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Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen

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Berufspolitik

Ärzteblatt Sachsen 5 / 2013 205

Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen

Drei von vier vermuteten Be ­ handlungsfehlern unbegründet Die Gutachterstelle für Arzthaftungs- fragen der Sächsischen Landesärzte- kammer hat ihren aktuellen Jahres- bericht vorgelegt. Demnach sind im Jahr 2012 31 Anträge weniger ein- gegangen als im Jahr zuvor (2011:

396). Dennoch wurden 13 Begutach- tungen mehr wegen eines vermute- ten Behandlungsfehlers eingeleitet (2011: 253). Diesen 266 näher untersuchten Fällen stehen 69 fest- gestellte Behandlungsfehler gegen- über. Rund 32 Millionen Behand- lungsfälle gibt es pro Jahr in den ambulanten und stationären Einrich- tungen.

„Jeder Behandlungsfehler ist ein Feh- ler zu viel, denn hinter jedem Fehler steht auch ein Schicksal“, so Prof.

Dr. med. habil. Jan Schulze, Präsi-

dent der Sächsischen Landesärzte- kammer. Und auch wenn die abso- lute Zahl der tatsächlichen Behand- lungsfehler nicht gesunken ist, hält er die geringe Anzahl trotz der ext- rem beschleunigten Abläufe und der Arbeitsverdichtung in Krankenhäu- sern und Praxen sowie der zuneh- menden Bürokratie im Gesundheits- wesen als ein Indiz für die verant- wortungsvolle Tätigkeit der Ärzte, Schwestern und Pflegekräfte.

Der Vorsitzende der Gutachterstelle, Dr. med. Rainer Kluge, betont eben- falls, „dass sich der steigende öko- nomische Druck bisher noch nicht in den Zahlen der Gutachterstelle nie- dergeschlagen hat.“

365 Anträge sind 2012 insgesamt bei der Gutachterstelle eingegangen.

Von den 266 eingeleiteten Begutach- tungen entfielen 195 auf den statio- nären Sektor, 16 auf Klinikambulan- zen und 55 auf ambulante Praxen.

128 Begutachtungsverfahren stehen noch aus.

Insgesamt konnten bis Dezember 2012, inklusive Überhang aus dem Jahr 2010, 269 Anträge abschlie- ßend begutachtet werden. 111 Anträge betrafen die Fachrichtung Chirurgie, 41 die Orthopädie, 28 die Innere Medizin, 21 die Fachrichtung Gynäkologie/Geburtshilfe, 13 die Neurologie/Psychiatrie, neun Anträ- ge bezogen sich auf die Allgemein- medizin und acht auf Augenheil- kunde. Des Weiteren wurden sieben Anträge aus dem Fachbereich HNO und sechs aus dem der Neurochirur- gie begutachtet. Jeweils vier Fälle aus den Bereichen Urologie, Radiolo- gie und Rehabilitation sowie jeweils drei aus den Fachbreichen Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie und Anäs- thesiologie/ Intensivmedizin wurden untersucht. Im Bereich Haut- und Geschlechtskrankheiten und im Be - reich Kinderheilkunde waren es je zwei Fälle.

Knut Köhler M.A.

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Landesärzte gesucht

Landesärzte nach § 62 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) für den Berufungszeitraum 2013/2018 gesucht!

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat die Sächsische Landesärztekammer um Vorschläge für die Bestellung von Landesärzten gemäß § 62 SGB IX ersucht. Die Landesärzte haben vor allem die Aufgabe,

1. Gutachten für die Landesbehör- den, die für das Gesundheitswe- sen und die Sozialhilfe zuständig sind, sowie für die zuständigen Träger der Sozialhilfe in besonders schwierig gelagerten Einzelfällen oder in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung zu erstatten,

2. die für das Gesundheitswesen zuständigen obersten Landesbe- hörden beim Erstellen von Kon- zeptionen, Situations- und Be - darfsanalysen und bei der Landes- planung zur Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen zu beraten und zu unterstützen sowie selbst entspre- chende Initiativen zu ergreifen sowie

3. die für das Gesundheitswesen zu - ständigen Landesbehörden über Art und Ursachen von Behinde- rungen und notwendige Hilfen sowie über den Erfolg von Leis- tungen zur Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen regelmäßig zu unter- richten.

Gesucht werden Ärzte, die über besondere Erfahrungen in der Hilfe

für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen verfügen. Be - darf besteht insbesondere für den Bereich der körperbehinderten/chro- nisch kranken Menschen sowie der geistig behinderten Menschen.

Wenn Sie Interesse an einer solch wichtigen Aufgabe und Tätigkeit haben, würden wir uns freuen, wenn Sie bis zum 30. Mai 2013 Kontakt mit uns aufnehmen. Rufen Sie uns unter 0351 8267414 an oder schrei- ben Sie eine Mail an hgf@slaek.de.

Ass. jur. Michael Schulte Westenberg Hauptgeschäftsführer

Referenzen

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