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Krankmachende Partikel

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116 DIE PTA IN DER APOTHEKE | September 2013 | www.pta-aktuell.de

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einstaub kann man nicht sehen: Die winzigen Par- tikel schweben in der Luft, ohne sofort zu Boden zu sinken. Deshalb atmen wir sie mit der Luft ein. Während größere Par- tikel in Nase und Rachen durch Schleim und feine Härchen heraus- gefiltert werden, geht Feinstaub die- sem Rückhaltesystem buchstäblich durch die Maschen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer können sie in die Atemwege vordringen. Vom englischen Wort „particulate matter“

leitet sich die Klassifizierung ab:

Unter PM10 versteht man alle Fein-

staubpartikel, deren aerodynami- scher Durchmesser kleiner ist als zehn Mikrometer (ein hundertstel Millimeter). In die Kategorie ultra- feine Partikel fallen alle mit einem aerodynamischen Durchmesser klei- ner als 0,1 Mikrometer.

Dabei können die Schwebeteilchen ganz unterschiedlichen Ursprungs sein: Die gesundheitlichen Proble- me werden in Wesentlichen durch Feinstäube verursacht, die men- schengemacht sind. Vor allem an Hauptverkehrsstraßen in Städten und Industriegebieten ist die Belas- tung hoch, etwas niedriger ist sie

in verkehrsarmen Gegenden und am geringsten auf dem Land. Der Feinstaub stammt aus dem Verkehr, der Landwirtschaft, Industrieanla- gen, privaten und gewerblichen Hei- zungsanlagen sowie dem Umschlag von staubendem Schüttgut. Mit Blick auf den Verkehr schlagen neben den Abgasen auch der Abrieb von Rei- fen und Bremsen sowie die ständige Aufwirbelung von Staubpartikeln zu Buche. Am meisten Feinstaub ver- ursachen Dieselfahrzeuge. Zu den natürlichen Quellen gehören Emis- sionen aus Vulkanen, Meeren und der Bodenerosion. Zudem sind Pol-

Krankmachende Partikel

© fotolia.com

PRAXIS Feinstaubbelastung

Besonders in Ballungsräumen ist die Luft oft schlecht. Eine Ursache sind winzige und für das bloße Auge

unsichtbare Schwebeteilchen. Sie führen

nicht nur zu Lungenerkrankungen.

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len, Sporen, Bakterien und Viren zu nennen. Auch Wald- und Busch- feuer führen zur Freisetzung von Feinstaubpartikeln. Über Luftströ- mungen können sie über weite Dis- tanzen transportiert werden.

Gefahren für die Gesundheit Feinstaubpartikel sind gesundheits- schädlich, weil sie, einmal einge- atmet, im Lungengewebe „stecken bleiben“. Ultrafeine Partikel kön- nen in den Lungenbläschen sogar ins Blut übertreten und so in den Kreislauf gelangen. Im Folgenden setzt der Körper Abwehrreaktionen und Entzündungsvorgänge in Gang, um die Eindringlinge wieder loszu- werden, was aber oft nicht gelingt.

Stattdessen wird das Gewebe selbst geschädigt. Außerdem können sich krebserregende polyzyklische aro- matische Kohlenwasserstoffe sowie Schwermetalle an die Feinstaubpar- tikel anlagern, die sodann mit einge- atmet werden.

Zu den kurzfristigen Effekten einer Feinstaubbelastung gehören eine Zunahme von Atemwegsbeschwer- den und Herzkreislauferkrankungen sowie ein Anstieg des Medikamen- tenverbrauchs bei Asthmatikern. Die Zahl der Krankenhauseinweisungen und Todesfälle erhöht sich. Eine langfristige Exposition führt zu einer Zunahme von Beschwerden der un- teren Atemwege, einer Verringerung der Lungenfunktion bei Kindern und Erwachsenen und einer Zunahme von chronisch obstruktiven Lungen- erkrankungen. Zudem sinkt die Le- benserwartung im Durchschnitt um etwa ein Jahr. Ein Zusammenhang zwischen erhöhter Feinstaubbelas- tung und Lungenkrebs gilt als belegt.

Neuere Studien weisen zudem auf einen Zusammenhang mit Typ-2-Di- abetes hin. Die WHO (World Health Organisation) betont, dass es keinen Schwellenwert gibt, unterhalb dessen Feinstaub ungefährlich ist.

Grenzwerte Um diesen Gefahren entgegen zu wirken, gelten seit 2005 EU-weit Werte für die maximale Feinstaubbelastung. Diese darf im Jahresmittel 40 und an einzelnen Tagen 50 Mikrogramm/Kubikme- ter Luft nicht überschreiten. Letz- terer Grenzwert gilt erst dann als nicht eingehalten, wenn er an mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten wird. Dies ist aber an vielen Mess- stationen in Deutschland weiterhin der Fall. Dann sind Städte und Ge- meinden verpflichtet, Aktions- und Luftreinhaltepläne aufzustellen. Die vermutlich bekannteste Maßnahme zur Reduktion sind die Umweltzo- nen, die mittlerweile knapp 50 Städte eingerichtet haben. Hierdurch wird die Zufahrt für nicht schadstoffarme Autos beschränkt. Doch da der loka- le Verkehr für nur etwa die Hälfte der Feinstaubbelastung verantwort- lich ist, reicht diese Maßnahme alleine nicht aus. Vielmehr sind weitere, auch Regionen und Lände- rübergreifende Konzepte gefragt. ■ Dr. Anne Benckendorff,

Medizinjournalistin

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Feinstaub in innenräumen

bislang konzentrierte man sich beim thema Feinstaub auf die außenluft. Doch auch elektrische Geräte in innen- räumen können Feinstaub- partikel ausstoßen. Vor allem Laserdrucker und -kopierer stehen im Verdacht, Gesund- heitsschäden zu verursachen.

Das umweltbundesamt hat deshalb seine Vergabekriterien für den blauen engel geändert.

um das umweltzeichen zu bekommen, müssen die Hersteller künftig zusätzlich zu den bislang geltenden Kriterien nachweisen, dass die Geräte nur geringe Feinstaubmengen ausstoßen. Ob diese dann wirklich gesundheitlich un- bedenklich sind, ist jedoch mangels belastbarer For- schungsergebnisse unklar.

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