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Gefährliche Abfälle

Herleitung und Einordnung der neuen Grenzwerte nach dem BREF WI und Auswirkungen auf die Umsetzung

in den Sonderabfallverbrennungsanlagen

Andreas Neuss

1. BDSAV: Ziele und Tätigkeiten ...649

2. Der Weg zum neuen BREF Waste Incineration ...650

2.1. Definition Best Available Technique (BAT) ...652

2.2. Ziele und Ablauf ...653

2.3. Zeitstrahl ...653

2.4. Key Environmental Issues ...654

2.5. Datenerhebung und Auswertung ...655

3. Ableitung der neuen Grenzwerte für Emissionen in Luft ...658

4. Bewertung der neuen Parameter ...660

4.1. Grenzwerte für Emissionen in Luft: Beispiel NOx ...660

4.2. Einordnung des neuen Grenzwertes für NOx und andere Parameter..663

4.3. Energieeffizienz ...664

4.4. EOT/NOC/OTNOC ...665

4.5. Messunsicherheit ...666

5. Auswirkungen auf die Sonderabfallverbrennungsanlagen ...666

6. Zusammenfassung und Ausblick ...667

7. Quellen ...668 Die Hochtemperaturverbrennung von gefährlichen Abfällen in speziell hierfür geeig- neten Anlagen (Sonderabfallverbrennungsanlagen) ist ein bedeutender Standortfaktor für die deutsche und europäische Industriegesellschaft. In den Sonderabfallverbren- nungsanlagen werden Rückstände aus der Produktion, insbesondere der Chemie, behandelt. Gefährliche Rückstände aus der Aufbereitung von Abfällen zum Zwecke der Wiederverwendung werden ebenfalls bei Temperaturen über 1.000 °C in den Drehrohren der Sonderabfallverbrennungsanlagen schadlos beseitigt, so dass die neu gewonnenen Stoffe in einer Kreislaufwirtschaft genutzt werden können.

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Gefährliche Abfälle

Dass dies auf europäischer und nationaler Ebene eine immer wichtigere Rolle spielt, hat auch der Gesetzgeber erkannt und in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen dokumentiert. So wird z.B. auf europäischer Ebene in der Diskussion um das neue Kreislaufwirtschaftspaket die separate Erfassung und Sammlung der Schadstoffe aus Haushalten gefordert, damit die Materialien in den Stoffkreisläufen, die durch das ebenfalls geforderte und geförderte Recycling entstehen, nicht mit Schadstoffen angereichert werden.

Dieses Prinzip einer Schadstoffentfrachtung stellt das nachfolgende Bild 1 dar. Die Kreislaufführung von Stoffströmen funktioniert nur, wenn an den Stellen, an denen eine Aufarbeitung oder Weiterverarbeitung von Abfällen erfolgt, schadstoffbelastete Anteile den Kreisläufen entzogen werden. Diese schadstoffbelasteten Rückstände werden dann in einem anderen Verfahren so behandelt, dass die Schadstoffe sicher zerstört werden, am besten mit einer thermischen Behandlung. Wichtig ist, dass die Schadstoffe in einer Senke verschwinden. Nur so kann Kreislaufwirtschaft funktionieren: Abfallwirtschaft soll transformiert werden zu einer nachhaltigen Materialwirtschaft.

Bild 1: Das Prinzip der Schadstoffsenke in der Kreislaufwirtschaft

Quelle: Indaver: Sustainability Report 2016

Der Betrieb der Hausmüll- oder Sonderabfallverbrennungsanlagen wird durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geregelt, um zum einen den sicheren Betrieb der Anlagen zu ermöglichen, zum anderen negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft, Wasser und Boden zu minimieren. Zu den wichtigsten Regelwerken zählt die 17.

BImschV, die aus der europäischen IED-Richtlinie [3] abgeleitet ist. Die IED-Richtlinie ist die Grundlage für die BREF-Dokumente, in denen die beste verfügbare Technik in einzel- nen industriellen Sektoren beschrieben wird. In der IED wird unter Grund 34 gefordert:

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Gefährliche Abfälle

Im Hinblick auf ein hohes Umwelt- und Gesundheitsschutzniveau und zur Vermeidung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen zu Anlagen, für deren Betrieb weniger stren- ge Umweltnormen gelten, müssen für Abfallverbrennungs- und -mitverbrennungsanlagen in der Union strenge Betriebsbedingungen, technische Anforderungen und Emissionsgrenzwerte festgelegt und aufrechterhalten werden.

Das für die Abfallverbrennungsanlagen gültige BREF-Dokument wurde in den letzten Jahren in einem strukturierten Prozess aktualisiert, und ist voraussichtlich Anfang 2019 in einer Endfassung verfügbar. Wichtige Inhalte dieses Dokumentes sind Grenzwerte (BAT-AEL‘s) für die Emissionen in Luft und Wasser, sowie Vorgaben für Häufigkeiten der Analysen und vorgeschriebene Analyseverfahren. Im Unterschied zur ersten Version des BREF WI werden diese Werte sofort verbindlich bei neuen Anlagen. Bei bestehenden Anlagen müssen diese Werte innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten verbindlich umgesetzt werden, d.h. bestehende Genehmigungen sind anzupassen. Hieraus erklärt sich die Bedeutung des BREF WI für die Branche der thermischen Abfallbehandlung.

1. BDSAV: Ziele und Tätigkeiten

Die größten Betreiber von Sonderabfallverbrennungsanlagen in Deutschland haben sich im Verband BDSAV e.V. organisiert. Der Bundesverband Deutscher Sonderab- fallverbrennungsanlagen e.V. vertritt deren Belange

• gegenüber Politik und Behörden auf europäischer, Bundes- und Landesebene, oder sonstigen Gremien und Einrichtungen,

• gegenüber nationalen und internationalen Interessengruppen, Fachverbänden und Einzelunternehmen,

• durch seine Mitgliedschaft im europäischen Verband der Sonderabfallverbren- nungsanlagen (EURITS) und

• gegenüber der Öffentlichkeit,

indem er sich für eine breite Akzeptanz und Förderung der Sonderabfallverbrennung im Drehrohrofen einsetzt. Im Rahmen der Arbeiten am neuen BREF waren Vertreter des Verbands in der nationalen Arbeitsgruppe vertreten, und über den europäischen Dachverband EURITS auch in der europäischen Technical Working Group (TWG).

Der Verband verfolgt das Ziel einer technisch hochwertigen, sicheren und umweltver- träglichen Behandlung von gefährlichen Abfällen. Die Behandlung gefährlicher Abfälle außerhalb von Hochtemperaturverbrennungsanlagen (SAV) kann nur dann akzeptiert werden, wenn diese mindestens genauso umweltverträglich ist wie diejenige in einer SAV. Höchste Umweltstandards können nur dann gewährleistet werden, wenn die optimale Behandlungsmethode bereits am Ort der ursprünglichen Abfallentstehung festgelegt wird. Das Vermischen mit anderen Abfällen zur Verdünnung von Schad- stoffbelastungen wird demzufolge abgelehnt.

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Gefährliche Abfälle

Derzeit vertritt der BDSAV acht Unternehmen, die über eine Behandlungskapazität von etwa 900.000 t/a verfügen, entsprechend rund 65 % der öffentlich zugänglichen Kapazi- tät. Damit bilden sie das Rückgrat der Entsorgung gefährlicher Abfälle in Deutschland und tragen maßgeblich zur Sicherstellung der industriellen Produktion bei.

An allen Standorten der Verbandsmitglieder wird die bewährte Verbrennungstechnik der Kombination aus Drehrohrofen und Nachbrennkammer angewendet, die es erlaubt, die gesamte Palette an thermisch zu behandelnden gefährlichen Abfällen (flüssig, fest, pastös, gasförmig, verpackt) sicher und umweltverträglich zu entsorgen. Die Abgasrei- nigung entspricht der besten verfügbaren Technik und ist für hohe Schadstoffgehalte, insbesondere auch Spitzenbelastungen im Rauchgas, ausgelegt.

Wasser Dampf

Dampf Dampf

Feststoffe Gebinde

Flug- stäube Altkoks

Altkoks

Schlacke Quench-Sumpf Salzsäure Gips

Frischkoks

Bild 2: System Drehrohr/Nachbrennkammer mit mehrstufiger Abgasreinigung (AVG) Im Unterschied zu Anlagen mit Rostfeuerung sind Sonderabfallverbrennungsanlagen funktionieren dabei mit dem System Drehrohr/Nachbrennkammer speziell darauf ausgelegt, Schadstoffe hochbelasteter, gefährlicher Abfälle zu zerstören und umzu- wandeln[14, 15].

2. Der Weg zum neuen BREF Waste Incineration

BREF-Dokumente beschreiben die beste verfügbare Technik mit dem Ziel, Ungleichheiten beim Niveau der Emissionen industrieller Aktivitäten in der EU zu begrenzen bzw. aus- zugleichen. Auf Grundlage des Artikels 13 der IED [3] werden diese BREF-Dokumente erstellt. Die BREF-Dokumente werden dabei mit allen beteiligten Stakeholdern (Vertreter der Mitgliedsländer, Industrie und Umweltverbände) aufgesetzt, regelmäßig etwa alle zehn Jahre überprüft und in einem formalisierten Prozess (Bild 3) aktualisiert und durch die Kommission verabschiedet. Das gesamte Vorgehen ist ausdrücklich in Beschluss 2012/119/

EU der Kommission beschrieben [4]. Das bestehende BREF zur Abfallverbrennung wurde in den Jahren 2001 bis 2004 erarbeitet und im Jahr 2006 [2] veröffentlicht. Das gesamte Verfahren der Überarbeitung soll zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen [4].

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Gefährliche Abfälle

Der in Bild 3 grob dargestellte Prozess gliedert sich in weitere Prozessschritte, in denen die Technical Working Group (TWG) unter Leitung des European Integrated Pollution and Prevention Control Bureau (EIPPCB) in Sevilla mit nationalen Vertretern und Interessenvertretern der Industrie zusammenarbeitet.

Nach der EU-Verordnung 2010/75/EU [3] werden bei einer ersten Revision des BREF- Dokumentes die im Dokument veröffentlichten Schlussfolgerungen, und damit auch die dort aufgeführten Grenzwerte für Emissionen, verbindlich. Sie müssen mit einer Frist von vier Jahren bei bestehenden Anlagen umgesetzt werden müssen (Bild 4).

Bild 3: Ablauf des BREF-Prozesses

Quelle: Umwelbundesamt: Informationsaustausch, Stand 09.07.2015. Abgerufen über: https://www.umweltbundesamt.de/

themen/wirtschaft-konsum/beste-verfuegbare-techniken/sevilla-prozess/informationsaustausch Technical Working Group (TWG)

Leitung: IPPC-Büro*

Aufgabe: fachliche Erarbeitung und Diskussion der Inhalte der BVT-Merkblätter Delegationen: EU-Mitgliedstaaten, Industrieverbände, Umweltverbände IE-RL Art. 13 Forum

Leitung: Europäische Kommission Aufgabe: Stellungnahme zu BVT-

Merkblättern Delegationen: EU- Mitgliedstaaten,

Industrieverbände Umweltverbände IE -RL Art. 75 Ausschuss

Leitung: Europäische Kommission Aufgabe: Annahme der BVT-

Schlussfolgerungen Delegationen: EU- Mitgliedstaaten Europäische Kommission Veröffentlichung der BVT- Schlussfolgerungen als Durchführungsbeschluss im Amtsblatt der EU und Veröffentlichung BVT-Merkblatt

Politischer Prozess

Fachlicher Prozess Mit Veröffentlichung der

BVT- Schlussfolgerungen läuft die Vierjahresfrist für die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten (inklusive ggf. nötiger Anlagenanpassungen)

* Das IPPC-Büro in Sevilla ist eine Einrichtung der Europäischen Kommission

Aufgaben:

Organisation BVT-Prozess (Sevilla-Prozess), Planung Arbeitsprogramm, Validierung und

Strukturierung der Daten aus der TWG,

Entwurfserstellung der BVT-Schlussfolgerungen und BVT-Merkblätter

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Gefährliche Abfälle

2.1. Definition Best Available Technique (BAT)

In der IED-Richtlinie wird der Begriff Best Available Technique (BAT/BVT) wie folgt definiert [3]:

• Beste verfügbare Techniken: der effizienteste und fortschrittlichste Entwicklungs- stand der Tätigkeiten und entsprechenden Betriebsmethoden;

• verfügbare Techniken: die Techniken, die in einem Maßstab entwickelt sind, der unter Berücksichtigung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses die Anwendung unter wirtschaftlich und technisch vertretbaren Verhältnissen ermöglicht.

Es kommt hier eben nicht darauf an, die technisch beste und fortschrittlichste Lösung zu haben, mit der die niedrigsten Emissionen erreicht werden. Vielmehr muss die Technik auch wirtschaftlich umsetzbar ein. Ein Grundsatz, der in der Diskussion zum neuen BREF WI von verschiedenen Interessenvertretern leider oft vergessen wurde.

Nach der EU-Verordnung 2010/75/EU [3] sind die in den BREF-Dokumenten ver- öffentlichten Schlussfolgerungen und die darin enthaltenen Grenzwerte verbindlich für die Genehmigung des Betriebes von Anlagen in den einzelnen Mitgliedsstaaten.

Datenerhebung, Bewertung und Entwurfserstellung

Initial Position

Veröffentlichung der BVT- Schlussfolgerungen (Durchführungsbeschluss)

sowie BVT- Merkblatt BVT - Schlussfolgerungen

Entwurf 3) 1. TWG-Sitzung

Übersetzung (BVT Schlussfolgerungen)

TWG-Sitzung Bewertung und Entwurfserstellung

BVT-Merkblatt inkl.

BVT-Schlussfolgerungen

Nationale Experten- gruppe1)

TWG Daten, Informationen

Daten, Informationen Konsultation

DE EU

TWG SdT? Untergesetzliches

Regelwerk

Orientierungsbericht an BMUB, ob und wo

Untergesetzliches Regelwerk angepasst

werden muss Bericht durch UBA

analog Inhalte Orientierungsbericht

Referentenentwurf durch BMUB

Novelle des Untergesetzlichen

Regelwerks

Erläuterungen:

1) nationale Expertengruppe = Bund/Länder-Arbeitskreis branchenbezogen, jeweils ein UBA-Vertreter/in und Länderfachvertretungen (benannt über AISV, BLAK Abwasser und ATA)

2) UBA (Delegationsleitung), Vertreter Immissionsschutz,Vertreter Abwasser, Vertreter Abfall

3) bei neuen BVT-MB gemäß Leitfaden auch zweiter Entwurf

4) UBA (Delegationsleitung), Ländervertreter und ggf. BMUB

5) BMUB (Delegationsleitung), UBA und Ländervertreter

SdT? Entspricht der Stand der Technik noch dem Untergesetzlichen Regelwerk?

SdT! Es existiert ein neuer Stand der Technik und das Untergesetzliche Regelwerk muss angepasst werden Nationale

Experten- gruppe1)

IE-RL Art. 13 Forum IE-RL Art. 75

Ausschuss BMUB

UBA Delegation2)

Themen, Wünsche

Stellung- nahme Abstimmung

formale Umsetzung in allgemeine bindende Vorschriften gem. Art. 6 IED Delegation 5)

Delegation4) Delegation2) Daten Vorschläge für BVT

SdT!

SdT!

Sevillaprozess der EU sowie nationale Zu- und Mitarbeit

und Umsetzung

-

Bild 4: Zusammenarbeit zwischen Technical Working Group und nationaler Expertengruppe

Quelle: Umwelbundesamt: Informationsaustausch, Stand 09.07.2015. Abgerufen über: https://www.umweltbundesamt.de/

themen/wirtschaft-konsum/beste-verfuegbare-techniken/sevilla-prozess/informationsaustausch

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Gefährliche Abfälle

2.2. Ziele und Ablauf

Ziel der einzelnen BREF-Dokumente ist die Darstellung der Best Available Technique, damit ein hohes Maß an Schutz der Umwelt erreicht wird. Es handelt sich dabei um ein dynamisches Konzept, da sich die Technik weiter entwickeln kann, oder neue Prozesse in der Industrie eingeführt werden. Daher sollen die BREF-Dokumente in zeitlichen Abständen überarbeitet und aktualisiert werden. Bei der aktuellen Überarbeitung des BREF WI waren die Hauptziele:

• Abgleich des BREF mit der (aktualisierten) IED,

• Aktualisierung der Informationen, Daten und Technik im BREF-Dokument,

• Überarbeitung der BAT-Schlussfolgerungen.

2.3. Zeitstrahl

Die Arbeiten am neuen BREF zogen sich bisher über mehr als 4 Jahre hin:

05/2014: Reaktivierung der TWG (Technical working group) 06/2014: Benennung der Mitglieder der TWG

09/2014: Abgabe der Initial Position

12/2014: Veröffentlichung Backgroundpaper 01/2015: Kick-Off Meeting in Sevilla

01/2016: Veröffentlichung Fragebögen 04/2016: Abschluss der Datensammlung 05/2017: Entwurf D1 des neuen BREF 09/2017: Kommentierung des Entwurf D1 12/2017: Informal Meeting Sevilla

04/2018: Final TWG meeting

05/2018: Vorlage der Begründungen für Split views 09/2018: Vorlage pre final draft an TWG

Ende 2018: Fertigstellung BREF und Übergabe an Kommission

Wichtiger Bestandteil der Weiterentwicklung des BREF-Dokumentes waren die An- lagen- und Emissionsdaten, die von den Anlagenbetreibern zur Verfügung gestellt wurden.

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Gefährliche Abfälle

2.4. Key Environmental Issues

Mit der Einführung von Key Environmental Issues (KEI) sollen in jedem Industriesektor die hauptsächlichen Umwelteinflüsse erfasst werden, und daraus die entsprechenden Schlussfolgerungen abgeleitet werden.

Während des Kick-Off-Meetings zum BREF WI wurde eine Reihe von Vorschlägen für KEI vorgestellt und diskutiert:

• Energieverbrauch und -effizienz

• Emissionen in Luft in Anlehnung an IED Kapitel IV/Anhang VI Teil 3:

– Staub

– Metalle und Arsen – HCl, HF und SO2 – NOx und NH3 – TOC

– Dioxine und dioxin-ähnliche PCB

• Emissionen in Wasser in Anlehnung an IED Kapitel IV Anhang VI Teil 5:

– TSS – Metalle

– Dioxine/Furane – TOC

– Chloride – Sulfat – Stickstoff – Phosphor

Im weiteren Verlauf und nach Diskussion mit Ländern und Verbänden wurden für die Emissionen in die Luft folgende Parameter weiter als key pollutants betrachtet:

• NOx

• NH3

• Hg

• PCDD/PCDF

• Staub und Metalle

• PCB/PAK

• HCl

• SO2

Ausgeschlossen wurden damit z.B. HF, TVOC, CO, CO2, CH4, N2O, PM10 und PM2,5.

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Gefährliche Abfälle

2.5. Datenerhebung und Auswertung

Die Daten der Verbrennungsanlagen wurden in einem vom EIPPCB vorgeschlagenen und nach Diskussion in der TWG abgeänderten Format mittels Fragebögen erfasst.

Der Vorschlag der NGO‘s, nur die Daten der besten Anlagen zu erfassen, wurde be- wusst abgelehnt, da man einen kompletten Überblick über die Leistungsfähigkeit der Anlagen erhalten wollte [13].

Dies scheint gelungen, die Datenerhebung gibt einen guten Überblick über die Situation in Europa, wobei Deutschland und Frankreich mit dem größten Bestand an Verbren- nungsanlagen sowohl als HMV und SAV die Schwerpunkte im Verbrennungsmarkt bilden.

Tabelle 1: Übersicht über Beteiligung an der Datenerhebung

Quelle: European IPPC Bureau: Compilation and presentation of plant-specific WI data in D1 of the revised WI BREF; Seville, May 2017.

Mitgliedsstaat / EWR-Land

WIQ Main WIQ Annex III Complementary IBA treatment WIQ Annex II Nb Anteil

% Nb Anteil

% Nb Anteil

% Nb Anteil

% Nb Anteil

%

Belgien 17 5,0 18 5,1 2 4,7 17 6,3

Dänemark 7 2,1 7 2,0 3 7,0 7 2,6

Deutschland 105 31,0 114 32,1 26 23,0 14 32,6 77 28,4

Finnland 8 2,4 8 2,3 1 0,9 6 2,2

Frankreich 75 22,1 75 21,1 58 51,3 10 23,3 69 25,5

Großbritannien 24 7,1 29 8,2 3 2,7 3 7,0 16 5,9

Italien 33 9,7 33 9,3 17 15,0 2 4,7 28 10,3

Niederlande 6 1,8 6 1,7 3 7,0 5 1,8

Norwegen 6 1,8 6 1,7 4 1,5

Österreich 14 4,1 14 3,9 1 2,3 12 4,4

Polen 9 2,7 9 2,5 6 2,2

Portugal 7 2,1 7 2,0 2 4,7 3 1,1

Schweden 7 2,1 7 2,0 2 1,8 1 2,3 7 2,6

Spanien 18 5,3 18 5,1 6 5,3 1 2,3 11 4,1

Tschechien 1 0,3 2 0,6 1 2,3 1 0,4

Ungarn 2 0,6 2 0,6 2 0,7

Gesamt 339 100,0 355 100,0 113 100,0 43 100,0 271 100,0

Es bleibt zweifelhaft, wie der o.g. Begriff beste Anlagen definiert sein soll: über die einge- setzte Technik oder die erreichten, vorzugsweise niedrigsten Emissionen? So wird z.B.

speziell bei Sonderabfallverbrennungsanlagen kein Regelbrennstoff verbrannt, sondern über die verschiedenen Aufgabesysteme eine Vielzahl unterschiedlicher Abfälle, mit dabei stark unterschiedlicher und schwankender Belastung. Bestimmte Anlagen sind

(11)

Gefährliche Abfälle

auf spezielle Abfälle hin ausgelegt worden, die in einem speziellen Produktionsprozess anfallen. Hier geht es darum, Abfälle mit einer speziellen Kontamination zu beseitigen.

Andere Kontaminationen sind nicht vorhanden und tauchen somit auch nicht in den Emissionen auf. Speziell bei den Sonderabfallverbrennungsanlagen bleibt somit zweifel- haft, wie der Begriff beste Anlage definiert werden soll. Ist eine Anlage dann gut, wenn die Emissionen bei einem Parameter niedrig sind? Was ist, wenn eine Anlage dieses Element im Input nur in niedrigen Konzentrationen annimmt? Dann findet sich dieses in den Emissionen auch nicht wieder. Ist diese Anlage dann eine gute Anlage? Oder ist eine Anlage gut, wenn sie aus einer hohen Inputbelastung einen hohen prozentualen Anteil eliminiert? Diese Fragestellung zeigt, dass ein ideologischer Angang über die niedrigsten Emissionswerte nicht wissenschaftlich fundiert und zielführend sein kann.

Die Auswertung der zur Verfügung gestellten Daten erfolgte durch das EIPPCB, die Daten wurden in Form von Excel-Tabellen und in grafischer Darstellung aufbereitet.

Bei den Luft-Emissionen wurden die Halbstundenmittelwerte je Linie ausgewertet, d.h.

je Parameter und Linie etwa 17.500 Werte, und das bei insgesamt 355 Linien.

Die Daten wurden dann mit verschiedenen Filtern bearbeitet. Damit sollten z.B. Be- triebszustände, die nicht einem Normalbetrieb entsprechen und in denen die Emissions- werte eben nicht denjenigen eines Normalbetriebes entsprechen, eliminiert werden. Auf diese Weise wurden Betriebszustände wie An- oder Abfahrbetrieb, Warmhaltebetrieb, Ausfall der Messeinrichtung etc. aus den Messwerten herausgenommen.

Interessanterweise wurden dabei allerdings auch Messwerte eliminiert, wenn die in der jeweiligen Genehmigung festgelegten Grenzwerte überschritten wurden, oder wenn Werte ermittelt wurden, die über den Grenzwerten der IED liegen. Ebenso wurden Tage nicht gewertet, in denen nur 43 Messwerte vorliegen. Als statistische Ausreißer wurden in verschiedenen Auswertungen entweder die 20, 60, oder 120 höchsten Messwerte herausgefiltert. Dieses insgesamt willkürliche und nicht nachvollziehbare Vorgehen ist insofern wissenschaftlich und statistisch fragwürdig, als diese jeweils höchsten Messwerte ja durchaus im Normalbetrieb der Anlage gemessen wurden, also reale Messwerte darstellen. Eine Diskussion mit dem EIPPCB hierüber war zeitraubend, aber im Endeffekt sinnlos.

Im Endeffekt wurden den Teilnehmern der TWG Excel-Tabellen und graphische Darstellungen zur Verfügung gestellt, aus denen das EIPPCB die Vorschläge für die BAT-AEL‘s hergeleitet hat. Beispielhaft ist hier die Gesamtdarstellung aller Verbren- nungsanlagen für NOx gezeigt (Bild 5).

Da diese Darstellung aller Anlagen in einem Bild unübersichtlich und wenig aussage- kräftig war, wurden noch verschiedene detailliertere Darstellungen zur Verfügung ge- stellt, z.B. eine Darstellung nur derjenigen Anlagen, die gefährliche Abfälle verbrennen.

Hier finden sich dann neben reinen Sonderabfallverbrennungsanlagen auch Anlagen wieder, die als gefährlich eingestuftes Althölzer verbrennen. Technik und Zielrichtung der letztgenannten Anlagen unterscheidet sich erheblich von der reinen Sonderabfall- verbrennungsanlage, so dass die gemeinsame Darstellung sinnlos ist (Bild 6).

(12)

Gefährliche Abfälle Bild 5: Darstellung der Auswertung für NOx aller Verbrennungsanlagen

Quelle: European IPPC Bureau: Compilation and presentation of plant-specific WI data in D1 of the revised WI BREF; Seville, May 2017.

Bild 6: Darstellung der Auswertung für NOx von Anlagen, die gefährliche Abfälle verbrennen

Quelle: European IPPC Bureau: Compilation and presentation of plant-specific WI data in D1 of the revised WI BREF; Seville, May 2017.

kg NH3/t waste 25

20

15

10

5

0 NOx

mg/Nm3

0 50 100 150 200 250 300 350 400

Furnace Waste SizeAge

g g g r g g g g g g g r f o fb g g fb g g g g g g g g g g fb fb g g g g g g g r fb g g g g gas g g g g g g g g g g fb g g g g g g fb g g g g fb g r g fb g fb r g g g r fb g g g f r g g g g g g g g g g r g g g r g fb g g g g g g g g g g gas g g g g g g o r M O H M M M O H H C O O S M S M M M O S S S #NV M M O M H M O M M M M M O M M H M M O M M O S M M M M M O H H H S M H S M M M M M M M M M O M H H O M H O H H O M M M M H M M M M M l m l m m m s m ss m ls m l m m l m l m l #NV l m l m llls m m m ll m ls m l m sll m s m m m sllll m m lslll m m m s m m lll m m m llll m m m m m sl m s m s RI O O O O/abO/abO/bb O O/ab R O/ab R O/ab O I O/bbO/ab I O/ab R O R I/ab O O/abO/bbO/bb R R O/bbO/abO/ab R R O/abR/abI/abO/bb R O/ab O RI O/ab O O O/bb I O/bbR O/bb O R O/ab O O/bb R R O R O/bbO/bbO/bbO/bbO/bb R O R O/bbO/bbO/abO/abI/ab R O/bb O R/ab RIR O O/ab R O/abO/bb II

BE04-1DE01 DE18-1DE40-1 DE41-3DE59 DE65-2DK05 FR104UK14-1R IT13-1DE74-1RPL07-2 AT02RAT08-1R AT05-1RFR070 DE66-1AT04-2R NL06PL01-1 NL05RDE27-2 NL03DE37R IT06-1RFR059-1R FR110FR096-2R DE76-4FR028 SE02FR059-2RDE34 DE35RDE68R ES02-1RES02-3R PL03FR064R IT21-2DE64-2R DE80-3RIT21-1 BE08-1DE87-1R BE10RES01-1 DE52-1PT03-2 ES03-2RIT09-2R DE26-1RSE21RFR111-3 DE15-1RNO01-1R DE26-2RFR098 UK07-2RPT01-2 UK07-1RUK05-1R FR080-2RFR080-3R FR052-3RUK10-1R FI02DE76-3 FI01-3RDE26-3R DE25ES04-2 FR062-2RDE04R DE78RDE29-1R BE09-2DE46RFI06R FR046-1DE73R FR054-2RUK02R UK09-3RFR062-1R FR018-1RUK06-1R FR018-2R

OP,OC2 OP,OC2,O30 Yearly OP OC2

NOx ELV kg NH3/t waste Exceedance

OPC No OPC Some OPC Yes

T By SCR

SNCR Primary T

0 5 10 15 20 25

0 50 100 150 200 250 300 350 400

r f r r r r r r r r r g r r r f f f r g f r r g r r r r g g r r r r r r f r

H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H

s s l l l s s m m s l l l l s s l l m s l l l s l m l m l l l l l s s m m

O/bb O/bb O/bb O O O/bb I/ab O/bb O/bb O O/bb O R O/bb I/ab O/bb O O/bb I O O/bb O I/ab O/bb O/bb O/bb O I/ab I/ab O/bb O/bb O O/ab O/ab O O/bbO/ab

kg NH3/t waste NOx

mg/Nm3

Furnace Waste Size Age

DE20-2R DE20-1R FR110 DE30-2R DE30-1R PL06 PL03 DE17R DE23R ES11R DE26-1R SE21R FR111-3 DE26-2R DE21-2 DE21-1 FR107 FR111-2 DE31 DE19R FR111-1 BE09-1 DE32R DE24 DE26-3R DE25 BE09-3 DE33R DE04R DE29-1R DE29-2R BE09-2 UK01R UK02R DE22R FR106R FR109

OP,OC2 OP,OC2,O30 Yearly OP OC2

NOx ELV kg NH3/t waste Exceedance

OPC No OPC Some OPC Yes

T By SCR

SNCR Primary T

(13)

Gefährliche Abfälle

Die Leistung, die Vielzahl der Daten aufzubereiten, kann nicht hoch genug angerechnet werden. In Summe ergibt sich hieraus ein Bild der Leistungsfähigkeit der Verbren- nungsanlagen in Europa. Aus der Fülle der Daten die richtigen Schlüsse zu ziehen, ist jedoch eine andere Herausforderung. Dieses war dann im wesentlicher ein nicht von Fakten bestimmter, sondern ein politischer Prozess, wie nachfolgend dargestellt.

3. Ableitung der neuen Grenzwerte für Emissionen in Luft

Wie dargestellt, wurden aus der Auswertung und Betrachtung der Daten Vorschläge für die Emissionsgrenzwerte abgeleitet, wobei folgende Regeln zugrunde lagen:

Für Schadstoffe, die als KEI angesehen wurden:

• oberer Wert: erreichbare Emissionswerte für bestehende und neue Anlagen, wobei auch wirtschaftliche und Cross-media Effekte betrachtet wurden;

• unterer Wert: Da die unteren Messwerte unterhalb der Bestimmungsgrenze liegen, sind Werte vorgeschlagen worden, die das EIPPCB als vernünftigerweise erreichbar durch die am besten performenden Anlagen ansieht, als pragmatischer Ansatz.

Für Schadstoffe, die als nicht KEI angesehen werden:

• der obere Wert liegt bei den Werten der IED;

• der untere Wert wird pragmatisch vom EIPPCB gewählt.

Es liegt auf der Hand, dass diese Vorgehensweise, die die Basis der gesicherten Informa- tionen und der schon gefilterten Daten verlässt, Anlass zu Diskussionen gibt. Für einige Interessenvertreter sind die oberen Werte nicht hoch genug, anderen (NGO) noch viel zu hoch. Technische, operative bzw. betriebliche Kompetenz ist dabei eher auf Seiten der Betreiber vorhanden, weniger bei Vertretern der Länder und Umweltverbände.

Im Endeffekt ergibt sich folgendes Bild bei den neuen Emissionswerten in die Luft, wie in Tabelle 2 zu sehen.

Zunächst ist anzumerken, dass die neuen Grenzwerte als Tagesmittelwert (TMW) vorgeschlagen sind. Die Vorschläge vor allem der NGO‘s, auch für Halbstundenmittel- werte Grenzwerte vorzuschlagen, wurde mit Hinweis auf die bestehenden Grenzwerte in der IED zurückgewiesen.

Bei der Betrachtung der aktuell vorgeschlagenen Grenzwerte fällt auf, dass diese teil- weise höher liegen als im BREF 2006. Dies auch insofern logisch, als diese damals nur indikativ vorgeschlagen wurden, die neuen Grenzwerte aber verpflichtend eingeführt werden sollen. Auch ist jetzt über die Auswertung der Daten eine bessere Beurteilung durch die Auswertung von realen Werten möglich.

Weiter ist anzumerken, dass die vorgeschlagenen Werte teilweise unterhalb der Grenz- werte der IED liegen. So ist z.B. bei NOx der Grenzwert in der IED mit 200 mg/m³ bzw. 400 mg/m³ angegeben. Der höhere Wert gilt für Anlagen mit einer Kapazität von über 6 t/h. Laut Vorschlag der Kommission soll der neue Grenzwert für NOx bei neuen Anlagen bei 50 bis 120 mg/m³ liegen, für bestehende Anlagen bei 50 bis 150 mg/m³.

(14)

Gefährliche Abfälle

Über eine Fußnote ist weiterhin geregelt, dass bei Anlagen, bei denen SCR nicht an- wendbar ist, der obere Wert bei 180 mg/m³ liegen darf. Der untere Wert gilt jeweils für Anlagen, die mit SCR-Technik ausgerüstet sind, der obere Wert für Anlagen mit SNCR-Technik.

Weiter fällt auf, dass z.B. bei Metallen und Dioxinen die unteren Grenzwerte sehr niedrig liegen. Hier hatten während der Diskussion verschiedene Industrieverbände wiederholt darauf hingewiesen, dass neben der zweifelhaften Auswertung der Daten als Grundlage für die Vorschläge diese auch in einem nicht mehr sicher messbaren Bereich liegen. Anders ausgedrückt: Hier sollen Werte eingehalten werden, die nicht mehr sicher bzw. genau zu messen sind.

Die Vorschläge des EIPPCB wurden im Final Meeting diskutiert. Sofern keine Einigung innerhalb der TWG erzielt werden konnte, bestand die Möglichkeit, mit einem Split View eine abweichende Meinung zu äußern. Dies ist von verschiedenen Verbänden,

Parameter

17.

BImSchV IED BATAEL 2006 BREF D 1 BREF D 1 final

TMW TMW TMW TMW TMW

Kontinuierliche Messung

Gesamtstaub 5 10 1 – 5 2 – 5 < 2 – 5 (7) für SAV

Kohlenstoff 10 10 1 – 10 3 – 10 < 3 – 10

Chlorwasserstoff* 10 10 1 – 8 2 – 8 < 2 – 8

Fluorwasserstoff* 1 1 1 < 1 < 1

SO2* 50 50 1 – 40 5 – 40 5 – 40

NOx 150 200/400

40 – 100 50 – 150 180

50 – 150 180

hohe N- Fracht;

120 – 180 180 180 mit SNCR

Hg** 0,03 0,001 – 0,02 0,005 – 0,02 < 0,005 – 0,02 Fußnote

CO 50 50 5 – 30 10 – 50 10 – 50

NH3 10 1 – 10 2 – 10 2 – 10

Einzelmessung

Hg** < 0,05 0,005 – 0,025 0,005 – 0,025

Cd + Tl 0,005 – 0,05 0,001 – 0,02 0,005 – 0,02

Sb+As+Pb+

Cr+Co+Cu+

Mn+Ni+V+Sn

0,005 – 0,35 0,05 – 0,3 0,01 – 0,3 As+Benzo(a)

pyren+Cd+C+CrVI As+Cd+Co+Cr

PCDD/F 0,001 – 0,01 < 0,01 – 0,06 < 0,01 – 0,06 (0,08) long term sampling PCDD/F +

dioxin-like PCBs 0,001 – 0,01 < 0,01 – 0,06 < 0,01 – 0,08 (0,1) long term sampling Tabelle 2: Darstellung der neuen Grenzwerte für Emissionen in die Luft (TMW)

Quelle: European IPPC Bureau: Best available techniques (BAT) reference document on waste incineration: Pre-final draft;

Seville, September 2018.

(15)

Gefährliche Abfälle

Ländern und NGO‘s genutzt worden. Das EIPPCB hat diese split views bewertet, und in der überwiegenden Anzahl nicht zugelassen [10]. Inwieweit ein erneutes Vorgehen gegen die Meinung des EIPPCB Erfolg hat, bleibt abzuwarten.

4. Bewertung der neuen Parameter

Die (Umwelt-) Leistung einer Verbrennungsanlage zeigt sich im Output, und hier insbesondere bei den Luft-Emissionen. Zur Verbesserung des Umweltschutzes werden bei jeder Gesetzesänderung die Grenzwerte weiter gesenkt. Überschreitungen der Emissionen sind zumindest erklärungsbedürftig und können auch als Ordnungswid- rigkeit geahndet werden [20].

Die Kritik der Industrievertreter wie auch des BDSAV richtet sich im Augenblick auf folgende Punkte:

• Grenzwerte für Emissionen in Luft,

• Grenzwerte für Emissionen in Wasser,

• Energieeffizienz,

• EOT/NOC/OTNOC und

• Messunsicherheit.

4.1. Grenzwerte für Emissionen in Luft: Beispiel NO

x

NOx ist als Key Environmental Issue von Bedeutung. NOx ist schädlich, daher das Bestreben, NOx zu minimieren. Hohe NOx-Werte sind schlechter als niedrigere, also ist SCR die bessere Technik im Vergleich zu SCR?

Am Beispiel NOx zeigt sich, wie fragwürdig der Ansatz des EIPPCB sein kann, aufgrund der Datenauswertung und dem dargestellten pragmatischen Ansatz BAT-AELs zu definieren. Vorgeschlagen war als oberer Grenzwert für NOx bei neuen Anlagen 50 bis 120 mg/m³, bei bestehenden Anlagen 50 bis 150 mg/m³. Aufgrund der Datenlage und der präsentierten Auswertungen erscheint der Wert erreichbar, wenn man eine Übersicht über alle Anlagen mit SCR wählt (Bild 7).

Die Mehrheit der Anlagen mit SCR liegt erkennbar unter 100 mg/m³, der Wert scheint erreichbar.

Allerdings ist die Herleitung der Parameter speziell für Sonderabfallverbrennungs- anlagen nicht nachvollziehbar. Die Datenauswertung für reine Sonderabfallverbren- nungsanlagen mit Drehrohr und Nachbrennkammer, also nicht auch für Altholzver- brennungsanlagen, die auch als gefährliche Abfälle eingestufte A 4-Hölzer verbrennen, ergibt folgende, stark abweichende Darstellung (Bild 8).

Die Datenbasis sind hier zehn Anlagen. Die Mehrzahl der SAV-Anlagen mit SCR liegt in einem Bereich von über 100 mg/m³, also deutlich über dem vorgeschlagenen unteren Grenzwert für bestehende Anlagen. Sollte also eine Behörde in Deutschland aufgrund eines neuen BREF WI den unteren Wert als Grenzwert in der Genehmigung durchsetzen wollen, würde das für die Betreiber ernsthafte Probleme bereiten.

(16)

661

Gefährliche Abfälle

Bild 7: NOx-Emissionen für Anlagen mit SCR

Quelle: European IPPC Bureau: Compilation and presentation of plant-specific WI data in D1 of the revised WI BREF; Seville, May 2017.

Bild 8: NOx-Emissionen für SAV-Anlagen mit SCR

Quelle: European IPPC Bureau: Compilation and presentation of plant-specific WI data in D1 of the revised WI BREF; Seville, May 2017.

NOx mg/Nm3

50 100 150 200 250 300 350 400

Furnace Waste AgeSize

kg NH3/t waste

0 5 10 15 20 25

OP, OC2 Exceedance By

0

DE28 DE20-2R DR30-2R DE30-2R DE30-R1 DE17R ES11R DE26-1R DE26-3R DE25

OP,OC2 OP,OC2,O30 Yearly OP OC2

NOx ELV kg NH3 /t waste Exceedance

OPC No OPC Some OPC Yes

T By SCR

SNCR Primary T NOx

mg/Nm3

0 50 100 150 200 250 300 350 400

Furnace Waste SizeAge

kg NH3/t waste

0 5 10 15 20 25

OP,OC2 OP,OC2,O30 Yearly OP OC2

NOx ELV kg NH3/t waste Exceedance

OPC No OPC Some OPC Yes

T By SCR

SNCR Primary T

(17)

Gefährliche Abfälle

Filtert man die Daten der NOx-Emissionen auf Anlagen, die mit SNCR ausgerüstet sind, ergibt sich Bild 9.

Bild 9: NOx-Emissionen für Anlagen mit SNCR

Quelle: European IPPC Bureau: Compilation and presentation of plant-specific WI data in D1 of the revised WI BREF; Seville, May 2017.

Bild 10: NOx-Emissionen für SAV-Anlagen mit SNCR

Quelle: European IPPC Bureau: Compilation and presentation of plant-specific WI data in D1 of the revised WI BREF; Seville, May 2017.

NOx mg/Nm3

50 100 150 200 250 300 350 400

Furnace Waste SizeAge 0

kg NH3/t waste

0 5 10 15 20 25

OP,OC2 OP,OC2,O30 Yearly OP OC2

NOx ELV kg NH3 /t waste Exceedance

OPC No OPC Some OPC Yes

T By SCR

SNCR Primary T

NOx mg/Nm3

50 100 150 200 250 300 350 400

Furnace Waste SizeAge 0

kg NH3/t waste

0 5 10 15 20 25

OP,OC2 OP,OC2,O30 Yearly OP OC2

NOx ELV kg NH3 /t waste Exceedance

OPC No OPC Some OPC Yes

T By SCR

SNCR Primary T

(18)

Gefährliche Abfälle

Die Bandbreite der Emissionen liegt deutlich höher als bei Anlagen mit SCR, nicht wenige Anlagen überschreiten sogar die heute gültigen Grenzwerte. Extrahiert man aus diesen Daten wieder die reinen Sonderabfallverbrennungsanlagen, ergibt sich Bild 10.

Die Anzahl der Anlagen ist höher als bei denjenigen die mit SCR ausgerüstet sind. Das liegt sicher daran, dass nur wenige Anlagen ab Mitte der 90er Jahre gebaut worden sind, als die SCR Technik betriebssicher zur Verfügung stand.

Die Emissionen der Mehrzahl der SAV-Anlagen liegen allerdings über dem vorgeschla- genen Grenzwert von 150 mg/m³, zum Teil sogar über 200 mg/m³. Offensichtlich haben hier die Datenauswertung und auch die Ableitung der Grenzwerte komplett versagt.

4.2. Einordnung des neuen Grenzwertes für NO

x

und andere Parameter

Bei der Diskussion um die Bedeutung der Grenzwerte ist ein Aspekt völlig außer Sicht geraten: Welchen Anteil hat die Abfallverbrennung, und insbesondere die Sonderab- fallverbrennung an den NOx-Emissionen in Europa?

Abfallbehandlung 0,2 % Gebäudeheizung Hausfeuerung 17 %

7 %

Verkehr 58 % HMV 0,02 % Industrieabfälle 0,04 %

Industrie 16 % Landwirtschaft

2 % OT 0,01 % SAV 0,01 %

Eine Studie der Universität Leuven von 2016 [1] weist für die Sonderab- fallverbrennung einen Anteil von 0,01

% an den NOx-Emissionen in Euro- pa aus, für die Hausmüllverbrennung 0,02 % und für den gesamten Sektor der thermischen Abfallbehandlung 0,27 %. Den größten Anteil liefert der Verkehrssektor. Der Ansatz aus der IED, dass für die Abfallverbrennung strenge Betriebsbedingungen gelten müssen (Kapitel 2.1.), scheint unter dem Ge- sichtspunkt der realen Anteile technisch/

wissenschaftlich fragwürdig und eher politisch motiviert zu sein.

Bild 11: Anteil der SAV (HWI) an den NOx- Emissionen

Quelle: Block, C. et al.: Research in view of the revision of the BREF on Waste incineration, University of Leuven, 2016

Dass die SCR-Technik besser sei als die SNCR-Technik, wird in der o.g. Studie der Universität Leuven und einer Untersuchung des KIT aus 2014 [5] mit ökobilanziellen Gesichtspunkten widerlegt. Höherer Energieaufwand bei SCR durch die höhere Be- triebstemperatur des Katalysators sowie höhere Druckverluste wiegen das vermeintlich niedrigere Emissionsniveau auf. Die Schlussfolgerung in der KIT-Studie lautet: Diese Ergebnisse führen … zu der Erkenntnis, dass die … Betrachtung der SCR-Technologie als „Beste Verfügbare Technik“ im aktuellen BVT-Merkblatt nicht nachvollziehbar ist.

Die Studie der Universität Leuven untersucht Cross-Media-Effekte, dabei wird das SCR-Verfahren im Vergleich der beiden Verfahren durch negative Effekte z.B. bei Versauerung, Global warming und Ozonschutzschichtzerstörung schlechter bewertet.

Der Vollständigkeit halber sind nachstehend die Anteile einzelner Schadstoffe aufge- führt, die von Sonderabfallverbrennungsanlagen und Hausmüllverbrennungsanlagen

(19)

Gefährliche Abfälle

Parameter SAV HMV

%

NOx 0,01 0,02

SO2 0,04 0,003

CO 0,0003 0,002

Schwermetalle 0,01 0,1

PCDD/F 0,02 0,02

Tabelle 3: Anteile von SAV und HMV bei ausgewählten Emissionen

Quelle: Block, C. et al.: Research in view of the revision of the BREF on Waste incineration, University of Leuven, 2016

Eine Studie von Tebert [17] über die Emis- sionen von Quecksilber in Nordrhein- Westfalen unterstützt die Aussage, dass die Emissionen und Frachten der (Son- der-)Abfallverbrennungsanalgen eher weniger bedeutend sind. Der Eindruck drängt sich auf, dass viel Energie ver(sch) wendet wird bei der Beschäftigung mit Schadstofffrachten, die insgesamt gesehen unbedeutend sind.

4.3. Energieeffizienz

In den Fragebögen wurden auch Daten zur Energienutzung abgefragt, um BAT-Werte für die Energieeffizienz ableiten zu können. Zwar waren im ersten Entwurf des neuen BREF schon separate Werte für die Sonderabfallverbrennungsanlagen aufgeführt, diese lagen allerdings sowohl bei der elektrischen als auch bei der Wärmeeffizienz in Bereichen, die technisch und vernünftig nicht zu erklären sind. Schlechte Daten und eine Datenbasis von nur vier SAV-Anlagen bei der elektrischen Effizienz mit einer klaren Falschangabe sowie nur sieben SAV-Anlagen bei der Wärmeeffizienz, wieder mit einer klaren Falschangabe, können keine solide Grundlage bilden.

Da die Energienutzung in Sonderabfallverbrennungsanlagen sehr unterschiedlich ausgeführt ist, hat man im jetzt vorliegenden Entwurf den Begriff der boiler efficiency eingeführt. Die Werte sind gewürfelt, hier gibt es noch einen Split view, der niedrigere Werte erreichen will. Da der Parameter nicht bindend ist, mag das zwar im Moment noch nicht gravierend sein. Die Vorstellung allerdings, dass bei einer Neu- oder Än- derungsgenehmigung eine übermotivierte und inkompetente Behörde diese Werte durchsetzen will, erschreckt. Hier verkennen auch IED und BREF die Rolle der Son- derabfallverbrennung, die vorrangig in der Zerstörung von Schadstoffen liegt, und nur nachrangig in einer effizienten Energienutzung.

Tabelle 4: Vorschlag für Grenzwerte für Energieeffizienz

Anlage

Hausmüll, anderer nicht gefährlicher Abfall, gefährliche Holzabfälle

Gefährliche Abfälle,

ohne gef. Holzabfälle Klärschlamm Elektrische Effizienz

(brutto)

Energie-Effizienz

(brutto) Kesseleffizienz

Neue Anlage 25-35

72-91 60-80 60-70

Bestehende Anlage 20-35

Quelle: European IPPC Bureau: Best available techniques (BAT) reference document on waste incineration: Pre-final draft;

Seville, September 2018.

(20)

Gefährliche Abfälle

4.4. EOT/NOC/OTNOC

Vollkommen unklar ist derzeit, wann welche Grenzwerte für die Emissionen in Luft gelten sollen. Die IED-Richtlinie hat in Artikel 37 Abs. 2 die Regelung, dass im Falle einer Betriebsstörung eine Abgasreinigungsanlage max. 120 Stunden während eines 12-Monats-Zeitraums ausfallen darf. Nach Anhang VI Teil 8 werden die Halbstunden- mittelwerte und die Zehn-Minuten-Mittelwerte innerhalb der tatsächlichen Betriebszeit (ausschließlich An- und Abfahrvorgänge) ermittelt. Zur Ermittlung eines gültigen Tagesmittelwertes dürfen maximal fünf Halbstundenmittelwerte wegen Wartung oder Ausfall eines kontinuierlichen Messgerätes nicht berücksichtigt werden. Höchstens zehn Tagesmittelwerte pro Jahr dürfen wegen Wartung oder Ausfall nicht berücksichtigt werden. Alle Daten werden abzüglich eines Vertrauensbereiches ermittelt.

Die Frage, wie die Tagesmittelwerte gemäß BREF ermittelt werden, wird dadurch kompliziert, dass die effektive Betriebszeit weiter unterteilt wird in NOC (normal operating conditions) und OTNOC (other than normal operating conditions), ohne eine klare Definition des jeweiligen Zustandes zu liefern. Vorschläge verschiedener Verbände und Mitgli edsländer zur klaren Definition wurden nicht anerkannt. Eine separate Arbeitsgruppe konnte keine Einigung finden. Also verweist das EIPPCB auf die Einführung in den einzelnen Staaten als Lösung des von ihm geschaffenen Problems.

Bild 12: Vorschlag für die Abgrenzung von OTNO und NOC

Quelle: Umwelbundesamt: Definition of EOT, NOC and OTNOC for Waste Incineration, Diskussionsbeitrag des UBA in der nationalen Arbeitsgruppe, Dessau/Berlin 2017.

Die ganze Diskussion hat natürlich insofern eine Bedeutung, als Emissionsüber- schreitungen durch illegalen Abfallinput auftreten können. Ist diese Situation dann als OTNOC zu werten, mit entsprechender Auswirkung auf die Berücksichtigung der Messwerte bei den Mittelwerten? Dies ist für Sonderabfallverbrennungsanlagen mit dem heterogenen Input über die verschiedenen Aufgabesysteme von besonderer Bedeutung.

Der pragmatische Ansatz der deutschen Delegation für dieses Problem konnte sich leider in der Diskussion nicht durchsetzen.

t time of working the incineration plant EOT = All

References (IED Annex VI, Part 8, 1.2)

OT= All periods in which the line is operated with or without waste

NOC =

OTNOC OTNOC

OTNOC OTNOC OTNOC

Shutdown burners Start up burners

periods in which the line is running when waste is being incinerated,

Regular operation within the boundaries of the design values (e.g. standard waste input)

Abbildung

Tabelle 1:  Übersicht über Beteiligung an  der Datenerhebung
Tabelle 3:  Anteile von SAV und HMV bei  ausgewählten Emissionen

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