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22042020 Ausschreibung Bildende Kunst Sofortprogramm Corona

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Academic year: 2022

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Dienstgebäude / Eingang Bus/Straßenbahn Sprechzeiten Bankverbindungen

Altenwall 15/16 Domsheide Mo. - Do. Bremer Landesbank (BLZ 290 500 00) Kto. 1070115000

28195 Bremen 09:00 - 15:00 Uhr IBAN DE27 2905 0000 1070 1150 00 BIC BRLADE22XXX

Internet: http://www.kultur.bremen.de Fr. Sparkasse Bremen (BLZ 290 501 01) Kto. 1090653 09:00 - 13:00 Uhr IBAN DE73 2905 0101 0001 0906 53 BIC SBREDE22

Deutsche Bundesbank

Dienstleistungen und Informationen der Verwaltung unter Tel. (0421) 361-0 Filiale Hannover(BLZ 250 000 00) Kto. 25001530 www.transparenz.bremen.de www.service.bremen.de IBAN DE16 2500 0000 0025 0015 30 BIC MARKDEF1250

Der Senator für Kultur Freie

Hansestadt Bremen

Der Senator für Kultur, Altenwall 15/16, 28195 Bremen

Ausschreibung eines Nothilfe -Programms aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise für bildende Künstlerinnen und Künstler aus Bremen und Bremerhaven

Der Senator für Kultur schreibt im Rahmen des Soforthilfeprogramms für Kulturschaffende ein Nothilfeförder- programm für freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler aus Bremen und Bremerhaven aus.

Bildende Künstlerinnen und Künstler arbeiten in aller Regel nicht veranstaltungsbasiert, so dass die durch die Coronavirus-Krise entstehenden Verdienstausfälle schwerer durch Bezugnahme auf geschlossene Ausstellungs- häuser, Galerien und untersagte Veranstaltungen bzw. Ausstellungen nachweisbar sind. Andererseits ist Ergebnis ihrer künstlerischen Tätigkeit ein einzelnes werthaltiges Objekt, das auch bei coronabedingt entfallender Ver- kaufschance noch vorhanden ist. Eine Förderung gegen Erhalt eines entsprechend werthaltigen Objektes wird dieser Situation gerecht.

Bildende Künstlerinnen und Künstlerinnen und Künstler, die im Land Bremen leben und arbeiten, können sich in dem Soforthilfeprogramm des Senators für Kultur einmalig um eine Unterstützung in Höhe von 2.000 Euro bewerben. Im Gegenzug erhält das Land Bremen von ihnen ein Kunstwerk im Wert von 2.000 Euro. Die Ent- scheidung trifft der Senator für Kultur im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens nach fachlicher Prüfung. Das Kunstwerk kann eine Kleinplastik, ein medienbasiertes Werk, eine Konzeptarbeit oder Druckgraphik, Zeichnung, Malerei und Fotografie mit den Maßen maximal 50 cm x 70 cm sein. Die Werke gehen in die Städtische Kunst- sammlung über.

Die Antragsrichtlinie (beachten Sie bitte insbesondere Richtlinie §6), das Antragsformular sowie eine Sammlung häufig gestellter Fragen FAQs stehen auf der Webseite des Senators für Kultur www.kultur.bremen.de/

„Coronavirus: Informationen für Bildende Künstlerinnen und Künstler“ zum Download bereit.

Die Anträge sind mit einer Abbildung des angebotenen Werkes (jpg bis zu 5 MB, bei Videoarbeiten per Weblink) und einer Kurzbeschreibung des Werkes (max. eine halbe Din A 4 Seiten) digital einzureichen:

kuenstlersoforthilfe@kultur.bremen.de Stichwort Bildende Kunst Antragsschluss: Sonntag, 26. April 2020, 24:00

Bei Fragen informieren Sie sich bei der Sammlung der FAQ. Darüber hinaus stehen Ihnen zur Verfügung Herr Torsten Fink 0421 361 17398

Frau Rose Pfister 0421 361 5776 oder 0162 2326690

Referenzen

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