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Strategische Umweltprüfung für das EFRE-Programm Bremen in der Förderperiode 2021-2027 – Ergebnis der Vorprüfung einer SUP-Pflicht (Bekanntgabe gemäß §34 Abs. 2 UVPG)

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Academic year: 2022

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Spezifische Ziele Gesamtmittel EFRE‐Mittel Maßnahme Förderinhalte

Handelt es sich um eine  Maßnahme, die aus der  EFRE‐Förderperiode 2014  bis 2020 fortgeführt wird?

Ergebnis der Bewertung im  Rahmen SUP für das EFRE‐

Programm 2014‐2020

Bewertung der  Fördermaßnahme im Rahmen  des EFRE‐Programms 2021‐

2027

Werden Vorhaben gem. 

Anlage 1 UVPG gefördert?

Werden Vorhaben  gefördert, die eine  UVP bedürfen?

32.000.000 € 21.000.000 € Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden verbessern,  darunter Schulen, Turnhallen, Sanierung sozialer  Einrichtungen, inkl. Anlagen‐ und Gebäudetechnik. Keine  Förderung von Neubauten. Darüber hinaus Förderung von Energieeffizienz auf Quartiersebene, inkl. lokaler Netze,  vorrangig als Demonstrationsprojekte.

• Konzeption, Planung, Entwicklung und Umsetzung von energetischen Sanierungen oder energetischen Modernisierungen öffentlicher Gebäuden (Nichtwohngebäude) einschließlich Anlagentechniken (z. B. GebäudeautomationIKT, Beleuchtung,  raumlufttechnische Anlagen), Gebäudehüllen/‐dächern, Digitalisierung.

• Entwicklung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen auf  Quartiersebene, inkl. lokaler Netze und Versorgungsanlagen zur Nutzung  erneuerbarer Energien (z. B. auch in Gewerbegebieten), wobei vorrangig  Modellprojekte unterstützt werden sollen

Ja, die Maßnahme wird als  Förderschwerpunkt  fortgeführt  mit rund 23 % der  verfügbaren Mittel.

Positive Umweltauswirkungen  (Luft, Klima).

Verstärkt positive  Umweltauswirkung, da Förderung  ausgeweitet wird. Ausschließlich  Sanierungsprojekte werden  unterstützt, keine Neubauten.

Nein Nein

3.500.000 € 1.400.000 € Energieberatung Es können Beratungs‐, Vernetzungs‐ und Informationsaktivitäten/‐aktionen in den  Bereichen Klimaschutz, Energieeinsparung und Energieeffizienz sowie Reduzierung  des Einsatzes fossiler Energieträger unterstützt werden. Dabei soll beispielsweise  über energieeffizientere Gebäude‐ und Anlagentechniken, Prozesstechnologien  sowie weiterführende Klimaschutzprojekte/‐aktionen informiert und beraten  werden.

Ja Keine unmittelbaren 

Umweltauswirkungen

Vergleichbar zur Förderperiode  2014 bis 2020 ist von keinen  direkten Umweltwirkungen  auszugehen.

Nein Nein

SZ iv) Anpassung an Klimawandel ‐  Risikoprävention

8.000.000 € 3.200.000 € Umsetzung der bremischen Klimaanpassungsstrategie   (ZUP‐Klimaanpassung)

Das „ZUP‐Klimaanpassung“ zielt darauf ab, Vorhaben zur Anpassung an die Folgen  des Klimawandels, der Risikoprävention und der Katastrophenresilienz zu  unterstützen. Die Maßnahme stärkt die Resilienz, Widerstands‐ und  Zukunftsfähigkeit der Freien Hansestadt Bremen und ihrer beiden Stadtgemeinden,  indem sie gezielt geeignete Projekte zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels  befördert. Im Vordergrund steht das Ziel, innovative ökosystembasierte Lösungen  (nature‐based solutions) zur Klimaanpassung zu entwickeln und zu implementieren. 

Von besonderem Interesse sind dabei Maßnahmen, die durch überregionale  Vernetzung und Zusammenarbeit zusätzliche Synergieeffekte durch abgestimmte  Vorgehensweisen oder eine erweiterte Wissens‐ und Finanzierungsbasis realisieren.

Neu ‐ Positive Umweltauswirkungen 

(Luft, Klima, Gesundheit), keine  unmittelbaren Auswirkungen durch  Modelle; Pilotprojekte in der  Summe neutral.

Es könnten im Einzelfall kleinere  investive Projekte gemäß Ziffer  13.18.6, Anlage 1, UVPG  unterstützt werden. Hiervon  können kleine Gebiete auf  lokaler Ebene betroffen sein. 

Für diese Vorhaben ist eine  standortbezogene Vorprüfung  des Einzelfalls durchzuführen. 

Zum jetzige Zeitpunkt wird  eingeschätzt, dass  Auswirkungen auf die Umwelt  nur in sehr geringem Maße  auftreten könnten (Kriterien  gem. Anlage 6, UVPG).

Nein

SZ vii) grüne Infrastrukturen im städtischen  Umfeld, Verringerung 

Umweltverschmutzung, Verbesserung  biologische Vielfalt

8.000.000 € 3.200.000 € Förderung grüner Infrastrukturen im städtischen Raum Es können Konzepte, Studien und Gutachten zur Entwicklung grüner  Infrastruktkuren, Informations‐ und Sensibilisierungsmaßnahmen, Aufwertung von  Park‐ und Grünflächen, von öffentlichen Plätzen und Freiflächen, von grünen  Straßenzügen und von Dach‐ sowie Fassadenbegrünung gefördert werden.

Neu ‐ Positive Umweltauswirkungen 

durch grüne Infrastrukturen (Luft,  regionales Klima, Biodiversität),  keine unmittelbaren Auswirkungen  durch Konzepte

Nein Nein, es können im 

Rahmen von  Parkaufwertungen  nur Rad‐ und  Gehwege mit einer  maximalen Länge von  500 m gefördert 

Summe EFRE‐Mittel gesamt 51.500.000 € 28.800.000 €

d SZ i) Energieeffizienzmaßnahmen/ 

Energieberatung

Entwurf EFRE‐Programm Bremen 2021‐2022 ‐ Feststellung einer SUP‐Pflicht ‐ Bewertung der Maßnahmen im PZ2

Prioritätsachse 2 ‐ Energieeffizienzmaßnahmen, Klimaanpassung/grüne Infrastrukturen PZ 2, ein grüneres CO2‐ärmeres Europa

16.12.2021

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