• Keine Ergebnisse gefunden

DAS INTERVIEW

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "DAS INTERVIEW"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

DAS INTERVIEW

Hier finden Sie das vollständige Interview mit dem Bayerischen Staatsminister der Finanzen Erwin Huber aus der Ausgabe 06/2008 des

„Magazins für Beamtinnen und Beamte“.

Anfang Juni hat das Kabinett des Freistaates Bayern Eckpunkte für die geplante Dienstrechts- reform im Land beschlossen. Der Staatsminister der Finanzen Erwin Huber erläutert im Interview mit dem „Magazin für Beamtinnen und Beamte“

die Ziele der Reform und die Maßgaben für das neue Dienstrecht.

Die bayerische Staatsregierung will die flexiblen Leistungselemente im Besoldungsrecht stärken, die Leistungshonorierung aber vor allem durch verbesserte Beförderungsbedingungen sicher- stellen. Hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass die Förderung von Leistung mehr erfordert als Zulagen und Prämien?

Die Beförderung ist der stärkste Ausdruck des Leis- tungsprinzips. Die bayerische Staatsregierung wird des- halb zuallererst hier ansetzen. Wir verbessern deshalb

konsequent die Beförderungsmöglichkeiten für Lehrerin- nen und Lehrer an Grund-, Haupt- und Realschulen durch die Schaffung von funktionslosen Beförderungsämtern.

Darüber hinaus werden die Beförderungsmöglichkeiten auch für alle anderen Beamtinnen und Beamten deutlich ausgebaut. Leistungsprämien und -zulagen, die in erster Linie der zeitnahen Honorierung von kurzfristigen Spit- zenleistungen dienen, sind ein ebenso wichtiges Instru- ment. Auch hierfür werden wir deutlich mehr Mittel in die Hand nehmen als bisher.

Knackpunkt bei der Einführung flexibler Leistungs- elemente ist die Leistungsfeststellung. Wie wol- len Sie eine transparente, handhabbare und nach- prüfbare Leistungsfeststellung garantieren?

Zunächst ist festzuhalten: Wer eine stärkere Leistungs- orientierung bei der Bezahlung will, der muss auch die

Instrumente für die Feststellung der Leistung schaffen. Mit der Beurteilung haben wir hierfür bereits ein bewährtes Instrument an der Hand. Dies wollen wir für den Zweck der Leistungselemente nutzbar machen. Was die Transparenz betrifft: Wir werden in die Ver- gabe der Leistungselemente die örtlichen Personalvertre- tungen einbinden. Das war mir immer ein besonderes Anlie- gen. Gleichzeitig sind wir damit auch einer immer wieder erhobenen Forderung der Berufsverbände nachgekom- men.

Mit der Absicht, die vier Laufbahngruppen durch eine Laufbahn ersetzen zu wollen, hat sich die bayerische Staatsregierung reformfreudig ge- zeigt. Dennoch sollen Aufstiegsverfahren beibe- halten werden. Ist das nicht ein Widerspruch?

Das bisherige starre, zentrale Aufstiegsverfahren soll keineswegs beibehalten werden. Auch in den Eckpunkten des neuen Dienstrechts in Bayern ist ein Aufstieg im her- kömmlichen Sinn nicht mehr vorgesehen. Gleichwohl be- darf es aber festgelegter Regularien, um von einer Quali- fikationsebene unserer neuen Laufbahn in die nächst höhere zu gelangen. Dies ist schon aus Gründen eines einheitlichen Qualitätsstandards erforderlich.

Die Beförderungsmöglichkeiten werden deutlich ausgebaut

www.beamten-magazin.de

(2)

Wie stellen Sie sich die Weiterentwicklung des Landespersonalausschusses zum Kompetenzzen- trum für Personalentwicklung konkret vor?

Das muss sich im Laufe des nun folgenden Gesetzge- bungsverfahrens, mit dem wir unsere Eckpunkte umset- zen wollen, herauskristallisieren. In erster Linie kann ich mir vorstellen, dass dieses unabhängige Gremium eine maßgebliche Rolle spielen wird, wenn es darum geht, neue Konzepte für die berufliche Entwicklung unserer Beamtinnen und Beamten zu gestalten.

Wann werden Sie die Arbeitszeit der bayerischen Beamtinnen und Beamten wieder verkürzen und an die der Tarifbeschäftigten angleichen?

Mit der Verlängerung der Arbeitszeit leisten die Beam- ten zusammen mit vielen anderen Gruppen unserer Ge- sellschaft, denen ebenfalls spürbare Opfer abverlangt werden mussten, einen nach wie vor unverzichtbaren Beitrag zur Konsolidierung der Staatsfinanzen. Bayern kommt im Jahr 2008 zum dritten Mal in Folge ohne neue Schulden aus und wir halten auch in Zukunft am Ziel des ausgeglichenen Haushalts fest. Dazu verpflichtet schon das Prinzip der Generationengerechtigkeit. Hinzu kommt, dass die Rücknahme der Arbeitszeitverlängerung den Ausfall von rund 5.000 Stellen zur Folge hätte, der vor allem den Schulbereich treffen und wegen der fehlenden Studienabsolventen die Unterrichtsversorgung gefährden würde.

DAS INTERVIEW

www.beamten-magazin.de

;1946 in Reisbach/Niederbayern geboren

;Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität München

;1seit 1994 Bayerischer Staatsminister u. a. für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

;seit 16. Oktober 2007 Bayerischer Staatsminister der Finanzen

;seit Oktober 2007 Parteivorsitzender der CSU

Zur Person

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften vertreten die Auffassung, dass im Sinne der Einheitlichkeit des öffentlichen Dienstrechts sowie im Interesse der Beamtinnen und Beamte

Das im September 2011 verkündete Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versor- gung in den Jahren 2011 und 2012 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtli-

Die Bearbeitungsdauer mit Fragebogen verkürzt sich gegenüber der mit persönlicher ärztlicher Untersuchung im Durchschnitt um mehr als eine Woche (mit ärztlicher Untersuchung 4,5

Es gibt aber auch die Möglichkeit, über ein vernünftiges Gesundheits- management dem enorm hohen Krankenstand entgegenzuwirken. Und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern auch in

Freiberg: "Unsere Proteste und sachlichen Argumente haben von Schily das Eingeständnis bewirkt, dass bei der wirkungsgleichen Übertragung der Rentenstrukturreform auf

In Nordafrika unterstützte Deutsch- land darüber hinaus die Einrichtung des Regional Center for Renewable Energy and Energy Efficiency (RCREEE), einer Organisation für die

Oh, i ha nume ghört, wie die Einti zu der Andere gseit het: „Chunnt nid hüt der Brütigam vom Fröilein Braus zrügg?“ De isch no der Name „Jasmyn“ gfalle, u drufache hei beidi

(1) 1 Bei der Auflösung einer Behörde oder bei einer auf landesrechtlicher Vorschrift beruhenden wesentlichen Änderung des Aufbaus oder bei Verschmelzung einer Behörde mit einer