich dagegen entscheiden.

Inhaber geschützter internationaler (EU) eingetragener Geschmacksmuster können sich gegen ein neu eingetragenes internationales

Geschmacksmuster entscheiden. Sie können dies durch denselben Opt-out- Mechanismus tun, wie er für Inhaber von RCDs und EU-Marken vorgesehen ist.

Wenn Sie sich abmelden möchten, müssen Sie eine kurze Nachricht einreichen, in der Sie die Nummer des geschützten internationalen (EU) eingetragenen Geschmacksmusters zusammen mit Angaben zu Personen angeben, die sich für das Recht interessieren.

Nach Erhalt und Durchführung hat ein solches Opt-out zur Folge, dass das neu eingetragene internationale Geschmacksmuster so behandelt wird, als wäre es nie nach britischem Recht beantragt oder registriert worden.

Erneuerungen und Restaurierung

Für die Zwecke der zukünftigen Erneuerung behält das neu eingetragene internationale Design das bestehende Verlängerungsdatum der

entsprechenden internationalen Registrierung bei.

Wie bei neu registrierten Designs, die von RCDs erstellt wurden, werden wir Erinnerungen an Inhaber von neu registrierten internationalen Designs senden, die zu jedem Zeitpunkt nach der 6-Monatsfrist nach dem 1. Januar 2021 ablaufen sollen.

Es werden neue Vorhaben eingeführt, um neu registrierte internationale Designs aufzunehmen, die innerhalb des Sechsmonatszeitraums nach dem 1.

Januar 2021 auslaufen.

(6)

Änderungen werden auch für internationale Registrierungen eingeführt, die innerhalb der sechs Monate vor dem 1. Januar 2021 abgelaufen sind und sich noch in ihrer späten Verlängerungsfrist befinden.

Geschmacksmuster, die nach dem 1. Januar 2021 auslaufen

Das gleiche Verfahren für die Erneuerung und verspätete Erneuerung von eingetragenen Geschmacksmustern gemäß dem Registered Designs Act und den Registered Designs Rules gilt für neu eingetragene internationale

Geschmacksmuster.

Wir senden Ihnen eine Erinnerung zur Verlängerung am tatsächlichen Tag des Ablaufs (oder so bald wie möglich nach diesem Datum möglich). Diese Mitteilung informiert Sie darüber, dass das neu registrierte internationale Design abgelaufen ist und dass wir Ihnen eine weitere Frist von sechs Monaten einräumen, die ab dem Datum der Bekanntmachung beginnt, in der das Recht erneuert werden kann.

Läuft das neu registrierte internationale Design innerhalb von sechs Monaten nach dem 1. Januar 2021 ab, wird die übliche zusätzliche Jahresgebühr nicht fällig.

Zusätzlich zu der neuen Mahnung, die am oder kurz nach dem Ablauftag gesendet wird, erhalten Personen mit neu registrierten internationalen Geschmacksmustern, die innerhalb des vierten, fünften und sechsten Monats nach dem 1. Januar 2021 ablaufen, auch die übliche

Vorankündigung.

Wird das neu registrierte internationale Geschmacksmuster nicht erneuert, so wird es aus dem Register entfernt, kann aber zu einem späteren

Zeitpunkt gemäß geltendem Recht des Vereinigten Königreichs wiederhergestellt werden.

Sie sollten beachten, dass, wenn das Verlängerungsdatum einer

internationalen Registrierung nach dem 1. Januar 2021 fällt, die vorzeitige Zahlung der Jahresgebühr bei der WIPO an einem Datum vor dem 1. Januar 2021 keine Auswirkungen auf das neu eingetragene internationale Design hat.

(7)

Für jedes neu registrierte Design mit einem Verlängerungsdatum, das nach dem 1. Januar 2021 fällt, entsteht in UK das Recht auf Verlängerung in

Verbindung mit einer Gebühr. Dies wird unabhängig davon sein, ob vor dem 1. Januar 2021 eine Verlängerungsmaßnahme für die entsprechende

internationale Registrierung ergriffen wurde.

Geschmacksmuster, die vor dem 1. Januar 2021 auslaufen

Wir erstellen auch ein neu registriertes internationales Design aus jeder internationalen Registrierung, die:

in den sechs Monaten vor dem 1. Januar 2021 abgelaufen ist

bis zum 1. Januar 2021 nicht Gegenstand einer verspäteten Verlängerungsklage bei der WIPO

sich noch innerhalb der sechsmonatigen späten Verlängerungsfrist befindet

Diese neu registrierten internationalen Designs haben einen "abgelaufen"

Status. Ihre weitere Wirkung im Vereinigten Königreich wird von einer späten Verlängerung der entsprechenden internationalen Registrierung bei der WIPO abhängen.

Wurde diese Eintragung verspätet verlängert und hat der Inhaber das IPO über eine solche Maßnahme informiert, so wirkt sich die verspätete

Verlängerung der internationalen Registrierung auf das abgelaufene neu eingetragene internationale Geschmacksmuster aus.

Dies bedeutet, dass das neu eingetragene Design aufgrund der verspäteten Verlängerung der internationalen Registrierung erneuert wird.

In diesem Szenario müssen Sie keine Jahresgebühren für Ihre erste (UK) Erneuerung des neu registrierten internationalen Designs bezahlen.

Wenn die abgelaufene internationale Registrierung bei der WIPO nicht spät erneuert wird, wird das neu registrierte Geschmacksmuster (das am 1.

Januar 2021 im Vereinigten Königreich erstellt wurde) nach Ablauf der

späten Verlängerungsfrist der entsprechenden internationalen Registrierung aus dem britischen Register entfernt.

(8)

Sie wird dann so behandelt, als ob sie nie nach britischem Recht beantragt oder registriert worden wäre.

Nutzer sollten beachten, dass die Inhaber das IPO darüber informieren müssen, dass ihre entsprechende internationale Registrierung bei der WIPO verspätet erneuert wurde, indem sie renewaldesigns@ipo.gov.uk.

Die Information muss innerhalb von neun Monaten ab dem 1. Januar 2021 eingereicht werden. Wird die Anmeldung nicht innerhalb dieser Frist

übermittelt, wird das neu registrierte internationale Geschmacksmuster aus dem britischen Register entfernt. Sie wird so behandelt, als ob sie nie nach britischem Recht beantragt oder registriert worden wäre.

Dies wird auch dann der Fall sein, wenn die entsprechende internationale Registrierung einer verspäteten Verlängerung unterzogen wurde.

Verzögerte Veröffentlichung

Wird die Veröffentlichung der internationalen Registrierung bei der WIPO verzögert

Nach dem neuen Gesetz wird eine internationale Registrierung, die am 1.

Januar 2021 aufgeschoben wird, als gleichbedeutend mit einem anhängigen Antrag behandelt.

Dies bedeutet, dass ein Inhaber seine früheren Anmelde- und

Prioritätsdaten im Vereinigten Königreich beibehalten kann, indem er innerhalb von neun Monaten nach dem 1. Januar 2021 eine gleichwertige eingetragene Geschmacksmusteranmeldung im Vereinigten Königreich einreicht. Die Veröffentlichung einer internationalen Registrierung, die die EU bezeichnet, kann um bis zu 30 Monate verschoben werden.

Antrag auf Aufschub des im Vereinigten Königreich eingetragenen Geschmacksmusters

Derzeit gibt es keinen Rahmen in den Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs, der das Recht schafft, die Veröffentlichung eines eingetragenen Geschmacksmusters aufzuschieben.

(9)

Das IPO erlaubt den Antragstellern, die Veröffentlichung ihres Geschmacksmusters um bis zu 12 Monate aufzuschieben.

Der Aufschub einer im Vereinigten Königreich eingetragenen Geschmacksmusteranmeldung, die das frühere Datum einer

aufgeschobenen internationalen Registrierung geltend machen soll, ist auf maximal 12 Monate ab dem Tag der Einreichung im Vereinigten Königreich begrenzt und darf die für das entsprechende internationale (EU)-Geschmack zulässige Frist von dreißig Monaten nicht überschreiten.

Unser Ansatz zur Berechnung von Aufschubfristen für Anträge im

Vereinigten Königreich, die aufgeschobenen internationalen Registrierungen entsprechen, wird mit dem Ansatz für aufgeschobene RCD-Anträge identisch sein.

Dieser Ansatz wird im entsprechenden Abschnitt dieser Leitlinien zu RCDs ausführlicher beschrieben.

Prioritätsansprüche

Ein nach der Pariser Verbandsübereinkunft beanspruchtes Prioritätsdatum, das gegen die entsprechende internationale Registrierung erfasst wurde, wird durch das neu eingetragene Geschmacksmuster geerbt. Handelt es sich um ein wieder eingetragenes Geschmacksmuster mit einem

Prioritätsanspruch, der aus der entsprechenden internationalen Eintragung geerbt wurde, so ist daher das Datum dieses Prioritätsanspruchs wirksam.

Veröffentlicht 18 Oktober 2019Letzte aktualisiert 26 Juni 2020 + alle Updates anzeigen

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