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Rettungsschirm-Rechtsverordnung sichert Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser in der dritten Welle

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DKG zur Rechtsverordnung zur wirtschaftlichen Sicherung der Kliniken

Rettungsschirm-Rechtsverordnung sichert Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser in der dritten Welle

Berlin, 10. April 2022 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Rechtsverordnung zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Mit ihr hat das Bundesministerium für Gesundheit den Rettungsschirm für die Krankenhäuser angesichts der dritten Pandemiewelle aufgespannt. „Mit den vorgesehenen Maßnahmen können die Liquidität der Kliniken über das Jahr 2021 gesichert und Erlösausfälle in der Regelversorgung kompensiert werden. Zentral ist, dass damit die wirtschaftliche Sicherheit der Kliniken per Rechtsverordnung gewährleistet wird und kein Krankenhaus Corona-bedingt in Existenznöte geraten muss.

Der Ganzjahreserlösgleich ist die zentrale Maßnahme zur Sicherung. Hier begrüßen wir, dass das Ministerium den fünfprozentigen Abschlag auf die Referenzbasis von 2019 deutlich reduziert hat, auch wenn wir einen gänzlichen Verzicht auf einen solchen Abschlag nach wie vor für sachgerecht halten“, erklärt Dr. Gerald Gaß, designierter Vorstands- vorsitzender der DKG.

Gerade in Anbetracht der anlaufenden dritten Welle ist das ein gutes und wichtiges Zeichen für die Kliniken, die sich vollständig auf den Schutz der Bevölkerung konzentrieren können, ohne dabei Angst vor finanziellen Nachteilen haben zu müssen. „Die Krankenhäuser begrüßen die vorgesehenen Liquiditätshilfen, auch wenn diese nicht allen Kliniken Hilfe versprechen. Für Häuser, die bisher nur kurzzeitig Ausgleichszahlungen erhalten haben und in der dritten Welle stärker betroffen sind, sollte das Land ergänzend im Rahmen einer Einzelfallprüfung, unabhängig vom ersten Quartal, Liquiditätshilfen genehmigen können. Die derzeitige Begrenzung der Liquiditätshilfen bis Ende Mai wird man im Verlauf der kommenden Wochen angesichts der weiteren Entwicklung der Pandemie weiter diskutieren müssen. Zentral ist aber die Absicherung über den Ganzjahreserlösgleich, der die wirtschaftliche Sicherheit der Kliniken bis zum Jahresende gewährleistet. Der vorgesehene Rettungsschirm ist insgesamt eine gute politische Entscheidung“, so Gaß.

PRESSESTELLE

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.925 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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