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Albrecht Einbock

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Academic year: 2022

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Nachruf für Dipl.-Med.

Albrecht Einbock Ministerialdirigent a.D.

Am 2. Februar 2012 verstarb nach langer, schwerer Krankheit Herr Dipl.-Med. Albrecht Einbock, ehema- liger Ministerialdirigent im Sächsi- schen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie.

Geboren am 4. November 1949 in Hartha studierte er nach dem Besuch der Kreuzschule Medizin in Berlin und Dresden. Nach der Approbation als Arzt absolvierte er von 1976 bis 1980 die Facharztausbildung zum Allgemeinmediziner. 1978 wurde ihm der akademische Grad Diplom- Mediziner verliehen und 1980 erwarb er den Facharzt für Allgemeinmedi- zin. Von 1981 bis Juni 1990 leitete er die staatliche Arztpraxis in Sohland a.R. und verantwortete zusätzlich bis 1985 die Aufbauphase der Schnellen

Medizinischen Hilfe im LK Görlitz.

Aufgrund der von der frei gewählten Volkskammer erfolgten Gesetzge- bung zum Öffentlichen Gesundheits- wesen und damit zur Bildung von Gesundheitsämtern wurde Herr Ein- bock am 1. Juli 1990 zum Amtsarzt im LK Görlitz berufen. Diese Verant- wortung endete mit seiner Einstel- lung am 1. März 1991 als Referent im Referat „Öffentlicher Ge sund- heitsdienst“ und gleichzeitiger Be - auftragung mit der Referatsleitung und Stellvertretung des Abteilungs- leiters Gesundheitswesen. Herr Ein- bock wurde in eine Verantwortung gestellt und nahm diese in einer Zeit an, in der einerseits noch nicht ein- mal ein Viertel der vorgesehenen Mitarbeiter eingestellt waren und andererseits die Gesamtheit der not- wendigen Gesetze zur Gestaltung des Gesundheitswesens entspre- chend der Aufgabenverteilung zwi- schen Bundes- und Länder-Verant- wortung auszuarbeiten waren.

Für die Erarbeitung des „Gesetzes für den Öffentlichen Gesundheits- dienst im Freistaat Sachsen“ (GDG) brachte er die Erfahrung beim Auf- bau eines Gesundheitsamtes, aber auch das Wissen über die Strukturen in der ehemaligen DDR mit. Inner- halb weniger Monate wurde das

GDG unter kritischer Einbeziehung der Gesetze der Partnerländer Baden-Württemberg und Bayern erarbeitet und im November 1991 vom Landtag beschlossen. Ein grundsätzlicher neuer Weg wurde in Sachsen mit der Einbindung des Veterinärwesens inclusive der Lebensmittelüberwachung tierischer Produkte in das Gesundheitsressort gegangen. Dieser sächsische Weg wurde Jahre später auch in der Euro- päischen Union (EU) beschritten, indem der Verbraucherschutz der Generaldirektion Landwirtschaft ent- zogen und in die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz ressortiert wurde.

Noch in der ersten Legislaturperiode wurden das „Gesetz zur Neuord- nung des Krankenhauswesens“, das

„Sächsische Heilberufekammergesetz“

und das „Sächsische Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten“ erarbeitet und im Landtag verabschiedet. Die Erarbeitung erfolgte in allen Fällen mit breiter Beteiligung von Vertre- tern der Wissenschaft und Praxis aus Sachsen und der Bundesländer.

Herr Einbock leitete diesen Prozess mit außerordentlich hohem persönli- chen Einsatz und profunder Fachlich- keit. Die Herausforderungen waren jeweils sehr spezifisch. Bei dem Kran- kenhausgesetz und der parallel zu erarbeitenden Krankenhausplanung waren regionale disziplinspezifische Defizite und Disproportionen auszu- gleichen oder abzubauen und die stationäre Versorgung der akutpsy- chiatrischen Krankheiten in die Regelversorgung zu verankern.

Mit dem Heilberufekammergesetz wurde die Selbstorganisation und Selbstverwaltung dieser Berufe nach den Jahren zweier Diktaturen eröff-

net. Die Kammern bekamen die Ver- antwortung für Weiter- und Fortbil- dung, die Qualitätssicherung und die Ausgestaltung der Berufsordnung sowie das Recht berufsständische Versorgungswerke zu gründen. Bei der Formulierung des Sächs. Psy- chKG stand die Notwendigkeit und Verantwortung, die Bedingungen für die Wahrung von Würde und eigen- verantwortlichem Leben der psy- chisch Kranken zu schaffen.

Diese intensive und fachlich breite Aufbauleistung brachte Herrn Einbock große Anerkennung weit über Sach- sen. 1993 wurde er zum Abteilungs- leiter „Gesundheitswesen“ durch die Staatsregierung ernannt. Weitere gesundheitspolitische Gesetze und Verordnungen unter seiner souverä- nen Verantwortung betrafen unter anderem die Schulgesundheitspflege, die sächsische Krankenhaushygiene- Rahmenverordnung. Auch die ge - sundheitspolitisch wichtige Weiter- führung des Krebsregisters der DDR entsprechend des Einigungsvertrages für eine Übergangszeit und die Schaffung eines sächsischen Krebsre- gistergesetzes hat Herr Einbock mit großem Einsatz verfolgt und erreicht.

Seit November 2004 hat er den Frei- staat Sachsen im Verwaltungsrat des Instituts für medizinische und phar- mazeutische Prüfungsfragen vertre- ten und wurde 2006 Vorsitzender des Verwaltungsrates.

2006 übernahm Herr Einbock die Lei- tung der Abteilung „Gesundheits- und Veterinärwesen, Gesundheitli- cher Verbraucherschutz“. Er vertrat den Freistaat Sachsen auf Bundes- ebene, so zum Beispiel in der Ar - beitsgemeinschaft der obersten Lan- desgesundheitsbehörden.

Herr Einbock bleibt in unser Erinne- rung als ein sensibler Zeitgenosse, der mit Zuversicht und beharrlichem Einsatz die Chancen der friedlichen Revolution zur Gestaltung unserer Gesellschaft ergriffen und auf der Basis des Grundgesetzes der Bundes- republik Deutschland sowie seiner vom christlichen Glauben geprägten Haltung mit fachlicher Kompetenz umgesetzt hat. Unser Andenken an ihn ist von Hochachtung geprägt.

Dr. rer. nat. Hans Geisler Sächsischer Staatsminister für Soziales a. D.

Personalia

Ärzteblatt Sachsen 3 / 2012 119

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