Vorhabenprüfungen Prüfbehörde ESF+ in der FP 2021-2027
„Europa nach Tisch“
27.02.2020
Bericht über Verfahren und Ergebnisse der Vorhabenprüfungen durch die
Prüfbehörde
„Europa nach Tisch“ - 27.02.2020
Allgemeine Information:
• Prüfungen finden erst statt, nachdem die AZA eines Projektes an die EU gemeldet wurden.
• Großer zeitlicher Abstand zwischen Projektlaufzeit und
Prüfung durch Prüfbehörde möglich.
Wie wird ein Projekt ausgewählt:
• Grundlage sind die an die EU gemeldeten AZA in einem Geschäftsjahr (01.07. – 30.06.)
• Für 2018/2019:
468 AZA 24.318.247,67 €
Wie wird ein Projekt ausgewählt:
• 468 entspricht der Grundgesamtheit aus der eine Stichprobe gezogen wird.
• Risikobasierte Aufteilung:
• Finanzvolumen des Projektes beeinflusst die
Auswahlwahrscheinlichkeit
Ergebnisse:
63 Einzelfeststellungen davon:
• 56 auf Grund von fehlenden bzw. fehlerhaften Belegen oder Unterlagen
• 3 auf Grund eines fehlenden oder unvollständigen Prüfpfads
• 3 auf Grund von Rechnungslegungs- und Rechenfehlern
Ergebnisse:
12 von 32 AZA mit finanziellen Beanstandungen:
Absolut in der Stichprobe:
14.678,80 € Bezogen auf die 468 AZA:
351.783,05 €
= 1,44 % bzw. 1,38 % nach Korrektur
Fazit:
Die an die EU gemeldeten Ausgaben (AZA) sind frei von wesentlichen Fehlern!
Fehlerquote < 2,00 %
These: Hohe Dokumentationsanforderungen führen zu mehr
Dokumentationslücken mit finanziellen Auswirkungen.
Ergänzungen aus Sicht der Zwischengeschalteten Stelle:
Das System sieht nicht vor, dass die Prüfbehörde einfach die Akten der ZGS prüft, sondern sie muss eigenständige Prüf-
handlungen direkt vor Ort bei den Zuwendungsempfangenden vornehmen!
Für die Träger bedeutet das:
• Nehmen Sie die Prüfungen der Prüfbehörde mindestens so ernst, wie die AZA-Prüfungen bzw. Vor-Ort-Überprüfungen durch die ZGS!
• Begleiten Sie die Prüfer*innen der Prüfbehörde aktiv und
legen Sie alles vor, was Sie auch der Projektbegleitung der
ZGS vorlegen würden!
Ergänzungen aus Sicht der Zwischengeschalteten Stelle:
• Alles, was Sie nicht durch eine ordnungsgemäße Dokumen- tation belegen können, wird seitens der Prüfbehörde als finanzieller Fehler gewertet.
• Sobald die hochgerechnete Fehlerquote den Wert von 2%
übersteigt, müssen die Fehler gegenüber der EU-Kommission korrigiert werden – und das Land Bremen verliert viel Geld!
• Das bleibt auch so – selbst wenn Sie im Nachhinein im Zuge
des Anhörungsverfahrens der ZGS doch noch die geforderten
Unterlagen vorlegen und so eine individuelle Rückforderung
verhindern können.
TOP 2:
BAP-Planung und Sachstand zum
„ESF+“ in der neuen ESF-Förderperiode 2021 bis 2027
„Europa nach Tisch“ - 27.02.2020
Inhalte
1. Vorgaben der EU zum ESF+
2. Planungen des Bundes zum ESF+
3. Planungen des Landes Bremen zum ESF+
4. Wie geht es weiter?
Vorgaben der EU zum ESF+
Artikel 3 (ESF+-VO)
Allgemeine Ziele ESF +
Säule sozialer Rechte (KOM und Rat) – Hoher Beschäftigungsstand – Fairer Sozialschutz
– Qualifizierte und resiliente Arbeitnehmer – Chancengleichheit
– Zugang zum Arbeitsmarkt und faire Arbeitsbedingungen – Sozialschutz
– Inklusion
– Hohes Gesundheitsschutzniveau
„Ein sozialeres Europa – Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte“
Artikel 4 (ESF+-VO)
Spezifische Ziele ESF +
1. Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für Arbeitssuchende, insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose
2. Modernisierung der Arbeitsmarkteinrichtungen und -dienstleistungen;
Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, bei beruflichen Übergängen und bei der beruflichen Mobilität
3. Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
4. Verbesserung der Qualität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarkt- relevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung
Artikel 4 (ESF+-VO)
Spezifische Ziele ESF +
5. Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung zwecks Unterstützung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen einschließlich digitaler Kompetenzen
6. Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung digitaler Kompetenzen
7. Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der
Beschäftigungsfähigkeit
Artikel 4 (ESF+-VO)
Spezifische Ziele ESF +
8. Förderung der sozioökonomischen Integration von
Drittstaatsangehörigen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen 9. Verbesserung des gleichberechtigten und zeitnahen Zugangs zu
hochwertigen, nachhaltigen und erschwinglichen Dienstleistungen, Modernisierung der Sozialschutzsysteme
10. Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern
11. Bekämpfung materieller Deprivation durch Nahrungsmittelhilfe und oder materielle Basisunterstützung einschließlich flankierender Maßnahmen für die am stärksten benachteiligten Personen
Artikel 6 (ESF+-VO)
Querschnittsziele ESF +
• Gleichstellung von Männern und Frauen
• Chancengleichheit
– Migration – Behinderung – Diversität
Weitere Bedingungen ESF +
Umsetzung / Finanzierung:
• Bremen bekommt ein eigenes Operationelles Programm
• Weiterentwicklung und Anwendung von Vereinfachungsoptionen (VKO)
• 60% KoFi erforderlich (40% Strukturfondsmittel) je nach Regionenklassifizierung
• 4 mal jährlich Berichterstattung an die KOM; Durchführungsbericht entfällt
• Zuteilung Finanzmittel auf EU-Ebene erfolgt aufgrund von Indikatoren und Zuschlägen (für DE bsp. pro Aufnahme eines Geflüchteten)
Planungen des Bundes
zum ESF+
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
•
Stark im Beruf - Neubeginn für Mütter in Deutschland
•
Elternbegleitung für Familien in besonderen Lebenslagen
•
Jugend stärken - Brücken in die Eigenständigkeit
•
Perspektiven in Beschäftigung und sozialen Dienstleistungen
•
Soziale Teilhabe älterer Menschen
•
Kinder beteiligen - Ganztag qualifizieren
Programme der Bundesministerien im ESF+
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
• Sozialwirtschaft digital
• ESF-Sozialpartnerrichtlinie (Neuauflage)
• Aktiv für Familien und ihre Kinder
• Förderung von Weiterbildungsverbünden
• "Win-Win" - Passgenaue Integration von Migrant*innen in klein und mittelständische (Migranten-/Sozial-)Unternehmen (Version 2.0)
• Arbeitsmarktchancen für Frauen mit Migrationshintergrund
• IQ Qualifizierungen im Kontext Anerkennungsgesetz
• Juventus Deutschland
• Haus der Selbstständigen
• WIR - Netzwerke integrieren Flüchtlinge in den regionalen Arbeitsmarkt
• UnternehmensWert: Mensch
• Zukunftszentren
Bundesministerium für Bildung und Forschung
•
Beratung für lebensbegleitendes Lernen
•
ESF-Bildungskommune
•
ESF für europäische Lernmobilität und Innovation
•
Integration durch Bildung
•
Nachhaltig im beruf - zukunftsorientiert ausbilden
•
Zukunft der Arbeit
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
•
Klimaschutz und Nachhaltigkeit im beruflichen Alltag
•
Klimaschutz in meinem Beruf
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
•
Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)
Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten
benachteiligten Personen in Deutschland (EHAP)
a. Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen oder
b. Wegweiser für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit Bedrohte und besonders benachteiligte neu zugewanderte EU AusländerInnen oder c. Beratung und Integration von Wohnungslosen, von Wohnungslosigkeit
Bedrohten und besonders benachteiligten neu zugewanderten EU-
Ausländerinnen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
•
Förderung unternehmerischen Knowhows
•
Passgenaue Besetzung
•
EXIST-Gründerstipendium
•
EXIST-Forschungstransfer
Planungen des Landes
zum ESF+
Planungen des Landes zum ESF+
- Ziele/Bereiche für neues OP noch nicht festgelegt,
aber Beibehaltung Fokus auf Armutsprävention und -bekämpfung - Ausrichtung der aktuellen Bereiche wurde kontinuierlich an Bedarfe
angepasst & alle Programme weiterentwickelt und ausgebaut
Anpassung und Weiterentwicklung von…
• Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (LAZLO / PASS)
• Förderung Strafgefangener (Brücken bauen)
• LOS in Groß
• Beratungseinrichtungen (offene und frauenspezifische)
Neue Förderbereiche…
• ESF-Programm Alphabetisierung & Grundbildung (Gemeinsam Zukunft schreiben)
• ESF-Programm für Geflüchtete; inklusive Sprachförderung
• Qualifizierungsbonus
Überprüfung bzw. Weiterentwicklung im Jahr 2020 vorgesehen für…
• Förderung von Qualifizierung und Fortbildung (im Kontext des Qualifizierungschancengesetzes)
• Ausbildungsgarantie
• Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS)
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030/
2031
N+3
N+2
Überschneidung der Förderperioden ESF & ESF+
ESF FP 2014-2020
ESF+ FP 2021-2027
Abrechnung
Abrechnung
Planung des Landes Bremen zum ESF+
Nach derzeitigen Stand…
•
noch kein Ergebnis bei Finanzverhandlungen der EU (vorr. Herbst 2020)
•
derzeit laufend: Finanzverhandlungen mit dem Bund
noch keine Prognose über finanzielle Ausstattung für Bremen
•
Bund hat Programme vorgelegt
• Kohärenz zwischen Bundes- und Landesprogrammen
• Beratende Funktion der ESF-Verwaltungsbehörde Bremen
•
Arbeitslosigkeit (Arbeitslose insgesamt)
•
Jugend-Arbeitslosigkeit (Arbeitslose unter 25 Jahre)
•
ALG-II-Empfänger
•
Beschäftigung (sozial-versicherungs-pflichtig Beschäftigte)
•
Gender Gap (männliche Beschäftigte abzgl. weibliche Beschäftigte)
•
Qualifikation (SVB ohne abgeschlossene Berufsausbildung) Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren
Verteilung der ESF-Finanzmittel unter den Ländern (West)
Indikatoren
Planung des Landes Bremen zum ESF+
So soll es weiter gehen…
April 2020: 2. gemeinsamer Programmplanungsworkshop Ende 2020: Erstellung des Operationellen Programmes
•
Überprüfung der bisherigen Inhalte & Verfahren
•
Einfachere & verwaltungsärmere Strukturen schaffen
•
Mischung aus Wettbewerbsaufrufen & Modellprojekten
•
ESF für Förderlücken einsetzen
•