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Mitteilungsblatt Studienjahr 2012/2013 - 41. Stück

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2012/2013 – Ausgegeben am 03.09.2013 – 41. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

280. Schreibfehlerberichtigung für das Mastercurriculum Erdwissenschaften (MBl. vom 29.06.2007, 34. Stück, Nummer 205)

281. Schreibfehlerberichtigung für das Bachelorcurriculum Erdwissenschaften (MBl. vom 12.05.2011, 19. Stück, Nummer 115)

282. Schreibfehlerberichtigung der 2. Änderung des Studienplans für das Diplomstudium Katholische Fachtheologie (MBl. vom 24.06.2013, 32. Stück, Nummer 197)

283. Schreibfehlerberichtigung des Curriculums für das Masterstudium Gender Studies (Version 2013) (MBl. vom 24.06.2013, 32. Stück, Nummer 195)

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-2-

41. Stück – Ausgegeben am 03.09.2013 – Nr. 280-283 C U R R I C U L A

280. Schreibfehlerberichtigung für das Mastercurriculum Erdwissenschaften (MBl. vom 29.06.2007, 34. Stück, Nummer 205)

Die Abkürzung des akademischen Grades in § 4 lautet richtigerweise MSc.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

N e w e r k l a

281. Schreibfehlerberichtigung für das Bachelorcurriculum Erdwissenschaften (MBl. vom 12.05.2011, 19. Stück, Nummer 115)

Die Abkürzung des akademischen Grades in § 4 lautet richtigerweise BSc.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

N e w e r k l a

282. Schreibfehlerberichtigung der 2. Änderung des Studienplans für das Diplomstudium Katholische Fachtheologie (MBl. vom 24.06.2013, 32. Stück, Nummer 197)

In § 5 lautet die Beschreibung des Leistungsnachweises bei Modul StEOP 2 richtigerweise wie folgt:

Leistungsnachweis Kombinierte Modulprüfung (1. Schriftliche Prüfung im Umfang von 3 ECTS und 2. Absolvierung des Proseminars Einführung in die bibelwissenschaftlichen Methoden im Umfang von 3 ECTS)

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

N e w e r k l a

283. Schreibfehlerberichtigung des Curriculums für das Masterstudium Gender Studies (Version 2013) (MBl. vom 24.06.2013, 32. Stück, Nummer 195)

In § 5 lautet die Beschreibung des Leistungsnachweises beim Pflichtmodul Wissenschaftliches Arbeiten richtigerweise wie folgt:

Leistungsnachweis Erfolgreiche Absolvierung aller im Modul vorgesehenen prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (pi) (16 ECTS).

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

N e w e r k l a

--- Redaktion: HR.in Mag.a Elisabeth Schramm

Druck und Herausgabe: Universität Wien.

Erscheinung: nach Bedarf; termingebundene Einschaltungen sind mindestens 7 Arbeitstage vor dem gewünschten Erscheinungsdatum in der Redaktion einzubringen.

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