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Studienordnungfür den Diplomstudiengang Geographie

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Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät II Geographisches Institut

Studienordnung

für den Diplomstudiengang Geographie

Präambel

Der Fakultätsrat der Mathematisch-Naturwissen- schaftlichen Fakultät II der Humboldt-Universität zu Berlin hat auf der Grundlage der §§ 24 und 71 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) vom 05. Ok- tober 1995 (GVBl. S. 727), zuletzt geändert durch Artikel XI des Haushaltsstrukturgesetzes 1998 vom 19. Dezember 1997 (GVBl. S. 686), am 08. Juni 1998 folgende Studienordnung für den Diplomstudiengang Geographie erlassen.*)

I. Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau der wissenschaftlichen Ausbildung im Diplomstudien- gang Geographie an der Humboldt-Universität zu Berlin und führt im Zusammenhang mit der Diplom- prüfungsordnung vom 08. Juni 1998 zum akademi- schen Grad einer Diplom-Geographin oder eines Diplom-Geographen („Dipl.-Geogr.“).

§ 2 Beschreibung des Faches

(1) Die Geographie ist eine Wissenschaft, die land- schafts-, wirtschafts- und sozialräumliche Strukturen und Prozesse sowie deren Wechselwirkungen unter- sucht. In Bezug auf räumliche Strukturen und Ent- wicklungen werden verschiedene Analysemethoden, Theorien und Modelle behandelt, um die gewonnenen Erkenntnisse für planerische Maßnahmen nutzbar zu machen. Dabei finden Verfahren und Erkenntnisse aus den Natur-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Berücksichtigung.

(2) In der Physischen Geographie werden die Gesetz- mäßigkeiten und Regelhaftigkeiten räumlicher Struk- turen und Prozesse in komplexen Geosystemen mit naturwissenschaftlichen Methoden untersucht. Syste- me, in denen Interdependenzen zwischen natürlicher

*) Diese Studienordnung wurde am 10. Juli 1998 der Senatsverwal-

Ausstattung und Gesellschaft bestehen, werden dar- über hinaus mit dem Ziel der Steuerung und Regulie- rung analysiert, regionalisiert und dargestellt.

(3) Die Humangeographie analysiert sozial- und wirt- schaftsräumliche Strukturen und Prozesse. Durch the- oriegeleiteten Einsatz einschlägiger empirischer Ana- lyseverfahren sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die für Prognosen und räumliche Planungen anwend- bar sind. Dabei werden zeitlich und räumlich variie- rende wirtschaftliche, soziale, politische, technische und kulturelle Faktoren sowie ihre Wechselbeziehun- gen berücksichtigt.

(4) In der Geoinformatik geht es um Verfahren und Methoden zur Erfassung, Speicherung, Aufbereitung und Analyse von geographisch relevanten Daten, um Strukturen und Prozesse feststellen und interpretieren zu können. In diesem Zusammenhang werden Prinzi- pien der geographischen und kartographischen Dar- stellung vermittelt.

§ 3 Ausbildungsgliederung und Regelstudienzeit

(1) Die Regelstudienzeit des Diplomstudienganges Geographie einschließlich aller Praktika und Prü- fungsleistungen beträgt neun Semester. Das Studium gliedert sich in Grundstudium und Hauptstudium. Das Grundstudium dauert einschließlich des Prüfungsver- fahrens in der Regel vier Semester. Der Abschluß des Grundstudiums erfolgt durch die Diplom-Vorprüfung.

Das Hauptstudium dauert einschließlich des außeruni- versitären Berufspraktikums bzw. Auslandsstudiums und des Prüfungsverfahrens in der Regel fünf Semes- ter. Der Abschluß des Hauptstudiums erfolgt durch die Diplomprüfung.

(2) Für den Abschluß des Studienganges Geographie ist das Studium von zwei Nebenfächern erforderlich, die mit den Studienschwerpunkten gemäß § 13 Absatz (2) b) und c) der Diplom-Prüfungsordnung im Zu- sammenhang stehen sollten. Die Wahl der Nebenfä- cher sollte in Abstimmung mit der Studienfachbera-

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tung erfolgen. Die Studienanforderungen in den Ne- benfächern werden vom jeweils zuständigen Institut im Einvernehmen mit dem Geographischen Institut geregelt.

§ 4 Studienvoraussetzungen

(1) Studienvoraussetzung ist die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderliche Hochschulzugangsbe- rechtigung.

(2) Über die Anerkennung von Studienleistungen aus anderen Studiengängen entscheidet der Prüfungsauss- chuß.

§ 5 Berufsfelder

Das Studium der Geographie soll auf eine berufliche Tätigkeit als Geographin oder als Geograph vorberei- ten. Da die Berufsfelder komplexe interdisziplinäre Anforderungen stellen, ist eine breite Grundausbil- dung erforderlich. Darauf aufbauend ist eine Speziali- sierung in einer Richtung der Geographie notwendig.

Es eröffnen sich Tätigkeitsbereiche

a) im öffentlichen Dienst (z.B. Raumplanung und Raumordnung, Wirtschaftsförderung, Umweltver- träglichkeitsprüfung, Naturschutz)

b) in der Privatwirtschaft (z.B. Untersuchungs- und Planungsbüros, Verlage, Immobilien- und Ver- kehrswirtschaft)

c) in Hochschulen und Forschungsinstitutionen.

§ 6 Ausbildungsziele

(1) Allgemeine Ausbildungsziele

Das Geographiestudium soll auf fachspezifische Wei- se die Studierenden für eine spätere berufliche Tätig- keit qualifizieren. Dazu gehört neben der Vermittlung von Theorien, praktischen Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten die Erziehung zu wissenschaftlichem Denken und verantwortungsbewußtem Handeln. Die planungsbezogene Funktion des Studienganges erfor- dert eine besondere Beachtung sozial- und wirt- schaftswissenschaftlicher Erkenntnisse und Argu- mentationsweisen.

Die Studierenden sollen Fähigkeiten entwickeln wie

− selbständiges, kritisches Arbeiten mit Literatur

− selbständiges Einarbeiten in neue Problemfelder

− exaktes Beobachten gemäß spezifischer Erkennt- nisinteressen

− Bildung von Hypothesen

− exaktes und flexibles Anwenden von Arbeits- techniken

− Abstraktionsvermögen

− Denken in Alternativen

− Kommunikations- und Kooperationsvermögen

− Ausdrucksfähigkeit in Wort, Schrift und Graphik

(2) Allgemeine geographische Ausbildungsziele a) Wissenschaftliche Kenntnisse

Neben exaktem fachlichen Grundwissen sollen ver- tiefte Kenntnisse in einem geographischen Studien- schwerpunkt vermittelt werden. Hierzu ist es erfor- derlich, daß die Studierenden in angemessener Weise die Möglichkeit haben, sich über aktuelle Entwick- lungen der Geographie zu informieren und diese kri- tisch zu diskutieren.

b) Fachliche Kompetenzen

− Kenntnis der theoretischen und methodischen Grundlagen der Geographie und ihrer aktuellen Forschungsansätze

− Kenntnis der geographischen Basistheorien, ihrer Erklärungsreichweiten und Anwendungsmöglich- keiten bei der Lösung räumlicher Entwicklungs- probleme

− Kenntnisse in wesentlichen Anwendungsgebieten der Geographie

− Vertieftes Verständnis der Problemlösungsmetho- dik der Geographie (Problemformulierung, Theo- riebildung und Modellierung, Entwicklung von o- perationalen Problemlösungen, Verifikation und Anwendung)

− Fähigkeit, die den Problemstellungen zugrundelie- genden Einflußfaktoren zu erkennen

− Fähigkeit zur Anwendung wissenschaftlicher Er- kenntnisse der Geographie und zur Einarbeitung in neue Methoden und Techniken der räumlichen In- formationsverarbeitung

− Fähigkeit zur Anwendung, zum Transfer und zur Modifikation der theoretischen und methodischen Grundkenntnisse

− Fähigkeit zur Beurteilung alternativer Handlungs- möglichkeiten

− Praktische Fähigkeit zur Realisierung von Lösun- gen sowie deren Dokumentation

− Fertigkeiten in der Projektplanung und Projekt- evaluierung sowie zur wissenschaftlichen Zusam- menarbeit

− Fähigkeit zur Darstellung wissenschaftlicher Ge- dankengänge unter korrekter Verwendung der Fachsprache und fachspezifischer Ausdrucksfor- men

− Fähigkeit zur Reflexion der Folgen bei praktischer Anwendung der Ergebnisse

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− Fähigkeit zur Reflexion übergeordneter wissen- schaftspolitischer und gesellschaftlicher Bezüge der Fachwissenschaft

(3) Spezielle geographische Ausbildungsziele

− Kenntnis der grundlegenden physisch-geographi- schen und geoökologischen Faktoren in räumlich- zeitlicher Dimension

− Kenntnis der grundlegenden wirtschaftlichen und sozialen Faktoren in räumlich-zeitlicher Dimensi- on

− Kenntnis der Wechselwirkungen zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere zwischen wirt- schaftlichen Aktivitäten und Naturhaushalt

− Beherrschung der wichtigsten fachspezifischen Verfahren der Erfassung, Aufbereitung, Analyse und Darstellung von Daten

− Kenntnis der Wirkungsmechanismen planerischer Maßnahmen und Fähigkeiten in der Auswahl und Handhabung planerischer Instrumente

§ 7 Ausbildungsinhalte

Gemäß den genannten Studienzielen ergeben sich fol- gende Studieninhalte:

1. Allgemeine geographische Studieninhalte:

− Entwicklung, wissenschaftstheoretische Grundla- gen und Ansätze sowie aktueller Stand der Geo- graphie

− Darstellung der Elemente, Strukturen und Prozesse der natur-, sozial- und wirtschaftsräumlichen Dif- ferenzierung

− Verfahren geländepraktischer Informations- und Datengewinnung

− Beschaffung und Nutzung geographierelevanter Informationsspeicher (Statistiken, elektronische Datenträger, topographische und thematische Karten, Luft- und Satellitenbilder)

− Verfahren der quantitativen Analyse geographi- scher Strukturen und raum-zeitlicher Prozesse 2. Spezielle geographische Studieninhalte:

A) Physische Geographie

Die Physische Geographie zielt auf Theorien und Mo- delle von natürlichen räumlichen Systemen und Sub- systemen (z.B. Theorie der Hangentwicklung, Was- serhaushaltsmodelle, Klassifikation von Küstenfor- men, Rekonstruktion von Paläoklimaten). In der empi- rischen Arbeit werden Strukturen, Massen- und Ener- giebilanzen unterschiedlich dimensionierter Natur- räume untersucht (z.B. chorische und regionische Feststoff- und Wasserbilanzen). Bei den methodologi-

schen Inhalten geht es um Analyse, Interpretation, Wertung und Darstellung von naturräumlichen Phä- nomenen. Anwendungsbezogene Inhalte sind Verfah- ren der Erhebung von natürlichen Sachverhalten (geowissenschaftliche Raumanalysen, Umweltmonito- ring u.a.) sowie der Diagnose und Prognose von Ent- wicklungen der Umwelt.

B) Humangeographie

Die Humangeographie berücksichtigt Theorien und Modelle mit Bezug z.B. auf Raumwahrnehmung, räumliches Verhalten, betriebliche Standortwahl, Raumnutzung, Interaktion und Migration, zentralörtli- che Systeme und Regionalentwicklung. Untersuchte Akteure sind z.B. Sozialgruppen, Unternehmen und Betriebe sowie raumprägende Institutionen. Analysiert werden Raumeinheiten verschiedener Maßstabsebe- nen, z.B. städtische und ländliche Siedlungen, Ver- dichtungs- und ländliche Räume, Ländergruppen. Zur Analyse räumlicher Strukturen und raum-zeitlicher Prozesse werden speziell die Methoden der empiri- schen Raumforschung vermittelt. Anwendungsbezo- gene Studieninhalte beziehen sich auf Prognoseme- thoden und das Instrumentarium zur planerischen Gestaltung räumlicher Entwicklungen (Standort-, Flä- chennutzungs-, Regional-, Landesplanung).

C) Geoinformatik/ Thematische Kartographie

Die Lehrgebiete Geostatistik und Geoinformatik (spe- ziell Geographische Informationssysteme, digitale thematische Kartographie, Fernerkundung) werden als besonderer Ausbildungskomplex vermittelt. Ziel ist die Erarbeitung und Nutzbarmachung von Konzepten und Methoden für die Analyse, insbesondere auch der Aufbau von und die Arbeit mit Geo-Datenbanken.

§ 8 Ausbildungsformen

Die Ausbildungsformen sind - im Rahmen der gege- benen Möglichkeiten - dem Lehrgegenstand und den Lernzielen angepaßt.

Vorlesung (VL): Die Lehrkräfte vermitteln Lehr- inhalte unter Hinweis auf Fachliteratur und regen zu eigenem Arbeiten und kritischem Denken an.

Die Einführungsvorlesungen vermitteln die Grundlagen des Faches. Sie werden vornehmlich von prüfungsberechtigten Lehrkräften gehalten.

Seminar (SE): Im Seminar werden unter Anlei- tung einer Lehrkraft Lehrinhalte von Studierenden anhand von Fachliteratur und empirischen Er- kenntnissen erarbeitet, vorgetragen und diskutiert.

Die Seminare unterscheiden sich je nach Ausbil- dungsstand in Proseminare, Mittelseminare (Ver- anstaltungen des Grundstudiums) und Obersemi- nare (Veranstaltungen des Hauptstudiums).

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Spezielle Seminartypen sind:

Laborpraktikum: Ein ausgewähltes Studien- objekt wird in Kleingruppen selbständig im Labor bearbeitet, die Ergebnisse werden proto- kolliert.

Geländepraktikum (GP) und Projekt (PJ):

Dies sind Lehrveranstaltungen des Hauptstudi- ums, in denen ein größeres, fest definiertes, meist anwendungsorientiertes Problem theore- tisch, methodisch und praktisch in einer Weise gelöst werden soll, daß es einer realen Situati- on so weit wie möglich entspricht. Neben dem Erwerb von Fähigkeiten zur selbständigen Anwendung von Problemlösungsmethoden auf eine konkrete Aufgabe dient ein Projekt auch der Vertiefung von kooperativen Arbeitstech- niken. Ein Abschlußbericht ist erforderlich.

Exkursion/ Geländepraktikum (EX/GP):

Lehrveranstaltung außerhalb der Universität zur praxisnahen Vermittlung von Problemen, Vorgehensweisen, Einsichten und Kontakten.

Colloquium (CO): Gesprächsrunde zwischen Lehrenden und Lernenden zu neuen For- schungsaspekten und Fachperspektiven.

Tutorium (TU): Arbeitsgemeinschaft zur Er- gänzung und Vertiefung von Lehrveranstaltun- gen unter Anleitung einer Tutorin oder eines Tutors.

Prüfungscolloquium (PCO): Prüfungssimu- lation am Beispiel von Prüfungsschwerpunk- ten.

Das außeruniversitäre Berufspraktikum ist integraler Bestandteil der Ausbildung außerhalb der Lehrveran- staltungen des Geographischen Institutes. Es dient in besonderem Maße den Anforderungen des Fachs Geographie bezüglich anwendungsbezogener Ausbil- dung.

Alle genannten Ausbildungsformen erfordern zur Er- reichung der Lernziele ein begleitendes Selbststudi- um.

§ 9 Leistungsnachweise

(1) Für Lehrende und Lernende ist die Erfolgskon- trolle unverzichtbar. Daher sind Leistungsnachweise bei Seminaren, Übungen, Exkursionen und Praktika zu erbringen. Die regelmäßige und erfolgreiche Teil- nahme an einer Lehrveranstaltung wird von der ver- antwortlichen Lehrkraft durch einen benoteten Leis- tungsnachweis bescheinigt. Der Leistungsnachweis muß Angaben über den zeitlichen Umfang und den Titel der Lehrveranstaltung sowie über die Form (Abs.

2) und ggf. das Thema der individuellen Studienleis- tung enthalten. Bei Gruppenarbeiten muß der indivi- duelle Beitrag deutlich abgrenzbar und bewertbar sein.

(2) Leistungsnachweise können in folgenden, zu Ver- anstaltungsbeginn festzulegenden Formen erbracht werden:

a) Bearbeitung von Übungsaufgaben: kontinuierliche und überwiegend erfolgreiche Bearbeitung der in einer Lehrveranstaltung gestellten Übungsaufga- ben

b) Referat: mündlicher Vortrag und/ oder Hausarbeit zu einem begrenzten Thema in begrenzter Zeit bzw. in begrenztem Umfang im Rahmen einer Lehrveranstaltung

c) Arbeitsberichte: längere wissenschaftliche Doku- mentation eigener Arbeitsergebnisse im Rahmen einer Lehrveranstaltung, z. B. Projektbericht d) Klausur: schriftliche Lösungen von vorgegebenen

Aufgaben in begrenzter Zeit mit begrenzten Hilfsmitteln

(3) Ist eine Klausur notwendiges Kriterium für die Vergabe eines Leistungsnachweises, so ist im Falle des erstmaligen Nichtbestehens spätestens zu Beginn des folgenden Semesters eine Wiederholungsklausur oder eine gleichwertige Wiederholungsmöglichkeit anzubieten.

§ 10 Studienfachberatung

(1) Die Studienfachberatung Geographie dient der Betreuung und Unterstützung aller derjenigen Perso- nen, die Geographie studieren oder ein solches Studi- um beginnen wollen.

(2) Die Studienfachberatung sollte während des ge- samten Studiums mehrmals in Anspruch genommen werden. Die Empfehlung ist insbesondere deshalb zu beachten, weil das Geographiestudium vielfältige Möglichkeiten der Schwerpunktbildungen bietet und selbständige Entscheidungen der Studentinnen und Studenten für den Studienverlauf erfordert. Besonders sind Probleme zu besprechen, die sich ergeben aus der Nebenfachwahl, der Bestimmung der Spezialisie- rungsrichtung, Abweichungen vom ordnungsgemäßen Studienablauf, dem erwogenen Wechsel von Studien- gang, Nebenfach oder Hochschule.

(3) Vom Institutsrat sind eine Professorin oder ein Professor und eine Stellvertreterin oder ein Stellver- treter als Beauftragte für die Studienfachberatung be- stimmt. Namen und Sprechzeiten werden im Vorle- sungsverzeichnis aufgeführt. Zu ihren Aufgaben ge- hören:

a) Durchführung individueller Studienberatung b) Durchführung einer Einführungsveranstaltung für

die Studienanfängerinnen und Studienanfänger in

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Geographie in der ersten Vorlesungswoche des Studienjahres; Zeit und Ort der Veranstaltung werden im Vorlesungsverzeichnis angegeben.

c) Durchführung einer Orientierungsveranstaltung zur individuellen Planung des Hauptstudiums d) Pflege von Kontakten zu anderen zentralen oder

fachgebundenen Studienberatungsstellen bzw. zu fachnahen Institutionen, die Plätze für ein außer- universitäres Berufspraktikum anbieten. Es wird insbesondere auf der Grundlage der Praktikum- sordnung dafür Sorge getragen, daß die ausge- wählten Praktikumsplätze den Anforderungen des Studienganges entsprechen.

II. Besonderer Teil

§ 11 Aufbau des Studiums

(1) Die Regelstudienzeit des Diplomstudienganges Geographie einschließlich aller Praktika und Prü- fungsleistungen beträgt neun Semester. Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium und ein Hauptstudi- um. Das Grundstudium dauert in der Regel vier Se- mester und wird durch die Diplom-Vorprüfung abge- schlossen; das Hauptstudium dauert in der Regel fünf Semester und wird mit der Diplomprüfung abge- schlossen.

(2) Das Studium umfaßt mit Geographie und zwei Nebenfächern insgesamt 160 Semesterwochenstunden (SWS). Dabei entfallen auf das Grundstudium 80 SWS und auf das Hauptstudium 80 SWS. Im Grund- und im Hauptstudium sind jeweils 54 SWS im Pflicht- und Wahlpflichtbereich zu belegen, darunter je 30 SWS in Geographie und je 12 SWS in jedem der bei- den Nebenfächer. Jeweils 26 SWS stehen den Studie- renden im Grund- und im Hauptstudium für Lehrver- anstaltungen nach freier Wahl zur Verfügung. Davon entfallen je 18 SWS auf das Studium nach freier Wahl in Geographie und je 8 SWS auf das überfachliche Studium. In jedem der beiden Nebenfächer müssen in der Regel jeweils 32 SWS belegt werden.

(3) Als Nebenfächer sind an den angegebenen Berli- ner Universitäten in Abhängigkeit vom Einverständnis der entsprechenden Institute bzw. Fakultäten studier- bar:

Geologie (TU) Meteorologie (FU) Biologie (HU) Chemie (HU)

Agrarwissenschaften (HU) Gartenbauwissenschaften (HU) Informatik (HU)

Geoinformatik (HU) Kartographie (FU) Landschaftsplanung (TU)

Verkehrswesen - Planung und Betrieb (TU) Stadt- und Regionalplanung (TU)

Ethnologie (FU)

Volkswirtschaftslehre (HU) Betriebswirtschaftslehre (HU) Soziologie (HU)

Politikwissenschaft (HU) Rechtswissenschaft (HU) Psychologie (HU) Gender Studies (HU)

Auf begründeten Antrag von Studierenden können vom Prüfungsausschuß ausnahmsweise auch andere Fächer als zweites Nebenfach zugelassen werden.

(4) Im Hauptstudium sollen die in der Diplom- Vorprüfung nachgewiesenen Nebenfächer weiterge- führt werden. In Einzelfällen ist ein Wechsel der Ne- benfächer zu Beginn des Hauptstudiums möglich.

(5) Für das Studium der Nebenfächer gelten die schriftlichen Vereinbarungen, die von den jeweils zu- ständigen Instituten mit dem Geographischen Institut der Humboldt-Universität abgeschlossen wurden. An- dernfalls gelten generelle oder im Einzelfall zustande- gekommene Regelungen, die den Studierenden be- kanntgegeben werden. Einschlägige Unterlagen stellt das Prüfungsamt Geographie zur Verfügung.

Erfolgt nach Abschluß des Grundstudiums ein Neben- fachwechsel, so werden die Anforderungen im neu- gewählten Nebenfach im Einvernehmen zwischen den Prüfungsausschüssen des Nebenfaches und des Geo- graphischen Institutes festgelegt.

(6) Es ist sicherzustellen, daß bei inhaltlichen Über- lappungen von Veranstaltungen der Geographie mit solchen der Nebenfächer oder zwischen Nebenfächern keine Doppelanrechungen von Pflichtveranstaltungen (Semesterwochenstunden) und Leistungsnachweisen erfolgen. Lehrveranstaltungen und Leistungsnachwei- se, die an deren Stelle treten können, sind mit dem Prüfungsausschuß zu vereinbaren.

(7) Integraler Teil des Studienganges ist eine außer- universitäre, fachbezogene Praktikumszeit von min- destens drei Monaten. Sie soll überwiegend im Haupt- studium, möglichst in der vorlesungsfreien Zeit und in der Regel in zwei verschiedenen Einrichtungen absol- viert werden.

§ 12 Aufgaben und Organisation des Grundstudiums

(1) Das Grundstudium ist als Grundlagenstudium konzipiert. In ihm werden die theoretischen, methodi- schen, technischen, empirischen, anwendungsbezoge- nen und wissenschaftsgeschichtlichen Grundlagen des

(6)

Faches Geographie sowie die für das Hauptstudium notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt und die erforderlichen Fertigkeiten geübt. Entspre- chend dem im Hauptstudium zu wählenden geogra- phischen Studienschwerpunkt ist im Grundstudium das notwendige Grundwissen in Naturwissenschaften, Mathematik, Statistik, Informatik, Wirtschaftswissen- schaft, Soziologie und Teilgebieten des Rechts anzu- eignen.

(2) Im Grundstudium sind in vier Bereichen der Geo- graphie 30 SWS im Pflicht- und Wahlpflichtbereich und Veranstaltungen nach freier Wahl im Umfang von 18 SWS zu absolvieren sowie sechs benotete Leis- tungsnachweise (LN) zu erbringen.

Die Pflicht- (P) und Wahlpflichtveranstaltungen (WP) umfassen:

(a) Studienbereich Humangeographie

VL Einführung in die Kultur- und Sozialgeogra-

phie 2 SWS(P)

PS Einführung in die Kultur- und Sozialgeogra- phie (LN) 2 SWS(P)

VL Einführung in die Wirtschaftsgeographie 2 SWS(P)

PS Einführung in die Wirtschaftsgeographie (LN) 2 SWS(P)

(b) Studienbereich Physische Geographie

VL Einführung in die Klima- und Hydrogeogra-

phie 2 SWS(P)

PS Einführung in die Klima- und Hydrogeogra- phie (LN) 2 SWS(P)

VL Einführung in Geomorphologie und geologi- sche Grundlagen

2 SWS(P)

PS Einführung in Geomorphologie und geologi- sche Grundlagen (LN)

2 SWS(P)

(c) Studienbereich Angewandte Geographie VL Raumplanung

2 SWS(P) VL Landschaftsökologie

2 SWS(P)

(d) Studienbereich Arbeitstechniken und -methoden VL Geofernerkundung

1 SWS(P)

VL Einführung in die Geoinformatik 1 SWS(P)

SE Statistik I (LN)

2 SWS(P) SE Thematische Kartographie

2 SWS(P)

SE Einführung in empirische Arbeitsmethoden (in Humangeographie oder Physischer Geographie)

2 SWS(WP)

Ein Leistungsnachweis ist wahlweise zu „Thematische Kartographie“ oder „Einführung in empirische Ar- beitsmethoden“ zu erbringen.

(e) Exkursionen/ Geländepraktika 2 SWS(WP)

Je zwei Tage begleitend zu den Einführungen in Hu- mangeographie und vier Tage in Physischer Geogra- phie (= 8 Tage).

Sieben weitere Exkursionstage nach Wahl.

Die Lehrveranstaltungen nach freier Wahl in Geogra- phie im Umfang von 18 SWS müssen aus dem weite- ren Lehrangebot der Geographie belegt werden.

§ 13 Abschluß des Grundstudiums

Das Grundstudium wird mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen. Das Verfahren wird durch die Dip- lomprüfungsordnung geregelt.

§ 14 Aufgaben und Organisation des Hauptstudiums

(1) Das Hauptstudium ist als spezialisiertes Fachstu- dium konzipiert. Die Studierenden sollen zur Bear- beitung komplexer wissenschaftlicher Probleme aus- gebildet und zunehmend zu selbständiger Forschung geführt werden. Dies geschieht durch weitere Vertie- fung der fachspezifischen instrumentellen Kenntnisse, durch Schwerpunktbildung im Spezialisierungsbe- reich Physische Geographie oder Humangeographie, durch Sammeln von berufspraktischer Erfahrung und vor allem durch die Mitarbeit in Projekten und Semi- naren.

(2) Im Hauptstudium sind in Geographie 30 SWS im Pflicht- und Wahlpflichtbereich und Veranstaltungen nach freier Wahl im Umfang von 18 SWS zu absol- vieren sowie vier benotete Leistungsnachweise (LN) zu erbringen.

Zu den Pflicht- (P) und Wahlpflichtveranstaltungen (WP) gehören:

Grundlagenbereich

Quantitative Methoden/ Statistik II (LN) 2 SWS(P)

Geofernerkundung oder Geoinformatik 4 SWS(WP)

(7)

Vertiefende Veranstaltung zur Humangeographie 2 SWS(WP)

Vertiefende Veranstaltung zur Physischen Geographie 2 SWS(WP)

Landeskunde oder Stadt- oder Landschaftsplanung o- der Umweltschutz 4 SWS(WP)

Spezialisierungsbereich Humangeographie

oder Physische Geographie OS Oberseminar (LN)

2 SWS(WP) OS Oberseminar (LN)

2 SWS(WP)

PJ Projektseminar/ (LN)/ Geländepraktikum 4 SWS(WP)

Exkursionen/Geländepraktika

EX 20 Exkursionstage darunter ein Geländepraktikum/ Hauptexkursion von 14 Tagen Dauer.

Das vierzehntägige Geländepraktikum/

Hauptexkursion kann durch zwei siebentägige ersetzt werden.

6 SWS(WP)

SE Vor- oder nachbereitende Veranstaltung zu Geländepraktikum/ Hauptexkursion

2 SWS(WP)

Die Teilnahme am Geländepraktikum/ Hauptexkursi- on ist nachzuweisen.

Die Absolvierung eines dreimonatigen fachnahen Be- rufspraktikums ist Pflicht. Das Praktikum sollte in der vorlesungsfreien Zeit möglichst an zwei verschiede- nen Stellen durchgeführt werden. Zeiten beruflicher Praxis in geographischen oder geographienahen Ein- richtungen können als berufspraktische Tätigkeit an- erkannt werden.

§ 15 Abschluß des Hauptstudiums

Das Hauptstudium wird mit der Diplomprüfung abge- schlossen. Das Verfahren wird durch die Diplomprü- fungsordnung geregelt.

§ 16 Geographie als Nebenfach

Die Anforderungen für Geographie als Nebenfach im Rahmen anderer Diplomstudiengänge werden unter Beachtung des vorgesehenen Umfangs durch das für das Hauptfach zuständige Institut der jeweiligen Fa- kultät der Humboldt-Universität zu Berlin bzw. der anderen Berliner Universitäten im Einvernehmen mit dem Geographischen Institut der Humboldt-Univer- sität zu Berlin bestimmt und zwischen der Mathema- tisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät II mit der zu- ständigen Fakultät schriftlich vereinbart. Die Verein- barung wird durch den Prüfungsausschuß Geographie öffentlich bekannt gemacht und gilt somit auf der Grundlage dieser Studienordnung.

§ 17 Übergangsregelungen

(1) Die vorliegende Studienordnung gilt für alle Stu- dierenden, die den Diplomstudiengang Geographie am Geographischen Institut der Humboldt-Universität zu Berlin nach Inkrafttreten dieser Studienordnung auf- nehmen.

(2) Übergangsregelungen gelten entsprechend der Diplomprüfungsordnung.

§ 18 Inkrafttreten

(1) Diese Diplom-Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

(2) Die vorläufig gültige Studienordnung, die vom damaligen Fachbereichsrat Geographie erlassen und vom Akademischen Senat 1991 beschlossen wurde, tritt am Ende des Sommersemesters 2002 außer Kraft.

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