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Fragen zur Erstbefüllung

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Academic year: 2022

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Fragen zur Erstbefüllung

Stufe 1 und Stufe 2

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Fragen zur Erstbefüllung Stufe 1 und Stufe 2 2

Wie erhalten die § 34a-Behörden detaillierte Informationen zur Behördenregistrierung?

Sie finden eine genaue Anleitung zum Vorgehen, den Link zum BAFA-Portal und die Regionalschlüssel- Liste unter „Weitere Informationen zum Thema“.

Welche § 34a-Behörden müssen sich im Bewacherregister registrieren?

Alle Behörden, die im Rahmen der § 34a Gewerbeordnung mit dem direkten Vollzug befasst sind und die für die Erstbefüllung erforderlichen Daten zu Gewerbetrieben und Wachpersonen verwalten, müssen sich auch am Bewacherregister registrieren. Dies betrifft sowohl § 34a-Behörden, die für eine Gemeinde, eine Verbandsgemeinde oder einen Landkreis tätig sind. Auch wenn eine sogenannte § 34a-Behörde

möglicherweise aktuell keine Bewachungsgewerbetreibenden in ihrem Bestand führt, muss sie sich registrieren, da eine flächendeckende Zuständigkeit mit § 34a-Behörden sichergestellt werden muss.

Aufsichtsbehörden dürfen sich aktuell noch nicht im Bewacherregister registrieren.

Welche Schritte und Fristen beinhaltet die Stufe 1 der Erstbefüllung?

Die Behördenregistrierung erfolgt im BAFA-Portal und setzt sich aus folgenden Schritten zusammen.

Schritt 1: Benennung eines Mandanten-Administrators pro Behörde

Schritt 2: Registrierung der Behörde über das Online-Formular durch den Mandanten- Administrator

Schritt 3: Freigabe der Registrierung durch das BAFA

Schritt 4: Benutzer durch den Mandantenadministrator bzw. den Benutzer-Administrator anlegen

Schritt 5: Erfassung der örtlichen Zuständigkeit pro Behörde

Was ist zu beachten, wenn die § 34a-Behörde das Online-Formular zur Selbstregistrierung ausgefüllt hat?

Der Mandanten-Administrator erhält nach der Registrierung über das Online-Formular eine automatisch generierte E-Mail mit einem Link, den er nach Erhalt innerhalb von zehn Tagen anklicken sollte. Dieser Schritt ist wichtig, da erst danach eine Freigabe durch das BAFA erfolgen kann. Andernfalls wird die Registrierung verworfen und eine erneute Registrierung wird erforderlich.

Wozu dient der „Präfix“ bei der Registrierung im Online-Formular?

Zu Beginn der Selbstregistrierung muss der Mandanten-Administrator einen Präfix für seine Behörde (Mandant) festlegen. Dieser Präfix ist frei wählbar und danach nicht mehr änderbar. Es kann vorkommen, dass der gewünschte „Präfix“ bereits vergeben ist und ein neuer Präfix gebildet werden muss. Der

„Präfix“ dient der eindeutigen Identifizierung des Mandanten im BAFA-Portal.

Was sollte bei der Passwortvergabe beim Anlegen neuer Benutzer beachtet werden?

Das Passwort, das bei der Neuanlage eines Benutzers vergeben wird, benötigt der neu angelegte Benutzer für seinen ersten Login. Anschließend sollte dieser Benutzer über den Menüpunkt „Eigene

Benutzerdaten“ sein Passwort sofort ändern. Jeder Benutzer sollte sein eigenes Passwort haben.

Was ist zu tun, wenn nach erfolgreicher Registrierung mein Passwort vergessen wurde?

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Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, klicken Sie bitte auf der Loginseite die Passwort-Vergessen- Funktion an. Geben Sie anschließend Ihre Kennung (zum Beispiel »gwb.mustermann«) sowie den Sicherheitscode in die entsprechenden Felder ein. Sollte Ihre Kennung korrekt sein, erhalten Sie zeitnah eine E-Mail an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse, über die Sie sich ein neues Passwort geben können.

Alternativ wenden Sie sich bitte an Ihren Benutzer-Administrator. Er ist für die Benutzerpflege zuständig und kann Ihnen ein neues Passwort vergeben.

Wozu ist das Erfassen der örtlichen Zuständigkeit erforderlich?

Die Festlegung der örtlichen Zuständigkeit ist für die Überprüfung der flächendeckenden Zuständigkeit von § 34a-Behörden notwendig. Später sind die Regionalschlüssel für das Auffinden der richtigen Behörde (Zuständigkeitsfinder) unerlässlich.

Wie erfolgt das Erfassen der örtlichen Zuständigkeit?

Die Zuordnung der Zuständigkeit erfolgt mittels Regionalschlüssel, indem die § 34a-Behörde einen oder mehrere Regionalschlüssel auswählt, für den bzw. die sie zuständig ist. Die Regionalschlüssel-Liste ist als Download unter "Weitere Informationen zum Thema" verfügbar.

Welche Schritte beinhaltet die Stufe 2 der Erstbefüllung (Gewerbedaten)?

Schritt 1: Erfassung der Gewerbedaten durch die § 34a-Behörden, das heißt Daten von

Gewerbetreibenden mit ihrer Bewachungserlaubnis und den zugehörigen Gewerbebetrieben mit Hauptniederlassung.

Schritt 2 (Teilweise parallel zu Schritt 1): Systemunterstützte Dublettenbereinigung zu Gewerbebetrieben, Gewerbetreibenden und gesetzlichen Vertretern durch die § 34a-Behörden.

Schritt 3: Die gewerbetreibenden Unternehmen erhalten vom BAFA ein Schreiben mit den Daten, die durch die § 34a-Behörden erfasst wurden, prüfen dies auf Korrektheit und

Vollständigkeit und senden das Schreiben an ihre § 34a-Behörde zurück (Hauptniederlassung des Gewerbebetriebs). Außerdem müssen sie sich über das Online-Formular des BAFA-Portals anmelden, um sich ein Unternehmenskonto einzurichten. Dies ist zwingende Voraussetzung für die spätere Anmeldung von Wachpersonen.

Schritt 4: Auf Basis der Unternehmensrückmeldungen Korrektur, Ergänzung und Freigabe der Gewerbedaten durch die § 34a-Behörden.

Schritt 5: Der Gewerbebetrieb erhält eine E-Mail mit der Mitteilung über Freigabe und Freischaltung seines Zugangs zum Bewacherregister.

Wie ist der Zeitplan für die Stufe 2 der Erstbefüllung?

Die Befüllung des Registers mit Gewerbedaten (Stufe 2) startete am 06.11.2018.

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Fragen zur Erstbefüllung Stufe 1 und Stufe 2 4

Wie sollen Bewachungserlaubnisse, die auf bestimmte Bewachungstätigkeiten beschränkt sind, im Bewacherregister dargestellt werden?

Da die Haftpflichtversicherungen inzwischen in ausreichender Höhe abgeschlossen sein müssten, werden Teilerlaubnisse im Bewacherregister wie Vollerlaubnisse behandelt und als solche erfasst. Es darf sich hier nur um wenige Altfälle bis in die 80er Jahre handeln. Der jeweiligen Behörde obliegt der

organisatorisch rechtliche Umgang damit.

Was hat eine § 34a-Behörde zu tun, wenn sie keine Hauptniederlassung eines Bewachungsunternehmens in ihrem Zuständigkeitsbereich verwaltet?

Bitte nutzen Sie hierfür die nachstehende E-Mail-Vorlage und senden Sie diese an die in der Vorlage genannten Adresse. Mit dieser E-Mail erklären Sie, dass Sie keine Hauptniederlassung eines

Bewachungsunternehmens in eigener Zuständigkeit verwalten.

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Impressum

Herausgeber

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Leitungsstab Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Frankfurter Str. 29 - 35

65760 Eschborn http://www.bafa.de/

Referat: Bewacheregister

E-Mail: kontak@bewacherregisterde Tel: +49 (0) 6196 908-1017

Stand Bildnachweis

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist mit dem audit berufundfamilie für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie GmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie- Stiftung, verliehen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist mit dem audit berufundfamilie für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie GmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen.

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