Dipl.-Volksw. Frieder Schmitz
FB IV/VWL-APO Übung zur SVWL
WS 1997/98
Amtliche Definition der Arbeitslosigkeit
Arbeitslose SGB III § 16
Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
2. eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes zur Verfügung stehen und
3. sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet haben.