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In acht Schritten zum elektronischen Heilberufeausweis (eHBA)

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BLÄK | informiert

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Bayerisches Ärzteblatt 1-2/2021

In acht Schritten zum elektronischen Heilberufeausweis (eHBA)

Die Ausgabe des eHBA erfordert hohe Si- cherheitsmaßnahmen. Voraussetzung für den Erhalt eines eHBA ist unter anderem eine sichere Identifizierung der antragstel- lenden Ärztin/des antragstellenden Arztes.

Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) ist per Gesetz für die Herausgabe des eHBA zuständig.

Die notwendige technische Infrastruktur wird von zugelassenen sogenannten Vertrauensdien- steanbietern (VDA) angeboten.

Aktuell sind folgende Anbieter zugelassen (Rei- henfolge alphabetisch):

»

Bundesdruckerei

»

medisign

»

SHC

»

T-Systems

Der eHBA ist für den Antragsteller kosten- pflichtig; die Preise unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Aktuell liegen die mo- natlichen Kosten bei ca. acht Euro, die teilweise von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) erstattet werden. Die Beantragung ist ausschließlich über das „Meine BLÄK“-Portal (https://secure.blaek.de/meineblaek/portal/login/

login.cfm) möglich.

Grob skizziert erfolgt die Beantragung eines eHBA aus Sicht des Antragstellers in den Schrit- ten 1 bis 8 (siehe rechts).

Füllen Sie die verschiedenen Antragsunterlagen weiter aus;

a) online im Antragsportal des VDA, b) teilweise mit der Möglichkeit

des Hochladens eines Passbildes (bei einigen VDA alternativ auf- geklebtes Foto).

c) Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie diesen.

Wählen Sie einen Vertrauens- diensteanbieter (VDA) nach ent- sprechender Information aus. Links dazu finden Sie im „Meine BLÄK“- Portal unter https://secure.blaek.de/

meineblaek/portal/login/login.cfm und dort unter eArztausweis G2-

Karte NEU. Prüfen Sie Ihre Daten im Mitglie-

derportal der Ärztekammer und übernehmen diese validen Daten in Ihren Antrag bei dem ausge- wählten VDA.

Lassen Sie sich anhand eines gülti- gen amtlichen Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass, ggf.

Aufenthaltsbescheinigung) in der Identifizierungsstelle (zum Beispiel Postfiliale) identifizieren.

Senden Sie Ihre vollständigen An- tragsunterlagen an den von Ihnen gewählten VDA. Im Hintergrund er- folgt daraufhin eine elektronische Weiterleitung Ihres Antrags an die BLÄK. Sie prüft, ob Sie (noch) Mit- glied der Ärztekammer sind und er- teilt dem VDA die Erlaubnis, einen eArztausweis herzustellen.

Aktivieren Sie den erhaltenen Aus- weis, das heißt: Nehmen Sie ihn in Betrieb. Dazu müssen individuelle PINs gesetzt und gegenüber dem VDA der Erhalt und die erfolgreiche Inbetriebnahme bestätigt werden.

Daraufhin schaltet der VDA Ihren Ausweis frei.

Der VDA produziert und versendet den eArztausweis – getrennt von einem PIN-Brief – an Sie.

Informationen über den Aus- weis werden an den Verzeichnis- dienst übermittelt (verpflichtende Rechtsgrundlage: § 313 SGB V).

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.

blaek.de/wegweiser/arztausweis, Ihrem IT-Dienst- leister, als Vertragsarzt auch bei Ihrer zuständi- gen Kassenärztlichen Vereinigung und als Arzt im Krankenhaus unter https://www.dkgev.de/

themen/digitalisierung-daten/telematik- infrastruktur/ti-hinweise/

Frank Estler (BLÄK)

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