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Übersicht Wertgrenzenabhängige Abfrage- und Meldepflichten

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Academic year: 2022

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November 2021 – Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa - Vergabeservice@wae.bremen.de

Übersicht: Wertgrenzenabhängige Abfrage- und Meldepflichten des Auftraggebers bei der Vergabe öffentlicher Aufträge1 Wertgrenzen

in Euro netto

Abfrage-, bzw. Meldepflicht Bauleistungen Dienstleistungen Lieferleistungen Freiberufliche Leistungen

> 0,00 Vergabemeldung an die

Sonderkommission Mindestlohn (Ausn.: Wochenfrist,

Sammelmeldung

X X -- X

≥ 10.000 Abfrage Tariftreueregister X X -- X

≥ 25.000 DESTATIS-Meldung X X X X

≥ 30.000 Gewerbezentralregisterauszug X X X --

Abfrage beim Hauptzollamt X O O --

Ab dem 01.06.2022: Abfrage Wettbewerbsregister (für Sektorenaufträge/Konzessionen erst ab EU-Schwellenwert!)2

X X X X

≥ 50.000 Nachträgliche Information über durchgeführte beschränkte Ausschreibungen und

Verhandlungsvergaben jeweils ohne Teilnahmewettbewerb und freihändige Vergaben3

X X X ---

≥ 214.000;

ab Nachträgliche EU-

Vergabebekanntmachung mit -- X X X

1 Weitere Informationen über die Durchführung der Abfragen und Meldungen entnehmen Sie bitte dem Themenblatt „§ 5-Verfahren – Beschränkte Ausschreibung“.

2 Abfragen beim bremischen Korruptionsregister entfallen, da das Bremische Korruptionsregistergesetz, "Bremisches Gesetz zur Errichtung und Führung eines

Korruptionsregisters (Bremisches Korruptionsregistergesetz - BremKorG) vom 17. Mai 2011 (Brem.GBl. 2011, S. 365), mit Inkrafttreten der Verordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregisterverordnung - WRegV), BGBl. 1, S. 809 (Nr. 18) am 23.04.2021 gem. § 10 Abs. 2 BremKorG außer Kraft getreten ist.

3 § 20 Abs. 3 VOB/A, § 30 Abs. 1 UVgO, i.V.m. § 6 Abs. 1 und 7 Abs. 1 TtVG.

(2)

November 2021 – Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa - Vergabeservice@wae.bremen.de 01.01.2022:

215.000 den Ergebnissen des Vergabeverfahrens4 Ab €

5,350.000;

ab 01.01.2022:

5,382.000

X -- -- --

Zeichen Bedeutung

X Ab Erreichen der Wertgrenze erforderlich -- Nicht erforderlich

O Nur bei Vorliegen eines begründeten Verdachts erforderlich

4 § 39 Abs. 1 und 2 VgV; http://simap.europa.eu/enotices/changeLanguage.do?language=de.

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