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ANTRAG auf Gewährung einer Subvention gemäß den Bestimmungen des Bgld. Sportgesetzes i.d.g.F. ALLGEMEINE SPORTFÖRDERUNG

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Academic year: 2022

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ANTRAG

auf Gewährung einer Subvention gemäß den Bestimmungen des Bgld. Sportgesetzes i.d.g.F.

ALLGEMEINE SPORTFÖRDERUNG

An das

Amt der Burgenländischen Landesregierung Abt. 9 – Gesellschaft – Referat Sport

Europaplatz 1 7000 Eisenstadt ANTRAGSTELLER

Verein/Verband:      

ZVR-Zahl:       Obmann/Präsident:      

Anschrift:      

Tel.Nr. privat:       mobil:      

E-Mail:      

Fachverband:       Dachverband:      

Sportart/Disziplin:      

Anzahl der Vereine (bei Verbänden):      

Bankverbindung für die Anweisung im Falle einer positiven Erledigung:

Kontoinhaber:       Bankinstitut:      

IBAN:       BIC:      

Eine Bestätigung der Bank bzw. eine Kopie der Bankomatkarte ist anzuschließen.

Seite 1 von 4 SPA - Stand 09/2014

(2)

Geplante Aktivitäten im Jahr      

Aktivitäten voraussichtliche Kosten

           

           

           

           

           

           

           

Ausrichtung von nationalen und internationalen Wettkämpfen und Meisterschaften Meisterschaft voraussichtliche Kosten

           

           

           

           

           

           

           

Veranstaltungsförderung Vorzulegen sind:

 Nachweis der Vergabe durch den Bundesfachverband / internationalen Verband

 Ausschreibung / Durchführungskonzept / sportl. Abwicklung, Sideevents

 Detailliertes Einnahmen- und Ausgabenbudget

 bei internat. Veranstaltungen: Nachweis der Antragstellung bei der Sektion Sport des BMfLVS ( Sportministerium )

-

Seite 2 von 4 SPA - Stand 09/2014

(3)

BEILAGEN

Dach- und Fachverbandsförderung:

Antrag, Rechnungsabschluss Voranschlag, Bestätigung der Bank bzw. Kopie der Bankomatkarte

Vereine:

Für Einzelsportler:

 Antrag

 Ausschreibung

 Ergebnislisten

 Kontoinhaberbestätigung bzw. Kopie der Bankomatkarte

Für Mannschaften:

 Antrag

 Ausschreibung

 Spielberichte

 Kontoinhaberbestätigung bzw. Kopie der Bankomatkarte

Sonstige Bemerkungen:

                                                           

Seite 3 von 4 SPA - Stand 09/2014

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ANMERKUNGEN

Förderungen werden nur auf Antrag gewährt.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Förderungsanträgen für Vorbereitungsmaßnahmen auf Sportgroßveranstaltungen ( EM / WM / Olymp.Spiele ) sind zwingend VOR dem Bewerb – spätestens nach erfolgter Nominierung durch den Bundesfachverband - einzubringen.

Unvollständige Anträge werden keiner Behandlung zugeführt.

Förderungsmittel, sind widmungskonform für den bewilligten Förderzweck zu verwenden.

Auf die Bestimmungen der geltenden SPORTFÖRDERUNGSRICHTLINIEN wird hingewiesen.

Statutengemäße Zeichnung:

Stampiglie:

     

Ort, Datum Unterschrift

Seite 4 von 4 SPA - Stand 09/2014

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