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Praktikumsvertrag: 4. Semester

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Academic year: 2022

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Ausbildungsvertrag für Studierende im Praxissemester

Zur Durchführung des Praxissemesters wird nachstehender Vertrag geschlossen

zwischen ………...

in ………...

(Praktikumsstelle)

und der/dem Studierenden im Studiengang Restaurierung, Fachhochschule Potsdam

………

(Name, Vorname)

………

(geb. am) (in)

……….

(wohnhaft in)

……….

(Telefon, Email)

§ 1 Allgemeines

Die/der Studierende absolviert im Sommersemester 20….. das in der Diplomprüfungsordnung des Studiengangs Restaurierung vorgesehene Praxissemester von 20 Wochen. Die Ausgestaltung des praktischen Studiensemesters richtet sich nach der gültigen Praktikumsordnung für den Studiengang Restaurierung an der FHP.

§ 2 Pflichten der Vertragspartner

(1) Die Praktikumsstelle verpflichtet sich, die/den Studierenden in der Zeit vom …………

bis………. unter Beachtung der im § 1 genannten Vorschriften auszubilden, insbesondere

1. den von der/dem Studierenden zu erstellenden Praxisbericht und die Restaurierungsdokumentation zu ermöglichen und zu unterstützen,

(2)

2. eine Bescheinigung auszustellen, die Angaben über den zeitlichen Umfang und die Inhalte der praktischen Tätigkeit enthält.

(2) Die/der Studierende verpflichtet sich, dem Ausbildungszweck entsprechend zu verhalten, insbesondere

1. die gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen,

2. die im Rahmen des Ausbildungsplanes übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen, 3. den im Rahmen der Ausbildung erteilten Anordnungen der Praktikumsstelle und der

von ihr beauftragten Personen nachzukommen,

4. die für die Praktikumsstelle geltenden Ordnungen, insbesondere Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über die Schweigepflicht, zu beachten

5. ein Fernbleiben von der Praktikumsstelle unverzüglich anzuzeigen

6. fristgerecht einen Praktikumsbericht und Restaurierungsdokumentationen zu erstellen, aus dem Inhalt und Ablauf der praktischen Ausbildung ersichtlich sind.

§ 3 Kostenerstattungsansprüche

Dieser Vertrag begründet für die Praktikumsstelle keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten, die bei der Erfüllung dieses Vertrages entstehen. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensfälle handelt, die in die Haftpflicht der/des Studierenden fallen.

§ 4 Urlaub/Krankheit

Während der Vertragsdauer steht der/dem Studierenden kein Urlaub zu. In begründeten Einzelfällen kann eine kurzfristige Freistellung gewährt werden. Im Krankheitsfall ist die Praktikumsstelle zu informieren.

Bei längerer Krankheit (ab vier Arbeitstagen) ist der FH Potsdam eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

§ 5 Versicherungsschutz

(1) Die/der Studierende ist während des Praxissemesters per Gesetz über die Hochschule unfallversichert, wenn dieses gemäß Studien- und Praktikumsordnung Bestandteil des Studiums in der genannten Studienrichtung der FH Potsdam ist.

Sollte sich im Rahmen des Praxissemesters ein Unfall ereignen, ist dieser der FH Potsdam, SG Studienangelegenheiten, anzuzeigen.

Sofern das Praxissemester im Ausland durchgeführt wird, ist kein Schutz durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung gegeben. Die/der Studierende muss sich selbst gegen Unfall versichern.

(2) Das Haftpflichtrisiko der/des Studierenden am Praxisplatz ist in der Regel für die Laufzeit des Vertrages durch die allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung der Praktikumsstelle gedeckt. Der/dem Studierenden wird jedoch empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

§ 6 Auflösung des Vertrages

Der Vertrag kann vorzeitig aufgelöst werden

1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Frist,

2. bei Aufgabe oder Änderung des Ausbildungszieles mit einer Frist von vier Wochen

(3)

Die Auflösung geschieht durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner, im Fall der Auflösung durch die Praktikumsstelle nach vorheriger Anhörung des fachlichen Betreuers der/des Studierende/n der FHP.

§ 7 Sonstige Vereinbarungen

Ein Arbeitsverhältnis wird auch durch diesen Vertrag nicht begründet. Es wird keine/eine Vergütung in Höhe von ……… EUR pro Kalendermonat vereinbart. Die sich hieraus ergebenden steuerlichen Verpflichtungen gehen zu Lasten der/des Studierenden.

……….

Ort, Datum

………. ………

Praxisstelle Student/in

Referenzen

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