November 2021
Der Arbeitsmarkt in NRW
für schwerbehinderte Menschen
Inhalt
Inklusion als Chance für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ... 3
Das Wichtigste in Kürze ... 4
Die Zahl der Menschen mit einer Schwerbehinderung nimmt zu ... 5
Mehr Arbeitgeber mit Pflicht zur Einstellung schwerbehinderter Menschen ... 6
Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist leicht gestiegen ... 7
Mehr als fünf Prozent der Arbeitsplätze sind mit behinderten Menschen besetzt ... 8
Öffentliche Verwaltung beschäftigt die meisten schwerbehinderten Menschen ... 9
Die Zahl unbesetzter Pflichtarbeitsplätze ist in NRW gestiegen ... 10
Hoher Anstieg der Arbeitslosigkeit während der Corona-Pandemie ... 11
Nur geringer Rückgang der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ... 12
Wachsender Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Arbeitslosigkeit ... 13
Nur geringe Abgänge schwerbehinderter Arbeitsloser in Erwerbstätigkeit ... 14
Weniger schwerbehinderte Arbeitslose unter 25 Jahren ... 15
Deutlich längere Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ... 16
Schwerbehinderte Arbeitslose suchen überwiegend Helfertätigkeiten ... 17
Häufige Suche im Bereich Schutz und Sicherheit ... 18
Inklusion als Chance für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Die Corona-Pandemie traf im Jahr 2020 den deutschen Arbeitsmarkt mit nie gekannter Wucht.
Innerhalb kurzer Zeit kam der Arbeitsmarkt in großen Teilen zum Erliegen. Der erste Lockdown ab März 2020 führte zu einem historischen Anstieg der Kurzarbeit, dennoch nahm auch die Zahl der Arbeitslosen deutlich zu. Die Ursache war ein starker Anstieg neu gemeldeter Arbeitsloser, vor allem aber waren es die fehlenden Möglichkeiten, die Arbeitslosigkeit zu beenden, welche die Zahl der arbeitslosen Menschen nach oben trieb. Viele Menschen, die vor der Corona-Pandemie innerhalb kürzester Zeit wieder eine Beschäftigung gefunden hätten, blieben arbeitslos.
Blickt man auf die Situation der Menschen mit einer Schwerbehinderung, so traf der Aufwuchs der Arbeitslosigkeit vor allem zu Beginn der Pandemie diese mit einer geringeren Stärke, danach konnten sie aber deutlich weniger von der bisherigen Erholung des Arbeitsmarktes profitieren.
Die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen stieg wie die aller arbeitslos gemeldeter Menschen zum Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 stark an. Der Höchststand wurde im August 2020 mit 53.571 arbeitslosen Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 erreicht.
Trotzdem waren schwerbehinderte Menschen geringer von der Steigerung betroffen als Arbeitslose ohne Schwerbehinderung. Im April 2020 lag die Arbeitslosigkeit der schwerbehinderten Menschen gegenüber April 2019 um +8,9 Prozent höher, während die Steigerung gegenüber dem Vorjahr bei Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung mit +14,9 Prozent noch deutlicher ausfiel. Ein Grund könnte sein, dass schwerbehinderte Menschen in vielen Betrieben langjährig beschäftigt sind, was die Hürde einer Kündigung erhöht.
Allerdings konnten von der im April 2021 einsetzenden Erholung am Arbeitsmarkt schwerbehinderte Menschen auch deutlich weniger profitieren. Die Arbeitslosigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Schwerbehinderung sank im Frühjahr 2021 deutlich stärker als die schwerbehinderter Menschen. Zwar waren im Oktober 2021 weniger Personen mit Behinderung arbeitslos gemeldet als im Vorjahr. Doch fiel der Rückgang der Arbeitslosigkeit mit -2,3 Prozent bei Menschen mit Behinderungen schwächer aus als bei Menschen ohne Behinderung. Hier lag der Rückgang im Vorjahresvergleich bei -11,9 Prozent.
Vor der Corona-Pandemie sank die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen auch aufgrund des zunehmenden Fachkräfte- und Arbeitskräfte-Engpasses. Schon jetzt bilden sich erste Anzeichen, dass nach den Einschränkungen der Corona-Pandemie in den Betrieben die Suche nach neuen Arbeitskräften in vielen Fällen aufgrund eines schrumpfenden Bewerberstandes wieder zunehmend erschwert ist.
Menschen mit Behinderung verfügen in der Regel über gute Qualifikationen. Etwa die Hälfte der arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine akademische Ausbildung. Die Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung bietet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ein großes Potential, Fachkräfte für ihr Unternehmen zu gewinnen.
Das Wichtigste in Kürze
• Einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 besaßen Ende 2019 in Nordrhein-Westfalen rund 1.910.271 Einwohnerinnen und Einwohner. Damit ist die Zahl innerhalb der vergangenen zwei Jahre um rund 92.300 Personen oder 5,1 Prozent angestiegen. Von den schwerbehinderten Menschen waren 782.424 Personen im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und unter 65 Jahren.
• Die Zahl der Arbeitgeber, die verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen einzustellen, ist gestiegen. Insgesamt waren 2019 in Nordrhein-Westfalen 35.611 Unternehmen betroffen. Das waren 760 Betriebe oder 2,2 Prozent mehr als im Vorjahr.
• Im Jahr 2019 waren in Nordrhein-Westfalen 262.682 schwerbehinderte Beschäftigte registriert, dies waren 1.777 Beschäftigte oder 0,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
• Die Besetzungsquote der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen betrug im Jahr 2019 landesweit 5,12 Prozent. Insgesamt wurden jahresdurchschnittlich 293.500 Pflichtarbeitsplätze als besetzt angerechnet.
Gleichzeitig blieben aber 60.051 Pflichtplätze unbesetzt.
• Mit den ersten Eindämmungsmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie stieg die Arbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen schlagartig an. Dabei waren die schwerbehinderten Menschen geringer von der Steigerung betroffen als die Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung. Im April 2020 lag die Arbeitslosigkeit der schwerbehinderten Menschen gegenüber April 2019 um +8,9 Prozent höher, gegenüber +14,9 Prozent bei Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung.
• Von der darauffolgenden Erholung ab April 2021 konnten die schwerbehinderten Menschen aber nur gering profitieren. Die Arbeitslosigkeit der Menschen ohne Schwerbehinderung sank im Frühjahr 2021 deutlich stärker als die der schwerbehinderten Arbeitslosen. Im Oktober 2021 lag die Arbeitslosigkeit der schwerbehinderten Menschen um -2,3 Prozent unter dem Wert im Oktober 2020, aber noch +8,7 Prozent über dem Wert von Oktober 2019. Die Arbeitslosigkeit der Menschen ohne Schwerbehinderung hingegen sank gegenüber Oktober 2020 sehr deutlich um -11,9 Prozent, lag aber noch um +7,2 Prozent über dem Wert von Oktober 2019.
• Nachteilig für die Chancen auf dem Arbeitsmarkt wirken sich neben den gesundheitlichen Einschränkungen häufig das Alter und eine lange Dauer der Arbeitslosigkeit aus. Alles in allem führt es zu geringeren Aufnahmen einer Erwerbstätigkeit als bei Personen ohne Schwerbehinderung.
Die Zahl der Menschen mit einer Schwerbehinderung nimmt zu
• Einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 besaßen Ende 2019 in Nordrhein-Westfalen rund 1.910.271 Einwohnerinnen und Einwohner. Damit stellt die Gruppe den beachtlichen Anteil von 10,6 Prozent an der Gesamtbevölkerung von Nordrhein-Westfalen. Innerhalb der vergangenen zwei Jahre ist die Zahl um rund 92.300 Personen oder 5,1 Prozent angestiegen. Die Bevölkerung wuchs im gleichen Zeitraum um 0,2 Prozent.
• Von den schwerbehinderten Menschen waren 782.424 Personen im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und unter 65 Jahren. Mit dem Alter steigt das Risiko einer Schwerbehinderung. Nur 3,6 Prozent der Behinderungen sind angeboren. In aller Regel entstehen Behinderungen im Laufe des (Erwerbs-)Lebens durch Krankheiten (94,0 Prozent), in wenigen Fällen auch durch Unfälle (1,5 Prozent).
• In den kommenden zehn Jahren werden zunehmend Menschen aus den geburtenstarken Alterskohorten in die Altersgruppe von 55 bis unter 65 Jahre eintreten.
Bleibt das Risiko einer Schwerbehinderung innerhalb der Altersgruppen gleich, wird allein aufgrund dieses Effekts die Zahl schwerbehinderter Menschen im erwerbsfähigen Alter steigen.
• Männer sind in Nordrhein-Westfalen insgesamt stärker betroffen als Frauen. Während bei 10,8 Prozent der männlichen Einwohner eine Schwerbehinderung anerkannt wurde, waren es bei den Frauen 10,5 Prozent.
• Als schwerbehindert gelten Personen, denen in Nordrhein-Westfalen von den Kommunen ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr zuerkannt wird. Jeder vierte Betroffene in Nordrhein-Westfalen hatte einen Behinderungsgrad von 100, insgesamt rund 452.400 Personen oder 23,7 Prozent. Bei gut einem Drittel aller schwerbehinderten Menschen wurde ein Grad der Behinderung von 50 anerkannt, insgesamt rund 621.400 Personen oder 32,5 Prozent.
8.278 27.071 42.441 60.121 80.321
192.560
406.981
1.092.498
unter 6 Jahre 6 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 35 Jahre 35 bis unter 45 Jahre 45 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 65 Jahre 65 Jahre und mehr
0,8% 1,9% 2,2% 2,6% 3,8%
7,3%
15,2%
28,7%
Schwerbehinderte Menschen in der Bevölkerung – nach Altersgruppen; NRW; Stand: Dezember 2019 Quelle: IT.NRW
Schwerbehinderte Menschen NRW
1.910.271 10,6%
Anteile an der Bevölkerung der Altersgruppe
Männer
Frauen 952.606
10,8%
957.665 10,5%
Dezember 2019
Mehr Arbeitgeber mit Pflicht zur Einstellung schwerbehinderter Menschen
• Die Zahl der Arbeitgeber, die verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen einzustellen, ist von 2018 bis 2019 um 760 oder 2,2 Prozent gestiegen. Insgesamt waren es 2019 in Nordrhein-Westfalen 35.611 Unternehmen. Durch den stetigen Beschäftigungsaufwuchs erreichten häufiger Unternehmen die Schwelle von 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Voraussichtlich wurde dieser Trend durch die Corona-Pandemie im Jahr 2020 kurzzeitig gestoppt, da die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und auch die Zahl der Betriebe in dieser Zeit stagnierten. Daten hierzu liegen aber erst im April 2022 vor.
• Der Zuwachs lag in Nordrhein-Westfalen flächendeckend vor. Die höchsten Steigerungen gab es im Rheinland mit +2,7 Prozent. In Südwestfalen hingegen stieg die Zahl der Unternehmen nur um +0,8 Prozent.
Hintergrund
Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind nach § 154 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) dazu verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zur Berechnung des Umfangs dieser Beschäftigungspflicht haben die Arbeitgeber jährlich bis zum 31. März die entsprechenden Daten des Vorjahres bei der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit anzuzeigen.
Für jeden Arbeitgeber wird geprüft, ob er der Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nachgekommen ist. Ist dies nicht der Fall, so hat er eine Ausgleichsabgabe zu entrichten (siehe Hintergrund Seite 10).
Aus allen Anzeigen wird die Quote der besetzten Pflichtarbeitsplätze für eine Region oder eine Branche errechnet (Ist-Quote). Teilweise können schwerbehinderte Menschen auch auf mehr als einem Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden (siehe Hintergrund Seite 8).
32.529
33.170
34.047
34.851
35.611 + 2,2%
2015 2016 2017 2018 2019
Arbeitgeber mit Verpflichtung zur Einstellung schwerbehinderter Beschäftigter sowie deren Entwicklung nach Arbeitsmarktregionen NRW in Prozent; Zeitreihe 2015 bis 2019 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Münsterland
+ 2,3% Ostwestfalen-Lippe
+ 2,2%
Südwestfalen
+ 0,8%
Ruhrgebiet
+ 2,1%
Rheinland
+ 2,7%
+ 1,6%
Bergisches Land
Veränderung 2019 gegenüber 2018
Arbeitgeber
mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen + 760
Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist leicht gestiegen
• Im Jahr 2019 waren 262.682 schwerbehinderte Beschäftigte registriert, dies waren 1.777 Beschäftigte oder 0,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Darunter befanden sich rund 224.400 Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50, rund 35.400 gleichgestellte Personen und etwa 1.800 Auszubildende.
• Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist in Nordrhein-Westfalen nicht flächendeckend gestiegen. So waren im Ruhrgebiet ein Rückgang mit einem Minus von -0,6 Prozent und im Münsterland mit -0,1 Prozent zu verzeichnen. In Südwestfalen stieg dagegen die Zahl der beschäftigten behinderten Menschen mit einem Plus von +4,3 Prozent am stärksten an, obwohl die Zahl der Betriebe mit Beschäftigungspflicht am geringsten wuchs.
Hintergrund
Als schwerbehindert zählen Menschen, wenn der anerkannte Grad der Behinderung mindestens 50 erreicht. Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von unter 50 aber mindestens 30 sollen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie ansonsten einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können (§ 2 Absatz 3 SGB IX). Die Gleichstellung wird auf Antrag des Behinderten durch die Bundesagentur für Arbeit festgestellt (§ 151 Absatz 2 SGB IX).
242.362
261.732
256.611
260.905 262.682 + 0,7%
2015 2016 2017 2018 2019
Schwerbehinderte Beschäftigte sowie deren Entwicklung nach Arbeitsmarktregionen NRW in Prozent; Zeitreihe 2015 bis 2019 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
+ 1.777 Veränderung 2019 gegenüber 2018
Schwerbehinderte Beschäftigte
laut Anzeigeverfahren nach 71 Abs. 1 SGB IX
Münsterland
- 0,1% Ostwestfalen-Lippe
+ 1,6%
Südwestfalen
+ 4,3%
Ruhrgebiet
- 0,6%
Rheinland
+ 0,5%
+ 2,2%
Bergisches Land
Mehr als fünf Prozent der Arbeitsplätze sind mit behinderten Menschen besetzt
• Insgesamt wurden im Jahr 2019 jahresdurchschnittlich 293.500 Pflichtarbeitsplätze als besetzt angerechnet. Dies wurde von rund 262.700 schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen erreicht. Die Möglichkeit der Mehrfachanrechnung führt zu einer geringeren Personenzahl als der Zahl besetzter Pflichtarbeitsplätze (siehe Hintergrund unten).
• Die Besetzungsquote der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen betrug im Jahr 2019 landesweit 5,12 Prozent und ist damit gegenüber dem Vorjahr gesunken. Dies folgt einem bereits seit mehreren Jahren andauernden Trend.
• Bei öffentlichen Arbeitgebern waren rund 82.100 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen besetzt. Dies ergibt eine Quote von 7,0 Prozent.
Bei privaten Arbeitgebern wurden 211.400 besetzte Arbeitsplätze gezählt, was einer Quote von 4,6 Prozent entspricht.
• Im Bundesvergleich ist Nordrhein-Westfalen nach Hessen das Bundesland mit der zweithöchsten Besetzungsquote. Zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern und Berlin erfüllten damit im Jahr 2019 lediglich vier Bundesländer in der Summe die Verpflichtung, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Der bundesdeutsche Durchschnitt lag bei 4,6 Prozent.
Hintergrund
Die Bundesagentur für Arbeit kann nach dem § 159 Absatz 1 SGB IX die Anrechnung eines schwerbehinderten Menschen auf mehr als einen Pflichtarbeitsplatz, höchstens drei Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zulassen, wenn dessen Teilhabe am Arbeitsleben auf besondere Schwierigkeiten stößt. Ein schwerbehinderter Mensch, der beruflich ausgebildet wird, wird nach § 159 Absatz 2 SGB IX auf zwei Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen angerechnet.
5,18 5,18
5,15 5,15
5,12
2015 2016 2017 2018 2019
Anteil der besetzten Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen (Ist-Quote); Zeitreihe: NRW; Zahl der Arbeitgeber mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen und deren Erfüllung der Beschäftigungspflicht; Stand: 2019 | Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Arbeitgeber mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen
35.611
Mit beschäftigten schwerbehinderten
Menschen 27.674 | 77,7%
Ohne beschäftigte schwerbehinderten
Menschen 7.937 | 22,3%
Pflichtquote erfüllt Pflichtquote nicht erfüllt 15.435 | 43,3% 20.176 | 56,7%
NRW Jahresdurchschnitt 2019
Anteil der besetzten Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen
Beschäftigungspflicht 5 Prozent
Öffentliche Verwaltung beschäftigt die meisten schwerbehinderten Menschen
• Die höchste Zahl an schwerbehinderten Menschen war im Jahr 2019 in der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung beschäftigt. Mit 61.687 besetzten Pflichtarbeitsplätzen erreichten die Unternehmen eine Besetzungsquote von 7,7 Prozent.
• Danach folgten die Unternehmen, die sich mit der Verwaltung und Führung von Betrieben beschäftigen bzw. der Unternehmensberatung angehören. Mit 46.120 besetzten Pflichtarbeitsplätzen erreichte diese Branche eine Quote von 5,9 Prozent.
Wie die folgende Seite zeigt, gibt es in dieser Branche aber gleichzeitig die höchste Zahl noch unbesetzter Pflichtarbeitsplätze. Dies hängt wohl damit zusammen, dass in Konzernverwaltungen häufiger erfahrenere Beschäftigte arbeiten, bei denen aufgrund des gesetzteren Alters eher die Gefahr der Schwerbehinderung besteht. In den Unternehmensberatungen sind dagegen eher jüngere Arbeitskräfte anzutreffen.
• Die höchste Besetzungsquote errechnete sich im Kohlenbergbau mit 12,4 Prozent.
Beinahe jeder achte Beschäftigte zählt somit rechnerisch zu den schwerbehinderten Menschen. Es ist aber zu beachten, dass dort in den letzten Jahren durchgehend Personal abgebaut wurde, schwerbehinderte Menschen aber aufgrund der hohen gesetzlichen Hürden eher seltener entlassen wurden. Zudem können Personen mit einem Bergmannsversorgungsschein ebenfalls angerechnet werden, auch wenn sie keine schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellte Personen sind.
Hintergrund
Das Gesetz über einen Bergmannsversorgungsschein im Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht besondere fürsorgliche Maßnahmen für Bergleute, die nach längerer beruflicher Tätigkeit nicht mehr oder nur mit Gefahr vorzeitiger voller Erwerbsminderung Untertagearbeit ausüben können.
61.687 46.120
16.173 10.544 9.359 8.345 8.160 8.050 7.353 7.190 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung
Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben;
Unternehmensberatung
Gesundheitswesen
Sozialwesen (ohne Heime)
Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
Maschinenbau
Herstellung von Metallerzeugnissen Metallerzeugung und -bearbeitung
Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)
Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
Besetzte Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen – nach Wirtschaftsabteilungen; NRW; Stand: 2019 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Besetzte Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen
293.461
nach Wirtschaftsabteilungen
Verwaltung und Führung von Unternehmen; Unternehmensberatung
Jahresdurchschnitt 2019
Die Zahl unbesetzter Pflichtarbeitsplätze ist in NRW gestiegen
• Die Besetzungsquote ist eine arbeitgeberbezogene Quote. So können, obwohl insgesamt das Ziel der Besetzungsquote erreicht wurde, noch unbesetzte Pflichtplätze bei einzelnen Arbeitgebern vorhanden sein. Diese summierten sich auf insgesamt 60.051 Plätze. Das waren rund 340 Arbeitsplätze oder 0,6 Prozent mehr als im Jahr 2018. Die Zahl der Soll-Arbeitsplätze wuchs allerdings stärker um 1,0 Prozent.
• Rechnerisch waren in NRW 21,6 Prozent der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen unbesetzt. Vor allem private Unternehmen kommen der Verpflichtung in beträchtlichem Maße nicht nach. Dort gab es 57.173 unbesetzte Pflichtarbeitsplätze, was einem Anteil von 26,1 Prozent entspricht. In öffentlichen Unternehmen blieben lediglich 2.878 Pflichtplätze unbesetzt, ein Anteil von 4,9 Prozent.
• Wie schon im vergangenen Jahr lag die höchste Zahl an nicht besetzten Pflichtarbeitsplätzen in Unternehmen der Verwaltung und Führung von Betrieben sowie den Unternehmensberatungen vor. Knapp 6.900 Pflichtplätze waren dort im Jahr 2019 nicht besetzt. Danach folgten die Personaldienstleistungen und die beiden großen Handelsbereiche, der Groß- und der Einzelhandel.
Hintergrund
Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie laut § 160 SGB IX für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe in Höhe von maximal 320 Euro. Die Ausgleichsabgabe darf nur für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet werden.
6.922 4.764
4.235 3.906 2.797 2.165 1.985 1.958 1.768 1.693 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben;
Unternehmensberatung
Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
Maschinenbau Sozialwesen (ohne Heime)
Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau
Unbesetzte Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen – nach Wirtschaftsabteilungen; NRW; Stand: 2019 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Unbesetzte Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen
nach Wirtschaftsabteilungen
60.051
Verwaltung und Führung von Unternehmen; Unternehmensberatung
Jahresdurchschnitt 2019
Hoher Anstieg der Arbeitslosigkeit während der Corona-Pandemie
• Die Corona-Pandemie hinterlässt ihre Spuren auf dem Arbeitsmarkt in Nordrhein- Westfalen. Die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen stieg seit April 2020 mit den ersten Eindämmungsmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie stark an.
Erst im Oktober 2020 sank die Veränderungsrate der Arbeitslosigkeit gegenüber dem jeweiligen Vormonat wieder ab.
• Der zweite Lockdown ab November 2020 hatte dagegen kaum Auswirkungen auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr sank sogar noch leicht ab.
• Seit August 2021 lag die Arbeitslosigkeit der schwerbehinderten Menschen wieder unter dem Vorjahresniveau. Sie sinkt aber eher zögerlich im Vergleich zu den Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung, wie die folgende Seite zeigen wird. Im Oktober 2021 waren 51.354 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet, rund 2,3 Prozent weniger als im Oktober 2020, aber 8,7 Prozent mehr als noch im Oktober 2019.
Hintergrund
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit Covid-19 erließ der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Karl-Josef Laumann am 13. März 2020 die „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Schutz-Verordnung)“. Darin wurden unter anderem Regelungen getroffen, die in Unternehmen zu einer starken Reduzierung ihrer Geschäftstätigkeit führten. Dadurch stiegen innerhalb eines Monats von März auf April zum einen die Inanspruchnahme von Kurzarbeit, aber auch die Zahl der Arbeitslosen in Nordrhein-Westfalen explosionsartig an.
48.548 48.259 48.302 50.688 51.616 52.306 52.880 53.571 52.757 52.542 51.915 51.927 53.438 53.141 52.686 52.923 52.479 52.541 52.668 52.555 51.838 51.354
Schwerbehinderte Arbeitslose und deren Entwicklung gegenüber Vorjahr; NRW; Zeitreihe Januar 2020 bis Oktober 2021 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
+2,0% +2,5% +3,1%
+8,9% +8,9%+10,1%+11,0% +11,2% +11,4% +11,2% +11,0% +10,4% +10,1% +10,1%
+9,1%
+4,4%
+1,7%
+0,4% -0,4%
-1,9% -1,7% -2,3%
-4,0%
-2,0%
0,0%
+2,0%
+4,0%
+6,0%
+8,0%
+10,0%
+12,0%
+14,0%
Jan 20 Feb 20 Mrz 20 Apr 20 Mai 20 Jun 20 Jul 20 Aug 20 Sep 20 Okt 20 Nov 20 Dez 20 Jan 21 Feb 21 Mrz 21 Apr 21 Mai 21 Jun 21 Jul 21 Aug 21 Sep 21 Okt 21 Beginn der
Eindämmungsmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie
Veränderung zum Vorjahr in % Schwerbehinderte Arbeitslose
Nur geringer Rückgang der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen
• Mit den ersten Eindämmungsmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie stieg die Arbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen schlagartig an. Dabei waren die schwerbehinderten Menschen geringer von der Steigerung betroffen als Arbeitslose ohne Schwerbehinderung. Im April 2020 lag die Arbeitslosigkeit der schwerbehinderten Menschen gegenüber April 2019 um +8,9 Prozent höher, gegenüber +14,9 Prozent bei Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung. Was waren die Gründe? Schwerbehinderte Menschen sind in vielen Betrieben langjährig beschäftigt, was die Hürde einer Kündigung erhöht. Des Weiteren werden auch spezielle Kündigungsregelungen für schwerbehinderte Menschen dazu beigetragen haben.
• Der zweite Lockdown ab November 2020 führte bei den Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung nochmals zu einer wachsenden Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vorjahr, während die Arbeitslosigkeit der schwerbehinderten Menschen stagnierte.
• Von der darauffolgenden Erholung ab April 2021 konnten die schwerbehinderten Menschen aber nur gering profitieren. Die Arbeitslosigkeit der Menschen ohne Schwerbehinderung sank im Frühjahr 2021 deutlich stärker als die der schwerbehinderten Arbeitslosen. Im Oktober 2021 lag die Arbeitslosigkeit der schwerbehinderten Menschen um -2,3 Prozent unter dem Wert im Oktober 2020, aber noch +8,7 Prozent über dem Wert von Oktober 2019. Die Arbeitslosigkeit der Menschen ohne Schwerbehinderung hingegen sank gegenüber Oktober 2020 sehr deutlich um -11,9 Prozent, lag aber noch um +7,2 Prozent über dem Wert von Oktober 2019.
Entwicklung der Arbeitslosigkeit gegenüber Vorjahr in %, Vergleich der schwerbehinderten Arbeitslosen und den Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung; NRW; Zeitreihe Januar 2020 bis Oktober 2021 | Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
-11,9%
-2,3%
-15,0%
-10,0%
-5,0%
0,0%
+5,0%
+10,0%
+15,0%
+20,0%
+25,0%
+30,0%
Jan 20 Feb 20 Mrz 20 Apr 20 Mai 20 Jun 20 Jul 20 Aug 20 Sep 20 Okt 20 Nov 20 Dez 20 Jan 21 Feb 21 Mrz 21 Apr 21 Mai 21 Jun 21 Jul 21 Aug 21 Sep 21 Okt 21 Arbeitslose ohne Schwerbehinderung Schwerbehinderte Arbeitslose
Jeweils Veränderung zum Vorjahr in %
Geringere Reaktion der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen auf den ersten Lockdown
Schwächere Erholung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter
Menschen nach dem zweiten Lockdown Beginn der
Eindämmungsmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie
Wachsender Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Arbeitslosigkeit
• Die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen stieg innerhalb der Corona-Pandemie an.
Im Zeitraum vom November 2020 bis Oktober 2021 waren in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 52.455 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Das waren 1.180 Personen oder 2,3 Prozent mehr als im Jahresdurchschnitt 2020. Auch der Anteil der schwerbehinderten Menschen an allen Arbeitslosen stieg wieder an und liegt nun im gleitenden Jahresdurchschnitt mit 7,2 Prozent auf dem Niveau des Jahres 2018.
Der Anteil der schwerbehinderten Arbeitslosen sank zuvor im Jahr 2020 und auch im Jahreswechsel 2020 / 2021 deutlich ab, als es einen höheren Zugang an Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung gab.
• Die höchsten Anteile an schwerbehinderten Arbeitslosen gemessen an allen Arbeitslosen lagen mit 9,3 Prozent in Südwestfalen und mit 8,1 Prozent im Münsterland vor. Dagegen wies das Bergische Land einen Anteil von 6,5 Prozent und Ostwestfalen- Lippe von 6,7 Prozent auf.
• Von den arbeitslosen Männern wiesen mit 31.185 Personen rund 7,7 Prozent eine Schwerbehinderung auf. Bei den Frauen sind es mit 21.270 lediglich 6,5 Prozent.
• Von den durchschnittlich 52.466 schwerbehinderten Arbeitslosen waren 40,7 Prozent oder 21.346 Arbeitslose bei den Agenturen für Arbeit und 59,3 Prozent oder 31.110 Arbeitslose bei den Jobcentern registriert. Dabei sind die schwerbehinderten Arbeitslosen im Regelfall in den Agenturen für Arbeit überrepräsentiert. Im Durchschnitt aller Arbeitslosen lag der Anteil im Zeitraum von November 2020 bis Oktober 2021 bei 9,0 Prozent, im Jahr 2019 sogar bei 9,8 Prozent. Der Hauptgrund ist der hohe Anteil älterer schwerbehinderter Arbeitsloser im Rechtskreis SGB III. Ältere Menschen profitieren von einer längeren Bezugsmöglichkeit des Arbeitslosengeldes, ein Übergang in die Grundsicherung erfolgt daher erst später als bei jüngeren Personengruppen.
48.355
47.736
47.076 47.266
51.276
52.455
6,7% 6,8% 7,2% 7,4% 7,0% 7,2%
-1,9% -1,3% -1,4%
+0,4%
+8,5%
+2,3%
-4,0%
-2,0%
0,0%
+2,0%
+4,0%
+6,0%
+8,0%
+10,0%
2016 2017 2018 2019 2020 GJW Okt 2021
Schwerbehinderte Arbeitslose und deren Anteil an allen Arbeitslosen; NRW; Zeitreihe 2016 bis gleitender Jahreswert (GJW) Oktober 2021 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Anteile der schwerbehinderten Menschen an allen Arbeitslosen
Münsterland
8,1% Ostwestfalen-Lippe 6,7%
Südwestfalen 9,3%
Ruhrgebiet 7,3%
Rheinland 6,9%
6,5%
Bergisches Land Schwerbehinderte Arbeitslose
Anteil an allen Arbeitslosen
Jeweils Veränderung zum Vorjahr in %
Männer
Frauen 31.185
7,7%
21.270 6,5%
GJW Okt 2021
Nur geringe Abgänge schwerbehinderter Arbeitsloser in Erwerbstätigkeit
• Um die Situation der schwerbehinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt in Nordrhein- Westfalen zu beschreiben, ist auch eine Einschätzung über die Chancen auf eine neue Arbeitsstelle erforderlich. So haben in der Zeit vom November 2020 bis Oktober 2021 insgesamt 82.458 schwerbehinderte Personen ihre Arbeitslosigkeit beenden können.
Davon konnten 16.519 Personen eine Erwerbstätigkeit beginnen. Weitere 11.964 Personen nahmen an einer Ausbildung oder einer Maßnahme teil.
• Die restlichen Beendigungen der Arbeitslosigkeit führten überwiegend in die „Nicht- Erwerbstätigkeit“. Hierzu zählen beispielsweise eine Arbeitsunfähigkeit oder der Beginn des Rentenbezugs. Aber auch die Abmeldungen wegen fehlender Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt oder aufgrund fehlender Mitwirkung beim Vermittlungsprozess werden hier eingerechnet.
• Gegenüber den Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung sind die Chancen der schwerbehinderten Arbeitslosen auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gering.
Arbeitslose ohne Schwerbehinderung konnten mehr als doppelt so häufig eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder eine Ausbildung oder sonstige Maßnahme beginnen.
So betrug die Chance auf Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durchschnittlich 5,7 Prozent, bei den schwerbehinderten Arbeitslosen lediglich 2,6 Prozent.
Hintergrund
Die Chancen der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit werden durch die Abgangsrate definiert. Die Summe aller Abgänge eines Zeitraumes, hier November 2020 bis Oktober 2021, wird mit dem gleitenden Durchschnittsbestand des Vormonats, hier Oktober 2020 bis September 2021, in Beziehung gesetzt und auf den Monat herunter gebrochen.
16.519 11.964 2,6%
1,9%
8.011 1,3%
Abgänge schwerbehinderter Menschen aus der Arbeitslosigkeit
Insgesamt 82.458
Vergleich:
Arbeitslose ohne Schwerbehinderung in Erwerbstätigkeit
in Ausbildung und sonstige Maßnahme-Teilnahme in Nicht-Erwerbstätigkeit Sonstiges / Keine Angabe
Insgesamt 1.365.792
356.367 4,3%
398.319 4,8%
470.225 5,7%
140.881 1,7%
Abgänge schwerbehinderte Arbeitslose nach Abgangsgrund sowie Abgangsrate je Monat; gleitender Jahreswert (GJW) Oktober 2021 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
45.964 7,3%
Im Kreis Summe Abgangsrate
(Monat)
Abgangsrate (Monat) 13,1%
Abgangsrate (Monat) 16,6%
Weniger schwerbehinderte Arbeitslose unter 25 Jahren
• Schwerbehinderte Arbeitslose sind deutlich älter als Arbeitslose ohne Schwerbehinderung. Etwa 45,6 Prozent der schwerbehinderten Arbeitslosen waren im Zeitraum November 2020 bis Oktober 2021 bereits 55 Jahre oder älter. Von den Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung waren es lediglich 19,5 Prozent. Während der Anteil der schwerbehinderten Personen an allen Arbeitslosen wie bereits beschrieben 7,2 Prozent ausmachte, lag er bei den Älteren ab 55 Jahren bei 15,3 Prozent.
• Die Corona-Pandemie wirkte sich zunächst auf alle Altersgruppen aus. Vor allem die Arbeitslosigkeit jüngerer schwerbehinderter Menschen unter 25 Jahren wuchs im Jahr 2020 gegenüber 2019 mit einem Plus von 17,7 Prozent rasant an. Dies hing auch mit der geringen Basisarbeitslosigkeit des Jahres 2019 zusammen. Im bisherigen Jahr 2021 bis Oktober sank dagegen deren Arbeitslosigkeit mit -0,8 Prozent wieder leicht ab.
• Anders verhält es sich mit den älteren schwerbehinderten Arbeitslosen ab 55 Jahren.
Deren Zahl wuchs im Jahr 2020 gegenüber 2019 ebenfalls deutlich um 9,4 Prozent an, konnte aber daraufhin nicht von der Erholung auf dem Arbeitsmarkt profitieren. Im Oktober 2021 lag die Zahl im gleitenden Jahresdurchschnitt weitere 5,0 Prozent über dem Wert des Jahres 2020.
• Nicht nur in der Arbeitslosigkeit, auch in der Bevölkerung steigt der Anteil der Älteren, wenn auch deutlich langsamer. Es ist nicht selten, dass schwerbehinderte Personen während ihrer Arbeitslosigkeit das 55. Lebensjahr erreichen und somit dieser Personengruppe zugerechnet werden. Somit schmälert häufig neben den vorhandenen gesundheitlichen Problemen noch das Alter der Arbeitslosen die Chancen, eine Arbeitsstelle zu finden.
85 90 95 100 105 110 115 120 125
2016 2017 2018 2019 2020 GJW Okt
2021
Schwerbehinderte Arbeitslose nach Alter; NRW; Zeitreihe 2016 bis gleitender Jahreswert (GJW) Oktober 2021 als Indexwerte (2016=100) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Schwerbehinderte Arbeitslose nach Alter
Gleitender Jahreswert (GJW) Oktober 2021 Insgesamt
52.455
1.701 26.820 23.935 15 bis unter 25 Jahre
25 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter
Indexwerte (2016 = 100)
119 116
108
100
55 Jahre und älter 15 bis unter 25 Jahre
Schwerbehinderte Arbeitslose insgesamt
25 bis unter 55 Jahre
3,2%
51,1%
45,6%
Deutlich längere Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen
• Die Corona-Pandemie führte dazu, dass nicht nur der Zugang zur Arbeitslosigkeit in den ersten Monaten deutlich anstieg, sondern auch die Möglichkeiten zur Beendigung der Arbeitslosigkeit einbrachen. Viele Unternehmen mussten kurzarbeiten, was dazu führte, dass nur noch Schlüsselpositionen im Betrieb besetzt werden durften.
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen konnten nicht stattfinden, welche ebenfalls die Arbeitslosigkeit zeitlich befristet beendet hätten.
• Dadurch gab es einen markanten Verlauf der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit. Im Jahr 2020 wurden viele Menschen trotz des massiven Einsatzes der Kurzarbeit arbeitslos. Im Bestand stieg der Anteil der Menschen an, die erst kurze Zeit arbeitslos waren. Die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit sank ab, stärker bei den Menschen ohne Schwerbehinderung, da die Zugänge zur Arbeitslosigkeit dort höher lagen.
• Die Zugänge zur Arbeitslosigkeit gingen danach deutlich zurück, so dass die Zahl der Menschen im Bestand abnahm, die nur kurze Zeit arbeitslos waren. Dadurch stieg die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit wieder an und lag im Betrachtungszeitraum bei den schwerbehinderten Arbeitslosen und bei den Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung im gleitenden Jahreswert Oktober 2021 über den Werten des Jahres 2019. Der Abstand dieser beiden Personengruppen ist weiterhin enorm. Die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen lag bei 696 Tagen, die der Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung bei 579 Tagen.
Hintergrund
Betrachtet wird hier die Arbeitslosigkeit im Bestand. Dabei wird die durchschnittliche bisherige Dauer aller Personen an einem bestimmten Stichtag berechnet, die Arbeitslosigkeit dauert also noch an. Eine weitere Möglichkeit ist die Berechnung der Arbeitslosigkeits-Dauer beim Abgang. Hier wird die Dauer
Bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen; NRW; Zeitreihe 2010 bis gleitender Jahreswert (GJW) Oktober 2021 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen
NRW
Schwerbehinderte Arbeitslose insgesamt
Arbeitslose ohne Schwerbehinderung
Für 2016 keine Daten vorhanden
672
652 658
682 703
717 719
707
687 667
696
534
551 549 560
577
593 589 593
562 524
579
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 GJW Okt
2021
Schwerbehinderte Arbeitslose suchen überwiegend Helfertätigkeiten
• Mit rund 28.700 suchen knapp 55 Prozent aller schwerbehinderten Arbeitslosen eine Tätigkeit als Helferin oder Helfer. Es gibt somit keinen signifikanten Unterschied zu den Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung. Mit rund 15.900 schwerbehinderten Menschen sucht knapp jede bzw. jeder Dritte eine Tätigkeit auf dem Niveau einer dualen Berufsausbildung. Höherwertige Tätigkeiten streben rund 4.600 Personen an.
• Wenn Menschen eine Helfertätigkeit suchen, liegt im Regelfall kein adäquater Berufsabschluss vor oder der ursprüngliche Beruf kann aufgrund der gesundheitlichen Probleme nicht mehr ausgeübt werden. Für die Suche nach Helfertätigkeiten bestehen schon aufgrund der großen Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt rechnerisch geringere Chancen auf eine Beschäftigungsaufnahme. So standen für jede gemeldete Arbeitsstelle auf Helferniveau im Zeitraum von November 2020 bis Oktober 2021 rund 12,8 Arbeitslose zur Verfügung, bei den Fachkräften auf dem Niveau der dualen Berufsausbildung waren es lediglich 2,6 Arbeitslose.
• Hinzu kommen bei schwerbehinderten Arbeitslosen noch die gesundheitlichen Einschränkungen und in vielen Fällen ein hohes Alter und eine längere Dauer der Arbeitslosigkeit. Zusammengenommen sind dies vier Hemmnisse, die die Chancen auf eine Beschäftigung beeinflussen. Vor dem Hintergrund der wieder zunehmenden Fachkräfteengpässe sind die Arbeitgeber dennoch gut beraten, alle Alternativen auf dem Arbeitsmarkt zu nutzen und auch den schwerbehinderten Menschen eine Chance zu geben.
Helfer Fachkraft Spezialist Experte
28.740 15.941 2.524 2.043
379.263 194.568 32.589 37.016 54,8%
30,4%
4,8%
3,9%
55,8%
28,6%
4,8%
5,4%
Schwerbehinderte Arbeitslose nach Anforderungsniveau des Zielberufes
Vergleich:
Arbeitslose ohne Schwerbehinderung
Schwerbehinderte Arbeitslose und nicht schwerbehinderte Arbeitslose nach Anforderungsniveau; NRW; gleitender Jahreswert (GJW) Oktober 2021 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Insgesamt 52.455
Insgesamt 679.414
Ohne Angabe
3.207 6,1% 5,3% 35.977
Häufige Suche im Bereich Schutz und Sicherheit
• Nach wie vor suchen viele schwerbehinderte Arbeitslose Tätigkeiten im Schutz-, Sicherheits- und Überwachungsbereich. Das waren rund 8.500 Arbeitslose mit weiterhin steigender Tendenz. Hierzu zählen beispielsweise Spielhallenaufsichten und Pförtnerinnen und Pförtner. Die Meldungen freier Arbeitsstellen sind aber gering. In der Zeit von November 2020 bis Oktober 2021 wurden in Nordrhein-Westfalen lediglich 5.250 Arbeitsstellen gemeldet, nur 1,4 Prozent aller Stellenmeldungen.
• Bei den schwerbehinderten Menschen, die Helfertätigkeiten suchen, ist es aufgrund der großen Konkurrenzsituation umso wichtiger, dass sie sich für Tätigkeiten zur Verfügung stellen, die auch nachgefragt werden. Für die drei am häufigsten gesuchten Beschäftigungen auf Helferniveau wurden in der Zeit vom November 2020 bis Oktober 2021 immerhin gut ein Viertel aller freien Arbeitsplätze auf dem Helfer-Arbeitsmarkt gemeldet, rund 25.400 Arbeitsstellen von insgesamt 91.300. Die stärksten gesuchten Berufe sind neben dem eher gering angebotenen Bereich Schutz- und Sicherheit die Berufe der Unternehmensorganisation und Berufe im Bereich Verkehr und Logistik.
Somit sind zumindest Beschäftigungsmöglichkeiten für die rund 14.700 schwerbehinderten Menschen vorhanden, die eine Helfertätigkeit in diesen Bereichen suchen.
8.488 6.623
4.109 3.599 3.034 2.613 2.352 1.913 1.778 1.467 Schutz-, Sicherheits- und Überwachungsberufe
Berufe Unternehmensführung und -organisation
Verkehr, Logistik (außer Fahrzeugführung)
Verkaufsberufe
Reinigungsberufe
Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe, Theologie
Führer von Fahrzeug- und Transportgeräten
Lebensmittelherstellung und -verarbeitung
Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe
Gebäude- und versorgungstechnische Berufe
Schwerbehinderte Arbeitslose – Top 10 der Zielberufe (Berufshauptgruppen) sowie Anteile an allen Arbeitslosen und an allen gemeldeten Arbeitsstellen im Bestand; NRW; gleitender Jahreswert (GJW) Oktober 2021 | Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Top 10 der Zielberufe nach Berufshauptgruppen
NRW
16,2%
12,6%
7,8%
6,9%
5,8%
5,0%
4,5%
3,6%
3,4%
2,8%
Anteil an allen schwerbehinderten
Arbeitslosen
1,4%
4,4%
9,6%
6,8%
2,4%
5,1%
5,7%
3,4%
3,0%
3,0%
Anteil an den gemeldeten Arbeitsstellen
Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Arbeitsmarktbeobachtung/
Presse und Marketing November 2021 www.arbeitsagentur.de