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Schnelltests Schulen Konzept - Deutsch

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08.03 2021

Konzept zur Durchführung von Antigen Schnelltests an Schulen in der Stadtgemeinde Bremen

1. Grundsätzliches:

Schnelltests geben Klarheit über die Infektionslage am Schulstandort und gehören zur gesamten, umfassenden Schutz- und Teststrategie bestehend aus verschiedenen Test- und Impfangeboten für die Stadt Bremen. Die Antigen-Schnelltest sind und derart konzipiert, dass sie „kinderleicht“ von allen Beschäftigten und auch von jüngeren Schüler:innen unter Anleitung von und mit Unterstützung der Lehrkräfte problemlos durchzuführen sind.

Bei den durch SKB beschafften Schnelltests handelt es sich um SARS-CoV-2 Antigen Rapid Test Kits der Firma Lepu Medical. Dieser Test wird bereits seit mehreren Wochen an österreichischen Schulen eingesetzt.

Das Ergebnis eines Antigentests ist eine Momentaufnahme. Es werden mit dem Test vor allem die Personen mit hoher Virenlast, also die sogenannten „Spreader“, gefunden. Wenn ein größerer Teil der Schüler:innen und der Beschäftigten regelmäßig diese Schnelltests nutzt, dann entsteht damit – neben den begonnenen Impfungen und geltenden Hygienemaßnahmen – ein solides, zusätzliches Sicherheitsnetz. Damit werden Hygienemaßnahmen deutlich unterstützt, ersetzen diese aber nicht.

Für minderjährige Schüler:innen braucht es zwingend eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten. Wichtige Informationen für Eltern/Erziehungsberechtigte und Schüler:innen über den Ablauf der Testung werden zusätzlich auf der Homepage von SKB, auch in mehreren Sprachen übersetzt, bereitgestellt.

Alle Beschäftigten werden vor Gebrauch des Tests in die Handhabung eingewiesen. Die Schüler:innen führen den Test unter Aufsicht und Anleitung eingewiesener Beschäftigter durch. Die Entnahme der Probe (durch Wattestäbchen im vorderen Nasenbereich) erfolgt prinzipiell durch die zu testende Person (auch bei Schüler:innen selbst).

Die erforderlichen Schnelltests werden den Schulen durch SKB in Kooperation mit IB bereitgestellt.

Die Verwendung der Tests in der Schule wird dokumentiert.

2. Schnelltests für Beschäftigte

 Die Teilnahme an den regelmäßigen Schnelltests ist für alle Beschäftigten in der Schule ein freiwilliges und kostenfreies Angebot zur Erhöhung des Schutzniveaus.

Die Teilnahme an den Testungen ist grundsätzlich bis zu zweimal pro Woche möglich.

 Die innerhalb der Anordnungen des Gesundheitsamtes notwendigen und angebotenen Testungen werden selbstverständlich fortgeführt.

 Alle Beschäftigten erhalten vor der ersten Anwendung eine Einweisung/Anleitung in den Gebrauch des Tests durch dafür geschultes Personal.

 Wird eine Beschäftigte Person im Antigen-Test positiv getestet, so hat sich diese umgehend in häusliche Isolation zu begeben. Zur Bestätigung des Antigen Testergebnisses

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2 wird unmittelbar ein PCR Test durchgeführt. Bis zu dessen Ergebnis wird nach der üblichen Prozessbeschreibung vorgegangen und das Gesundheitsamt nach §35 des Infektionsschutzgesetzes informiert.

 Sollte der kontrollierende PCR Test negativ ausfallen, können die Quarantänemaßnahmen aufgehoben werden.

3. Schnelltests für Schüler:innen

 Die Teilnahme an den regelmäßigen Schnelltests ist für alle Schüler:innen ein freiwilliges und kostenfreies Angebot zur Erhöhung des Schutzniveaus.

 Bei minderjährigen Schüler:innen muss eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Teilnahme an den Schnelltests vorliegen.

 Die Tests werden von den Schüler:innen in der Regel im Klassenverband, der Lerngruppe bzw. Halbgruppe in der Schule durchgeführt.

 An Grundschulen und Förderzentren werden die Schnelltests grundsätzlich zweimal wöchentlich zu Unterrichtsbeginn durchgeführt.

 An Schulen mit Halbgruppenregelung erfolgt grundsätzlich eine wöchentliche Testung zu Beginn des jeweils ersten Unterrichtstags der Halbgruppe.

 Anlassbezogen sind auch häufigere Testungen möglich, z.B. zur Sicherung von schriftlichen Prüfungen oder wichtigen Klausuren und Klassenarbeiten

 Die Durchführung der Tests geschieht unter Aufsicht. Die zuständige Person ist hierfür zuvor in die Handhabung des Tests eingewiesen. Zur Sicherung der Privatsphäre, kann im Einzelfall auf Wunsch der Sorgeberechtigten davon abgewichen werden.

 Für die Durchführung von Antigen-Tests ist in der Regel kein Schutzmaterial für die Selbstanwendung vorgesehen.

 Jüngere Kinder benötigen bei den ersten Testdurchgängen in der Regel mehr Unterstützung und werden von ihren Lehrer:innen zu einer selbstständigen Durchführung hingeführt.

 Es geht dabei ausdrücklich und ausschließlich um Anleitung und Aufsicht. Die Durchführung des Tests durch Lehrkräfte an Schüler:innen ist nicht gestattet.

 Sofern Schüler:innen aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Disposition, nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, den Test unter Anleitung eigenständig durchzuführen, kann mit Einwilligung der Sorgeberechtigten die Testabnahme durch medizinisch geschultes Personal in der Schule oder durch die Sorgeberechtigten im häuslichen Bereich durchgeführt werden.

 Anzahl und Ergebnisse der Testungen werden dokumentiert.

Positives Testergebnis:

Wird eine Schüler:in oder ein Schüler im Antigen-Test positiv getestet, wird diese:r umgehend isoliert und die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten informiert. Zur Bestätigung des Antigen Testergebnisses wird unmittelbar ein PCR Test über die Hotline der SKB vermittelt. Bis zu dessen Ergebnis wird nach der üblichen Prozessbeschreibung vorgegangen und das Gesundheitsamt nach

§35 des Infektionsschutzgesetzes informiert.

4. Ergänzungen

Personen die bereits an COVID-19 erkrankt waren und deren Erkrankung nicht länger als sechs Monate zurückliegen, werden nicht mit dem Antigen-Selbsttest getestet.

Referenzen

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