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I 140/2002 GEF 30. Oktober 2002 44C
Interpellation
3682 Wisler Albrecht, Burgdorf (SP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 02.09.2002
Wie wird der Zulassungsstopp von Ärzten und anderen Leistungserbringern im Kanton Bern umgesetzt?
Anfang Juli 2002 verordnete der Bundesrat einen dreijährigen Zulassungsstopp für neue Arztpraxen und andere Leistungserbringer, die zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sein können. Die Verordnung hält fest, dass der Bundesrat auf nationaler Ebene die Zulassungsbeschränkungen beschliesst, während die Kantone diese vollziehen. Jeder Kanton kann aber begründete Ausnahmen für bestimmte Kategorien und Fachrichtungen oder Regionen vorsehen, bis hin zur gänzlichen Nichtanwendung. Damit können die Kantone ihren Verfassungsauftrag, die medizinische Versorgungssicherheit zu gewährleisten wahrnehmen. Zudem hat der Kanton bei seinen Entscheiden die Situation in den Nachbarkantonen zu berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen:
1. Gibt es innerhalb des Kantons deutliche regionale Unterschiede bei der Versorgungsdichte? Bzw. wie sehen diese aus?
2. Erwägt der Regierungsrat eine differenzierte Ausgestalltung, je nach Region und Leistungserbringer?
3. Wie will der Regierungsrat garantieren, dass die Versorgungssicherheit in ländlichen Regionen wie im Emmental oder dem Oberland auch künftig gewährleistet ist?
4. Hat der Regierungsrat bereits entschieden, ob er von der Ausnahmemöglichkeit von Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung Gebrauch machen will? Wenn nein, wann ist dieser Entscheid zu erwarten?
5. Ist bereits bekannt, wie die umliegenden Kantone diese Verordnung umsetzen werden?
Konnten bereits Gespräche mit den zuständigen Stellen der umliegenden Kantone aufgenommen werden?
6. Wie viele Gesuche um eine Berufsausübungsbewilligung bzw. Praxisbewilligung von Ärztinnen und Ärzten waren Ende Juni 2002 im Kanton Bern eingereicht bzw. noch hängig?
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 09.09.2002
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Antwort Regierungsrat
Die Verordnung vom 3. Juli 2002 über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung liegt im Anhang I für alle Kantone die Höchstzahlen der dem Zulassungsstopp unterworfenen Berufsgattungen fest. Eine erste Überprüfung ergab, dass diese Zahlen mit der Realität zum 3. Juli 2002 nicht übereinstimmten. Da sich santésuisse als Lieferant der Zahlen zuhanden des Bundesamtes für Sozialversicherung weigerte, die Zahlen zur Überprüfung durch die Kantone herauszugeben, mussten diese durch die Kantone selber beschaffen werden. In Zusammenarbeit mit der Ärztegesellschaft des Kantons Bern hat das Kantonsarztamt im August sämtliche Ärztinnen und Ärzte mit einem Fragebogen angeschrieben, um die entsprechenden Daten zu erhalten. Der Bundesrat hat in Aussicht gestellt, dass er nach Erhalt der überprüften Zahlen durch die Kantone die Anhänge der Verordnung entsprechend ändern wird.
Wir können die Fragen im Einzelnen wie folgt beantworten:
1. Auf Grund der bisher fehlenden ärztlichen Demographie kann die gestellte Frage für den Kanton Bern noch nicht beantwortet werden.
2. Sobald die Resultate der durch das Kantonsarztamt durchgeführten Erhebung vorliegen werden, kann eine differenzierte Beurteilung nach Regionen erfolgen.
3. Die gesetzlichen Grundlagen für die Sicherstellung der Versorgungssicherheit in ländlichen Regionen im Rahmen der Umsetzung der Verordnung über den Zulassungsstopp sind in Vorbereitung und werden anfangs 2003 vorliegen.
4. Der Regierungsrat hat über die Ausnahmemöglichkeiten noch nicht entschieden.
Der Entscheid wird voraussichtlich per Ende 2002 erfolgen.
5. Die mit der Umsetzung der Zulassungsverordnung betraute zuständige Stelle der GEF hat bereits im Juli mit den in der regionalen Sanitätsdirektorenkonferenz der Romandie zusammengefassten französischsprechenden Kantonen und ab August 2002 mit den in der Sanitätsdirektorenkonferenz Nordwestschweiz zusammen- gefassten deutschsprachigen Nachbarkantone Kontakt aufgenommen. Ziel ist, ein koordiniertes Vorgehen festzulegen. Bisher hat noch keiner dieser Kantone über die Ausnahmen vom Zulassungsstopp entschieden.
6. Bis zum 3. Juli 2002 wurden beim Kantonsarztamt 170 Gesuche für Berufsausübungsbewilligungen von Ärztinnen und Ärzten eingereicht.
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