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2013 II S

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen durch

Erwerbstätigkeit und bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit (Deutsch-

Niederländischer Vertrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit)

SchwarzArbVtr NLD

Ausfertigungsdatum: 12.01.2012 Vollzitat:

"Deutsch-Niederländischer Vertrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit vom 12. Januar 2012 (BGBl. 2013 II S. 380)"

Fußnote

G v. 8.4.2013 II 378

Inkraft gem. Bek. v. 2.8.2013 II 1222 mWv 1.10.2013

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