Richtplanung Natur-
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(2) -. Schützenswerte Landschaften von kantonaler Be¬ deutung Planungszonen (Planungsziel Landschaftsschutz).. Der 298 km2 große Kanton Schaffhausen ist reich an Gebieten, die zum Zweck des Natur- oder Land¬ schaftsschutzes ausgeschieden werden müssen. Zudem sind von 43 bewerteten Ortsbildern gemäß Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) 33 eingestuft von «nationaler» oder «regionaler Bedeutung». Ein Drittel der Kantonsfläche ist einge¬ stuft als «Landschaft von nationaler Bedeutung». Zusammen mit den «schützenswerten Landschaften. kantonaler Bedeutung», den Waldgebieten und öffentlichen Gewässern sind mehr als zwei Drittel des Kantons Schaffhausen entweder bereits geschützt oder mit Schutzansprüchen ausgeschieden. Damit wird der Kanton Schaffhausen, verglichen mit den Flächenanteilen der anderen Kantone, eine enorm große Aufgabe bei der Erfüllung des Natur- und Landschaftsschutzes zu erledigen haben. von. den. 5.3.3 Richtplan. Diejenigen Teile des im Grundlagenplan Landschaft und Besiedlung ausgewiesenen Bereiches Natur- und Landschaftsschutz, welche noch nicht rechtskräftig unter Schutz gestellt werden konnten, gelten als Nutzungsansprüche und müssen daher im Richtplan aufgenommen werden. Der Richtplan nach RPG, bestehend aus Karte und Bericht, enthält alle raum¬ wirksamen Tätigkeiten und Vorhaben von kantonaler und überkantonaler Bedeutung, welche den Koordi¬ nationsprozeß für die Entscheidfindung noch zu durchlaufen haben. Im Entwurf des kantonalen Richtplanes, der vom 12. Januar 1984 bis zum 12. März 1984 öffentlich auflag, sind die noch nicht geschützten Teile des Bereiches Natur- und Land¬ schaftsschutz der Inhaltskategorie «Zwischenergeb¬ nis» zugewiesen worden, mit Ausnahme der Pla¬ nungszonen, welche zur Kategorie «Festsetzung» gehören.. Natur-. und. Kanton. im. Landschaftsschutz i Schaffhausen 10 km. Baden -Württemberg. J-. £h. ¦mmy-^yyiMySi s m. Schleitheim. I. m m. M. £. <*¦. &*,. m. Soden -Württemberg. Thayngen. t=n». jr. Ä3. 2^£. rtr Seh. hausen. *A. fin. Hallau eun. y. ton. Leg. tu. Ste. BLN-Inventdr 1102, Objekt Randen. KLN- Inventar Baden-Württemberg 3 Kanton. Zürich. 2. 21. 1.11a, Objekt. des Kantons Gemeindegrenzen. Grenzen. Gemeinden Wald Kanton Zürich. 104. Wangental. 2.21, Objekt Untersee-Hochrhein Schützenswerte Landschaft von kantonaler Bedeutung Kantonale Schutzzone. Schaffhausen, Januar 1984. Ry.
(3) Geschützte oder schützenswerte Gebiete (vgl. Abbildung). (in ha). % des Kantonsgebietes. 12. 400. 41,5. 7. 629 846. 25,6 28. 638. 55. 10112. 33.9. 729. 15.8. Flächen Wald. BLN-Objekt 1102 Randen KLN-Objekt 1.11 a Wangen- und Osterfingertal KLN-Objekt 2.21 und 2.21a Hoch¬. 1. kantonale Recht überzuführen. Das Inventar der kantonalen Naturschutzzonen und -Objekte muß mit Regierungsratsbeschluß in Rechtskraft gesetzt werden. Der Richtplan hat keine Funktion der Flächennut¬ zungswidmung, sondern muß die Koordination der verschiedenen Ansprüche, die im Nutzungsplan der Gemeinden berücksichtigt werden sollten, sicherstel¬ len.. rhein und Rheinfall. Landschaften von nationaler Bedeutung. Total. Schützenswerte Landschaften von kantonaler Bedeutung. Naturschutzzonen' von kantonaler Bedeutung, geschützt: 46 Gebiete; zum Schutz vorgeschlagen: 46 Gebiete. 4. Planungszonen. (6 in. 5. Gemeinden). 224. 0,7. 322. 1.1. 324. 1,1. 19,3. 0,1. '. Gemäß Entwurf des Inventars der Naturschutzzonen und -Objekte von kantonaler und kommunaler Bedeutung; Stand Juli 1983. Richtplanbericht wird das weitere Vorgehen der Vorhaben, die der Kategorie «Zwischenergebnis» zugeteilt sind, umschrieben, wie der Koordinationsprozess durchgeführt werden muß, damit das angege¬ bene Ziel erreicht werden kann. Die BLN- und KLNGebiete sind noch mit Schutzverordnungen in das. Im. Schaffhausen erarbeitet den Richtplan RPG und der Verordnung dazu. Das Arbeitsprogramm sieht vor, daß die Grundlagen und der Richtplan im Laufe des Sommers 1984 durch den Regierungsrat beschlossen und anschließend durch den Großen Rat genehmigt werden können. Dem Bundesrat wird die kantonale Richtplanung sehr wahrscheinlich noch innerhalb der durch das RPG gesetzten Frist zur Genehmigung zukommen. Der Bereich Natur- und Landschaftsschutz nimmt in der Richtplanung des Kantons Schaffhausen eine bedeutende Stellung ein. Bereits 1977 lag ein nach älterer Planerphilosophie genannter Teilrichtplan Landschaft und Besiedlung vor, der beim Großen Rat keine Gnade fand. Die damals ausgewiesenen und als «überrissen groß» eingestuften Natur- und Land¬ schaftsschutzgebiete waren eine Ursache für das Scheitern dieses Teilrichtplanes. Es bleibt zu hoffen, der Gesinnungswandel der Bevölkerung zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes lasse den nun vorgelegten Grundlagenplan Landschaft und Besied¬ lung sowie den Richtplan ein gnädigeres Schicksal erleben.. Der. Kanton. gemäß. Naturschutzobjekte' von kantonaler Bedeutung geschützt: 50 Objekte zum Schutz vorgeschlagen: 35 Objekte Freihalte- und Bauverbotszonen. 5.3.4 Schluflbemerkungen. dem. 105.
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