Förderungen & Zuschüsse für Vereine
Hier finden Sie eine Übersicht der Förderungen und Zuschüsse, die Sie vom Landessportbund NRW und seiner Sportjugend beantragen können.
Bund- und Landesförderungen für Vereine
Bund- und Landesförderungen für Vereine
Aktuell gibt es verschiedene Programme aus Bundes- und Landesmitteln, die dazu beitragen sollen, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Drei davon richten sich explizit an gemeinnützige
Sportvereine als Antragsteller: Das Programm „Extra-Zeit für Bewegung“ stellt in 2021 und 2022 Fördermittel für die Durchführung von zusätzlichen, außerschulischen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten für Schüler*innen bereit.
Im Rahmen der „Kampagne zur (Wieder-)Gewinnung von Kindern und Jugendlichen für Bewegung und Sport nach Corona“ werden 2021 und 2022 Aktionstage zur Gewinnung von Kindern und Jugendlichen für den Vereinssport gefördert.
Über das Programm „Neustart miteinander“ können Zuschüsse für 2021 durchgeführte, ehrenamtlich getragene Veranstaltungen zur Stärkung des Gemeinwesens beantragt werden.
Die Fördermöglichkeiten für Vereine als PDF-Broschüre!
Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen
Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen
Zuschuss vorrangig für Kinder- und Jugendangebote
Als Anerkennung der Arbeit sowie des Engagements von Übungsleitungen in den Sportvereinen
erhalten derzeit rund 8.000 Zuschussempfänger eine finanzielle Förderung. Das direkt an die jeweiligen Vereine überwiesene Geld ist für Übungsleiter/-innen vorgesehen, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.
Der konkrete Verwendungszweck besteht in Honorarausgaben sowie Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen, die durch die Fördergelder ermöglicht werden – insgesamt fließen über 7,5 Millionen Euro an die Antragsteller.
Wer in seinem Sportverein bestehende oder neue Übungsleitungen unterstützen möchte, sollte sich diesen Zuschuss sichern!
Bitte stellen Sie die Förderanträge bis zum 04.06.2020. Jeder Verein der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung.
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.
Ansprechpartner
Referat Förderprogramme/KJP Tel. 0203 7381-985
E-Mail: Uebungsarbeit@lsb.nrw
Landesprogramm „1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein“
Landesprogramm „1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein“
Zuschuss für Honorarausgaben bis zu Sportmaterialien
2 Mio. Euro für das Landesprogramm 1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein im Jahr 2020
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw.
Kreissportbund sind.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt sieben Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
Kooperation Sportverein mit Schulen
Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten Integration
Inklusion
Gesundheitssport Sport der Älteren
Mädchen und Frauen im Sport
Im Jahr 2020 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag für eine Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden:
https://foerderportal.lsb-nrw.de/
Sonderurlaub: Erstattung des Verdienstausfalls
Sonderurlaub: Erstattung des Verdienstausfalls
Zuschuss für ehrenamtlich engagierte Arbeitnehmer/-innen
Das Sonderurlaubsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen besagt, dass bis zu acht Arbeitstage pro Jahr als unbezahlterSonderurlaub möglich sind. Arbeitnehmer/-innen, die ehrenamtlich in der
Jugendhilfe tätig sind, können somit eine Erstattung des Verdienstausfalls für die leitende und helfende Tätigkeit beantragen, die beispielsweise in Jugendferienlagern, bei Jugendreisen,
Jugendsportveranstaltungen oder internationalen Jugendbegegnungen ausgeübt wird. Derzeit profitieren fast 1.000 Personen pro Jahr von der Möglichkeit einer solchen Erstattung. Wer sich als
Arbeitnehmer/-in in den genannten Bereichen freiwillig engagiert und dafür unbezahlten Sonderurlaub nimmt, kann sich den Verdienstausfall (rund 80 Prozent des Bruttogehalts) erstatten lassen!
Ansprechpartner
Referat Förderprogramme/KJP Tel. 0203 7381-785
E-Mail: Sonderurlaub@lsb.nrw
Förderung von jungen Ehrenamtlichen durch Stipendien
Förderung von jungen Ehrenamtlichen durch Stipendien
Ein Jahr lang je 200 Euro pro Monat als Unterstützung
Dank der Stipendien für „Junges Engagement im Sport“ erhalten die zwischen 16 und 26 Jahre alten Jugendlichen für insgesamt ein Jahr monatlich einen Betrag von je 200 Euro, um sich neben ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung weiterhin freiwillig und engagiert in ihrem jeweiligen Verein, Verband oder Stadt- bzw. Kreissportbund einzubringen, anstatt jobben zu gehen.Dabei zeichnen sich die jungen Stipendiaten/-innen durch ihr besonderes Engagement für die Jugendarbeit in den
Abteilungen ihrer Vereine oder Sportjugenden aus – ob als Übungsleiter/-innen oder Vorstandsmitglied.
Die finanzielle Förderung teilen sich das Land NRW, der Rheinische Sparkassen- und Giroverband(RSGV) und die Sportjugend NRW.
Alle Informationen zur Bewerbung für ein solches Stipendium sind hier hinterlegt: www.sportstipendien- nrw.de
Ansprechpartner
Referat Kinder- und Jugendpolitik Tel. 0203 7381-930
E-Mail: Janina.Schwake@lsb.nrw
Weitere Förderungen für Sportvereine
Erstattung des Verdienstausfalls bei Inanspruchnahme von Sonderurlaub nach dem Sonderurlaubsgesetz NRW
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen des Sonderurlaubsgesetz NRW erfüllen
Ausgleich des
Verdienstausfalls, der durch die
Inanspruchnahme von unbezahltem
Sonderurlaub entsteht
Referat
Förderprogramme/KJP Christiane Schleuter 0203 7381-785
Initiative Ehrenamt 2018 - 2022:
J-Teams für NRW
J-Teams der Vereine, Bünde und Verbände
finanzielle Unterstützung Starterpakete für die Gründung eines J-Teams
Referat Kinder- und Jugendpolitik Sarah Fuchs 0203 7382-840
Freiwilligendienste im Sport: Freiwilliges Soziales Jahr,
Bundesfreiwiilligendienst
Vereine und Verbände FSJ: Jugendliche und junge
Erwachsene bis 27 BFD: alle Altersgruppen
Finanzielle Unterstützung der Einsatzstellen
(Vereine und Verbände) Taschengeld &
Sozialversicherung für die Freiwilligen
Referat Kinder- und Jugendpolitik
Simone Gärtner 0203 7381-814
Integration durch Sport:
Bundesprogramm
Nordrhein-Westfälische Sportvereine
(Anerkennung als Stützpunktverein erforderlich)
Organisation und Umsetzung von verschiedenen Maßnahmen
Kompetenzzentrum für Integration und Inklusion Thorsten Aberfeld 0203 7381-773
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