• Keine Ergebnisse gefunden

TOP 45 - Bekleben von Verkehrszeichen und Verkehrsschildern durch die Ultras

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "TOP 45 - Bekleben von Verkehrszeichen und Verkehrsschildern durch die Ultras"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

In der Senatssitzung am 9. Juni 2020 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

08.06.2020 S 5

Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 09.06.2020

„Bekleben von Verkehrszeichen und Verkehrsschildern durch die Ultras“

(Anfrage für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft)

A. Problem

Die Fraktion der CDU hat für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft folgende Anfrage an den Senat gestellt:

1. Als was bewertet der Senat das Bekleben von öffentlichen Verkehrsschildern durch Parolen, Sprüche oder Aufkleber durch Ultras (Ordnungswidrigkeit, Sachbeschädigung o.ä.)?

2. Was unternimmt der Senat, um dieses in letzter Zeit vermehrt auftretende Phänomen bspw. an der Habenhauser Brückenstraße, zu unterbinden?

3. In welcher Form wird das sozialpädagogische „Bremer Fanprojekt“, welches explizit eingerichtet wurde, um sich um die Fans und insbesondere um die Ultras zu kümmern, derzeit in diese Arbeit eingebunden?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Das Bekleben von Verkehrsschildern stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 33 Absatz 2, Satz 1 und § 49 Absatz 1 Nr. 28 StVO dar. Unter besonderen Umständen kann es sich auch um eine gemeinschädliche Sachbeschädigung nach § 304 Absatz 1 StGB handeln. Wenn die Aufkleber leicht abzuziehen sind, ohne die Substanz des Schildes beim Entfernen der Aufkleber zu verletzen, ist eine strafrechtliche Relevanz jedoch ausgeschlossen.

Hinsichtlich der Ordnungswidrigkeit ist das Opportunitätsprinzip zu berücksichtigen.

Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bestimmt sich grundsätzlich nach dem Legalitätsprinzip.

Wie das Bekleben von Verkehrsschildern abschließend rechtlich zu bewerten ist, kann nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden.

Zu Frage 2:

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Straßenkontrollen wird der Zustand und die Erkennbarkeit der Schilder kontrolliert. Sofern die Bedeutung der Schilder nicht

(2)

mehr zu erkennen ist oder die Schilder großflächig überklebt sind, wird eine

Reinigung oder Instandsetzung der Schilder veranlasst. An Stellen, an denen sehr schnell und sehr regelmäßig Schilder nach der Reinigung wieder beklebt wurden, werden Schilder mit besonderer Beschichtung eingesetzt.

Sofern der Polizei keine Tatverdächtigen oder Zeugen bekannt sind, wird in der Regel auf eine Strafanzeige durch das Amt für Straßen und Verkehr verzichtet, da es ansonsten regelmäßig zur Einstellung des Verfahren kommen würde. Statt einer Strafverfolgung wird die Präventivarbeit im Rahmen des Bremer Fan-Projektes als zielführender erachtet.

Zu Frage 3:

Das Fan-Projekt Bremen wurde bereits im Jahr 1981 eingerichtet und damit lange vor den Anfängen der Bremer Ultraszene. In Bezug auf delinquentes Verhalten von Fans liegt der Schwerpunkt der Arbeit in der Gewaltprävention.

Das Versehen von Verkehrszeichen und anderen Gegenständen im öffentlichen Raum mit Aufklebern durch Fangruppen ist ein seit vielen Jahren zu beobachtendes Phänomen und erfolgt nicht allein durch Ultragruppierungen, sondern durch viele verschiedene Fangruppierungen. Die Mitarbeitenden des Fanprojekts thematisieren dieses Verhalten seit langem immer wieder kritisch mit den Besucherinnen und Besuchern des Fanprojekts. Nehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fan- Projekts im Rahmen der aufsuchenden Fanarbeit konkret wahr, dass

Verkehrsschilder von Fans in gefährdender Weise überklebt werden, wird dieses Fehlverhalten mit dem jeweiligen Jugendlichen oder Heranwachsenden direkt thematisiert und die Beseitigung der Verkehrsgefährdung veranlasst.

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle/ Personalwirtschaftliche Auswirkungen/Genderprüfung Keine finanziellen, personalwirtschaftlichen oder genderrelevanten Auswirkungen

E. Beteiligung / Abstimmung

Die Senatsvorlage ist abgestimmt mit der Senatorin für Justiz und Verfassung, dem Senator für Inneres sowie der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport.

F. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Geeignet nach Beschlussfassung im Senat. Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 08.06.2020 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der CDU in der Fragestunde der Stadtbürgerschaft zu.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

- Die Fahrbahn mit 4,55 m ist, wenn einseitig geparkt werden soll, nach den heutigen Vorschriften zu

Zielgruppe der akzeptierenden Jugendarbeit sind Jugendliche, für die der öffentliche Raum zum zentralen Aktions- und Aufenthaltsort ihrer Freizeit geworden ist und die

Werden die Schuleingangsuntersuchungen für die Kinder, die im Sommer 2021 eingeschult werden sollen oder im laufenden Schuljahr als „Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger“ an

zu Top 1: Eva Brosenne (Ordnungsamt), Petra Kurzhöfer (gewoba), Kian Landes (Polizei), Christiane Vornhagen (Amt für Straßen und Verkehr). Mit

Hilal Öztürk (Bürgerantragssteller), Maike Bohn (Amt für Straßen und Verkehr) Zu TOP 2: Günther Borgmann (Bürgerantragsteller), Maike Bohn (Amt für Straßen und Verkehr)

terpellant geht davon aus, dass der neuste Entscheid aber erst nach eingehender Abklärung gefällt wurde und bittet deshalb den Gemeinderat, folgende Fragen zu beantworten:?. Ist

Aus der Begründung zur Neufassung der Regelungen geht hervor, dass diese erkennungsdienstliche Behandlung und Registrierung von unbegleiteten Minderjährigen durch

Angesichts des gesteigerten Inhalts der AZR-Daten über viele höchstpersönliche Umstände insbesondere im Asylverfahren und die leichtere Zugänglichkeit dieser Daten besteht