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Den Beschäftigten wird dadurch die Möglichkeit eingeräumt, flexibel über weitere Arbeitszeitkontotage verfügen zu können.

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Academic year: 2022

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(1)

Zweite Änderung der Anlage 2 zu § 1 Absatz 1 Unterabsatz 4 der Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit (DV-Flex);

4%-REGELUNG

(1) Die Beschäftigten der TU Berlin haben auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der TU Berlin und der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter die Möglichkeit, für die Dauer von 12 bzw. 24 Monaten eine weitere Zuführung von Zeitguthaben auf ein Arbeitszeitkonto durch vertragliche Reduzierung der Besoldung/des Entgelts von 1 % bis zu 4% bei gleichbleibender wöchentlicher Arbeitszeit zu beantragen, soweit dienstliche Interessen dem nicht entgegenstehen.

Den Beschäftigten wird dadurch die Möglichkeit eingeräumt, flexibel über weitere Arbeitszeitkontotage verfügen zu können.

Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an dieser Regelung besteht nicht. Das bedeutet, dass Anträge aus dienstlichen Gründen abgelehnt werden müssen, wenn der ordnungsgemäße . Betrieb der Arbeitsbereiche nicht sichergestellt ist

Diese Regelung ist vorrangig für den Personenkreis getroffen worden, der unter die Auditierung

"audit familiengerec:hte hochschule, fällt. ·Im Verständnis der TU Berlin ist Familie überall dort gegeben, wo insbesondere für Partnerinnen und Partner, für Kinder oder pflegebedürftige Personen Verantwortung übernommen wird.

Das bedeutet, dass in den Beschäftigungsbereichen, in denen eine hohe Anzahl an Anträgen zur Bewilligung dieser Regelung vorliegen und die Bewilligung aller Anträge nicht mit den dienstlichen Interessen vereinbar ist, prioritär die Anträge bei der Bewilligung zu berücksichtigen sind, bei denen die/der Antragsteller/in zu dem Personenkreis gehört, der unter die Auditierung

"audit familiengerechte hochschule" fällt.

Die Antragsfristen für die Beantragung dieser Regelung durch dieIden Beschäftigte/n und die Fristen für die Inanspruchnahme der Arbeitszeitkontotage durch dieIden BeschäftigteIn sind wie folgt:

a) Anträge für die InansprlJchnahme dieser Regelung spätestens acht Wochen vor Beginn des Antragszeitraums an das zuständige Personalteam zu richten. Der Antragszeitraum umfasst 12 oder 24 Monate. Der Beginn eines Antragszeitraums ist nur zum ersten Tag eines Monats, das Ende eines Antragszeitraum ist nur zum letzten Tag eines Monats möglich.

Die durch dieReduzierung der Besoldung/des Entgelts erworbenen Arbeitszeitkontotage sind in dem Zeitraum durch Freizeit auszugleichen, für das diese Regelung gilt.

Ist die Inanspruchnahme der Arbeitszeitkontotage aus persönlichen bzw. betrieblichen Gründen nicht in dem genannten Zeitraum möglich, so ist die Inanspruchnahme der Arbeitszeitkontotage auch in den darauffolgenden 12 Monaten möglich.

(2)

(2) Für Arbeitszeitguthaben, da's auf der Grundlage der vorstehenden Regelung aufgebaut wurde, werden keine Zeitzuschläge o.ä. nach gesetzlicher oder tariflicher Regelung gezahlt.

(3) Das Dienst-/Beschäftigungsverhältnis besteht für die Dauer der Inanspruchnahme der Arbeitszeitkontotage durch Freizeitausgleich mit allen Rechten und Pflichten unverändert weiter.

(4) Der Ausgleich dieses durch die Reduzierung der Besoldung/des Entgelts entstandenen Arbeitszeitguthabens auf dem Arbeitszeitkonto ist grundsätzlich nur durch Freizeitgewährung möglich.

(5) Bezogen auf den jeweiligen Zeitraum, für den die Reduzierung der Besoldung/des Entgelts vereinbart wurde, kann die Inanspruchnahme der Arbeitszeitkontotage auch im Vorgriff, sofern ein entsprechendes Zeitguthaben noch nicht vorhanden ist, genommen werden.

Es besteht ·auch die Möglichkeit, die Inanspruchnahme der Arbeitszeitkontotage mit der Inanspruchnahme des gesetzlichen Erholungsurlaubs zu verbinden.

(7) Im Falle der Beendigung des Dienst-/Beschäftigungsverhältnisses besteht für die/den Beschäftigte/n eine Verpflichtung, das Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto entsprechend den vorstehenden Bestimmungen abzubauen.

(8) Die Anzahl der Arbeitszeitkontotage vermindert sich für Zeiten in denen kein Anspruch auf Besoldung/Entgelt in dem Zeitraum der Beanspruchung dieser Regelung besteht bzw.

bestanden hat (z.B. bei Inanspruchnahme von Sonderurlaub ohne Besoldung/Entgelt, Freistellung zur Pflege eines erkrankten Kindes, Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltzahlung).

Das Zeitguthaben für den/die Monatle in denen kein Anspruch auf Besoldung/Entgelt besteht bzw. bestand, errechnet sich nach folgender Formel:

Zustehende AlK-Tage für den betreffenden Monat = y

Zahl der auf den Monat entfallenden zustehEmden AlK-Tage = f (=1/12 bzw. 1/6 des Anspruchs) Za.hl der Kalendertage des betreffenden Monats =k

Zahl der Kalendertage mit Anspruch Cluf Besoldung/Entgelt im betreffenden Monat = a f x a =

y

k

(9) Die/der Beschäftigte ist während der Phase der Inanspruchnahme von Arbeitszeitkontotagen durch Freizeitausgleich verpflichtet, eine Dienst-/Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen. .

Neben der unverzüglichen Anzeige, ist zwingend ein ärztliches Attest vom ersten Tag der Erkrankung vorzulegen. Nur bei Einhaltung dieser Anzeige- und Nachweispflicht ist es möglich, die Zeit der Erkrankung nicht auf den Zeitraum der Abgeltung des Zeitguthabens auf dem Arbeitszeitkonto durch Freizeitausgleich anzurechnen.

(10) Die/der Beschäftigte ist verpflichtet, während der Dauer der Inanspruchnahme dieser Regelung keine weitere Arbeitszeitänderungzu beantragen.

In besonders begründeten Fällen ist eine Ausnahme von dieser Verpflichtung möglich.

(11) Die vorstehende geänderte Anlage 2 zu § 1 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit (DV-Flex) tritt am Tag nach Unterschrift in Kraft.

(3)

Einvernehmliche Änderungen sind jederzeit möglich. Im Falle von Auslegungsdifferenzen bezüglich dieser Anlage zur DV-Flex sind zwischen dem Personalrat und der Dienststellenleitung unverzüglich Gespräche mit dem Ziel einer Verständigung aufzunehmen.

Diese geänderte Anlage 2 zu § 1 Absatz 1 Unterabsatz 3 der DV-Flex kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.

Anlage 1: Berechnungsbeispiele Anlage 2: Antragsformular

Anlage 3 Formular Arbeitszeitkonto:

Berlin, den

Z' .)

7,07 '1

Prof.

Dr. ~.

Christian Thomsen

Präsident

der Technischen Universität Berlin

Stefanie Nickel

Vorsitzende des Personalrats der Technischen Universität Berlin

(4)

Anlage 1 .. Berechnungsbeispiele:

Beispiel 1: Verzicht auf 4% des Entgelts/der Besoldung für die Dauer eines Kalenderjahres bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit verteilt auf eine 4-Tage Woche

a)· Tarif

19,85 Wochenstunden -4%

=

19,056 Wochenstunden

19,85 WoStd. -19,056 WoStd. = 0,794 Std. X 52,176 Wochen = 41,427744 Arbeitsstd./Jahr

41,427744: (19,056 WoStd.

x

0,25 = 4,764) = 8,7 AZK Tage/Jahr b) Besoldung

20 Wochenstunden - 4% = 19,2 Wochenstunden

20 WoStd. -19,2 WoStd.

=

0,8 Std.

x

52,176 Wochen =41,7408 Arbeitsstd./Jahr 41,7408: (19,2 WoStd.

x

0,25 = 4,8)

=

8,7 AZK Tage/Jahr

Beispiel 2 Verzicht auf 4% des Entgelts/der Besoldung für die Dauer eines Kalenderjahres bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 100% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit verteilt auf eine 5-TageWoche

a) Tarif

39,7 Wochenstunden - 4% =38,112 Wochenstunden

39,7 WoStd. - 38,112 WoStd. = 1,588 Std.

x

52,176 Wochen = 82,855488 Arbeitsstd./Jahr 82,855488: (38,112 WoStd.

x

0,2

=

7,6224) = 10,87 AZK Tage/Jahr

b) Besoldung

40 Wochenstunden - 4%= 38,4 Wochenstunden

40 WoStd. - 38;4 WoStd.

=

1,6 Std.

x

52,176 Wochen

=

83,4816 Arbeitsstd.lJahr 83,4816 : (38,4 WoStd.

x

0,2 = 7,68)

=

10,87AZK Tage/ Jahr

(5)

Anlage 2 - Antragsformular:

An das Personalteam IIT - - - -

über

Fakultätsverwaltungsleitung / Abteilung

Antrag auf Reduzierung der Besoldung/des Entgelts von 1% bis zu 4% für ein Arbeitszeitguthaben

Name, Vorname Beschäftigungsstelle Sekr.

Ich beantrage die Reduzierung meiner Besoldung/meines Entgelts um _% auf der

Grundlage der 2. Änderung der Anlage 2 der Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit (DV-Flex)

• für die Dauer von [ ] 12 Monaten bzw. [ ] 24 Monaten

• für die Zeit vom _ _ _ _ (Beginn: Erster des Monats) bis _ _ _ _ (Ende: Letzter des Monats)

Mir ist bekannt, dass es sich bei dieser Regelung um eine Teilzeitbeschäftigung (Modell:

Sabbatical) handelt, welche Auswirkungen auf meine spätere Versorgung/Rente haben kann.

Das Arbeitszeitkonto wird geführt bei:

Name Institut! WE/etc. Sekr. jApp.

Datum Unterschrift Antragsteller/in

Unterschrift des Beschäftigungsbereichs

Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass dienstliche Interessen dem O.g. Antrag nicht entgegenstehen;

(6)

Anlage 3 - Formular Arbeitszeitkonto:.

Arbeitszeitkonto für das Kalenderjahr _ _ _ _

Name, Vorname App. Nr. Abteilung / Referat / Fakultät

Zeitguthaben für 20_ = _ _ Arbeitstage

(ggf. anteilig) Festgestellt am:

[ J

Übertrag = _ _ Arbeitstage

Unterschrift, Arbeitszeitführer/in

Insgesamt = Arbeitstage

Inanspruchnahme Beschäftigte/r Vertreter/in Genehmigt

. des Zeitguthabens F achvorgesetzte/r

Arbeits- tage vom

bis =

- -

verbleibt Rest=

vom

bis =

verbleibt Rest=

vom

bis =

- -

verbleibt Rest=

vom

bis =

- -

verbleibt Rest=

vom

bis =

- -

verbleibt Rest=

vom

bis =

- -

verbleibt Rest=

vom

bis =

- -

verbleibt Rest=

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