• Keine Ergebnisse gefunden

2012-297

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "2012-297"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Landrat des Kantons Basel-Landschaft. Parlamentarischer Vorstoss 2012-297

> Landrat / Parlam ent || Geschäfte des Landrats

Titel: Postulat von Klaus Kirchmayr, Grüne Fraktion:

Wasserwirbelkraftwerke im Kanton Baselland

Autor/in: Klaus Kirchmayr

Mitunterzeichnet von: Bänziger, Beeler, Grossenbacher, Leugger, Martin, Schoch, Werthmül- ler und Wiedemann

Eingereicht am: 18. Oktober 2012

Bemerkungen: --

Verlauf dieses Geschäfts

Wasserwirbelkraftwerke sind Kleinwasserkraftwerke, welche ohne die bei "normalen" Wasser- kraftwerken notwendigen Stauwehre Strom erzeugen können. Damit vermeidet dieser Kraftwerkstyp die meisten der negativen Auswirkungen auf Flora und Fauna der entsprechenden Flüsse. Wasser- wirbelkraftwerke nutzen bereits kleinste Höhendifferenzen und die natürliche Fliessgeschwindigkeit der Gewässer.

In der Schweiz gibt es diverse erfolgreiche Pilotprojekte, wobei auch die geringen Folgen für Flora und Fauna der entsprechenden Flüsse erforscht werden konnten.

In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung folgendes zu prüfen und zu berichten.

1. Wie hoch ist das realistische Potenzial für die Stromproduktion mittels Wasserwirbelkraftwerken im Kanton Baselland?

2. Die Regierung wird eingeladen mögliche Standorte an den Flüssen im Kanton auszuweisen, die die Anforderungen des Gewässerlebensraumes im Allgemeinen und des Naturschutzes im Speziellen erfüllen, damit interessierte Energieversorger eine entsprechende Planungsgrundla- ge zur Verfügung haben (analog Standortstudie Windkraftwerke).

3. Die Regierung wird eingeladen allfällige Anreize zur vermehrten Realisierung von Wasserwirbel- kraftwerken in die anstehende Totalrevision des Energiegesetzes aufzunehmen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Vorwort. Omnipräsenz der Nachhaltigkeit – Kritik und Hoffnung. Auftrag an die Rechtswissenschaft. Der Kontext: Das deutsche und neuseeländische Verwaltungsrecht, insbesondere

Münster, im September 2018 Samira Helena Thiery.. Anlass und Gang der Untersuchung. Methodischer Ansatz der empirischen Forschung. Teil: Der Luftverkehr als Gegenstand der

%FS "OGBOH EFO EBT +PIBOOFTFWBOHFMJVN NJU EFN H¶UUMJDIFO -PHPT TFU[U M¤TTU EJF KPIBOOFJTDIF &UIJL BVŸFSEFN WPO WPSOIFSFJO OVS BMT ͦDISJTUPMPHJTDI LPO [JQJFSUF &UIJLͤ

und Teilgläubigerschaft, bei denen jeder Gläubiger - ganz oder zum Teil - Lei- stung in sein Privatvermögen verlangen, der Schuldner -ganz oder zum Teil - die Leistung nach

est, lege Aquilia obligati sunt: at si in aliis locis, ubi fieri solent, fecerunt, nihil tenentur. Haec tarnen actio ex causa danda est, id est si neque denuntiatum est neque

Brox, Der erste Petrusbrief in der literarischen Tradition des Urchristentums, Kairos NF 20 (1978), 190. 13 Angesichts der Notwendigkeit detaillierter Untersuchung des

Zweites Kapitel: Die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. Rechtsnatur der verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. Regelung eines Einzelfalls 95. II. Finale Außenwirkung

Mitwirkende: Sarah Al-Heli, Nuh Ates, Philip Barth, Ibrahim Cakir, Nurhayat Canpolat, Daniel Erbe, Siegfried Kern, Tibor Locher, Maki Nakao, Lara-Sophie Milagro, Ella