Version 2017
Leitfaden
Holzheizungen
Eine Förderaktion des Klima und Energiefonds
der österreichischen Bundesregierung
Vorwort
ImletztenJahrwurdenwichtigeWeicheninSachenKlima undEnergiepolitikaufnationalerundinternationaler Ebenegestellt.Alsam12.Dezember2015nachlangwierigen,zähenVerhandlungeninParisdasneueUNKlima
abkommenbeschlossenwurde,rechnetenochniemanddamit,dassdieserambitionierteneueVertragbereitsnach wenigeralseinemJahrinKrafttretenwürde.SoraschwiediesesAbkommenwurdenochnieeininternationales Abkommenratifiziert.DankdieserraschenRatifizierungdurchmehrals55Staaten–unterihnennebenden größtenTreibhausgasVerursachernwieChina,USAundIndienauchdieEuropäischeUnion–giltesnun,diein ParisbeschlossenenVorgabenundZielezügigumzusetzen.
DiesistHerausforderungundVerpflichtungzugleich.NunsindalleHebelinRichtungDekarbonisierung,also desAusstiegsausderVerbrennungvonKohle,ErdölundErdgas,zustellen.DenndieZeitläuftdavon,wennwir dieFolgenderKlimaveränderungwieErnährungskrisen,Dürre,Unwetterkatastrophenundmassivewirtschaftliche SchädenfürunsundfolgendeGenerationenvermeidenwollen.
ZurUnterstützungdiesesUmstiegsfördertderKlima undEnergiefondsauchheuerwiederdieInstallationvon Pellet undHackgutzentralheizungsgerätenbishinzuvollautomatischenPelletkaminöfen.Ausgenommenvonder FörderungsindbeispielsweiseKamin oderKachelöfen,beidenendasklassischeScheitholzzumEinsatzkommt.
DenErsatzvonZentralheizungsanlagen,diemitfossilenBrennstoffenbefeuertwerden,bzw.denErsatzvon elektrischenNacht oderDirektspeicheröfendurchKessel,diemitHackgutoderPelletsbefeuertwerden,unter
stütztderKlima undEnergiefondsauch2017pauschalmit2.000EuroproHeizanlageundHaushalt.DerTausch alterHolzheizungsanlagenwirdmit800Eurounterstützt,Pelletkaminöfenwerdenpauschalmit500Eurogefördert.
WirksamerKlimaschutzistmachbar–derTauscheinesklimaschädlichenÖlofensgegeneinenHolzkesselistmehr alseinAnfang.DieNutzungvonBiomasseisteinwesentlicherFaktoramWegzudenambitioniertenKlimazielen.
DerKlima undEnergiefondssetztheuteschondieentscheidendenmotivierendenSchritteineineklimaneutrale undvonfossilenBrennstoffenunabhängigeZukunft.
WirfreuenunsaufIhreBeteiligungandieserFörderaktion.
IngmarHöbarth TheresiaVogel
GeschäftsführerKlima undEnergiefonds GeschäftsführerinKlima undEnergiefonds
Ziele der Förderaktion
DerKlima undEnergiefondsderösterreichischen BundesregierungunterstütztdenEinsatzvonklima
schonendenundumweltfreundlichenHeizungsanlagen undfördertmitdieserAktiondieErrichtungvonPellet
undHackgutzentralheizungsgerätensowiePellet
kaminöfeninprivatenHaushalten.Gegenständliches FörderprogrammträgtsomitzurErfüllungdesvon ÖsterreichratifziertenWeltklimaabkommensbei.
EbensounterstütztesdieZielerreichungimRahmen derKlima undEnergievorgabendereuropäischen Union.
Fördergegenstand
GefördertwerdenneuinstalliertePellet undHack
gutzentralheizungsgeräte,dieeinenodermehrere bestehendefossileKesseloderelektrischeNacht
oderDirektspeicheröfenersetzen.Pelletkaminöfen, durchdiederVerbrauchfossilerBrennstoffederbe
stehendenHeizungreduziertwird,werdenebenfalls gefördert.EineFörderungistaußerdemmöglich,wenn einemitHolzbefeuerteHeizungmitBaujahrvor2003, gegeneinPellet bzw.Hackgutzentralheizungsgerät ausgetauschtoderderBrennstoffverbrauchderalten HolzheizungmitBaujahrvor2003durchdieErrich
tungeinesPelletkaminofensreduziertwird.Nicht gefördertwerdengebrauchteAnlagen,dieErrichtung vonNeuanlagen(ohneErsatzeinesfossilenBrenn
stoffesbzw.eineraltenHolzheizungmitBaujahrvor 2003)sowieStückholzheizungenbzw.Holzvergaserkessel.
Voraussetzungen
DieAnlagemussdemStandderTechnikentsprechen undübereineautomatischeBrennstoffzufuhrinden BrennraumdesGerätesverfügen.Gerätemithändischer Beschickung(wiez.B.beiStückholzheizungenoder Holzvergaser)sindnichtTeilderFörderaktion.Die EmissionsgrenzwertegemäßUmweltzeichenrichtlinie (UZ37)sindbeiVolllastzuerfüllen,derKesselwirkungs
gradmussmindestens85%betragenundeineNenn
leistungvon50kWdarfnichtüberschrittenwerden.
EineListederförderfähigenPellet undHackgut
zentralheizungsgerätesowiePelletkaminöfenfinden Sieunterwww.holzheizungen.klimafonds.gv.at.
Pellet undHackgutzentralheizungsgerätemüssenvon einerbefugtenFachkraftfach undnormgerechtinstalliert werden.ImFalleeinerFörderungsindallevorhandenen
fossilenbzw.altenHolzkesselmitBaujahrvor2003 nachweislichzudemontieren.DerNachweisüberdie AltanlagemitgenauerTypenbezeichnung(FotoTypen
schild,alteRechnungoderEntsorgungsbestätigung)ist fürdieDauervon10Jahrenaufzubewahrenundauf Nachfragevorzulegen.BeiFörderungeinesPellet
kaminofensentfallendieseVerpflichtungen.Der ordnungsgemäßeAnschlussderzurFörderung beantragtenHolzheizungandenRauchfangistvom Rauchfangkehrernachweislichzuüberprüfen.Esmuss eineüberwiegendprivateNutzungdergeförderten Anlagegewährleistetsein,d.h.,diezuWohnzwecken dienendeFlächemussmehrals50%desGesamt
gebäudesbetragen.DaserrichtetePellet/Hackgut
zentralheizungsgerätbzw.derPelletkaminofenmuss mindestens10Jahreinordnungs undbestimmungs
gemäßemBetriebbleiben.
ProAntragstellerInkannnur1Förderungfüreine HolzheizungimRahmendieserFörderaktionbean
tragtwerden.WeiterskannauchproHolzheizung nur1Förderantraggestelltwerden.
Antragsberechtigte und Fördersätze
DerFörderantragkannausschließlichvonPrivatpersonen gestelltwerden.DieRechnungfürdieHolzheizung mussvoneinembefugtenUnternehmenausgestellt undanden/dieAntragstellerInadressiertsein.Die FörderungwirdinFormeinesnichtrückzahlbaren Pauschalbetragesausbezahlt:
• 2.000EurofüreinPellet oderHackgutzentral
heizungsgerät,daseinenfossilenKesselersetzt
• 800EurofüreinPellet oderHackgutzentral
heizungsgerät,daseinealteHolzheizungmit Baujahrvor 2003ersetzt
• 500EurofüreinenPelletkaminofen
GemäßFörderrichtliniefürdieUmweltförderungim Inland2015beträgtdieFörderungunabhängigvon denangegebenenPauschalbeträgenmaximal35% deranerkennbarenInvestitionskosten.Beigeringen InvestitionskostenistdahereineReduzierungderoben angeführtenPauschalbeträgemöglich.DieDetails zuförderfähigenundnichtförderfähigenKostensind indenFAQsangeführt.DiesefindenSiezumDownload unterwww.holzheizungen.klimafonds.gv.at.
Einreichverfahren
DieEinreichungfürdieFörderaktion„Holzheizungen“
verläuftineinem2stufigenVerfahren.
Schritt1–Registrierung Schritt2–Antragstellung
EineRegistrierungistlaufendmöglich.Siefindenden aktuellenStanddernochzurVerfügungstehenden Fördermittelunterwww.holzheizungen.klimafonds.gv.at.
IhrWegzurFörderung
1. PlanenSieIhreAnlageinRuhemiteinemprofes
sionellenFachbetrieb.
2. WennIhrePlanungenabgeschlossensind:
VereinbarenSieeinenfixenInstallations und FertigstellungsterminmitIhremFachbetrieb.
3. Schritt1–Registrierung:einmaligeRegistrierung mitIhrembaureifenProjekt.DieFertigstellung mussnuninnerhalbvon12Wochenerfolgen.
PlanenSieeinenZeitpufferein!DasFörderbudget istnunfürSiereserviert.
4. Schritt2–Antragstellung:DerkonkreteFörder
antragwirdnunonlinegestellt(inkl.Übermittlung derRechnung,desausgefülltenBestätigungsfor
mularsHolzheizungenunddesMeldezettels).Die AnlagemusszudiesemZeitpunktfertiginstalliert undabgerechnetsein.DieAntragstellungmuss spätestens12WochennachRegistrierungaufder OnlinePlattformdurchgeführtwerden.
Details zur Antragstellung
UmeinenAntragaufFörderungstellenzukönnen, isteineRegistrierungfürdasumgesetzteProjekt erforderlich.
Registrierung(Schritt1)
DieRegistrierungerfolgtausschließlichonline unterwww.holzheizungen.klimafonds.gv.at ab01.03.2017undistbis30.11.2017möglich.
FolgendeDatenwerdendafürbenötigt:
• Angabenzum/zurAntragstellerIn(Vor und Nachname,Geburtsdatum)
• Postadresse(Straße,Hausnummer,Postleitzahl, Ort,Bundesland)
• EMailAdresse(fürdenweiterenSchriftverkehr) undTelefonnummer
• Projektdaten(ArtderMaßnahme,Kostender neuenHolzheizung,Nennwärmeleistung)
Der/DieAntragstellerInerhältnachAbschlussder RegistrierungeinBestätigungsEMailinkl.Regis
trierungsnummerundeinespersö nlichenLinkszur OnlinePlattformderAntragstellung.
Innerhalbvon12WochennachderRegistrierungistdie AnlagezuerrichtenunddieAntragsunterlagenüber dieOnlinePlattformzuübermitteln.Anträge,bei denendieHolzheizungvordem01.03.2017geliefert wurde,könnennichtgefördertwerden.Solltendie Antragsunterlagennichtinnerhalbvon12Wochen nachRegistrierungperOnlinePlattformübermittelt werden,verfälltdieRegistrierung.EineerneuteRegis
trierungistwährenddieserFörderaktionnichtmehr möglich.
DieRegistrierungsolltedahererstdannerfolgen, wenndiebaulichenMaßnahmenzurErrichtungder Holzheizungbereitsabgeschlossensindbzw.sicher
gestelltist,dassallefürdieAntragstellungnotwen
digenUnterlageninnerhalbderFristvorliegen.
FüralleregistriertenProjektesindunabhängigvonder HöhederRegistrierungsnummerausreichendBudget
mittelreserviert.
NacherfolgterRegistrierung(Schritt1)undErhalt desBestätigungsEMailshabenSie12Wochen Zeit,dieAnlageumzusetzenundnachFertigstellung derHolzheizungIhrenAntragzustellen(Schritt2).
BeieinerRegistrierungam30.11.2017,demletzten Tag,andemRegistrierungenvorgenommenwerden können,kannsomitbisspätestens22.02.2018ein AntragaufFörderunggestelltwerden.
Antragstellung(Schritt2)
DieAntragstellungfürdieFörderungkannerstnach derOnlineRegistrierungsowieErrichtungder Holzheizungerfolgen.
FürdieEinreichungdesFörderantrageswerden folgendeAngabenbenötigt:
• IBAN(BICnurbeiausländischenBankverbindungen)
• Projektstandort(Straße,Hausnummer,Postleitzahl, Ort,Standortgemeinde)
• Projektdaten(LieferdatumderHolzheizung, ersetzterBrennstoff,InformationenzumHersteller undzurTypenbezeichnungderneuenHolzheizung)
• beiTauscheineraltenHolzheizung:Baujahrder Holzheizung,diedemontiertwurde
Folgende3DokumentesindinelektronischerForm zuübermitteln(möglicheDateiformate.pdf,.jpg,.tif):
• „BestätigungsformularHolzheizungen“:vollstän
digausgefülltundvondem/derAntragstellerInund derausführendenFirmaoderdemRauchfangkehrer unterfertigt
• Rechnungen:adressiertanden/dieAntragstellerIn
• Meldezettel(bzw.amtlicherLichtbildausweisbei ausländischemWohnsitz;derAntragstellermuss nichtamAnlagenstandortgemeldetsein) Das„BestätigungsformularHolzheizungen“ istals Downloadunterwww.holzheizungen.klimafonds.gv.at fürSiebereitgestellt.
SolltekeinScannerzurVerfügungstehen,könnendie UnterlagenauchperKameraoderSmartphoneabfoto
grafiertundhochgeladenwerden.
NacherfolgreicherAntragstellungwirdderAntragdurch dieAbwicklungsstellegeprüftunddemPräsidiumdes Klima undEnergiefondszurGenehmigungvorgelegt.
NachderGenehmigungdurchdasPräsidiumerhält der/dieAntragstellerIneineVerständigungperEMail überdieAuszahlungderFördermittel.
DerletzteZeitpunktfürdieEinreichungderoben angeführtenerforderlichenAntragsunterlagenist 12WochennachRegistrierung.
UnvollständigeAnträgebzw.AnträgemitfalschenAn
gabenwerdenimRahmenderAntragsprüfungstorniert.
BittebeachtenSie,dassRechnungenfürLeistungen,die vordem01.03.2017erfolgtsind,nichtanerkanntwerden.
Der/DieAntragstellerInstimmtimRahmenderAntrag
stellungzu,dasssein/ihrName,derStandort,dieTat
sacheeinergewährtenFörderung,dieFörderhöhe, dieinstallierteLeistungsowiederTiteldesProjekts unddasAusmaßderdurchdieFörderungangestrebten Umweltentlastungveröffentlichtwerdenkönnen.
Mittelvergabe
FürdieFörderaktion„Holzheizungen“stehen 6Mio.EurozurVerfügung.
Gefördertwerdenalleordnungsgemäßregistrierten Anlagen,fürdieinnerhalbderFristvon12Wochenab OnlineRegistrierungeinvollständigerFörderantrag überdieOnlinePlattformgestelltwurdeundbei denenalleFörderbedingungenentsprechenddiesem Leitfaden,denAllgemeinenVertragsbedingungenund
denFörderrichtlinienfürdieUmweltförderungim Inland2015eingehaltenwerden.DieRegistrierungs
plattformistbis30.11.2017geöffnet.Solltendiezur VerfügungstehendenFördermittelvordiesemDatum ausgeschöpftsein,kanneinevorzeitigeBeendigung derFörderaktionunddamitderRegistrierungsmög
lichkeitvomKlima undEnergiefondsfestgelegt werden.
InformationenüberdasnochvorhandeneFörderbudget findenSieunterwww.holzheizungen.klimafonds.gv.at
Inanspruchnahme weiterer Förderungen
FürdieErrichtungeinesPellet oderHackgutzentral
heizungsgerätsbzw.einesPelletkaminofenskönnen zusätzlicheFördermittelderLänderundGemeinden inAnspruchgenommenwerden.Diegleichzeitige InanspruchnahmeeinerweiterenBundesförderung, wiez.B.einerFörderungimRahmendes„Sanierungs
schecks“,istnichtmöglich.SoweitdieausdiesemFörder
programmgefördertenMaßnahmenalsEndenergie
verbrauchseinsparungenimSinnedesEEffGanrechen
barsind,werdendiesezurGänzedemKlima und EnergiefondsalsstrategischeMaßnahmegemäߧ5 Abs.1Z17EEffGzugerechnet.Eineteilweiseoder gänzlicheGeltendmachungderanrechenbarenMaß
nahmendurchDritte,insbesonderedurchÜbertragung durchden/dieFördernehmerInzumZweckderAn
rechnungaufIndividualverpflichtungengemäß
§10EEffG,istnichtmöglich.
Rechtsgrundlage
FörderrichtlinienfürdieUmweltförderungimInland 2015.
Kontakt und Informationen
AntwortenzuhäufiggestelltenFragen(FAQs)finden Sieunterwww.holzheizungen.klimafonds.gv.at.
FürweitereAuskünftestehtIhnendasServiceteam HolzheizungenderKommunalkreditPublicConsulting GmbHtelefonischunter01/31631740oderper EMailanholzheizungen@kommunalkredit.atgernezur Verfügung.
Impressum
Eigentümer,HerausgeberundMedieninhaber:
Klima undEnergiefonds
GumpendorferStraße5/22,1060Wien ProgrammManagement:
StefanReininger
www.holzheizungen.klimafonds.gv.at
Programmabwicklung:
KommunalkreditPublicConsultingGmbH Türkenstraße9,1092Wien
GrafischeBearbeitung:
r+kkowanz Fotos:
Shutterstock/GualtieroBoffi,Shutterstock/Puchan Herstellungsort:
Wien,März2017