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162 VERORDNUNG/QUALITÄT

Neuer Wirksamkeitsbereich

„begrenzt viruzid PLUS“

In der 2016 aktualisierten Empfeh- lung der Kommission für Kranken- haushygiene und Infektionspräven- tion (KRINKO) beim Robert Koch-In- stitut (RKI) zur Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheits- wesens wurde für die prophylak- tische Händedesinfektion der neue Wirkbereich „begrenzt viruzid PLUS“ vorgestellt, der im Folgen- den näher erläutert wird.

In Deutschland werden seit 2004 Desinfektionsmittel hinsichtlich ih- rer Viruswirksamkeit wie folgt ein- geteilt:

„ begrenzt viruzid: Dieser Bereich schließt nur die behüllten Viren ein und stellt die Mindestanfor- derung an ein Desinfektionsmit- tel dar.

„ viruzid: Dies umfasst den Be- reich der behüllten und unbe- hüllten Viren.

Noro-, Rota- und Adenoviren sind für eine Vielzahl von Infektionsaus- brüchen verantwortlich und des- halb auch für die Arztpraxis rele- vant. Sie gehören zu den unbehüll- ten Viren mit geringerer Hydrophi- lie und sind dadurch leichter durch Desinfektionsmittel zu inaktivieren als andere unbehüllte Viren mit ei- ner stärkeren Hydrophilie, wie zum Beispiel Enteroviren.

Aus diesem Grund besteht großes Interesse, eine Wirksamkeit gegen diese Viren auszuloben. Der Ar- beitskreis Viruzidie beim RKI defi- niert deshalb für Desinfektionsmit- tel erstmals den Wirkungsbereich

„ begrenzt viruzid PLUS: Dies be- deutet wirksam gegen behüllte Viren sowie zusätzlich gegen Adeno-, Noro- und Rotaviren (=

unbehüllte Viren).

Soziotherapie: Neue Muster 26 und 28

Die beiden Muster 26 und 28 wur- den zum 1. Oktober 2017 sowohl inhaltlich als auch redaktionell an- gepasst. Die inhaltlichen Ergänzun- gen/Änderungen sollen künftig un- gerechtfertigte Ablehnungen sowie Anfragen der Krankenkassen ver- meiden.

Hier die wesentlichen inhaltlichen Änderungen:

Es gibt keine Übergangsfrist! Die bisher verwendeten Verordnungs- muster dürfen nach dem 30. Sep- tember 2017 nicht aufgebraucht werden. Bitte bestellen Sie recht- zeitig neue Verordnungsmuster. Die neuen Muster werden auch in den Praxisverwaltungssystemen hinter- legt sein.

Verordnung von Soziotherapie (Muster 26)

Es wird ein neues Feld „Art und Ausprägung der Co-Morbiditäten/

Sonstige Einschränkungen“ aufge- nommen. Damit wird klargestellt, dass Soziotherapie außerhalb des schizophrenen Formenkreises und der affektiven Störungen (Regelver- sorgung) auch für alle anderen Er- krankungen aus dem Kapitel Psy- chische und Verhaltensstörungen des ICD-10 (F00 bis F99) verordnet werden kann. Diese Angaben sind Voraussetzung, um für psychische Erkrankungen und Störungen au- ßerhalb der Regelversorgung Sozio- therapie verordnen zu können.

Das Feld „Art und Dauer der statio- nären Aufenthalte wegen dieser Er- krankung in den vergangenen 10 Jahren“ wird gestrichen. Dadurch entfällt Ihre Recherchepflicht. Auch seit wann die Erkrankung besteht, müssen Sie nur noch eintragen, so- fern es Ihnen bekannt ist.

K VB INFOS 10/2017

Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung für Sozio- therapie (Muster 28)

Da zukünftig auch Psychotherapeu- ten Soziotherapie verordnen dürfen (siehe „Verordnung Aktuell“ vom 28. Juni 2017), war auf dem Muster 28 unter „Erklärung des Arztes“ der Psychotherapeut zu ergänzen, so- dass auch zur Überweisung an einen Psychotherapeuten ein Soziothera- peut hinzugezogen werden kann. Die Angabe, seit wann die Erkrankung besteht, ist nur nötig, sofern es Ih- nen bekannt ist. Da bis zu fünf The- rapieeinheiten für die soziothera- peutische Unterstützung der Über- weisung abgerechnet werden kön- nen (vorher: drei), wurden für die

„Abrechnung des soziotherapeuti- schen Leistungserbringers“ die Fel- der erweitert.

Auf beiden Mustern wurden Hin- weise auf die abrechenbaren EBM- Ziffern aufgenommen.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 10 Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 11 E-Mail Abrechnungsberatung@kvb.de

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163 QUALITÄT

K VB INFOS 10/2017

Anwendungsbereiche von Desinfektionsmitteln

Für die Arztpraxis von besonderer Bedeutung:

„ Händedesinfektion

Die hygienische Händedesinfek- tion dient der Reduktion der transienten Hautflora (Kontakt- flora). Aufgrund der Anforderun- gen an die Hautverträglichkeit stehen nur wenige viruzide Prä- parate mit hoher Ethanolkonzen- tration (oder synergistische Kom- binationen mit geringerem Alko- holgehalt und zum Beispiel Säu- ren) zur Verfügung. Mit dem neuen Wirkbereich „begrenzt viruzid PLUS“ können nun deut- lich mehr Wirkstoffe in zum Teil geringerer Konzentration einge- setzt werden. Die chirurgische Händedesinfektion soll neben der transienten auch die residen- te (Standort- beziehungsweise körpereigene Flora) Hautflora reduzieren, die in der Regel keine Viren enthält.

„ Flächendesinfektion

Bei gezielten Flächendesinfek- tionsmaßnahmen ist die Art des Erregers meistens bekannt. So- mit kann das benötigte Wirk- spektrum in Abhängigkeit von dem zu inaktivierenden Virus ausgewählt werden.

„ Instrumentendesinfektion Der Begriff Instrumentendesin- fektion beinhaltet eine manuelle oder maschinelle Desinfektion im Eintauchverfahren. Sofern es sich bei den Instrumenten um semikritische Medizinprodukte handelt, sind für die „abschlie- ßende Instrumentendesinfekti- on“ (falls der Desinfektion keine Sterilisation folgt) Desinfekti- onsmittel mit viruzider Wirksam- keit einzusetzen.

„ Chemothermische Desinfektion Durchführung in speziellen Rei- nigungs-Desinfektionsgeräten (RDG)/Waschmaschinen. Durch entsprechende Desinfektions- chemie und Temperatur wird viruzide Wirksamkeit erreicht.

Fazit

Desinfektionsmittel spielen auch in der ambulanten medizinischen Ver- sorgung bei der Prävention von In- fektionskrankheiten eine sehr wich- tige Rolle. Dabei ist der Nachweis der Wirksamkeit von Desinfektions- mitteln die grundlegende Voraus- setzung für die erfolgreiche Anwen- dung. Die Anforderungen an das einzusetzende Desinfektionsmit- tel leiten sich aus den Eigenschaf- ten der zu inaktivierenden Erreger ab.

Listen geprüfter Desinfektions- mittel

Das Robert Koch-Institut ist nach Paragraf 18 Absatz 3 Infektions- schutzgesetz für die Anerkennung von Mitteln und Verfahren zur Des- infektion zuständig. Es veröffentlicht regelmäßig eine Liste geprüfter und anerkannter Mittel und Verfahren für die behördlich angeordnete Desinfektion bei bestimmten mel- depflichtigen Infektionskrankheiten.

Diese Liste kann unter www.rki.de in der Rubrik Infektionsschutz/In- fektions- und Krankenhaushygiene/

Desinfektion/Desinfektionsmittel- liste abgerufen werden. Die Liste geprüfter Desinfektionspräparate für die Routinedesinfektion, auf die auch das RKI in seinen Empfehlun- gen verweist, veröffentlicht der Verbund für Angewandte Hygiene e. V. unter www.vah-online.de/Des- infektionsmittel-Liste. Weitere In- formationen hierzu finden Sie auch

unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Qualität/Hygiene und Infekti- onsprävention/Hygiene und Medi- zinprodukte.

Nutzen für die Arztpraxis Noro-, Adeno- und Rotaviren stel- len auch in der ambulanten medizi- nischen Versorgung epidemiologisch sehr häufig virale Infektionserreger dar. Zu diesen Virusgruppen gehö- ren beispielsweise Erreger von hochkontagiösen Gastroenteritiden, respiratorischen Infektionen und der Keratokonjunktivitis in der Au- genheilkunde. Vorteil des erweiter- ten Wirkungsspektrums „begrenzt viruzid PLUS“ ist, dass ganzjährig für die prophylaktische Desinfek- tion dieselben Desinfektionsmittel eingesetzt werden können. Eine Umstellung auf andere Produkte in- folge saisonaler Unterschiede im Vorkommen der viralen Erreger ent- fällt, wenn Sie für die hygienische Händedesinfektion und die Flächen- desinfektion Desinfektionspräpara- te mit dem Wirkbereich „begrenzt viruzid PLUS“ einsetzen.

Literaturempfehlungen

„ Neuer Wirksamkeitsbereich be- grenzt viruzid PLUS – was ist das? Mitteilung der Desinfekti- onsmittel-Kommission im VAH.

Hyg Med 2016, 41: 319-321

„ Prüfung und Deklaration der Wirksamkeit von Desinfektions- mitteln gegen Viren zur Anwen- dung im humanmedizinischen Bereich. Schwebke I, Eggers M, Gebel J et al. Bundesgesund- heitsblatt 2017; 60: 353-363 Bei Fragen erreichen Sie uns unter E-Mail Hygiene-Beratung@kvb.de

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