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Räten folgende Standesinitiative einzureichen: Die Bundesverfassung soll die Rechtsgrundlagen dafür schaffen, dass auf allen kleinen (bis 0,75dl) Getränkeflaschen (Glas und PET) und Getränkedosen ein Pfand erhoben wird

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M 068/2008 BVE 17. September 2008 BVE C Motion

1607 Morgenthaler, Richigen (Grüne)

Weitere Unterschriften: 14 Eingereicht am: 27.03.2008

Einreichen einer Standesinitiative betreffend Einführung eines Pfands auf allen kleinen Getränkeflaschen (Glas und PET) und Getränkedosen

Der Regierungsrat wird ersucht, im Namen des Kantons Bern bei den eidgenössischen.

Räten folgende Standesinitiative einzureichen:

Die Bundesverfassung soll die Rechtsgrundlagen dafür schaffen, dass auf allen kleinen (bis 0,75dl) Getränkeflaschen (Glas und PET) und Getränkedosen ein Pfand erhoben wird.

Begründung:

Die Städte und Gemeinden haben grosse Probleme mit dem Abfall im öffentlichen Raum.

Die Freizeit wird zunehmend im öffentlichen Raum verbracht und es wird auf Plätzen, Strassen und auch im Wald gegessen und getrunken. Leider werden die Verpackungen und besonders die kleinen Getränkeflaschen und –dosen oft liegengelassen oder die Glasflaschen sogar am Boden zerschlagen.

Nach Meinung vieler Experten wäre die Einführung eines Pfandes auf Getränkeverpackungen die mit Abstand wirksamste Strategie zur Eindämmung des Litterings. Jugendliche könnten mit der Rückerstattung eines Pfandes motiviert werden und würden deshalb die leeren Flaschen und Dosen zurückbringen und eventuell sogar noch weitere einsammeln. Auch wäre es unattraktiv viele kleine Flaschen anstelle von wenigen grösseren Flaschen zu verkaufen und so würde sich der Verpackungsaufwand verringern.

Mit einem Pfand würde sich auch die Rücklaufquote, die bei PET immer noch unbefriedigend ist, verbessern.

Der zusätzliche Aufwand in den Verkaufsgeschäften würde durch das Pfand finanziert und es könnten viele niederschwellige Arbeitsplätze geschaffen werden.

Ein Pfand kann sinnvoller Weise nur auf gesamtschweizerischer Ebene ein- und durchgeführt werden. Deshalb ist eine Standesinitiative notwendig.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat hat Verständnis und Sympathie für das Anliegen der Motionärin.

Trotzdem gilt es Folgendes zu bedenken:

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• Gemäss Bundesamt für Umwelt betrug im Jahr 2006 die gesamtschweizerische Sammelquote von Glas 95 Prozent, von Alu-Dosen 90 Prozent und von PET-Flaschen 76 Prozent, ohne dass ein Pfand auf diesen Getränkeverpackungen erhoben worden wäre. Im internationalen Vergleich belegt die Schweiz einen Spitzenplatz.

• Die Sammlung von PET-Flaschen und Alu-Dosen ist privatwirtschaftlich organisiert. Es handelt sich um Branchenlösungen auf freiwilliger Basis. Mittlerweile existiert ein dichtes Netz von 26’000 Sammelstellen für PET-Flaschen, wovon zwei Drittel in Büros, Schulen, Gastrobetrieben, Hotels, auf Sportanlagen sowie in Spitälern und Heimen eingerichtet sind. Das Recycling wird mit einem vorgezogenen Recyclingbeitrag auf jeder Getränkeverpackung finanziert. Die Entsorgungskosten für Rückführung, Sortierung und Pressen von gebrauchten PET-Flaschen liegen bei einem Franken pro Kilogramm. In Deutschland und Österreich sind sie rund doppelt so hoch.

• Getränkeverpackungen machen 17 Prozent der Littering-Abfälle aus, während Verpackungen von Esswaren und Gratiszeitungen sowie Flugblätter weit häufiger unachtsam weggeworfen werden.

• Die im Recycling aktiven Organisationen wie PET-Recycling Schweiz, IGORA und VetroSwiss machen geltend, ein Pfandsystem auf Getränkeverpackungen würde Organisations- und Infrastrukturkosten in dreistelliger Millionenhöhe verursachen. Diese Kosten müssten letztlich von den Konsumentinnen und Konsumenten getragen werden.

Weiter wäre zu befürchten, dass ein Pfandsystem die heute bereits sehr gut funktionierende, noch immer wachsende Sammelinfrastruktur mit unzähligen freiwilligen Sammelstellen gefährden würde.

• Wie positive Erfahrungen an verschiedenen Grossanlässen (z. B. Gurten-Festival) gezeigt haben, kann bei räumlich geschlossenen Anlässen durch ein Pfand auf PET- Flaschen deren Rücklauf markant gesteigert werden. Solche gezielt angewendete Pfandsysteme sind mit keinem grossen Aufwand verbunden.

Nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile lehnt der Regierungsrat die Einfüh- rung eines Pfands auf allen kleinen Getränkeflaschen und -dosen ab. Auch wenn eine gewisse Zunahme der – erfreulicherweise bereits sehr hohen – Sammelquote erwartet werden dürfte, würde das die damit auch verbundenen, negativen Folgen nicht rechtferti- gen. Das nach jahrelanger Aufbauarbeit heute gut funktionierende PET-Recyclingsystem auf freiwilliger Basis sollte nicht durch ein Pfandsystem konkurrenziert und gefährdet werden. Zudem sind mit einem Pfandsystem unverhältnismässig hohe Kosten verbunden, die nicht durch das Pfand allein finanziert werden könnten. Ohne jeden Vorbehalt unterstützt der Regierungsrat hingegen alle Lösungen, die bei geschlossenen Grossanlässen zu weniger Abfall und Littering führen. Hier haben sich zeitlich und örtlich begrenzte Pfandsysteme auf Getränkeflaschen mehrfach und bestens bewährt. Diese sind jederzeit ohne zusätzliche Rechtsgrundlagen umsetzbar.

Antrag: Ablehnung der Motion.

An den Grossen Rat

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