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Vor dem. Also los geht s!

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Academic year: 2022

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Vor dem

Zuerstmal toll, dass du dich für ein Shooting bei mir interessierst, oder ja sogar schon gebucht hast. Dieses Dokument soll dir und auch mir da- bei helfen dein perfektes Shooting für dich zusam- menzustellen. Dafür brauche ich von dir gewisse Informationen und Hilfestellungen. Keine Sorge, es ist nicht so kompliziert wie es sich anhört.

Also los geht’s!

> Teile mir mit was du dir für Bilder wünschst – hast du eine bevorzuge Location, z. B. Wasser, Wald oder ein tolles Blumenfeld?

> Ist dein Tier top fit, oder hat es Einschränkun- gen, auf welche wir achten sollen?

> Magst du auch gerne mit auf die Bilder?

Alles das sind Punkte welche wichtig für meine Vorbereitungen sind.

Gerade auch das Thema Location ist wichtig- na- türlich wenn du mit deinem Tier in meine Region kommst, habe ich gewisse Locations auf die ich zurückgreifen kann.

Soll ich jedoch zu dir kommen, bin ich auf deine Hilfe angewiesen – perfekt eignen sich z.B abge- legene Felder oder eine tolle Wasser Kulisse.

Sende mir davon auch gerne ein paar Handy Bil- der, damit wir das zusammen besprechen können.

Abgesehen bei Cityshootings sollten keine stö- renden Häuser im Hintergrund sein. Sollte es bei dir nichts passendes haben suchen wir nach einer Lösung.

Somit wissen wir nun deine Wünsche und eine passende Location und deinem Wunschshooting steht nichts mehr im Weg – ausser vielleicht das Wetter, aber dazu komme ich noch.

Danach erhälst du von mir eine Rechnung wo du

bereits 50 % des gesamten Betrages anzahlen

sollst, erst dann gilt der Termin auch definitiv als

reserviert.

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Wir treffen uns am abgemachten Ort und lernen uns erstmal kennen. Du mich und ich dich und dein Tier. Die Stimmung soll schliesslich für alle ent- spannt und fröhlich sein.

Falls du mit aufs Foto möchtest ist eines für mich wichtig: Versuche mich auszublenden.

Die natürliche und echte Interaktion mit deinem Tier ist nämlich genau das, was die Bilder am Schluss authentisch machen.

Auch finde ich folgendes wichtig: Du kennst dein Tier am besten.

Sollten wir in eine Situation geraten, in welcher es unsicher ist, zögere nicht mich darauf hinzuweisen und dein Tier allenfalls anzuleinen oder kurz bei dir zu halten. Danach fahren wir ohne Stress weiter.

Ein weiterer Punkt der massgebend zum Erfolg des Shootings beiträgt ist folgender:

Versuche das Tier nicht unter Druck zu setzten, ein gestresstes Tier hilft niemandem. Schon gar nicht deinen Fotos. Mit Ruhe und Geduld werden wir das Beste aus der Situation herausholen.

Falls es mal nicht möglich sein sollte, dein Tier ab- zuleinen habe ich übrigens eine spezielle Leine, welche sich besonders gut retuschieren lässt. Das ist also überhaupt nichts Schlimmes und kommt öf- ters vor als man denkt.

Am shooting

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Nun setzte ich mich Zuhause vor meinen Compu- ter und gehe die Bilder durch. Dabei sortiere ich sie auch gleich und bestimme welche in die enge- re Auswahl kommen.

Anschliessend erhälst du von mir innerhalb von wenigen Tagen deine persönliche Vorschaugale- rie mit den optimierten aber noch nicht bearbeite- ten Fotos. Du suchst dir deine Bilder aus und mar- kierst sie sichtbar für mich.

Ich kriege automatisch eine Meldung, wenn du was in deiner Galerie markiert hast – also keine Bange ich sehe es.

Natürlich hast du auch die Möglichkeit noch mehr Bilder dazu zukaufen als ürsprüngliches geplant waren.

Anschliessend setzte ich mich an die Bearbeitung der Bilder, je nach Anzahl kann auch dies einen Moment dauern. Ich gebe mir aber grösste Mühe, dass du deine Fotos innerhalb von wenigen Wo- chen nach dem Shooting bei dir im Briefkasten vorfindest.

Du erhälst von mir ein mit Liebe gepacktes Paket mit den Abzügen deiner Bilder sowie deine Fotos auf einem schicken USB Stick.

Bevor deine Bilder zur Post gehen, sollte auch der Restbetrags des Shootings beglichen sein, du hast dafür ja zum Glück genug Zeit. Sollte es mal vergessen gehen – nicht schlimm! Ich werde mich melden und nachfragen.

Nach dem

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Wetter

Sollte das Wetter uns definitiv einen Strich durch die Rechnung machen werden wir natürlich einen neuen Termin vereinbaren. Vertraue da aber bitte auf meine Erfahrung ob dies auch wirklich nötig ist oder nicht. Denn die Sonne brauche ich meistens nur um im Gegenlicht fotografieren zu können. Je nach gewünschter Stimmung ist auch Nebel toll.

Anfahrstswege

Wenn ich zu dir kommen soll tue ich das gerne- dafür verlange ich aber eine Gebür von –.50 pro Kilometer ab 8863 Buttikon SZ

Weitere Bilder

Jedes zusätzliche Bild kannst du für 30 CHF dazu- kaufen.

Helfende Hände

Da ich meistens alleine zum Shooting komme, ist es hilfreich wenn du jemanden mitbringst der ger- ne helfen mag. Gerade bei Pferden ist das super hilfreich und sehr zu empfehlen.

Was soll ich anziehen?

Am besten etwas worin du dich wohlfühlst. Versu- che knallige und wilde Muster zu vermeiden, grei- fe eher zu schlichten Farben oder einem schönen Kleid. Auch das können wir nach Bildvorstellung besprechen.

Social Media

Gerne teile ich die Bilder in den social Media Ka- nälen oder auch auf meiner Website – möchtest du das nicht? Kein Problem, teile es mir einfach früh- zeitig mit.

Gut zu

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Für was sind die AGB?

Mit den AGB soll ein gerechter Interes- senausgleich zwischen «Perlinia Photo- graphy» (Karin Emmenegger) und Ihnen als Auftrag gebende Person erreicht werden

Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.

Speicherung des Vertragstextes Die unterzeichneten Verträge werden in Papierform abgelegt. Einsicht in den eigenen Vertrag kann jederzeit verlangt werden.

Definition

> Fotografische Arbeit: Der Ausdruck

«fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von der Fotograf für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinba- rung geleistete Arbeit.

> Fotograf: Der «Fotograf» ist für die Leistung der fotografischen Arbeit be- auftragte Person.

> Kunde: Der «Kunde» ist die Person, welche die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.

> Parteien: Die «Parteien» sind der Foto- graf und der Kunde.

> Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der foto- grafischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositi- ven, CDROMs, Computerfestplatten, gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

Terminvereinbarung

Durch das Absenden einer Bestellung und / oder Terminvereinbarung per E-Mail, via Kontaktformular oder telefo- nisch gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung / einen verbindlichen Ter- min der in der Nachricht bezeichneten Dienstleistung ab. Dies stellt die An- nahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar sofern dieser keine Begründung für ein Nichterfüllen der Dienstleistung bekannt gibt. Der per

Email oder telefonisch definierte Termin für Fotoshootings ist verbindlich und kann nur vom Anbieter verschoben oder aufgehoben werden.

Shootingvertrag

Vor dem Shooting ist ein Vertrag zu unterzeichnen, der die Interessen und Rechte beider Parteien regelt. Der Ver- trag sollte wenn möglich  mindestens 1 Tag  vor dem Termin als Original per Post, Scann oder als Handyfotos unter- zeichnet dem Fotografen vorgelegt wer- den. Wird der Vertrag als Scann oder Handyfoto versendet so muss das Ori- ginal am Shootingtag mitgebracht wer- den. Der Vertrag ist jedoch spätestens am Shooting-Tag unterzeichnet mitzu- bringen. 

Leistung der fotografischen Arbeit

> Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm

Beachte meine

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die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Ge- staltungsmittel wie zum Beispiel Be- leuchtung und Bildkomposition zu.

> Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfsperso- nen seiner Wahl einsetzen.

> Die Fotoapparate und –materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.

> Vorbehältlich gegensätzlicher schrift- licher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fo- tografischen Arbeit nötigen Orte (Lo- cations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

> Die analog oder digital hergestellte fotografische Arbeit, insbesondere RAW-Dateien, bleiben in jedem Falle Eigentum des Fotografen. Die foto- grafische Arbeit wird ausschliesslich im Sinne des Urheberrechtes für eine definierte Verwendung zur Verfügung gestellt.

Terminabsagen/Terminverschiebung

> Verschiebt der Kunde eine Aufnahme- sitzung auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, so steht dem Fotograf eine Entschädigung zu:

> Absage aufgrund von persönlichen Gründen werden bis 48 Stunden vor dem Termin mit 50 % des Shoo- ting-Betrages in Rechnung gestellt.

Absagen am Shootingtag werden mit 75 % des Shooting-Betrages in Rech- nung gestellt.

> Absage aufgrund von nicht selbst ver- schuldeten Gründen werden bis 48 Stunden vor dem Termin mit 25 % des Shooting-Betrages in Rechnung ge-

stellt. Absagen am Shootingtag wer- den mit 50 % des Shooting-Betrages in Rechnung gestellt.

> Wird der Termin auf Grund ungüns- tiger Witterungsverhältnisse verlegt, tritt die oben aufgeführte Regelung nicht in Kraft.

Bezahlung und Mahngebühren

> Die Bezahlung erfolgt nach der Bild-Auswahl. Dazu wird dem Kunden eine Rechnung als PDF (auf Wunsch per Post mit Einzahlungsschein) aus- gestellt. Nach Absprache mit dem Fo- tografen, kann auch eine andere Zah- lungsmethode gewählt werden. Erst nach Geldeingang werden die Fotos fertig bearbeitet und dem Kunden zu- gesendet.

> Das zwischen den Parteien vereinbar- te Honorar ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

> Sollte sich der Kunde nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Shooting für die Bildauswahl melden, so ist der Foto- graf berechtigt, 50 % des Shooting-Be- trages sowie die Anfahrtsgebühren dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Der Rest des Shooting-Betrages wird nach der Abgabe der ausgewählten und endbearbeiteten Bilder fällig.

> Wird eine Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht bezahlt, fallen zu- sätzlich Mahngebühren an. Die Mahn- gebühren setzen sich wie folgt zu- sammen:

1. Mahnung: keine Kosten

2. Mahnung: 5 % von geschuldetem Endbetrag

3. Mahnung: 5 % von geschuldetem Endbetrag und Übernahme der Kosten für das Versenden eines eingeschriebenen Briefes

Sollte die Rechnung nach der 3. Mah- nung nicht beglichen worden sein, er- folgt eine Betreibung.

Verzögerungen durch den Kunden Bei Verzögerungen die nicht vom Foto- grafen zu verantworten sind, werden diese von der vereinbarten Shoo- ting-Zeit abgezogen. Das Shooting wird nicht verlängert oder ein zweiten Termin vereinbart, um die verloren gegangene Zeit nachzuholen. Es werden auch keine Kosten aufgrund der Verzögerung rück- erstattet.

Haftung des Fotografens

> Für Requisiten oder Gegenstände übernimmt der Fotograf keine Haf- tung. Im Falle von Verlust oder Be- schädigung ist der Fotograf von jeder Haftung befreit.

> Bei Personen- oder Sachschäden übernimmt der Fotograf keine Haf- tung. Dem Kunden wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschliessen.

Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Hilfspersonen.

> Der Kunde und Halter des Tieres haf- ten für Unfälle und Schäden. Der Fo- tograf haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.

> Teilt der Fotograf dem Kunden Pass- wörter für den Daten-Download oder -Ansicht über FTP / Internet der foto- grafischen Arbeit mit, hat der Kunde Benutzername und Passwort vertrau- lich zu behandeln. Der Kunde haftet vollumfänglich bei Missbrauch für einen so entstandenen Schaden.

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Verwendung der fotografischen Arbei- ten durch den Kunden

> Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotogra- fen vereinbarten Zweck verwenden.

Jede vereinbarungswidrige Verwen- dung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150 % des gemäss SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) da- für geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

> Nur der Kunde ist berechtigt, im Rah- men der mit dem Fotografen getroffe- nen Vereinbarung von der fotografi- schen Arbeit Gebrauch zu machen.

Ohne gegenseitige schriftliche Verein- barung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.

> Die Bestimmungen des Bundesge- setzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutz- rechte (URG) bleiben vorbehalten.

> Der Kunde ist verpflichtet im Internet, besonders den Social Medias, die Bilder mit Signatur zu verwenden. Ein schriftlicher Hinweis auf www.perlinia.

net ist nicht zwingend, wird vom Foto- grafen jedoch gerne gesehen.

> Veränderung der fotografischen Ar- beit durch Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheber- rechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zu- stimmung durch den Fotografen ge- stattet.

> Die Bilder die in der passwortge- schützten Online-Galerie mit Copy- right (©) vermerkt sind, dürfen in kei- ner Weise veröffentlich werden.

Verwendung der fotografischen Arbeit

durch den Fotografen

> Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in der keine Per- son gezeigt wird in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Inter- net) zu veröffentlichen und sie so Drit- ten zugänglich zu machen.  Ausnah- me: es wurde im Vorfeld eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.

> Der Fotograf kann ausserdem Dritten eine ausschliessliche oder nichtaus- schliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit gewähren oder Dritten Exemplare der fotografi- schen Arbeit übergeben sofern der Kunde im Vorfeld schriftlich sein Ein- verständnis dazu erteilt.

Rechte Dritter

Wenn der Kunde dem Fotografen ange- geben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografie- ren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild ihm Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

Referenzen

Der Fotograf hat das Recht, insbeson- dere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kun- den auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

Gesundheit des Tieres

Ist das Tier nach Einschätzung des Foto- grafen krank oder verletzt darf er das Shooting abbrechen. Dies gilt auch bei Gewalteinwirkung oder Missbrauch des

Tieres. Sollten eines dieser Fälle ein- treten, werden die Anfahrtsgebühren sowie 25% des Shooting-Betrages in Rechnung gestellt.

Gewährleistung und Mängelrecht Perlinia Photography verpflichtet sich beim Buchen eines Shootings das best mögliche Resultat zu erzielen. Sollte der Kunde mit dem Ergebnis nicht zu frieden sein, müssen die Mängel innert 9 Tagen nach Erhalt des Downloadlinks bekannt gegeben werden. Sind die Mängel durch mangelnde Leistung des Foto- grafen entstanden, entsteht eine Preis- reduktion (Höhe abhängig der Mängel).

Entstehen die Mängel aber durch höhe- re Gewalt oder durch Verschulden des Kunden/Hilfspersonen des Kunden/Tie- re des Kunden, besteht kein Anspruch auf eine Preisreduktion. 

Anwendbares Recht und Gerichts- stand

> Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht an- wendbar.

> Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.

Referenzen

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