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Archiv "Rechtsschutz: Neue Broschüre" (22.03.2002)

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Academic year: 2022

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K

rankheiten, die von den Menschen besonders ge- fürchtet werden wie Krebs, Aids, multiple Sklerose, Herz- infarkt oder Schlaganfall wer- den im Englischen als „dread diseases“ bezeichnet. Auch ei- ne spezielle Variante der Le- bensversicherung trägt diesen Namen.

Die Dread-Disease-Police, im Kombipack mit Risiko- oder Kapitallebensversicherung er- hältlich, zahlt bereits bei Ein- tritt einer schweren Krankheit den vertraglich vereinbarten Betrag. Vorausgesetzt, der Ver- sicherte ist so schwer krank, wie es die Versicherungsbedin- gungen definieren. Allerdings ist es bei einigen Gesellschaf- ten „weniger tragisch“, wenn

beispielsweise „nur“ eine Niere versagt. Ohnehin sind in den Dread-Disease-Policen mei- stens nur weniger als 20 schwe- re Krankheiten erfasst.

Geeigneter als eine Dread- Disease-Police ist deshalb in der Regel eine Berufsunfähig- keitspolice (BU-Police), die ei- ne monatliche Rente zahlt, wenn jemand durch Krankheit oder Unfall beruflich aus der Bahn geworfen wird. Darauf macht die Stiftung Warentest aufmerksam. Die Krankheits- ursache ist bei einer BU-Police nicht von Belang. Gekoppelt mit einer Risikolebensversi- cherung, ist die BU-Police zu- dem günstiger. Die Angehöri- gen sind damit zusätzlich noch für den Todesfall abgesichert.

Dagegen fließt bei der Kom- bination Dread-Disease-Police plus Risikolebensversicherung das Geld in der Regel entweder bei schwerer Krankheit oderim Todesfall. Hat der Arzt eine der gefürchteten und zugleich ver- sicherten Krankheiten wie zum Beispiel Krebs oder Aids dia- gnostiziert, erhält der Kranke die vereinbarte Summe samt Überschüssen. Aber das ist dann auch schon alles. Eine neue Risikopolice für den Schwerkranken zu finden dürf- te ein Ding der Unmöglichkeit sein. Nach diesem Entweder- oder-Prinzip verfahren fast alle Anbieter von Dread-Disease- Versicherungen. Nur bei sehr wenigen bleibt der Hinterblie- benenschutz auch dann erhal- ten, nachdem der Erkrankte über den vereinbarten Betrag verfügen kann.

Mehr Informationen über Dread-Disease-Versicherungen können über das Internet abge- rufen werden: www.stiftung-wa rentest.de oder www.klipp-und- klar.de. Oskar Metzger

Rechtsschutz

Neue Broschüre

Bei Streitigkeiten kommt es nicht immer zu einer gütlichen Einigung. Dann müssen die Ge- richte entscheiden, wer Recht oder Unrecht hat – das kann teuer werden. Mit einer Rechts- schutzversicherung kann man sich gegen die finanziellen Risi- ken eines Prozesses absichern.

Was eine Rechtsschutzversi- cherung genau bietet, welche Risiken sie nicht abdeckt, wel- che Leistungsbausteine es je nach individueller Lebenssi- tuation gibt – das steht in der neuen Broschüre „Recht ge- habt und auch bekommen“.

Die Broschüre kann in Ein- zelexemplaren kostenfrei bei klipp + klar, Postfach 08 04 31, 1004 Berlin oder per Telefon 08 00/7 42 43 75 (kostenfrei) be- stellt werden und steht als Download im Internet unter der Adresse: www.gdv.de/Publi

kationen. rco

Spezielle Variante

Dread-Disease-Policen nicht zu empfehlen

Versicherungen

Referenzen

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