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24.08.2021

Räumlichkeiten für Tagesbetreuung im LAK Haus St. Martin in Eschen Da der Bedarf an der sogenannten Tagespflege bei der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe (LAK) in den vergangenen Jahren zugenommen hat, ist geplant, im Verlauf des Jahres 2022 auch im Unterland ein entsprechendes Angebot anzubieten.

Geeignete Räumlichkeiten hierfür konnten im LAK Haus St. Martin in Eschen gefunden werden. Da diese Räumlichkeiten für eine Dauer von 60 Jahren derzeit der Gemeinde Eschen-Nendeln zustehen und bis 2020 von der Spielgruppe genutzt wurden, sind die LAK und die Gemeinde übereingekommen, dass die LAK diese Räumlichkeiten von der Gemeinde für einen Restbetrag von CHF 221'000.00 zurückkauft.

Der Gemeinderat hat einem entsprechenden Antrag betreffend die vorzeitige

Rückgabe der Räumlichkeiten an die LAK zugestimmt und damit seinerseits den Weg frei gemacht für die Schaffung einer Tagespflege im LAK Haus St. Martin in Eschen.

Als nächster Schritt bedarf der Rückkauf noch der Zustimmung durch die Regierung, damit im Anschluss daran im Haus St. Martin die baulichen Anpassungen für die Tagespflege vorgenommen werden können.

Die Schaffung eines Angebotes im Bereich der Kurzzeit- respektive Tagespflege im Unterland ist für die Bevölkerung ein grosser Gewinn, da der Bedarf an Kurzzeit- respektive Tagespflege künftig direkt vor Ort und nicht mehr nur in Vaduz abgedeckt werden kann.

Reglement über die Abgabe von Baurechten für Wohneinheiten überarbeitet Die Gemeinde Eschen-Nendeln hat in den vergangenen Jahrzehnten insgesamt rund 30 Wohneinheiten im Baurecht verschiedenen Grundeigentümern zur Verfügung gestellt. Nebst dem individuellen Baurechtsvertrag regelt die Gemeinde Eschen- Nendeln die bestehenden Baurechte mit dem Reglement über die Abgabe von Baurechten für Wohneinheiten, welches seit dem 1. April 2014 in Kraft ist.

Am 31. August 2016 ist das Gesetz über die amtliche Schätzung von Grundstücken und Gebäuden in Kraft gesetzt worden. Mit diesem Gesetz wurde das

Schätzungswesen in Liechtenstein auf neue Beine gestellt. Auch im Reglement über die Abgabe von Baurechten und Wohneinheiten wird in diversen Artikeln auf

Schätzungen und Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit dem Gesetz über die amtliche Schätzung Bezug genommen. Da das Reglement älter ist als das Gesetz, gibt es einen Handlungsbedarf in diversen Artikeln im Reglement. Gleichzeitig wurde die aktuelle Überarbeitung des Reglements dazu genutzt, um Präzisierungen

einfliessen zu lassen.

Ein erster Entwurf des Baurechtereglements wurde anfangs März bei den

Baurechtsnehmern in Vernehmlassung gegeben. Aus dieser Vernehmlassung konnten ebenfalls noch Anpassungen in das Reglement eingearbeitet werden. So wurde beispielsweise entschieden, dass ein Baurecht jederzeit auch an den Ehegatten oder den eingetragenen Partner übertragen werden kann. Auch die Regelung, wonach die Vertragsparteien mindestens 5 Jahre vor Ablauf der Baurechtsdauer in Verhandlungen über eine allfällige Verlängerung des Baurechts treten, wurde in den Erlass

aufgenommen.

Maronistand wieder auf dem Postplatz

Augusta Maroni hat im letzten Winter auf dem Postplatz in Eschen einen Maronistand betrieben und somit ein zusätzliches Angebot im Zentrum von Eschen geschaffen.

Nun hat die Gemeinde Eschen auf Antrag der Augusta Maroni entschieden, dass auch

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in den kommenden Wintern ein entsprechendes Angebot auf dem Postplatz

angeboten werden kann. Dabei haben sich die Parteien darauf verständigt, dass die Nutzung im Rahmen des Vorjahres erfolgt und nach jeder Wintersaison die Lage neu beurteilt wird.

Zusätzliche Mittel für Energieeffizienz

Die Gemeinde Eschen-Nendeln unterstützt die Förderung von Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs und zur Nutzung erneuerbarer Energien durch finanzielle Beiträge. Mit diesen Fördermitteln, die zusätzlich zu den auf dem Energieeffizienzgesetz basierenden Landesbeiträgen ausbezahlt werden, sollen Investitionen im Sinne des Klimaschutzes durch die Gemeinde unterstützt werden.

Der Budgetbetrag für das laufende Jahr wird jeweils aufgrund der Erfahrungen in den Vorjahren budgetiert.

Aufgrund der grossen Nachfrage im laufenden Jahr sind die Budgetmittel von CHF 190'000.00 bereits ausgeschöpft. Deshalb hat der Gemeinderat einen Nachtragskredit im Umfang von CHF 120'000.00 gesprochen, damit die zu erwartenden Förderungen im laufenden Jahr weiter ausbezahlt werden können.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag / Dienstag / Donnerstag: 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr Mittwoch: 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr

Freitag: 8.00 bis 11.30 Uhr und 12.45 bis 16.00 Uhr

Termine ausserhalb der regulären Öffnungszeiten sind nach vorgängiger telefonischer Vereinbarung möglich.

Gemeindeverwaltung Eschen-Nendeln, St. Martins-Ring 2, 9492 Eschen, Liechtenstein +423 377 50 10 newsletter@eschen.li www.eschen.li

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