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Begründung: Tätlichkeiten und Körperverletzungen haben im öffentlichen Raum in den letzten fünf Jahren zahlenmässig aber auch bezüglich Intensität stetig zugenommen

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Academic year: 2022

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M 003/2008 ERZ 4. Juni 2008 ERZ C Motion

0987 Kast, Bern (CVP)

Weitere Unterschriften: 4 Eingereicht am: 20.12.2007

Selbstverteidigung und geeignete Kampfsportarten in die Schule

Selbstverteidigung wird integrierter Bestandteil des Unterrichts der Sekundarstufen I und II.

Begründung:

Tätlichkeiten und Körperverletzungen haben im öffentlichen Raum in den letzten fünf Jahren zahlenmässig aber auch bezüglich Intensität stetig zugenommen. Die grosse Mehrheit der Straftaten findet freitags und samstags nach Mitternacht bis in die frühen Morgenstunden statt. Jugendliche sind deshalb in besonderem Masse betroffen.

Die Polizeipräsenz im öffentlichen Raum muss verstärkt werden. So kann ein Teil der Überfälle und Schlägereien verhindert werden. Jedoch muss auch die Kompetenz der jungen Menschen im Umgang mit heiklen Situationen verbessert werden.

Der Turnunterricht der Sekundarstufen I und II bietet sich in idealer Weise an. Im Turnunterricht muss die Selbstverteidigung eingeübt und das Verhalten in heiklen Situationen thematisiert werden, mit dem das Risiko einer Gewaltanwendung eingedämmt werden kann. Sinnvoll wäre es, wenn geeignete Kampfsportarten Eingang in die Sportlehrpläne der Sekundarstufen I und II finden würden. Dabei müssen defensive Techniken im Vordergrund stehen.

Im Einüben der Selbstverteidigung mit Hilfe von Kampfsportarten können die Richtziele des Sportunterrichts ebenso erreicht werden wie mit andern Sportarten. Auch bei Kampfsportarten werden Koordination, Kraft, Ausdauer sowie Fairness und Respekt im Wettkampf geschult.

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Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Das Anliegen des Motionärs ist in den Lehrplänen geregelt und liegt im Kompetenzbereich der Erziehungsdirektion.

Der Regierungsrat geht mit dem Motionär einig, dass Tätlichkeiten und Körper- verletzungen im öffentlichen Raum tendenziell zugenommen haben. Der Regierungsrat teilt die Besorgnis über die Jugendgewalt und die Auffassung, dass Jugendliche mehr auf diese Situationen sensibilisiert werden müssen und das Verhalten in heiklen Situationen zu thematisieren ist. Er erachtet es als notwendig, dass Eltern und Lehrpersonen mit den Jugendlichen das Gefahrenpotenzial erkennen und gemeinsam Präventionsmassnahmen diskutieren.

Der Sportunterricht ist jedoch für das Erlernen von Kampfsportarten aus erzieherischer Sicht nicht geeignet. Es stimmt, dass das Einüben der Selbstverteidigung sowohl die konditionellen als auch die koordinativen Fähigkeiten schult. Fairness und Respekt im Wettkampf - wie in der Begründung der Motion angedeutet - werden wohl geschult, sind aber, wenn sich Jugendliche zu Tätlichkeiten hinreissen lassen, nicht erstrangig. Es ist davon auszugehen, dass ein gezieltes Üben von Kampsportarten eher die Agression fördert. Jugendlichen in der Opferrolle wird ein falsches Sicherheitsbewusstsein vermittelt.

Es kommt nicht selten zu einer Selbstüberschätzung.

Eine interdirektionale Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der ERZ, POM, JGK und GEF, setzt sich mit den Angeboten für Beratung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Bekanntmachung auseinander. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, eine leicht zugängliche Plattform mit Informationen rund um das Thema Jugendgewalt im weiteren Sinne zu entwickeln.

Gewaltprävention ist sowohl in den Volksschulen als auch in den Schulen der Sekundarstufe II situationsbedingt immer wieder Bestandteil des Unterrichts. Der Sportunterricht stellt ein mögliches Gefäss dar, um das Thema Gewalt aufzugreifen.

Die Thematisierung dieses Anliegens wird im Volksschulbereich durch die Lehrpläne auch so verlangt. Im Rahmen von vorgeschriebenen Themen in den Lehrplänen der Sekundarstufe II werden Aspekte von Kampfsportarten vermittelt. Der Fokus liegt bei der Schulung von gegenseitiger Rücksichtnahme, beim Trainieren von einem angepassten Sozial- und Risikoverhalten und Vermitteln von Selbstbewusstsein.

Der Regierungsrat erachtet das Erlernen von Kampfsportarten im Rahmen des obligatorischen Sportunterrichts an den Schulen der Sekundarstufen I und II als nicht geeignet. Sportarten mit Schwerpunkt Selbstverteidigung können höchstens im freiwilligen Schulsport angeboten werden, sinnvollerweise im Zusammenhang mit einer ganz- heitlichen Präventionskampagne.

Antrag: Ablehnung

An den Grossen Rat

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