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SICHERHEITSDATENBLATT Black ink 3110

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SICHERHEITSDATENBLATT Black ink 3110

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator

Produktname Black ink 3110

Produktnummer 3110

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Identifizierte Verwendungen Druckfarbe.

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant Linx Printing Technologies Ltd

Linx House

8 Stocks Bridge Way

Compass Point Business Park ST IVES

Cambridgeshire PE27 5JL UK

T: +44 (0)1480 302100 Mon-Fri 9am-5pm F: +44 (0)1480 302116

E-mail: SDS@Linx.co.uk Web: www.linxglobal.com 1.4. Notrufnummer

Notfalltelefon 24HR: (+1)-352-323-3500; USA 1-800-535-5053 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Klassifizierung (EG 1272/2008)

Physikalische Gefahren Flam. Liq. 2 - H225

Gesundheitsgefahren Eye Irrit. 2 - H319 STOT SE 3 - H336 Umweltgefahren Aquatic Chronic 3 - H412

2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme

Signalwort Gefahr

Gefahrenhinweise H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

H412 Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

(2)

Sicherheitshinweise P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.

P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.

P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.

P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P313 Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften einer Entsorgung zuführen.

Zusätzliche Angaben zur Kennzeichnung

EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

Enthält ACETON

Zusätzliche

Sicherheitshinweise

P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden.

P241 Explosionsgeschützte elektrische Geräte verwenden.

P242 Funkenarmes Werkzeug verwenden.

P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.

P261 Einatmen von Dampf/ Aerosol vermeiden.

P264 Nach Gebrauch kontaminierte Haut gründlich waschen.

P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen.

P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.

P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P370+P378 Bei Brand: Schaum, Kohlendioxid, Trockenpulver oder Wassernebel zum Löschen verwenden.

2.3. Sonstige Gefahren Keine bekannt.

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische

ACETON 40-60%

CAS-Nummer: 67-64-1 EG-Nummer: 200-662-2 Reach Registriernummer: 01-

2119471330-49-XXXX Klassifizierung

Flam. Liq. 2 - H225 Eye Irrit. 2 - H319 STOT SE 3 - H336

(3)

ETHANOL 20-40%

CAS-Nummer: 64-17-5 EG-Nummer: 200-578-6 Reach Registriernummer: 01-

2119457610-43-XXXX Klassifizierung

Flam. Liq. 2 - H225 Eye Irrit. 2 - H319

Amines, coco alkyl, ethoxylated 1-5%

CAS-Nummer: 61791-14-8 EG-Nummer: 500-152-2 Klassifizierung

Acute Tox. 4 - H302 Skin Irrit. 2 - H315 Eye Dam. 1 - H318 Aquatic Chronic 2 - H411

Der volle Wortlaut der Gefahrenhinweise ist in Abschnitt 16 angegeben.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Information Bei Anhalten von Beschwerden medizinische Hilfe aufsuchen. Niemals einer bewusstlosen Person etwas durch den Mund verabreichen.

Einatmen Betroffene Person umgehend an die frische Luft bringen. Bei Atemstillstand künstlich beatmen. Betroffene Person warm und ruhig halten. Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Verschlucken Kein Erbrechen herbeiführen. Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Reichlich Wasser zu trinken geben. Niemals einer bewusstlosen Person etwas durch den Mund verabreichen.

Person an die frische Luft bringen und warm und in einer Position ruhig stellen, in der sie leicht atmet Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Hautkontakt Kontaminierte Kleidung ablegen. Haut gründlich mit Wasser und Seife waschen. Bei Anhalten von Reizungen nach dem Waschen medizinische Hilfe aufsuchen.

Augenkontakt Eventuell vorhandene Kontaktlinsen entfernen und die Augenlider weit auseinander spreizen.

Mindestens weitere 15 Minuten lang abspülen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Allgemeine Information Die Schwere der beschriebenen Symptome variiert abhängig von der Konzentration und der Dauer der Exposition. Siehe Abschnitt 11 für weitere Details zu den Gesundheitsgefahren.

Einatmen Dämpfe können Kopfschmerzen, Erschöpfung, Schwindel und Übelkeit verursachen. Reizung der Nase, des Rachens und der Luftwege.

Verschlucken Kann Bauchschmerzen oder Erbrechen verursachen.

Hautkontakt Längerer Kontakt kann Rötung, Reizung und trockene Haut verursachen.

Augenkontakt Kann vorübergehende Augenreizung verursachen.

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Anmerkungen für den Arzt Im Zweifelsfall sofort ärztliche Hilfe einholen. Symptomatisch behandeln.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel

(4)

Geeignete Löschmittel Mit folgenden Löschmitteln löschen: Alkoholbeständiger Schaum. Kohlendioxid (CO2).

Sprühwasser, Nebel oder Dunst. Pulver.

Ungeeignete Löschmittel Wasserstrahl nicht zum Löschen verwenden, da Feuer hierdurch verbreitet wird.

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Spezielle Gefahren Dieses Produkt ist leicht entzündbar. Dämpfe können mit Luft explosive Gemische bilden.

Dämpfe sind schwerer als Luft und können sich in Bodennähe sehr weit ausbreiten bis zu einer Zündquelle und dann zurückschlagen.

Gefährliche

Zersetzungsprodukte

Kohlenoxide. Stickoxide.

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Schutzmaßnahmen während

der Brandbekämpfung

Ablaufwasser durch Eindämmen unter Kontrolle halten und fern von Kanalisation und Wasserläufen halten. Behälter in der Nähe des Feuers sind zu entfernen oder mit Wasser zu kühlen.

Besondere Schutzausrüstung für Brandbekämpfer

Umluftunabhängiges Atemschutzgerät, das im positiven Druckmodus arbeitet (SCBA) und geeignete Schutzkleidung tragen.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche

Vorsorgemaßnahmen

Schutzkleidung tragen, wie in Abschnitt 8 dieses SDB beschrieben Einatmen der Dämpfe vermeiden. Für ausreichende Belüftung sorgen. Bei unzureichender Belüftung geeigneten Atemschutz tragen.

6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer oder in den Boden gelangen lassen. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Methoden zur Reinigung Von allen Zündquellen fernhalten. Nicht Rauchen, keine Funken, Flammen oder andere Zündquellen in der Nähe von Verschüttetem. Für ausreichende Belüftung sorgen. Kleine Mengen an verschüttetem Material: Mit saugfähigem Tuch aufwischen und Abfall auf sichere Weise entsorgen. Große Mengen an Verschüttetem: Verschüttetes Produkt mit Sand, Erde oder anderen, nicht brennbaren Materialien eindämmen und absorbieren. Einleiten von verschüttetem Material oder Abfluss in die Kanalisation oder in Gewässer vermeiden. Bei der Arbeit geeignete Schutzausrüstung, einschließlich Handschuhe, Schutzbrille / Gesichtsschutz, Atemschutz, Stiefel, Kleidung oder Schürze tragen, sofern angemessen. Aufnehmen und zur Entsorgung in geeigneten Behälter füllen und dicht verschließen.

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

Verweis auf andere Abschnitte Angaben zu persönlicher Schutzausrüstung siehe Kapitel 8. Für Abfallentsorgung siehe Abschnitt 13.

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Schutzmaßnahmen bei der

Verwendung

Von Hitze, Funken und offener Flamme fernhalten Statische Elektrizität und Funkenbildung sind zu vermeiden. Verschütten von Materialien vermeiden. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Für ausreichende Belüftung sorgen. Einatmen der Dämpfe vermeiden. Wenn die Luftverunreinigung oberhalb der erlaubten Grenze liegt, geeigneten Atemschutz

verwenden. Dämpfe können sich auf dem Boden und in tiefliegenden Bereichen ansammeln.

Kontaminierte Lumpen und Kleidung müssen zur Entsorgung in feuersichere Behälter gegeben werden.

(5)

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Schutzmaßnahmen zu der

Lagerung

Von Oxidationsmitteln, Hitze und Flammen fernhalten. In einem dicht verschlossenen Originalbehälter an einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Ort aufbewahren.

Lagerklasse Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten.

7.3. Spezifische Endanwendungen Bestimmungsgemäße

Endverwendung(-en)

Die bestimmungsgemäßen Verwendungen dieses Produktes sind in Abschnitt 1.2 beschrieben.

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter

Arbeitsplatzgrezwerte ACETON

Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 500 ppm 1200 mg/m³ Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 1000 ppm 2400 mg/m³

Y, Kat I, AGS, DFG, EU ETHANOL

Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 200 ppm 380 mg/m³ Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 800 ppm 1520 mg/m³

Y, Kat II, DFG

AGW = Arbeitsplatzgrenzwert

Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden.

Kat I = Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe.

Kat II = Resorptiv wirksame Stoffe.

AGS = Ausschuss für Gefahrstoffe.

DFG = Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission).

EU = Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt).

ACETON (CAS: 67-64-1) DNEL Arbeiter - Dermal; Langfristig : 186 mg/kg/Tag

Arbeiter - Inhalation; Kurzfristig : 2420 mg/m³ Arbeiter - Inhalation; Langfristig : 1210 mg/m³

PNEC Süßwasser; 10.6 mg/l

Meerwasser; 1.06 mg/l

Sediment (Süßwasser); 30.4 mg/kg Sediment (Meerwasser); 3.04 mg/kg Erde; 33.3 mg/kg

Intermittierende Freisetzung; 21 mg/l Kläranlage; 100 mg/l

ETHANOL (CAS: 64-17-5) DNEL Arbeiter - Dermal; Langfristig : 343 mg/kg

Arbeiter - Inhalation; Kurzfristig Lokale Wirkungen: 1900 mg/m³ Arbeiter - Inhalation; Langfristig : 950 mg/m³

PNEC Süßwasser; 0.96 mg/l

Meerwasser; 0.79 mg/l

Sediment (Süßwasser); 3.6 mg/kg Erde; 0.63 mg/kg

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

(6)

Schutzausrüstung

Geeignete technische Steuerungseinrichtungen

Für ausreichende Belüftung sorgen. Einatmen der Dämpfe vermeiden. Arbeitsplatzgrenzwerte des Produktes oder der Inhaltsstoffe beachten.

Augen-/ Gesichtsschutz Chemikalien-Schutzbrille tragen.

Handschutz Chemikalienbeständige, undurchlässige Handschuhe tragen, die einer anerkannten Norm entsprechen, wenn eine Risikobeurteilung einen möglichen Hautkontakt angibt. Zum Schutz der Hände vor Chemikalien sind Schutzhandschuhe zu verwenden, die der Europäischen Norm EN 374 entsprechen. Bei Expositionen bis zu 4 Stunden sind Schutzhandschuhe aus folgenden Materialien zu tragen: Butylkautschuk. Es muss darauf hingewiesen werden, dass Flüssigkeit diese Handschuhe durchdringen kann. Es werden häufige Wechsel empfohlen.

Der am besten geeignete Handschuh sollte in Absprache mit dem Handschuh-Lieferanten / Hersteller, der Informationen über die Durchbruchzeit des Handschuhmaterials geben kann, gewählt werden.

Anderer Haut- und Körperschutz

Geeignete Kleidung tragen, um jeglichen möglichen Hautkontakt zu vermeiden.

Hygienemaßnahmen Technische Maßnahmen verwenden, um die Luftverunreinigung auf maximal zulässige Schadstoff-Grenzwerte zu bringen. Im Arbeitsbereich nicht rauchen. Am Ende jeder Schicht und vor dem Essen, Rauchen und der Toilettennutzung waschen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.

Atemschutzmittel Keine besonderen Empfehlungen. Atemschutz muss getragen werden, wenn luftgetragene Verunreinigungen den empfohlenen Arbeitsplatzgrenzwert überschreiten. Atemschutz mit folgender Filterpatrone tragen: Gas-Filter, Typ AX.

Umweltschutzkontrollmaßnah men

Emissionen durch die Belüftung oder die Arbeitsprozessausrüstung sollte überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Anforderungen hinsichtlich der Umweltschutzgesetze erfüllt werden.

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Erscheinung Flüssigkeit.

Farbe Schwarz.

Geruch Charakteristisch.

Geruchsschwelle Nicht verfügbar.

pH Nicht verfügbar.

Schmelzpunkt -95°C

Siedebeginn und Siedebereich

56 - 78°C @ 760 mm Hg

Flammpunkt -18°C Geschlossener Tiegel.

Verdampfungsgeschwindigkeit > BuAc (BuAc=1) Entzündbarkeit (fest,

gasförmig)

Nicht verfügbar.

(7)

obere/untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen;

Untere Brennbarkeits- / Explosionsgrenze: 2.5 (%v/v) Obere Brennbarkeis- / Explosionsgrenze: 19 (%v/v)

Dampfdruck 185 mmHg @ 20°C

Dampfdichte 2.0

Relative Dichte 0.82 - 0.96 @ 25°C Löslichkeit/-en In Wasser schwer löslich.

Verteilungskoeffizient log Pow: -0.24 Die angegebenen Informationen gelten für den Hauptbestandteil.

Selbstentzündungstemperatur 365°C

Zersetzungstemperatur Nicht verfügbar.

Viskosität 2 - 5 mPa s @ 25°C

Explosionsverhalten Nicht als explosiv angesehen.

Oxidationsverhalten Erfüllt nicht die Kriterien zur Einstufung als oxidierend.

9.2. Sonstige Angaben

Flüchtigkeit Flüchtig.

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität

Reaktivität Es gibt keine bekannten Reaktivitätsgefahren in Verbindung mit diesem Produkt.

10.2. Chemische Stabilität

Stabilität Stabil bei normalen Umgebungstemperaturen.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Möglichkeit gefährlicher

Reaktionen

Tritt nicht auf.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Unverträgliche Bedingungen Vor Hitze, Flammen und anderen Zündquellen schützen.

10.5. Unverträgliche Materialien

Unverträgliche Materialien Starke Säuren. Starke Alkalien. Starke Oxidationsmittel. Starke Reduktionsmittel.

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Gefährliche

Zersetzungsprodukte

Zersetzt sich nicht, wenn es entsprechend den Empfehlungen verwendet und gelagert wird.

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität - oral

Anmerkungen (oral LD₅₀) Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Geschätzte Akute orale Toxizität (mg/kg)

17.922,48

Akute Toxizität - dermal

Anmerkungen (dermal LD₅₀) Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Akute Toxizität - inhalativ

(8)

Anmerkungen (Inhalation LC₅₀)

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Ätzwirkung/Reizwirkung auf die Haut Ätzwirkung/Reizwirkung auf

die Haut

Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

Schwere Augenschädigung/Augenreizung Starke Augenverätzung/-

reizung

Verursacht schwere Augenreizung.

Atemwegssensibilisierung

Atemwegssensibilisierung Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Hautsensibilisierung

Hautsensibilisierung Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Keimzellen-Mutagenität

Genotoxizität - in vitro Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Kanzerogenität

Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Reproduktionstoxizität Reproduktionstoxizität - Fertilität

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Reproduktionstoxizität - Entwicklung

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) STOT - einmalige Exposition STOT SE 3 - H336 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)

STOT -wiederholte Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Aspirationsgefahr

Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Allgemeine Information Die Schwere der beschriebenen Symptome variiert abhängig von der Konzentration und der Dauer der Exposition.

Einatmen Hohe Gas- oder Dampfkonzentrationen können die Atemwege reizen. Symptome als Folge einer Überexposition können wie folgt sein: Kopfschmerzen. Ermüdung. Übelkeit, Erbrechen.

Benommenheit, Schwindel, Desorientierung und Gleichgewichtsstörung.

Verschlucken Flüssigkeit reizt Schleimhäute und kann Bauchschmerzen verursachen beim Verschlucken.

Übelkeit, Erbrechen. Diarrhoe

Hautkontakt Produkt hat entfettende Wirkung auf die Haut. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

Augenkontakt Reizt die Augen. Dämpfe oder Sprühnebel können temporäre (reversible) Augenschäden verursachen.

Expositionsweg Inhalation Haut- und / oder Augenkontakt. Verschlucken Toxikologische Angaben zu Bestandteilen

(9)

ACETON Akute Toxizität - oral

Akute orale Toxizität (LD₅₀ mg/kg)

5.800,0

Spezies Ratte

Geschätzte Akute orale Toxizität (mg/kg)

5.800,0

Akute Toxizität - dermal Anmerkungen (dermal LD₅₀)

LD₅₀ >7400 mg/kg, Dermal, Kaninchen

Akute Toxizität - inhalativ Akute Inhalationstoxizität (LC₅₀ Dämpfe mg/l)

76,0

Spezies Ratte

Geschätzte Akute Inhalationstoxizität (Dämpfe mg/l)

76,0

ETHANOL Akute Toxizität - oral

Anmerkungen (oral LD₅₀) LD₅₀ >2000 mg/kg, Oral, Ratte Akute Toxizität - dermal

Anmerkungen (dermal LD₅₀)

LC₅₀ >2000 mg/kg, Dermal, Kaninchen

Akute Toxizität - inhalativ Anmerkungen (Inhalation LC₅₀)

LC₅₀ 51 mg/l, 4 Stunden, Dampf Ratte

Amines, coco alkyl, ethoxylated Akute Toxizität - oral

Akute orale Toxizität (LD₅₀ mg/kg)

750,0

Spezies Ratte

Geschätzte Akute orale Toxizität (mg/kg)

500,0

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

Ökotoxizität Das Produkt enthält einen Stoff, der langfristig schädliche Auswirkungen in der aquatischen Umwelt verursachen kann.

12.1. Toxizität

Toxizität Siehe andere Unterabschnitte dieses Abschnitts für weitere Details.

Umweltbezogene Angaben zu Bestandteilen

(10)

ACETON Akute aquatische Toxizität

Akute Toxizität - Fisch LC₅₀, 96 Stunden: 5540 mg/l, Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle) Akute Toxizität -

Wirbellose Wassertiere

EC₅₀, 48 Stunden: 8800 mg/l, Daphnia magna

Akute Toxizität - Wasserpflanzen

NOEC, 8 Tage: 530 mg/l, Süßwasser-Algen

ETHANOL Akute aquatische Toxizität

Akute Toxizität - Fisch LC₅₀, 96 Stunden: 14200 mg/l, Pimephales promelas (Dickkopf-Elritze) Akute Toxizität -

Wirbellose Wassertiere

EC₅₀, 96 Stunden: >100 mg/l, Daphnia magna

Akute Toxizität - Wasserpflanzen

EC₅₀, 72 Stunden: 275 mg/l, Süßwasser-Algen

Amines, coco alkyl, ethoxylated Akute aquatische Toxizität

Akute Toxizität - Fisch LC₅₀, 96 Stunden: 1-10 mg/l, Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle) Akute Toxizität -

Wirbellose Wassertiere

EC₅₀, 48 Stunden: 1-10 mg/l, Daphnia magna

Akute Toxizität - Wasserpflanzen

NOEC, 72 Stunden: 0.1-1 mg/l, Algen

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

Persistenz und Abbaubarkeit Es liegen keine Daten vor.

12.3. Bioakkumulationspotenzial

Bioakkumulationspotential Es liegen keine Daten zur Bioakkumulation vor.

Verteilungskoeffizient log Pow: -0.24 Die angegebenen Informationen gelten für den Hauptbestandteil.

12.4. Mobilität im Boden

Mobilität Das Produkt enthält organische Lösungsmittel, die leicht von allen Oberflächen verdampfen.

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Ergebnisse von PBT und

vPvB Bewertungen

Dieses Produkt enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB eingestuft sind.

12.6. Andere schädliche Wirkungen

Andere schädliche Wirkungen Keine bekannt.

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung

(11)

Allgemeine Information Beim Umgang mit Reststoffen müssen die für die Handhabung des Produktes erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt werden. Materialien wie Putzlappen und Papiertücher, die mit entzündbaren Flüssigkeiten kontaminiert sind, können sich nach Gebrauch selbst entzünden und sollten in feuersicheren Behältern mit dicht sitzendem, selbstschließenden Deckeln aufbewahrt werden.

Entsorgungsmethoden Abfälle zugelassener Deponie in Übereinstimmung mit den Anforderungen der örtlichen Entsorgungs-Behörden zuführen. Abfall über einen autorisierten Abfallentsorger entsorgen.

Abfallklasse Europäischen Abfallkatalog Nr. (2000/532/EG): 08 03 12 ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

14.1. UN-Nummer

UN Nr. (ADR/RID) 1210

UN Nr. (IMDG) 1210

UN Nr. (ICAO) 1210

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Richtiger technischer Name

(ADR/RID)

PRINTING INK RELATED MATERIAL

Richtiger technischer Name (IMDG)

PRINTING INK RELATED MATERIAL

Richtiger technischer Name (ICAO)

PRINTING INK RELATED MATERIAL

Richtiger technischer Name (ADN)

PRINTING INK RELATED MATERIAL

14.3. Transportgefahrenklassen

ADR/RID Klasse 3 - F1

ADR/RID Gefahrzettel 3

IMDG Klasse 3

ICAO-Klasse/-Unterklasse 3 Transportzettel

14.4. Verpackungsgruppe ADR/RID Verpackungsgruppe II IMDG Verpackungsgruppe II ICAO Verpackungsgruppe II 14.5. Umweltgefahren

Umweltgefährlicher Stoff/Meeresschadstoff Nein.

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

EmS F-E, S-D

(12)

Gefahrendiamant 3YE

14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Massenguttransport

entsprechend Annex II von MARPOL 73/78 und dem IBC-Code

Nicht anwendbar.

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

EU-Gesetzgebung Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.

Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in der geänderten Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 2015/830 der Kommission vom 28. Mai 2015.

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.

Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (in geänderter Fassung).

Autorisierungen (Titel VII Verordnung 1907/2006)

Für dieses Produkt sind keine besonderen Genehmigungen bekannt.

Beschränkungen (Titel VIII Verordnung 1907/2006)

Es sind keine besonderen Verwendungsbeschränkungen dieses Produktes bekannt.

Wassergefährdungsklassifizier ung

WGK 2

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Es ist keine Stoffsicherheitsbewertung durchgeführt worden.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Abkürzungen und Kurzworte, die im Sicherheitsdatenblatt verwendet werden

ATE: Schätzwert der akuten Toxizität.

CAS: Chemical Abstracts Service.

DNEL: Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung.

EC50: Die effektive Konzentration eines Stoffs, die 50% der maximal möglichen Reaktion bewirkt.

GHS: Global Harmonisiertes System.

LC50: für 50% einer Prüfpopulation tödliche Konzentration.

LD50: für 50% einer Prüfpopulation tödliche Dosis (mediane letale Dosis).

PBT: persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff.

PNEC: abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration(en).

REACH: Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.

SVHC: besonders besorgniserregende Stoffe.

vPvB: sehr persistent und sehr bioakkumulierbar.

Änderungsdatum 23.01.2020

Änderung 1

Sicherheitsdatenblattnummer 20353

(13)

Volltext der Gefahrenhinweise H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H318 Verursacht schwere Augenschäden.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

H411 Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

H412 Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Diese Informationen beziehen sich nur auf das angegebene Produkt und sind möglicherweise nicht für dieses Material in Kombination mit irgendwelchen anderen Materialien oder in anderen Anwendungen gültig. Die Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen der Gesellschaft zum angegebenen Zeitpunkt präzise und zuverlässig. Es wird jedoch keine Gewährleistung oder Garantie für die Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit gegeben. Es liegt in der

Verantwortung des Benutzers, sich selbst über die Eignung dieser Informationen für seine spezielle Anwendung zu überzeugen.

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