MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
13. SONDERNUMMER
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Studienjahr 2018/19 Ausgegeben am 28. 11. 2018 9.e Stück
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Lehrplan
des berufsbegleitenden Universitätskurses Bewegungsorientierte Gesundheitsförderung
an der Karl-Franzens-Universität Graz
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
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Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.
Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.
Lehrplan des berufsbegleitenden Universitätskurses Bewegungsorientierte Gesundheitsförderung
an der Karl-Franzens-Universität Graz
Gemäß § 3 Zif 5 UG idgF und der Richtlinie des Rektorates über die Einrichtung von Universitätskursen, Mitteilungsblatt Nr. 7b vom 9.1.2007, wird an der Karl-Franzens-Universität Graz der Universitätskurs
„Bewegungsorientierte Gesundheitsförderung“ eingerichtet.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Allgemeines ... 2
(1) Gegenstand des Universitätskurses ... 2
(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen ... 2
(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt ... 2
(4) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen ... 3
(5) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren ... 3
§ 2 Allgemeine Bestimmungen ... 3
(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten ... 3
(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses ... 4
(3) Zertifikat ... 4
(4) Lehrveranstaltungstypen ... 4
§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses ... 4
(1) Module und Lehrveranstaltungen ... 4
(2) Verpflichtende Praxis ... 5
§ 4 Lehr- und Lernformen ... 5
(1) Unterrichtssprache ... 5
(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen ... 5
(3) Lehr- und Lernmethoden ... 5
§ 5 Prüfungsordnung ... 5
(1) Lehrveranstaltungsprüfungen ... 5
(2) Wiederholung von Prüfungen ... 6
(3) Gesamtbeurteilung ... 6
(4) Modulnote ... 6
§ 6 Kursorganisation ... 6
(1) Kursleitung ... 6
(2) Kurskosten ... 6
§ 7 In-Kraft-Treten ... 7
§ 8 Übergangsbestimmungen ... 7
Anhang I: Modulbeschreibungen ... 8
Anhang II: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern ... 11
§ 1 Allgemeines
(1) Gegenstand des Universitätskurses
Zielsetzung des Universitätskurses bewegungsorientierte Gesundheitsförderung ist es, mittels einer Vernetzung theoriebasierter Inhalte mit praxisrelevanten Erfahrungen multifunktionale Kompetenzen für die bewegungsorientierte Gesundheitsförderung zu entwickeln. Der Universitätskurs zielt darüber hinaus auf die Förderung persönlicher Gesundheitspotenziale bei den TeilnehmerInnen hinsichtlich eines bewegungsorientierten Lebensstils ab.
Der Universitätskurs vermittelt Wissen und Kompetenzen bezüglich bewegungsrelevanter Fragestellungen mit der Fokussierung sowohl auf individuelle körperliche Gesundheitsressourcen als auch auf zielgruppenspezifische Bewegungspotentiale und gibt Einblick in bewegungs- wissenschaftliche, trainingswissenschaftliche, psychomotorische sowie soziologische Aspekte bewegungsorientierter Gesundheitsförderung.
Ziel dieses berufsbegleitenden Universitätskurses ist es insbesondere,
Kompetenzen zu bewegungsorientierter Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen zu entwickeln und zu erweitern,
persönliche Gesundheitspotenziale zu erweitern.
(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Die AbsolventInnen sind nach Abschluss des Universitätskurses Bewegungsorientierte Gesundheitsförderung in der Lage:
bewegungsorientierte gesundheitsfördernde Maßnahmen für Gruppen mit gesunden Menschen zu planen, zu organisieren, zu leiten und durchzuführen,
als „GesundheitskoordinatorInnen“ oder als AnsprechpartnerInnen für Gesundheitsbelange im Bereich Bewegung eingesetzt zu werden und
Aufklärungsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche, Eltern und die Gemeinde-bevölkerung durchzuführen (Berechtigung gemäß der Auflage der WKO).
(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt
Der Universitätskurs Bewegungsorientierte Gesundheitsförderung ist ausdrücklich als angewandter Universitätskurs positioniert. Die KursteilnehmerInnen werden mit für die Praxis relevanten und aktuellen Forschungsmethoden vertraut gemacht. Die Anwendung dieser Methoden erfolgt in theoriebasierten und praxisrelevanten Lehrveranstaltungen sowie in verschiedenen fachbezogenen Fallstudien.
Moderne Gesellschaften verzeichnen einen verstärkten Anstieg chronischer Erkrankungen, die u.a. in Zusammenhang mit Bewegungsmangel stehen. Die zunehmende Freizeitbeschäftigung von Kindern und Jugendlichen mit Medien, verknüpft mit Verstädterung und reduzierten Bewegungsräumen, zieht einen Mangel an Sportaktivitäten sowie an Bewegungs- und Körpererfahrung nach sich. Damit verbunden sind nicht nur Probleme im Erwachsenenalter an Wirbelsäule und Gelenken, des Herz- Kreislauf- und Stoffwechselsystems, sondern auch ein eklatanter Mangel an Erfahrungen im sozialen Miteinander sowie mit der eigenen Identität. Gerade in einer Phase des Werdens, in der sich eine Neuorientierung der körperlichen und sozialen Identität vollzieht, bedeutet Gesundheitspädagogik in diesem Bereich, körperliche wie soziale Ressourcen zu fördern, um die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bestmöglich zu unterstützen
Zur Beleuchtung dieser komplexen Zusammenhänge liefert der Universitätskurs Bewegungsorientierte Gesundheitsförderung einen wichtigen Beitrag, indem er wissenschaftlich fundierte sowie in der Praxis erprobte, mehrdimensionale Kompetenzen der AbsolventInnen im Bereich Bewegung fördert. Er bildet MultiplikatorInnen für fachlich relevante Fragen und Zusammenhänge aus, die interdisziplinäre Fragen im Bereich Bewegung verstehen und vordringlich Kinder und Jugendliche im Bereich Bewegung zu einer gesundheitsorientierten Haltung führen sowie befähigt sind, an der Lösung bewegungsbedingter Problemstellungen mitzuwirken.
(4) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen
Der vorliegende Universitätskurs wendet sich insbesondere an Personen, die fachspezifische Kompetenzen und ein vertieftes Verständnis für bewegungsorientierte Gesundheitsförderung erwerben und damit in ihrem jeweiligen Umfeld tätig werden wollen, wie z.B.
LehrerInnen aller Schultypen
KindergartenpädagogInnen
SozialpädagogInnen
TrainerInnen sowie KursleiterInnen
Ärztinnen und Ärzte, AssistentInnen in Arztpraxen
MitarbeiterInnen von Wellness-Einrichtungen, Gesundheits- und Fitnesszentren, sportlichen Organisationen u.a.
Personen, die in den Bereichen Soziales, Bildung, Gesundheit, Jugendarbeit, Kranken- und Pflegeberufe (Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger, Hebammen, PflegerInnen etc.) tätig sind
Voraussetzungen für die Zulassung zum Universitätskurs Bewegungsorientierte Gesundheits-förderung sind:
1. der Nachweis der körperlichen Eignung durch eine medizinische Eignungsuntersuchung (ärztliches Attest) und
2. die Erfüllung eines der nachfolgend angeführten Kriterien:
2.1. die allgemeine Universitätsreife gem. § 64 Abs. 1 UG oder 2.2. der Nachweis einer dreijährigen Berufserfahrung
Für die Bewerbung sind der Nachweis über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen sowie ein Lebenslauf und ein Motivationsschreiben, in dem die Bewerberin/der Bewerber die Gründe für eine Teilnahme am Universitätskurs Bewegungsorientierte Gesundheitsförderung und die mit der Absolvierung des Universitätskurses angestrebten Ziele ausführt, vorzulegen.
Der Nachweis der körperlichen Eignung (ärztliches Attest) darf bei Vorlage nicht älter als 4 Wochen sein.
Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet die wissenschaftliche Leiterin/der wissenschaftliche Leiter im Auftrag des Rektorats.
(5) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren
Zum Universitätskurs Bewegungsorientierte Gesundheitsförderung können maximal 25 TeilnehmerInnen zugelassen werden. Die Zahl der Kursplätze ist somit beschränkt und wird nach pädagogisch-didaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für jede neue Durchführung nach Rücksprache mit der wissenschaftlichen Leiterin/dem wissenschaftlichen Leiter durch die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses festgelegt.
Übersteigt die Anzahl der BewerberInnen die Zahl der Studienplätze, erfolgt die Aufnahme der BewerberInnen in den Universitätskurs nach der Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung.
§ 2 Allgemeine Bestimmungen
(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten
Allen von den TeilnehmerInnen zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen. Ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht 25 Echtstunden. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Eine Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters.
(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses
Der Universitätskurs Bewegungsorientierte Gesundheitsförderung mit einem Arbeitsaufwand von 28 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst zwei Semester und ist modular strukturiert. Davon entfallen auf:
Modultitel/Prüfungsfach ECTS
Modul A: Bewegung und Gesundheit 18
Modul B: Grundlagen der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsmanagements 9
Verpflichtende Praxis 1
(3) Zertifikat
Nach erfolgreichem Abschluss des Universitätskurses Bewegungsorientierte Gesundheitsförderung (siehe § 5) erhalten die AbsolventInnen ein Zertifikat der Karl-Franzens-Universität Graz. Den AbsolventInnen des Universitätskurses wird die Bezeichnung „Zertifizierter Gesundheitscoach für Bewegung“ verliehen.
(4) Lehrveranstaltungstypen
Im Lehrplan werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten:
a. Vorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann.
b. Übungen (UE) haben den praktisch-beruflichen Zielen des Universitätskurses zu entsprechen und konkrete Aufgaben zu lösen.
c. Seminare (SE) dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen.
d. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) sind Lehrveranstaltungen, bei welchen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Wissensvermittlung durch Vortrag den praktisch- beruflichen Zielen des Universitätskurses entsprechend konkrete Aufgaben und ihre Lösung behandelt werden.
Alle unter b. bis d. genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.
§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses
(1) Module und Lehrveranstaltungen
Der zweisemestrige Universitätskurs umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 28 ECTS- Anrechnungspunkten. Der Lehrplan ist modular strukturiert. Die Prüfungsfächer sind im Folgenden mit Titel, Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.) und der Semesterzuordnung (Sem.) genannt. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I.
Modultitel/Prüfungsfach LV-
Typ ECTS KStd. Sem.
Modul A Bewegung und Gesundheit 18 9 1-2
A.1 Grundlagen: Bewegungsapparat und Haltung VO 1,5 0,5 1 A.2 Grundlagen: Herz-, Kreislauf- und
Stoffwechselsystem VO 1,5 0,5 2
A.3 Bewegungswissenschaftliche Grundlagen VO 1,5 0,5 1
A.4 Trainingswissenschaftliche Grundlagen VO 1,5 0,5 2
A.5 Koordinative/Funktionelle Bewegungsaktivitäten VU 3 2 1
A.6 Ausdauerorientierte Bewegungsaktivitäten UE 3 2 2
A.7 Rahmenbedingungen bewegungsorientierter
Gesundheitspädagogik VU 2 1 1
A.8 Bewegung als gesundheitspädagogische Maßnahme SE 2,5 1 2 A.9 Gesundheitspädagogische Handlungsstrategien UE 1,5 1 2 Modul B Grundlagen der Gesundheitsförderung und des
Gesundheitsmanagements 9 3 2
B.1 Gesundheitsförderung in Organisationen VU 1,5 0,5 2
B.2 Betriebswirtschaftliche Grundlagen VU 1,5 0,5 2
B.3 Rechtliche Grundlagen VU 1,5 0,5 2
B.4 Marketing VU 1,5 0,5 2
B.5 Fachspezifisches Projekt und Projektpräsentation SE 3 1 2
Verpflichtende Praxis 1 -
Erste-Hilfe-Kurs - 1 - 2
SUMMEN 28 12
(2) Verpflichtende Praxis
Im Rahmen des Universitätskurses Bewegungsorientierte Gesundheitsförderung ist eine verpflichtende Praxis in Form eines Erste-Hilfe-Kurses im Umfang von 1 ECTS-Anrechnungspunkt vorgeschrieben.
Der Mindestumfang des Kurses beläuft sich hierbei auf 16 Stunden. Der Nachweis über den Besuch darf bei Vorlage nicht älter als zwei Jahre sein.
§ 4 Lehr- und Lernformen
(1) Unterrichtssprache
Der Universitätskurs wird in deutscher Sprache abgehalten.
(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen
Der Universitätskurs ist berufsbegleitend organisiert. Der Unterricht findet in geblockter Form statt.
(3) Lehr- und Lernmethoden
Die vielfältigen Lehr- und Lernmethoden werden in den Lehrveranstaltungen in optimaler Form auf den Inhalt abgestimmt. In den Lehrveranstaltungen wird in unterschiedlichen Settings (selbstgesteuerten Gruppen oder Teams) mit vielfältigen Lehr- und Lernformen gearbeitet. Dabei wird aktive Teamarbeit von den TeilnehmerInnen erwartet.
§ 5 Prüfungsordnung
(1) Lehrveranstaltungsprüfungen
Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann.
Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen besitzen immanenten Prüfungscharakter. Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gem.
§76 Abs. 2 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehrveranstaltungsleiter bekanntzugeben sind, abgeschlossen. Die Beurteilung der Leistungen richtet sich nach der in § 72 Abs. 2 UG bestimmten Notenskala.
Für den positiven Abschluss des Universitätskurses müssen alle Lehrveranstaltungen erfolgreich absolviert werden. Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter muss in Summe eine Anwesenheit von mindestens 80 % gegeben sein. Als Ersatz für Fehlstunden kann eine Kompensationsarbeit eingefordert werden.
(2) Wiederholung von Prüfungen
Die TeilnehmerInnen sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen dreimal zu wiederholen. Weitere Regelungen zur Wiederholung von Prüfungen sind in § 35 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt.
(3) Gesamtbeurteilung
Es ist eine Gesamtbeurteilung zu vergeben. Diese hat „bestanden“ zu lauten, wenn alle Fächer positiv beurteilt wurden, anderenfalls hat sie „nicht bestanden“ zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat „mit Auszeichnung bestanden“ zu lauten, wenn in keinem Fach eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Fächer die Beurteilung „sehr gut“ erteilt wurde.
(4) Modulnote
Die Note eines Moduls ergibt sich aus den Noten jener Lehrveranstaltungen, die dem Modul zugeordnet sind. Die Modulnote ist zu ermitteln, indem
a. die Note jeder dem Modul zugehörigen Prüfungsleistung mit ECTS-Anrechnungspunkten der entsprechenden Lehrveranstaltung multipliziert wird,
b. die gemäß lit. a. errechneten Werte addiert werden,
c. das Ergebnis der Addition durch die Summe der ECTS-Anrechnungspunkte der Lehrveranstaltungen dividiert wird und
d. das Ergebnis der Division erforderlichenfalls auf eine ganzzahlige Note gerundet wird. Dabei ist bei Nachkommawerten, die größer als x,5 sind, aufzurunden, sonst abzurunden.
e. Eine positive Note des Moduls kann nur erteilt werden, wenn jede einzelne Prüfungsleistung im Modul positiv beurteilt wurde.
f. Lehrveranstaltungen, deren Beurteilung ausschließlich die erfolgreiche/nicht erfolgreiche Teilnahme bestätigt, sind in diese Berechnung laut lit. a. bis d. nicht einzubeziehen.
§ 6 Kursorganisation
(1) Kursleitung
Es ist eine wissenschaftliche Leiterin/ein wissenschaftlicher Leiter zu bestellen.
Die wirtschaftliche und die organisatorische Leitung des Universitätskurses werden von UNI for LIFE wahrgenommen.
(2) Kurskosten
Der Universitätskurs ist kostenpflichtig. Im Kursbeitrag sind die Kosten für die Lehrveranstaltungen enthalten. Sonstige Kosten für z.B. Fachliteratur, Recherchen im Zuge der Lehrveranstaltungen, Exkursionen, An- und Abreise zum Veranstaltungsort, Unterkunft und Verpflegung sind von den TeilnehmerInnen selbst zu tragen.
Der Universitätskurs kann nur durchgeführt werden, wenn dieser kostendeckend ist. Die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses behält sich eine Änderung des Kursbeitrages aufgrund geänderter Rahmenbedingungen wie einer Änderung der TeilnehmerInnenzahlen oder der zugrundeliegenden Kostenstruktur des Kurses vor.
Die TeilnehmerInnen des Universitätskurses haben nur den Kursbeitrag und nicht auch den Studienbeitrag zu entrichten, sofern sie ausschließlich zum Universitätskurs zugelassen sind.
§ 7 In-Kraft-Treten
Dieser Lehrplan tritt mit Ablauf des Tages seiner Verlautbarung im Mitteilungsblatt in Kraft.
§ 8 Übergangsbestimmungen
TeilnehmerInnen, die den Universitätskurs Bewegungsorientierte Gesundheitsförderung vor In-Kraft- Treten dieses Lehrplans begonnen haben, sind berechtigt, diesen in der bisher geltenden Fassung bis zum 30.09.2020 abzuschließen. Wird der Universitätskurs bis zum 30.09.2020 nicht abgeschlossen, wird weder ein Zertifikat noch eine Ausbildungsbezeichnung erworben, sondern ausschließlich eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.
Der Studiendirektor:
Polaschek
Anhang I: Modulbeschreibungen
Modul A Bewegung und Gesundheit
ECTS-Anrechnungspunkte 18
Inhalte
Anatomische und physiologische Grundlagen
Bewegungswissenschaftliche Grundlagen: Bewegungsanalyse, Blick- und Muskelfunktionsdiagnostik
Förderung und Weiterentwicklung psychomotorischer Kompe- tenzen: Wahrnehmungsschulung hinsichtlich des eigenen Atmungs- und Entspannungsstatus sowie der Körper- koordination
Haltung im Wachstumsalter und im Rahmen alltagspraktischer Situationen (Heben, Tragen etc.)
Spielerische / erlebnisorientierte Methoden muskulären Span- nungsaufbaus und muskulärer Entlastung für Kinder und Jugendliche, Atemübungen, Koordinationsübungen (Planung, Wirkungsaspekte, Durchführung, Reflexion)
Trainingswissenschaftliche Grundlagen, Test- und Diagnose- verfahren zur Ausdauerleistungsfähigkeit
Förderung und Weiterentwicklung psychomotorischer Kompe- tenzen: Grundtechniken ausgewählter Ausdauersportarten, wie Nordic Walking, Laufen, Kardiotraining
Spielerische / erlebnisorientierte Methoden des Ausdauer- trainings für Kinder und Jugendliche (Planung, Wirkungs-aspekte, Durchführung, Reflexion)
Spielerische / erlebnisorientierte Bewegungsaktivitäten als inte- grative gesundheitspädagogische Maßnahme in Bildungs- prozessen (Schule, Nachmittagsbetreuung, Heim, Personal Coaching etc.), Unfallverhütung und Sicherheitsmaßnahmen, Beratungsgrundhaltung, -methoden und -techniken der Beratung im Bereich Bewegung
Schule als spezielles Lernfeld für Bewegung: „Bewegte Schule“,
„Bewegte Pause“, interdisziplinäres Lernen mittels Bewegung, themenerschließendes Bewegen im Unterricht, ökologische Bewegungspädagogik
Lernziele
(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)
Die TeilnehmerInnen sind sich nach Absolvierung des Moduls der Bedeutung von Bewegung für einen gesunden Lebensstil bewusst.
Sie verfügen über wissenschaftliche Kenntnisse und pädagogische Kompetenzen im Bereich Haltung, Körperkoordination, Entspannung sowie Ausdauer und können diese spielerisch, erlebnisorientiert und zielgruppenspezifisch sowohl unter institutionellen (z. B. Schule, Heim) als auch unter individualisierten Rahmenbedingungen anwenden.
TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,
Bereich Haltung und Bewegung:
ihren eigenen Körper differenziert wahrzunehmen und muskuläre Koordinations-, Spannungs- bzw. Entspannungsprozesse bei sich selbst gezielt zu steuern;
psychomotorische Zusammenhänge von Atmung, Muskel- spannung bzw. -entspannung und Körperkoordination zu erkennen, gezielt zu beeinflussen und dieses Wissen in pädagogischen Szenarien/in Beratungsprozessen anzuwenden;
Kinder und Jugendliche altersspezifisch zu Bewegung zu motivieren;
spielerische, erlebnisorientierte Methoden zur Modifikation (Rhythmisierung, Stabilisation und Ökonomisierung) der Atmung, der Muskelspannung bzw. -entspannung und Körperkoordination zu kennen und entsprechende gesundheitspädagogische
Interventionen zielgruppenspezifisch zu planen, adäquat anzuwenden und deren Wirkung zu reflektieren;
Bereich Herz-, Kreislaufsystem/Stoffwechsel und Bewegung:
ausdauerorientierte Gesundheitssportarten (Laufen, Nordic Walking, Schwimmen u.a.) theoretisch zu kennen und korrekt auszuführen;
positive Wirkungen von Bewegung auf kardiovaskuläre und metabolische Prozesse zu kennen und dieses Wissen in pädagogischen Szenarien/in Beratungsprozessen anzuwenden;
erlebnisorientierte Methoden zur Modifikation/Entwicklung von Ausdauerfähigkeit zu kennen und entsprechende gesundheits- pädagogische Interventionen zielgruppenspezifisch zu planen, anzuwenden und deren Wirkung zu reflektieren;
gesundheitspädagogische Interventionen durch Bewegung unter der Prämisse von Unfallprävention und Sicherheit durch- zuführen;
theoretische und praktische Kenntnisse zur Bewegungs- förderung während des Unterrichts und in den Pausen anzuwenden, d.h. eine Bewegte Schule, Bewegte Pausen u.Ä. zu planen, durchzuführen und zu reflektieren.
Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden
Vortrag, praktische Übungen zur Körpererfahrung, PartnerInnen- und Gruppenarbeiten, induktive und deduktive Lehrmethoden, Präsentationen, Literaturrecherchen, E-Learning
Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme
keine
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Lehrgangsdurchführung
Modul B Grundlagen der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsmanagements
ECTS-Anrechnungspunkte 9
Inhalte
Theoretische Grundlagen der Gesundheitsförderung
Gesundheit aus ganzheitlicher Perspektive
Prävention und Gesundheit in Unternehmen und Organisationen
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Unternehmensführung und Management
Buchhaltung, Kostenrechnung und Controlling
Unternehmensrecht
Gesellschaftsrecht und Wahl der Rechtsform (Personen- gesellschaften, GmbH, AG, Kapitalgesellschaften, GesbR, OG, KG, Stille Gesellschaft)
Vertragsrecht, Vertragsgestaltung, Vertragsabschluss
Gewährleistung und Schadensersatz
Insolvenz- und Arbeitsrecht
Grundlagen und Instrumente des Marketings
Marketingstrategien
Wettbewerbsvorteile
Lernziele
(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)
Die TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,
die verschiedenen Theorien, Modelle, Maßnahmen und Methoden der Gesundheitsförderung zu kennen und zu verstehen;
das erworbene Wissen in der betrieblichen Praxis anzuwenden (Analyse der Ausgangssituation, Entwicklung und Imple- mentierung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung etc.);
die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre und der Unternehmensführung zu kennen und zu verstehen;
die unterschiedlichen Modelle und Zugänge des Managements zu verstehen und kritisch zu beurteilen;
die Grundlagen der doppelten Buchhaltung zu verstehen;
Inhalte eines Jahresabschlusses zu verstehen und die zugrundeliegenden Geschäftsfälle und Ereignisse zu interpretieren;
gesetzliche Regelungen über die Rechnungslegung zu kennen und zu verstehen sowie deren Auswirkungen auf die Darstellung der Lage von Unternehmen zu beurteilen;
die verschiedenen Gesellschaftsformen zu unterscheiden, die Grundlagen des Vertrags-, Insolvenz-, Arbeits- und Schaden- ersatzrechts zu kennen und zu verstehen;
mit Gesetzestexten und Entscheidungen umzugehen;
juristische Argumentationen zu verstehen;
unerlaubte Handlungen im Geschäftsverkehr zu kennen;
Probleme und Aufgaben im Marketing in der Berufspraxis zu erkennen, zu analysieren und erfolgreich Lösungen zuzuführen;
die Instrumente des Marketings (Produkt-, Preis-, Distributions- und Kommunikationspolitik) anzuwenden sowie Wettbewerbs- analysen durchzuführen.
Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden
Vortrag, Workshop, Eigenarbeit, Präsentation, Gruppenarbeit, Diskussion, Literaturrecherche, Übung, Verfassen einer schriftlichen Arbeit, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation, vertiefendes Literaturstudium
Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme
keine
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung
Anhang II: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern
Semester Lehrveranstaltungstitel/Prüfungen ECTS
1 8
A.1 Grundlagen: Bewegungsapparat und Haltung 1,5
A.3 Bewegungswissenschaftliche Grundlagen 1,5
A.5 Koordinative/Funktionelle Bewegungsaktivitäten 3
A.7 Rahmenbedingungen bewegungsorientierter Gesundheitspädagogik 2
2 19
A.2 Grundlagen: Herz-, Kreislauf- und Stoffwechselsystem 1,5
A.4 Trainingswissenschaftliche Grundlagen 1,5
A.6 Ausdauerorientierte Bewegungsaktivitäten 3
A.9 Gesundheitspädagogische Handlungsstrategien 1,5
A.8 Bewegung als gesundheitspädagogische Maßnahme 2,5
B.1 Gesundheitsförderung in Organisationen 1,5
B.2 Betriebswirtschaftliche Grundlagen 1,5
B.3 Rechtliche Grundlagen 1,5
B.4 Marketing 1,5
B.5 Fachspezifisches Projekt und Projektpräsentation 3