• Keine Ergebnisse gefunden

Aktenstück Nr. 45

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Aktenstück Nr. 45"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 45

B e r i c h t

des Kuratoriums für den Innovationsfonds

Holzminden, 7. November 2009

Seit dem Jahr 2003 fördert der Innovationsfonds der Evangelisch-lutherischen Landeskir- che Hannovers zukunftsweisende Projekte und neue Ideen in Kirche und Diakonie. Kir- chengemeinden, Kirchenkreise, landeskirchliche Einrichtungen sowie Stiftungen und Ver- eine, die innovative Projekte betreiben, werden mit der Hälfte der Personalkosten geför- dert.

Das Projekt muss auf befristete Zeit angelegt sein. Gefördert wird ein Projekt mit einer Laufzeit von zwei bis maximal fünf Jahren. Der Innovationsfonds ist nach den Vorgaben der Landessynode kein allgemeiner Projektfonds für die Förderung anderweitig nicht zu finanzierender Projekte, vielmehr werden einmalige Vorhaben und keine wieder- kehrenden Maßnahme oder Veranstaltungen gefördert. Der Innovationsfonds grenzt sich damit deutlich von der fortlaufenden Arbeit ab. Förderfähig ist ein Projekt nur dann, wenn es während seiner Laufzeit erkennbar ein Projektziel erreichen kann, das ins- besondere unter den Begriff "innovativ" zu fassen und übertragbar auf andere Träger ist.

Es sollen innovative Projekte insbesondere aus folgenden Arbeitsfeldern gefördert wer- den:

• Gottesdienst

• Kirchenmusik

• Kinder- und Jugendarbeit

• Konfirmandenarbeit

• jede Form von Gemeindearbeit

• Förderung von Ehrenamtlichen

• Missionarische Arbeit – Mitgliedergewinnung

• Fortentwicklung von Fundraising

(2)

AKTENSTÜCK NR. 45 SEITE 2 Gefördert werden nur Personalkosten bis zu einer 1,0-Stelle. Die Sachkosten muss der Projektträger selbst finanzieren.

Die Förderung durch den Innovationsfonds setzt in der Regel zu Beginn des Projektes stark ein und reduziert sich in gleichmäßigen Stufen (eine gleichmäßige Förderung kann vereinbart werden). Mit dieser Fördermodalität will der Fonds besonders den Projekt- trägern entgegenkommen, die für ihr Vorhaben zunächst eine Finanzierung aufbauen und für die Beschäftigung die erforderliche Ausgangsbasis sammeln müssen.

Die Projekte sollen so gestaltet sein, dass sie auf andere in Frage kommende Projekt- träger übertragbar sind und sie zu eigenen Projekten anregen.

Hinweise zur Antragstellung sind auf der Homepage des Innovationsfonds unter www.innovationsfonds.info zu finden. Dort werden auch die geförderten Projekte und die Abschlussberichte von bereits erfolgreich beendeten Projekten veröffentlicht. Über die Anträge entscheidet das Kuratorium, dem drei Mitglieder der Landessynode, ein Landessuperintendent bzw. eine Landessuperintendentin und zwei Vertreter oder Vertreterinnen des Landeskirchenamtes angehören.

Antragsfristen sind grundsätzlich der 1. Februar, der 1. Mai und der 1. Oktober eines jeden Jahres.

Die Landessynode hat dem Kuratorium für den Innovationsfonds in den Jahren 2003 bis 2009 Fördermittel in Höhe von insgesamt 6,2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Bis zum Antragstermin 1. Mai 2009 lagen dem Kuratorium insgesamt 134 Anträge auf Förderung vor. Nach eingehenden Beratungen hat das Kuratorium bisher 69 Projekte mit einem Förderungsvolumen in Höhe von insgesamt ca. 5 150 000 Euro in die Förderung aufge- nommen.

Arbeitsbereich Anzahl Umfang der Förderung

Gemeindearbeit/Ehrenamt 12 1 167 100 Euro

Diakonie 16 893 400 Euro

Pilgerweg 2 238 400 Euro

Erwachsenenbildung 2 93 400 Euro

Facility-Management 2 102 700 Euro

(3)

AKTENSTÜCK NR. 45 SEITE 3

Fundraising 6 747 400 Euro

Kirchenmusik 10 624 500 Euro

Kinder- und Jugendarbeit 7 450 400 Euro

Konfirmandenarbeit/Kirche und Schule 6 401 400 Euro

Kirche und Arbeitswelt 1 135 000 Euro

Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation 5 296 300 Euro

Gesamt: 69 5 150 000 Euro

Allerdings musste das Kuratorium auch 65 Projektvorhaben als nicht förderfähig ab- lehnen. Auch wenn es sich durchweg um vorbildliche und sinnvolle Projekte gehandelt hat, konnten nach Überzeugung des Kuratoriums die nicht geförderten Projekte insbesondere im Vergleich zu den anderen vorgelegten Projekten nicht als innovativ anerkannt werden.

Der Innovationsfonds ist im Jahr 2003 zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren eingerichtet worden. Durch geeignete Werbemaßnahmen (Flyer und Internetauftritt) wurde über die Fördermöglichkeiten des Innovationsfonds informiert. Dies hat sich be- währt und dazu beigetragen, dass innovative Projekte vermehrt initiiert wurden. Der Innovationsfonds sollte entsprechend den Vorgaben der Aktenstückreihe Nr. 98 der 23. Landessynode bis zum Jahr 2010 mit entsprechenden Mitteln ausgestattet werden.

Da im Jahr 2008 zum Antragsdatum 1. Mai bereits 18 Anträge mit beantragten Mitteln in Höhe von knapp 1 200 000 Euro eingereicht waren, hat die Landessynode für die Haus- haltsjahre 2009 und 2010 wiederum 1 200 000 Euro pro Haushaltsjahr zur Verfügung ge- stellt.

Das Kuratorium geht davon aus, dass auch in den nächsten Haushaltsjahren vermehrt Anträge auf Förderung eingereicht werden. Es würde es daher begrüßen, wenn entsprechende Fördermittel auch in den kommenden Haushaltsjahren bereitgestellt werden könnten.

Wöhler Vorsitzender

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Für diese The- menbereiche hat sich die Diakonie in Niedersachsen auch 2021 stark gemacht und die Forderung vertreten, dass die soziale Infrastruktur gestärkt und damit

„Kirche MIT Zukunft“ sucht zunächst Menschen 6 , die ihre Ideen für eine veränderte Kirche zur Verfügung stellen, die sich nach Veränderung sehnen, die zusammen neue Ansätze

>> Wir wenden uns dankbar an diejenigen, die sich bereits haben impfen lassen – "Sie haben für sich selbst und für andere eine verantwortungsvolle

Sitzung Vorschläge für die Größe und Zusammensetzung aller Ausschüsse sowie Wahlvorschläge (unter entsprechender Berücksichtigung des § 78 der Geschäftsordnung) für eine

§ 1 (Grundlegende Bestimmung) regelt, dass dem Kirchengemeindeverband „Evange- lisch-lutherischer Kirchenzentrumsverband Osterholz-Scharmbeck“ abweichend von den Regelungen

"Während jeder Legislaturperiode der Landessynode wird eine gemeinsame Tagung mit einer Jugendsynode durchgeführt, die in einem ähnlichen Format wie dem der letzten

aa) In Satz 1 werden nach dem Wort „Kläger“ die Wörter „oder die Klägerin“ sowie nach dem Wort „seinen“ die Wörter „oder ihren“ eingefügt. bb) In Satz 2 werden nach

(9) 1 Ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind verpflichtet, zureichende tatsäch- liche Anhaltspunkte für den Verdacht sexualisierter Gewalt oder einer Verletzung des