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Protokoll I (zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe) Bestimmungen über Meldungen von Ereignissen in Verbindung mit Schadstoffen (nach Artikel 8 des Übereinkommens)

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Protokoll I (zu dem Internationalen Übereinkommen von

1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe)

Bestimmungen über Meldungen von Ereignissen in Verbindung mit Schadstoffen (nach Artikel 8 des Übereinkommens)

IntMeerSchÜbk1973Prot 1 Ausfertigungsdatum: 02.11.1973 Vollzitat:

"Protokoll I (zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe) Bestimmungen über Meldungen von Ereignissen in Verbindung mit Schadstoffen (nach Artikel 8 des Übereinkommens) vom 2. November 1973 (BGBl. 1982 II S. 18)"

Fußnote

G v. 23.12.1981 II 1982, 2

Inkraft gem. Bek. v. 19.9.1983 II 632 mWv 2.10.1983

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