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Konnte die Täterschaft ermittelt werden? 2

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Academic year: 2022

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I 104/2003 JGK 2. Juli 2003 45C

Interpellation

2034 Fuchs, Bern (SVP)

Weitere Unterschriften: 17 Eingereicht am: 14.04.2003

Bleibt die Befreiung eines Sans-Papiers aus dem Gefängnis ohne Folgen?

Vor einigen Monaten haben Sympathisanten der Sans-Papiers-Bewegung im Amthaus Bern einen Gefangenen in einer in dieser Art in der Schweiz einmaligen und unglaublichen Aktion befreit, indem sie vor laufenden Kameras die Gitterstäbe der Zelle durchsägten.

Seither warte ich mit Interesse auf Berichte in den Medien, wie dieser Fall ausgegangen ist.

Aus unerklärlichen Gründen scheint dieser Fall zu versanden und ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Konnte die Täterschaft ermittelt werden?

2. Kann davon ausgegangen werden, dass die Täterschaft rechtlich belangt wird?

3. Besteht die Gefahr, dass das Verfahren behördenseitig eingestellt wird?

4. Wurden seitens der Polizei aufgrund dieses Vorfalls Lehren gezogen, wenn ja, welche?

Antwort des Regierungsrates

Die Fragen des Interpellanten können wie folgt beantwortet werden:

1. Die Täterschaft konnte noch nicht ermittelt werden.

2. Es kann selbstverständlich davon ausgegangen werden, dass die Täterschaft rechtlich belangt wird, sobald sie ermittelt ist.

3. Die gegen unbekannte Täterschaft wegen Befreiung von Gefangenen und Sachbeschädigung eingeleitete Voruntersuchung wurde in Anwendung von Artikel 235 Strafverfahren bis zum Vorliegen neuer Erkenntnisse bzw. zur Ermittlung der Täterschaft eingestellt.

4. Das für den Betrieb der Regionalgefängnisse zuständige Amt für Freiheitsentzug und Betreuung (Abteilung Gefängnisse des Kantons Bern) der Polizei- und Militärdirektion hat für das Regionalgefängnis Bern bereits folgende Massnahmen getroffen:

- ab sofort werden in die fraglichen Zellen im Untergeschoss keine Personen mehr zur Übernachtung einquartiert.

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- Zur besseren Überwachung wurden zusätzliche Videoüberwachungskameras an der Fassade installiert und die bestehenden Überwachungskameras im Aussenbereich sabotagesicher montiert.

- Damit eine umfassende Fassadensicherung gewährleistet werden kann, wurden bei den Aussenkameras „Peer-Detektoren“ installiert. Diese reagieren auf geringfügigste Bewegungen und steuern die Kameras automatisch in Richtung Ereignis.

- Schliesslich werden zusätzlich die Gitter vor den Zellenfenstern verstärkt.

An den Grossen Rat

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