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Angebot eines Coronatests laut SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung im Rahmen der SARS-CoV-2-Screening- Studie der Universität Konstanz

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Academic year: 2022

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Angebot eines Coronatests laut SARS-CoV-2-

Arbeitsschutzverordnung im Rahmen der SARS-CoV-2-Screening- Studie der Universität Konstanz

Aufklärung und Einverständniserklärung Testleitung

Prof. Dr. rer. nat. Daniel R. Dietrich (Studiendekan FB Biologie) Lehrstuhl Human- und Umwelttoxikologie, Universität Konstanz Prof. Dr. rer. nat. Christof R. Hauck

Lehrstuhl Zellbiologie, Universität Konstanz

Testangebot für Beschäftigte im Rahmen der SARS-CoV-2-Screening-Studie der Universität Konstanz

Seit Ende April 2021 sind Arbeitgeber durch die SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, allen Beschäftigten, welche nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, maximal zweimal in der Woche die Möglichkeit anzubieten, sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) testen zu lassen bzw.

selbst zu testen. An der Universität Konstanz wird bereits seit November 2020 mit großem Erfolg ein vorbeugendes, freiwilliges und regelmäßiges SARS-CoV-2- Screening auf Basis eines PCR-Testverfahrens durchgeführt, um das Risiko von Infektionen in der Universität Konstanz bestmöglich zu minimieren. Dies ist bislang sehr gut gelungen. Das Rektorat hat daher beschlossen, zur Erfüllung der Verpflichtung aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung allen Beschäftigten, welche nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten können, anzubieten, an dem PCR-Testverfahren, das aufgrund seiner wissenschaftlichen Genauigkeit deutlich sicherer Ergebnisse als normale Antigen-Schnelltests erbringt, teilzunehmen.

Bitte beachten Sie jedoch: Wenn Sie an dem PCR-Testverfahren teilnehmen, willigen Sie zugleich darin ein, dass einige wenige personenbezogene Daten kurzfristig zur statistischen Auswertung verwendet werden und dass im Falle eines positiven Testergebnisses Herr Professor Dietrich automatisch informiert wird. Mit dem Abscannen des Mitarbeiterausweises erteilen Sie die Einwilligung zu der beschriebenen Vorgehensweise und Datenverarbeitung.

Herr Professor Dietrich ist, als Vertrauensperson der Universität Konstanz bezüglich Corona-bedingten persönlichen Daten, wie ein Arzt, zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.

Wenn Sie mit Professor Dietrich als Vertrauensperson nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an die Betriebsärztin Frau Heike Strauß unter der internen Durchwahl 2668. Dort werden Sie über die Alternativen informiert.

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Ablauf des PCR-Testverfahrens

Sie erhalten ein Probenröhrchen mit 3 ml Mundspülflüssigkeit (reines destilliertes Wasser) und stellen eine Rachenspüllösung her. Dazu waschen Sie Ihren Mund mit dieser Flüssigkeit aus und gurgeln dabei im Idealfall für mindestens 20 Sekunden mit dieser Flüssigkeit im Rachen. Die Probe geben Sie zurück ins Probenröhrchen, das mit einem Barcode markiert ist und anonymisiert an den Barcode Ihres Studierenden- bzw. Mitarbeiter:innenausweises gekoppelt ist. Mittels eines RT-PCR-Verfahrens wird Ihre Probe auf die Anwesenheit des Erbguts des SARS-CoV-2 Virus untersucht (Kuiper et al. (2020) PLoS One, https://doi.org/10.1371/journal.pone.0241740).

Im Falle einer nicht-erfolgreichen Probe, RT-PCR-Test hat nicht auswertbare Ergebnisse ergeben, wird die kodierte Probe an Herrn Prof. Dr. D. Dietrich übermittelt der Ihre Kontaktinformation erhält. Sie werden dann von Herrn Prof. Dr. D. Dietrich kontaktiert und zu einer erneuten Testung am nächstmöglichen Termin aufgefordert.

Im Falle eines positiven Ergebnisses wird die kodierte Probe an Herrn Prof. Dr. D.

Dietrich übermittelt, der Ihre Kontaktinformation erhält. Herr Professor Dietrich wird Sie daraufhin kontaktieren, um das weitere Vorgehen mit Ihnen zu besprechen. Sie werden durch Herrn Prof. Dr. D. Dietrich während der gesamten Phase der Quarantäne und/oder der Erkrankung rund um die Uhr betreut, bis Sie wieder genesen aus der Quarantäne entlassen werden können.

Konsequenzen nach einem pos. Ergebnis des PCR-Testverfahrens

Sollte das Ergebnis eine SARS-CoV-2 -Infektion nahelegen (pos. Ergebnis), werden Sie von Herrn Prof. Dr. D. Dietrich darüber informiert. In diesem Fall dürfen Sie die Universität Konstanz zunächst nicht mehr betreten. Sie sollten sich dann, nach Absprache mit Herrn Prof. Dr. D. Dietrich zur Verifizierung des Ergebnisses nochmals im Labor Brunner oder beim Hausarzt testen lassen. Bei bestätigtem pos. Ergebnis wird das Gesundheitsamt (GA; 07531 800-2480) automatisch informiert. Das GA wird Sie zur Quarantäne verpflichten. Sie werden gebeten bei einem pos. Ergebnis dies der Universität mit einer Email an coronameldung@uni-konstanz.de mitzuteilen. Herr Professor Dietrich wird Sie darüber hinaus bezüglich Ihrer Kontaktpersonen an der Universität Konstanz befragen, damit möglichst schnell weitere Infektionen verhindert werden können. Darüber hinaus wird Herrn Prof. Dr. D. Dietrich Ihre Einwilligung dazu einholen Ihren direkten Vorgesetzten über Ihre Infektion informieren zu können.

Bei einem negativen Testergebnis erfolgt eine anonymisierte automatische Rückmeldung durch das System der Universität Konstanz direkt an Sie. Bitte bedenken Sie, dass einerseits der verwendete Test nur ein Screening-Test mit sehr empfindlicher Detektion ist, aber ein absolut negatives Ergebnis nicht garantieren kann, und andererseits ein negatives Testergebnis nur eine Momentaufnahme und somit unter Umständen falsch negativ sein kann. Dies entbindet Sie nicht davon, die vorgeschriebenen Hygiene- und Verhaltensregeln zu beachten.

Risiken

Es bestehen keinerlei Risiken bei der Teilnahme an der Untersuchung. Beim Herstellen der Rachenspüllösung kann es vorkommen, dass Sie sich verschlucken und einen Teil der Lösung zu sich nehmen. Da die Rachenspüllösung jedoch nur

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steriles destilliertes Wasser enthält und das Volumen der Lösung sehr klein ist (etwa ein Viertel eines Schnapsglases), können Sie dadurch keinen Schaden nehmen.

Leistungen/Kosten

Für die Untersuchung entstehen Ihnen keine Kosten.

Datenschutz

Alle im Rahmen der SARSCoV-2 Testung anfallenden Daten über einzelne Personen werden a priori anonymisiert. Klarnamen werden NUR bei positiven Befunden und Wiederholungsfällen erstellt damit die Personen auch kontaktiert werden können. Nur Prof. Dietrich erhält Einsicht in die Klarnamen und ist an die Schweigepflicht gebunden.

Entsprechend werden alle Daten vertraulich behandelt, bitte beachten Sie die Datenschutzinformation am Ende dieses Schreibens.

Bei Teilnahme am Screening werden die in der Untersuchung erhobenen Informationen von uns in anonymisierter Form in unsere Datenbank aufgenommen und auf Computern gespeichert, die mit dem Internet verbunden sind. Ein legaler Zugriff auf diese Rechner von außerhalb ist nicht möglich. Die Ergebnisse der von uns durchgeführten Untersuchungen könnten auch in wissenschaftlichen Journalen publiziert werden. Zu keiner Zeit ist ein Rückschluss auf Ihre Person anhand der Veröffentlichungen möglich.

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Information nach Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten

1. Verantwortliche Stelle Universität Konstanz

vertreten durch das Rektorat, Universitätsstraße 10

78464 Konstanz Tel.: +49 7531 88-0

Interne Verantwortlichkeit:

Prof. Dr. rer. nat. Daniel R. Dietrich (Studiendekan)

Lehrstuhl Human- und Umwelttoxikologie, Universität Konstanz Universitätsstraße 10

78464 Konstanz

Tel.: +49 7531 88-3518 // 0049 172 293 5768 E-Mail: Daniel.Dietrich@uni-konstanz.de 2. Datenschutzbeauftragter

Heinz-Joachim Sommer Datenschutz-Sommer Sommertalweg 1 88709 Meersburg

E-Mail: datenschutzbeauftragter@uni-konstanz.de Website: www.uni-konstanz.de/datenschutz/

3. Zweck der Datenverarbeitung und Folgen der Nichtangabe der personenbezogenen Daten

Die Datenverarbeitung im Rahmen der angebotenen Testdurchführung nach SARS- CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erfolgt mit dem Zweck, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Die Datenverarbeitung im Rahmen der SARS-CoV-2-Screening-Studie erfolgt zum Zweck der Beurteilung der Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen und zur Ermittlung der Silent-Spreader.

Sollten Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen, entstehen Ihnen keine Nachteile außer, dass Sie an angebotenen Testdurchführung nicht teilnehmen dürfen. Beschäftigte haben in diesem Fall die Möglichkeit, maximal zwei Mal pro Woche Selbsttests zu erhalten (bitte in diesem Fall wie oben beschrieben bei Frau Dr. Strauß melden).

4. Rechtsgrundlage

Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (Einwilligung) 5. Empfänger

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Interne Empfänger:

Zur Durchführung des Tests: Beschäftigte, die beim Screening-Projekt mitarbeiten (Proben entgegennehmen)

Zur Information der betroffenen Person bei positivem Testergebnis:

Prof. Dr. rer. nat. Daniel R. Dietrich

Externe Empfänger:

Die Daten werden nicht an externe Empfänger weitergegeben.

6. Dauer der Speicherung

Die personenbezogenen Daten werden nach Beendigung des Pandemie- bedingten SARSCoV-2 Screenings bzw. bei einem Ausscheiden als Mitarbeiter:in bzw. Student:in der Universität Konstanz gelöscht.

7. Ihre Rechte

• Sie haben das Recht, von der Universität Konstanz Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO zu erhalten und/oder unrichtig gespeicherte personenbezogene Daten gemäß Art. 16 DSGVO berichtigen zu lassen.

• Sie können Ihre Einwilligung gemäß Art. 7 DSGVO jederzeit widerrufen, durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

• Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO).

• Bitte wenden Sie sich zur Wahrnehmung Ihrer Rechte an den Datenschutzbeauftragten, E-Mail datenschutzbeauftragter@uni-konstanz.de oder an den Fachbereich Biologie, daniel.dietrich@uni-konstanz.de.

• Sie haben außerdem das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften verstößt (Art. 77 DSGVO). Die zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden- Württemberg (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de).

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