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PH-180219-WIS-Saeureblocker

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Patientenhinweis

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns  Verordnungsberatung@kvb.de  www.kvb.de/praxis/verordnungen

Stand: 19. Februar 2018

Foto: iStockphoto.com

Säureblocker (Protonenpumpenhemmer)

Zur Vorbeugung von säurebedingten Magenbeschwerden werden unter anderem Medika- mente eingesetzt, die die Säureproduktion im Magen hemmen, die so genannten Protonen- pumpenhemmer, auch als „Säureblocker“ bekannt. Zu dieser Gruppe gehören z. B. die Wirk- stoffe Omeprazol und Pantoprazol.

Während stationärer Aufenthalte im Krankenhaus werden diese Arzneistoffe häufig automa- tisch als Standardtherapie zur Vorbeugung eines so genannten Stressulkus, also einer durch körperlichen Stress bedingten Entzündung der Magenschleimhaut, eingesetzt. Im ambulan- ten Bereich besteht hierfür jedoch in den allermeisten Fällen keine medizinische Notwendig- keit mehr. Dann sollten diese Medikamente auch abgesetzt werden, denn diese Wirkstoffe bergen neben ihrem Nutzen auch Risiken.

Neben Blähungen, Übelkeit oder Verstopfung kann die Langzeitanwendung einer hohen Do- sierung einen Kalziummangel verursachen mit dem Risiko von Knochenbrüchen. Zusätzlich kann die Therapie zu einem Vitamin-B12- oder Magnesiummangel mit Erschöpfung, Schwin- delgefühl und Krämpfen führen. Auch besteht ein erhöhtes Risiko für bakterielle Infektionen (Magen-Darm-Infektionen, Lungenentzündung). Neben diesen Nebenwirkungen können bei der gleichzeitigen Einnahme weiterer Arzneimittel auch Wechselwirkungen auftreten, die von Ihrem Arzt oder Apotheker berücksichtigt werden müssen.

Nebenwirkungen, bedingt durch nicht selektive, nicht-steroidale-Antirheumatika (z. B. Diclofenac, Ibuprofen, ASS)

Die Zulassung der „Säureblocker“ bezieht sich auf die Vorbeugung von Nebenwirkungen bei Risikopatienten (z.B. Ereignis wie Magengeschwür in der Vorgeschichte). Bei Patienten, die kein erhöhtes Risiko haben, ist die Verordnung eines „Säureblockers“ zulasten der gesetzli- chen Krankenkasse nicht möglich.

Ihr Arzt hat den Nutzen und die Risiken für Sie persönlich abgewägt und sich in Ihrem Fall entsprechend der aktuellen medizinischen Erkenntnisse gegen einen weiteren Einsatz von Protonenpumpenhemmern entschieden.

Zur kurzzeitigen Behandlung vorübergehender Beschwerden, wie saures Aufstoßen oder Sodbrennen, sind apothekenpflichtige Präparate zu 7 bzw. 14 Stück in Ihrer Apotheke erhält- lich (die preisgünstigsten Packungen von Omeprazol bzw. Pantoprazol gibt es bereits ab ca.

5,00 Euro). In diesen Fällen darf nach den gesetzlichen Regelungen grundsätzlich kein re- zeptpflichtiger Protonenpumpenhemmer verordnet werden.

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