Wenn die AG in Schieflage gerät…
Pascal Zysset
MLaw, Rechtsanwalt
Michael Daphinoff
Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt
Breakfast 3.5.2017
Einführung
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Agenda
Einführung
Teil I: Unternehmersicht Sanierung
Teil II: Gläubigersicht
Gläubiger im Konkursverfahren
Fragen
Teil I: Unternehmersicht
«Die Schieflage – was ist zu tun?»
Beispielsachverhalt
Criticus AG
VRP Rolf Ratlos (Nichtaktionär)
Breakfast 3.5.2017
Beispielsachverhalt
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Criticus AG
? ?
Breakfast 3.5.2017
− Sanierungstatbestände (1) Kapitalverlust
(2) Überschuldung
− Sanierungsmassnahmen (A) Einberufung GV
(B) Zwischenbilanz (C) Revisionsprüfung (D) Aufwertung
(E) Kapitalerhöhung/Kapitalherabsetzung (F) Bilanzdeponierung
Sanierung (1/11)
1. Überblick
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− Kapitalverlust:
Bilanzverlust ≥ ½ Eigenkapital
− Überschuldung:
Bilanzverlust > Eigenkapital
Sanierung (2/11)
2. Sanierungstatbestände
Breakfast 3.5.2017
− Sanierungstatbestände (1) Kapitalverlust
(2) Überschuldung
− Sanierungsmassnahmen (A) Einberufung GV
(B) Zwischenbilanz (C) Revisionsprüfung (D) Aufwertung
(E) Kapitalerhöhung/Kapitalherabsetzung (F) Bilanzdeponierung
Sanierung (3/11)
3. Sanierungsregime (1/2)
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− Sanierungstatbestände (1) Kapitalverlust
(2) Überschuldung
− Sanierungsmassnahmen (A) Einberufung GV
(B) Zwischenbilanz (C) Revisionsprüfung (D) Aufwertung
(E) Kapitalerhöhung/Kapitalherabsetzung (F) Bilanzdeponierung
Sanierung (4/11)
3. Sanierungsregime (2/2)
Breakfast 3.5.2017
(A) Einberufung GV
Sanierung (5/11)
4. Sanierungsmassnahmen (1/7)
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(B) Zwischenbilanz
Sanierung (6/11)
4. Sanierungsmassnahmen (2/7)
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(C) Revisionsprüfung
Sanierung (7/11)
4. Sanierungsmassnahmen (3/7)
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(D) Aufwertung
Sanierung (8/11)
4. Sanierungsmassnahmen (4/7)
Breakfast 3.5.2017
(E) Kapitalerhöhung
Sanierung (9/11)
4. Sanierungsmassnahmen (5/7)
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(E) Kapitalherabsetzung
Sanierung (10/11)
4. Sanierungsmassnahmen (6/7)
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Breakfast 3.5.2017
(F) Bilanzdeponierung
Sanierung (11/11)
4. Sanierungsmassnahmen (7/7)
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Frage 1:
Kurz vor Konkursanmeldung bittet Frank Freund, ein langjähriger Geschäftspartner von VRP Rolf Ratlos, um Zahlung seiner ausstehenden Schuld von CHF 10’000.
Beispielsachverhalt
Criticus AG
VRP Rolf Ratlos Frank Freund
CHF 10’000?
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Frage 2:
Der Konkurs ist angemeldet, aber noch nicht eröffnet.
Familienvater und Angestellter Leno Lieb gelangt an VRP Rolf Ratlos mit der Bitte, ihm den Lohn auszuzahlen, da er eine Familie ernähren muss. Wie muss Ratlos vorgehen?
Beispielsachverhalt
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Criticus AG
VRP Rolf Ratlos Leno Lieb
Lohn?
Lina Lieb Leonita
Teil II: Gläubigersicht
«Konkurs – was nun?»
Breakfast 3.5.2017
– Konkurs: Bedeutung und Folgen
– Anzeichen für einen drohenden Konkurs – Gläubigerfragen
– Gläubigerengagement
– Alternativen zum Konkurs
Gläubiger im Konkursverfahren
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– Unternehmen kann seine Schulden nicht mehr zurückbezahlen:
• Verwaltungsrat ruft Richter an;
• Gläubiger leiten Betreibungsverfahren ein.
– Finanzielle Folgen für die Gesellschaft
• Firmenleitung verliert das Recht, Geschäfte zu machen und über die verfügbaren Aktiven zu befinden.
• Das Vermögen der Gesellschaft ("Konkursmasse“) wird verwertet und der erzielte Erlös wird dafür verwendet, die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen.
Gläubiger im Konkursverfahren
Bedeutung und Folgen (1/3)
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– Fälligkeit der Forderungen
Alle Forderungen gegenüber dem Konkursiten werden fällig (SchKG Art. 208), unabhängig davon, ob noch Zahlungsfristen laufen.
– Zinsenlauf
Mit der Konkurseröffnung stoppt gemäss SchKG Art. 209
gegenüber dem Konkursiten der Zinsenlauf grundsätzlich aller Forderungen.
Gläubiger im Konkursverfahren
Bedeutung und Folgen (2/3)
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Sind die Gesellschafter persönlich pfändbare Schuldner?
−
Je nach Rechtsform verschieden.
−
Juristische Personen (z.B. AG oder GmbH) = Schulden ausschliesslich dem Unternehmen zugeschrieben.
−
Einzelfirma = die Unternehmenden müssen während des Konkursverfahrens und sogar nach dessen Abschluss selbst für die Schulden aufkommen. Bei einer Einzelfirma stellt das Privatvermögen des Unternehmers im Falle eines Konkurses die pfändbare Masse dar. Dazu gehören sowohl Ersparnisse als auch Immobilien und Wertpapiere.
−
Kollektivgesellschaft = die Verpflichtungen der Gesellschaft werden solidarisch und in Bezug auf alle Vermögenswerte unter den Gesellschaftern aufgeteilt.
Gläubiger im Konkursverfahren
Bedeutung und Folgen (3/3)
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– Konkurs: Bedeutung und Folgen
– Anzeichen für einen drohenden Konkurs – Gläubigerfragen
– Gläubigerengagement
– Alternativen zum Konkurs
Gläubiger im Konkursverfahren
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− Organisationsmangel (Handelsregisterauszug prüfen)
− Unvermittelte Sitzänderung mit Domizil bei einem Treuhänder
− Ausbleibende Kommunikation
− Frage nach Zahlungsaufschub oder Ratenzahlungen
− Gesuch um Gewährung eines Darlehens
Gläubiger im Konkursverfahren
Anzeichen für einen drohenden Konkurs
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– Konkurs: Bedeutung und Folgen
– Anzeichen für einen drohenden Konkurs – Gläubigerfragen
– Gläubigerengagement
– Alternativen zum Konkurs
Gläubiger im Konkursverfahren
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Konkursverzeichnis
– Es gibt kein offizielles kantonales oder gesamtschweizerisches Verzeichnis der hängigen oder abgeschlossenen Konkursverfahren.
– Informationsquellen:
•
Schweizerisches Handelsamtsblatt (www.shab.ch)
•
Kantonales Amtsblatt (bspw. www.amtsblatt.zh.ch)
•
Lokales Publikationsorgan am Sitz des Schuldners
Wo erhalte ich Auskunft?– Verbindliche Auskunft darüber, ob ein Konkursverfahren eröffnet worden ist, erhalten Sie beim Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners (www.vgbz.ch) oder, falls die Konkursitin eine juristische Person ist, beim Handelsregisteramt (www.hra.zh.ch). Das Betreibungsamt gibt auch Auskunft über die Anzahl der allenfalls anhängigen Betreibungen.
Gläubiger im Konkursverfahren
Gläubigerfragen
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– Konkurs: Bedeutung und Folgen
– Anzeichen für einen drohenden Konkurs – Gläubigerfragen
– Gläubigerengagement
– Alternativen zum Konkurs
Gläubiger im Konkursverfahren
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Wie kann ein Gläubiger aktiv am Konkurs teilnehmen?
– Wichtigste Handlung: Eingabe der Forderung in den Konkurs.
– Diverse Verfahrensschritte erfordern ein Engagement des Gläubigers:
• Kostenvorschuss
• Kaufsofferten
• Klagen / Beschwerden
• Zirkularbeschlüsse
• Gläubigerversammlungen
• Straf- oder Zivilklagen
Es braucht die Mithilfe des Gläubigers!
Gläubiger im Konkursverfahren
Gläubigerengagement (1/10)
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Kostenvorschuss
Wann wird ein Konkursverfahren durchgeführt?
– Genügend eigene Aktiven, um die Verfahrenskosten zu bezahlen. Der Staat finanziert keine Konkursverfahren.
– Reichen die Aktiven nicht aus, so droht die Einstellung.
– Gläubiger können Einstellung abwenden, wenn sie sich zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichten und einen Vorschuss leisten.
Gläubiger im Konkursverfahren
Gläubigerengagement (2/10)
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Kaufofferten
Wie wird das Massagut verwertet?
Verwertbare Aktiven werden durch die Konkursverwaltung realisiert. Es kommt zur Verwertung:
– Versteigerung – Freihandverkauf
Was können Sie als Gläubiger zur Verwertung beitragen?
– Aktivieren Sie Ihr Netzwerk: Vermitteln Sie der Konkursverwaltung
Kontakte in der fraglichen Branche oder Interessenten. Ihre Mithilfe führt u.U. zu einem besseren Verkaufsergebnis.
– Pauschallösung finden (bestenfalls einen Betriebsfortführer finden).
Gläubiger im Konkursverfahren
Gläubigerengagement (3/10)
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Klagen
− Kollokationsklage
• Auslösendes Moment: Auflage des Kollokationsplanes durch Publikation
• Frist: innert 20 Tagen
• Zuständigkeit: Bezirksgericht am Konkursort
− Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzgüter
• Auslösendes Moment: Auflage des Inventares (Publikation) bzw. 1. Gläubigerversammlung
• Frist: innert 10 Tagen
• Zuständigkeit: Bezirksgericht am Konkursort (Aufsichtsbehörde)
− Beschwerde gegen Beschlüsse der Gläubigerversammlung
• Auslösendes Moment: Abschluss der Versammlung
• Frist: innert 5 bzw. 10 Tagen
• Zuständigkeit: Bezirksgericht am Konkursort (Aufsichtsbehörde)
− Allgemeine Beschwerde gegen Verfügungen, Entscheidungen und Handlungen der Konkursverwaltung
• Auslösendes Moment: Verfügung der Konkursverwaltung
• Frist: innert 10 Tagen
• Zuständigkeit: Bezirksgericht am Konkursort (Aufsichtsbehörde)
Gläubiger im Konkursverfahren
Gläubigerengagement (4/10)
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Gläubigerversammlung
– Gläubigerversammlungen (im ordentlichen Konkursverfahren) dienen der Information und Beschlussfassung.
– Mit Ihrer Teilnahme an einer Gläubigerversammlung können Sie als Gläubiger den Konkurs aktiv mitgestalten. Die Gläubigerversammlung ist die wichtigste Form der Mitwirkung.
– Sie entscheidet insbesondere über dringliche Fragen wie:
• die Fortsetzung des Geschäftsbetriebes
• die Vornahmen von freihändigen Verkäufen
• die Einsetzung einer ausseramtlichen Konkursverwaltung
• die Wahl eines Gläubigerausschusses
• die Fortführung von hängigen Zivilprozessen
• die Abschreibung von nicht einbringbaren Aktiven
• die Genehmigung von Verrechnungen seitens der Gläubiger
• die Anerkennung von Eigentumsansprachen
Gläubiger im Konkursverfahren
Gläubigerengagement (5/10)
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Zirkularbeschlüsse
– Im summarischen Verfahren finden Entscheide über Anträge der Konkursverwaltung stets auf dem Zirkularweg statt.
Was sind Zirkularbeschlüsse?
– Im Zirkular werden Ihnen als Gläubiger alle Anträge unterbreitet und Ihnen die Möglichkeit gegeben, diesen innert der gesetzten Frist zuzustimmen oder sie abzulehnen.
Können Gläubiger Aktiven selbst eintreiben?
– Werden in diesem Zusammenhang Aktiven abgeschrieben bzw. auf deren Eintreibung verzichtet, so hat jeder Gläubiger innert der gesetzten Frist die Möglichkeit, sich diesen Anspruch zur eigenen Geltendmachung abtreten zu lassen (SchKG Art. 260).
Können Gläubiger Kaufofferten einreichen?
– Auf dem Zirkularweg können Gläubigern auch Anfragen betreffend höhere Angebote bei Freihandverkäufen unterbreitet werden (SchKG Art. 256).
Gläubiger im Konkursverfahren
Gläubigerengagement (6/10)
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Strafanzeige oder Zivilklagen
Strafanzeige durch Konkursverwaltung oder Gläubiger
– Die Konkursverwaltung ist verpflichtet, beim Erkennen von Straftatbeständen Anzeige zu erheben.
– Gläubiger kennen aus der Geschäftsbeziehung Anhaltspunkte, die eine Anzeige rechtfertigen.
– Straftatbestände sind im StGB und im SchKG zu finden.
Organe können zur Verantwortung gezogen werden
– Es gibt auch die Möglichkeit, mit einer Zivilklage vorzugehen:
Insbesondere mit Verantwortlichkeitsklagen gegen Organe oder Gründer einer Gesellschaft. Soweit die Konkursverwaltung die Ansprüche nicht selbst verfolgen kann (zu wenig Aktiven für Prozessführung), offeriert sie die Abtretung der Ansprüche an die Gläubiger.
Gläubiger im Konkursverfahren
Gläubigerengagement (7/10)
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Im Prozess liegende Forderungen
− Verfahrenseinstellung von Passivprozessen nach SchKG 207, mit Ausnahme dringlicher Fälle
− Ziele :
• Vermeidung des Neubeginns eines bereits teilweise durchgeführten Prozesses
• Anwendung auf rechtshängige Klagen
− Vormerkung der Forderung im Kollokationsplan pro memoria
− Entscheid der Gläubiger anlässlich der 2. Gläubigerversammlung, ob der Prozess fortgeführt werden soll oder nicht:
• Fortführungsverzicht der Gläubigergesamtheit -> Gelegenheit zur Stellung von Abtretungsbegehren durch einzelne Gläubiger nach SchKG 260 zur Selbstverfolgung
Keine Abtretungsbegehren: -> Definitive Kollokation zum eingeklagten Betrag -> Keine Anfechtungsmöglichkeit für konkurrierende Gläubiger
• Fortführungsentscheid der Gläubigergesamtheit: Kollokation je nach Prozessausgang; Keine Anfechtungsmöglichkeit mehr durch Kollokationsklage
− Alternative: Vergleich
Gläubiger im Konkursverfahren
Gläubigerengagement (8/10)
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Betriebsfortführung
– Kann der gesamte Betrieb in eine Auffanggesellschaft eingebracht werden?
– Kauf sämtlicher Aktiven der Gesellschaft aus der Konkursmasse für eine Betriebsfortführung.
– Gemäss OR Art. 333 gehen bei der Übertragung eines Betriebes oder Betriebsteiles die betreffenden Arbeitsverhältnisse
grundsätzlich mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über.
– Wird eine Betriebsfortführung ins Auge gefasst, sollte rechtzeitig mit der Konkursverwaltung Kontakt aufgenommen werden.
Gläubiger im Konkursverfahren
Gläubigerengagement (9/10)
Breakfast 3.5.2017
Retentionsrecht
– Vermieter können das Retentionsrecht (OR Art. 268) bei Geschäftsräumlichkeiten für Mietzinse (inkl. Nebenkosten, Betreibungs- und Retentionskosten) geltend machen.
– Die verfallene Forderung, d.h. die Ausstände per Konkurseröffnung, können vollständig im Konkurs zur Kollokation angemeldet werden.
– Zugelassen sind auch Forderungen für den Zeitraum nach der Konkurseröffnung grundsätzlich bis zum nächsten möglichen
(vertraglichen oder gesetzlichen) Kündigungstermin bzw. bis zum Ende der festen Vertragsdauer (Art. 211a Abs. 1 SchKG).
Gläubiger im Konkursverfahren
Gläubigerengagement (10/10)
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– Konkurs: Bedeutung und Folgen
– Anzeichen für einen drohenden Konkurs – Gläubigerfragen
– Gläubigerengagement
– Alternativen zum Konkurs
Gläubiger im Konkursverfahren
Breakfast 3.5.2017
Alternativen zum Konkurs
Nicht immer ist der Konkurs der richtige Weg um seine Geldsorgen zu bereinigen. Alternativen zu prüfen!
Nachlassverträge / private Schuldensanierung
Anstelle eines Konkurses besteht auch die Möglichkeit eines Nachlassvertrages bzw. bei Privatpersonen einer privaten
Schuldensanierung mit Hilfe des Gerichtes nach den Bestimmungen des SchKG.
Gläubiger im Konkursverfahren
Alternativen zum Konkurs? (1/3)
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– Nachlassstundung
• Selbstsanierung des Schuldners unter dem Schutz der Stundung – Nachlassvertrag
• Vollzug des richterlich bestätigten Nachlassvertrags – Einvernehmliche private Schuldenbereinigung
Gläubiger im Konkursverfahren
Alternativen zum Konkurs? (2/3)
Breakfast 3.5.2017
– Aussergerichtlicher Nachlassvertrag – Gerichtlicher Nachlassvertrag
– Ordentlicher Nachlassvertrag
– Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung – Nachlassvertrag im Konkurs
Gläubiger im Konkursverfahren Alternativen zum Konkurs? (3/3)
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