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Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen durch
Erwerbstätigkeit und bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit (Deutsch-
Niederländischer Vertrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit)
SchwarzArbVtr NLD
Ausfertigungsdatum: 12.01.2012 Vollzitat:
"Deutsch-Niederländischer Vertrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit vom 12. Januar 2012 (BGBl. 2013 II S. 380)"
Fußnote
G v. 8.4.2013 II 378
Inkraft gem. Bek. v. 2.8.2013 II 1222 mWv 1.10.2013