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Parlament, Regierung und Verwaltung sind von Beginn an in den Prozess einzubinden

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Academic year: 2022

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M 336/2009 M 353/2009

FIN FIN

Motion

SVP (Blank, Aarberg)

Weitere Unterschriften: 14 Eingereicht am: 16.11.2009

Ausgaben hinterfragen: Aufgabendialog wieder aufnehmen

Der Regierungsrat wird aufgefordert, den Aufgaben dialog wieder aufzunehmen und dem Grossen Rat eine Liste der Aufgaben mit Angabe der entsprechenden Aufwendungen vorzulegen, auf die grundsätzlich verzichtet werden kann, unter Angabe einer Prioritätenliste

Ferner sind dem Grossen Rat Vorschläge über alle Direktionen zu unterbreiten, wo der Aufwand um 10 Prozent oder mehr reduziert werden kann, ohne dass bei der betroffenen Produktegruppe die vorgesehene Aufgabe dadurch nicht mehr erfüllt werden kann.

Begründung

NEF bringt es mit sich, dass für den Grossen Rat wenig ersichtlich ist, wo Wunschbedarf erfüllt wird und wo für die Bevölkerung zwingend notwendige Ausgaben getätigt werden.

Angesicht des Ausgabenwachstums, das jährlich über eine mit der Teuerung begründbare Steigerung hinausgeht, ist es notwendig, den abgebrochenen Aufgabendialog wieder in Gang zu bringen.

Ebenfalls sind die beschränkten Mittel effizient einzusetzen. Es gibt mit Sicherheit Bereiche, wo die Aufgabe auch mit weniger Mitteln immer noch angemessen erfüllt werden kann.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 19.11.2009

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2

M 353/2009 FIN

Motion FDP (Feller, Steffisburg)

Weitere Unterschriften: 18 Eingereicht am: 23.11.2009

Für eine echte strategische Aufgabenüberprüfung

1. Der Regierungsrat wird aufgefordert, an Stelle des seinerzeit abgebrochenen Aufgabendialoges, die staatlichen Aktivitäten grundlegend zu überprüfen.

2. Parlament, Regierung und Verwaltung sind von Beginn an in den Prozess einzubinden.

3. Die Überprüfung der Aufgaben und Prozesse soll nach dem nachfolgend aufgezeigten Flussdiagramm erfolgen.

Begründung

Das Ziel ist, die Kosten der laufenden Rechnung langfristig und merklich zu senken.

Deshalb sind nur noch dort staatliche Leistungen zu erbringen, wo besondere Rechtfertigungsgründe vorliegen und wo Alternativlösungen (wie z.B. Ausschreibungen) nicht sinnvoll sind.

Grundsätzlich gilt also – auch im Kanton Bern – das Primat der Privatwirtschaft.

Besteht ein Marktversagen?

- externe Effekte - Öffentliche Güter - Natürliches Monopol - Informationsproblem - Marktmacht

- Gemeinwirtschaftl. Leistungen - Verteilungsgerechtigkeit - Hoheitliche Aufgaben

Nein

Ja

Gibt es geeignetere marktnahe Korrektur-Formen als die staatliche Leistungserbringung?

Ja

Verzicht auf staatliche Tätigkeit

Alternativen prüfen, z.B.

- Ausschreibung der Leistung

- Leistungsauftrag/

Konzession - Outsourcing von

Teilleistungen - Subventionen

Nein

Rechtfertigt die Bedeutung des Marktversagens die Nachteile des Markteingriffs?

Nein Verzicht auf staatliche Tätigkeit

Ja

Staatliche Tätigkeit im Sinne der klassischen Verwaltung oder des NPM

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3

Eine staatliche Bereitstellung von Gütern rechtfertigt sich nur dann, wenn besondere Gründe vorliegen. Dies können insbesondere sein:

- Es liegen Märkte vor, auf denen kein wirksamer Wettbewerb möglich ist (natürliche Monopole ohne Marktzutrittsmöglichkeiten oder Märkte mit sehr kleinem Volumen) - Der Aufwand für die Regulierung und Beaufsichtigung eines privatrechtlichen Monopols

ist höher als der Vorteil, der mit einer Ausgliederung aus der Verwaltung verbunden wäre

- Die Tätigkeit ist hoheitlich oder bringt hohe Synergien zugunsten einer effizienten hoheitlichen Tätigkeit (z.B. unentbehrliches Know-how und Flexibilität)

Für eine langfristige und verlässliche Aufgaben- und Finanzplanung ist es unabdingbar, im Vorfeld die folgenden Fragen zu beantworten:

- Auf die Erfüllung welcher Aufgaben kann der Staat verzichten?

- In welcher Qualität müssen die zu erfüllenden Leistungen erbracht werden?

- Wer erbringt die Leistung?

Leistungen auf die ohne Nachteile für Bürgerinnen und Bürger verzichtet werden kann, sollen nicht erbracht, Redundanzen eliminiert und Prozesse verbessert werden.

Dabei ist primär entscheidend, dass die Leistung wirtschaftlich erbracht wird und nicht wer sie erbringt.

Mit der Aufgabenüberprüfung soll der nötige zeitliche Vorlauf für die Planung gewonnen werden. Die Grundlegenden Fragen sind vorgängig zur Planung von Ressourcen und Finanzen zu diskutieren und zu entscheiden.

Die Auslegeordnung soll im offenen Dialog zwischen Parlament, Regierung und Verwaltung erstellt werden, interdisziplinär, unter Mitarbeit aller Anspruchsgruppen. Erforderlich dazu sind das Detailwissen der Verwaltung, die Innovationskraft der Regierung und die Konsensbereitschaft des Parlamentes.

Referenzen

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