ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
930005_777224_5139833_Klauenbad_Plus 1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs Biozid / Klauen- Pflegemittel
Das Produkt ist für den berufsmäßigen Verwender bestimmt.
Es liegen keine Informationen vor.
Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Technolit GmbH
Firmenname:
Straße: Industriestr. 8
D-36137 Großenlüder Ort:
+49 (0) 66 48 / 69-0 Telefax:+49 (0) 66 48 / 69-5 69 Telefon:
info@technolit.de E-Mail:
www.technolit.de Internet:
+49 (0) 551 / 19240 1.4. Notrufnummer:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenkategorien:
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2
Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Gefahrenhinweise:
Verursacht Hautreizungen.
Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung Hydroxicarbonsäure
Signalwort: Gefahr
Piktogramme:
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Gefahrenhinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Sicherheitshinweise
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Es liegen keine Informationen vor.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Lösung aus organischen Säuren, Tensiden und Aloe Vera in Wasser.
Chemische Charakterisierung Gefährliche Inhaltsstoffe
Anteil Bezeichnung
CAS-Nr.
EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
79-33-4 Hydroxicarbonsäure 15 - 30 %
201-196-2 01-2119474164-39
Skin Irrit. 2, Eye Dam. 1; H315 H318
77-92-9 Citronensäure <5 %
201-069-1 01-2119457026-42
Eye Irrit. 2; H319
124-07-2 Octansäure <5 %
204-677-5 607-708-00-4
Skin Corr. 1C, Aquatic Chronic 3; H314 H412
112-34-5 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol (vgl. Butyldiglykol) <5 %
203-961-6 603-096-00-8 01-2119475104-44
Eye Irrit. 2; H319
anionisches Tensid (Polymer) <5 %
01-2119490234-40 Acute Tox. 4, Skin Corr. 1C; H302 H314
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
Weitere Angaben
Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gem. Verordnung EG Nr. 648/2004:
anionische Tenside < 5%
Farbstoff
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Kontaminierte Kleidung ausziehen.
Allgemeine Hinweise
Für Frischluft sorgen. Arzt hinzuziehen.
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel
Kohlendioxid (CO2), Löschpulver, Wassersprühstrahl.
Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen . Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Geeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Es liegen keine Informationen vor.
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Das Produkt selbst brennt nicht.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nicht mischen mit: starke Alkalien Hinweise zum sicheren Umgang
Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Gesetze und Vorschriften zur Lagerung und Verwendung wassergefährdender Stoffe beachten.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Zusammenlagerungshinweise nach: TRGS 510 Zusammenlagerungshinweise
Behälter dicht geschlossen halten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
12 (Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind)
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.
F/m³ mg/m³
ppm Bezeichnung
CAS-Nr. Art
1,5(I) 10
2-(2-Butoxyethoxy)ethanol
112-34-5 67
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten . Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Berührung mit den Augen vermeiden. Berührung mit der Haut vermeiden.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Dicht schließende Schutzbrille. DIN EN 166 Augen-/Gesichtsschutz
Geprüfte Schutzhandschuhe sind zu tragen (DIN EN 374).
Nur Chemikalien-Schutzhandschuhe mit einer CE-Kennzeichnung der Kategorie III verwenden. Die Tragezeitbegrenzungen gemäß Herstellerangabe sind zu beachten .
Geeignetes Material: NBR (Nitrilkautschuk), Butylkautschuk Dicke des Handschuhmaterials: > 0,4 mm
Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): > 480 min
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE -Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird
empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.
Handschutz
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Körperschutz
Atemschutz: Nicht erforderlich.
Atemschutz
dunkelgrün Flüssig Aggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
lösemittelartig Geruch:
pH-Wert (bei 20 °C): 2,6
Zustandsänderungen
nicht bestimmt Schmelzpunkt:
>100 °C Siedebeginn und Siedebereich:
nicht anwendbar Flammpunkt:
Entzündlichkeit
nicht anwendbar Feststoff:
nicht anwendbar Gas:
nicht bestimmt Explosionsgefahren
nicht bestimmt Untere Explosionsgrenze:
nicht bestimmt Obere Explosionsgrenze:
nicht bestimmt Zündtemperatur:
Selbstentzündungstemperatur
Das Produkt ist nicht: Selbstentzündlich.
Feststoff:
nicht bestimmt Zersetzungstemperatur:
Dampfdruck: nicht bestimmt
Dichte (bei 20 °C): 1,05 g/cm³
Wasserlöslichkeit: vollständig mischbar
nicht bestimmt Verteilungskoeffizient:
Dampfdichte: nicht bestimmt
nicht bestimmt Verdampfungsgeschwindigkeit:
9.2. Sonstige Angaben Kristallisationspunkt: <-5°C
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität
Es liegen keine Informationen vor.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Exotherme Reaktion mit: Alkalien (Laugen) Es liegen keine Informationen vor.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Es liegen keine Informationen vor.
10.5. Unverträgliche Materialien
Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Bezeichnung CAS-Nr.
Quelle Spezies
Dosis
Expositionsweg Methode
anionisches Tensid (Polymer)
ATE 500
mg/kg oral
Reiz- und Ätzwirkung Verursacht Hautreizungen.
Verursacht schwere Augenschäden.
Sensibilisierende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität
Es liegen keine Informationen vor.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Es liegen keine Informationen vor.
12.3. Bioakkumulationspotenzial Es liegen keine Informationen vor.
Es liegen keine Informationen vor.
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB): 600g O2/kg (Gemisch) 12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung nicht anwendbar
Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Schädliche Wirkung auf Wasserorganismen durch pH-Verschiebung. Das Gemisch enthält:
Säuren. Das Produkt ist eine Säure. Vor Einleitung eines Abwassers in Kläranlagen ist in der Regel eine Neutralisation erforderlich.
Das in diesem Gemisch enthaltene Tensid erfüllt die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt .
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Abfallschlüssel Produkt
070699 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN; Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln; Abfälle a. n. g.
Kontaminierte Verpackungen sind restlos zu entleeren, und können nach entsprechender Reinigung wiederverwendet werden. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind zu entsorgen . Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)
14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe:
14.5. Umweltgefahren
nein UMWELTGEFÄHRDEND:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Es liegen keine Informationen vor.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften Zusätzliche Hinweise
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII
Beschränkungsbedingungen: 3 Nationale Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG).
Beschäftigungsbeschränkung:
1 - schwach wassergefährdend Wassergefährdungsklasse:
WGK-Selbsteinstufung Status:
Biozid Registriernummer: N-54349
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Abkürzungen und Akronyme
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route
(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road ) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service LC50: Lethal concentration, 50%
LD50: Lethal dose, 50%
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden .
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse , sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten .
Weitere Angaben
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)