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Rückverteilung der Erträge aus der CO2

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Academic year: 2022

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274/2006-01960/03/09/03/04/01/04/07/22/01/O065-2039

Rückverteilung der Erträge aus der CO

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-Abgabe 2021 an die Unternehmen

Die Erträge aus der CO2-Abgabe werden im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) über die Ausgleichskassen zurückverteilt. Die Verteilung der CO2-Abgabeerträge an die Unternehmen erfolgt proportional zur AHV-Lohnsumme. Im 2021 erhalten die Arbeitgeber pro 1000 Franken Lohnsumme 0,297 Franken zurück (Referenzjahr 2019).

Rückverteilung für Ihr Unternehmen im Jahr 2021

Den Ihnen zustehenden Betrag aus der Rückverteilung der CO2-Abgabe für das Jahr 2021 entnehmen Sie bitte der beiliegenden Abrechnung. Dieser Betrag wird Ihnen verrechnet.

Falls eine Verrechnung nicht möglich ist, wird Ihnen der Betrag direkt ausbezahlt.

Erläuterungen zu den rückverteilten Beträgen

Die rückverteilten Beträge stammen aus den Erträgen der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas, die am 1. Januar 2008 eingeführt wurde. Diese Lenkungsabgabe wird bei der Einfuhr der fossilen Brennstoffe erhoben und bei deren Kauf automatisch bezahlt. Die Einnahmen aus der Abgabe werden – im Verhältnis zu den entrichteten Abgabebeträgen – an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt, und zwar mit einem einheitlichen Betrag pro Person beziehungsweise proportional zur

abgerechneten AHV-Lohnsumme an die Unternehmen. Die Abgabe verteuert fossile

Der

nachfolgen de Text ist als

Vorschlag zu

verstehen, den Sie unveränder t

übernehme n oder nach Belieben überarbeite n können.

Um

Missverstä ndnisse zu vermeiden, verwenden Sie bitte nicht das Logo des Bundesamt es für

Umwelt (BAFU), sondern dasjenige Ihrer

Ausgleichs kasse.

Besten

Dank!

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Gut zu wissen

Die Umweltabgaben werden auch an Privatpersonen verteilt!

Ihr Unternehmen erhält einen Teil der Einnahmen aus der CO2- Abgabe zurückverteilt. Doch wussten Sie, dass Sie als Privatperson ebenfalls eine Rückverteilung erhalten? Für das Jahr 2021 erhält jede in der Schweiz wohnhafte Person 87 Franken aus den Einnahmen der Umweltabgaben (CO2 und VOC).

Die Rückverteilung erfolgt über einen Abzug bei der

Krankenkassenprämie. Jede Person erhält ungeachtet ihres Verbrauchs fossiler Brennstoffe den gleichen Betrag verteilt. Falls Sie zu den 40% der Haushalte gehören, die ihr Wohnung ohne fossile Brennstoffe heizen, dann profitieren Sie zu 100%: Sie bezahlen keine CO2-Abgabe, erhalten jedoch die

Rückverteilung.

N° de référence: O065-2039

Brennstoffe und setzt so Anreize zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz CO2-neutraler oder CO2-armer Technologien.

2021 wird eine Summe von rund 105 Millionen Franken an die Schweizer Wirtschaft verteilt.

Die Rückverteilung erfolgt proportional zur am 31. Oktober 2020 deklarierten AHV-

Lohnsumme für das Jahr 2019. Nachträglich von den Arbeitgebern korrigierte Lohnsummen werden nicht berücksichtigt.

Folgende zwei Gründe sind für den im Vergleich zum Jahr 2020 tieferen

Rückverteilungsfaktor im 2021 verantwortlich: Zum einen basiert der für die Rückverteilung zur Verfügung stehende Betrag auf Schätzungen, die jeweils zwei Jahre später korrigiert werden. Zudem wird im 2021 die Korrektur der nicht verwendeten Beträge aus dem Gebäudeprogramm vorgenommen, welche im 2019 fristbedingt vollumfänglich an die Wirtschaft verteilt wurden. Insgesamt hat die Wirtschaft im Jahr 2019 rund 164 Millionen Franken zu viel Rückverteilung erhalten; dieser Betrag wird nun im Jahr 2021 von der Rückverteilung abgezogen. Zum anderen sind die nicht verwendeten Beträge aus dem Gebäudeprogramm, die im Jahr 2021 rückverteilt werden, rund 50 Millionen Franken tiefer als im 2020.

Weitere Informationen im Faktenblatt «Rückverteilung der CO2-Abgabe: von der Einführung bis heute» auf http://www.bafu.admin.ch/co2-abgabe-verteilung, unter «Weiterführende Informationen».

An wen wenden Sie sich bei Fragen?

Für alle Fragen und Bemerkungen betreffend Zeitpunkt der Auszahlung / der Verrechnung, relevante Lohnsumme oder Rechnungsadresse wenden Sie sich bitte an Ihre

Ausgleichskasse.

Detaillierte Informationen zum Ablauf der Rückverteilung der CO2-Abgabe und zur Höhe des Rückerteilungsfaktors finden Sie unter http://www.bafu.admin.ch/co2-abgabe-verteilung im Faktenblatt «Rückverteilung 2021 der CO2-Abgabe an die Wirtschaft».

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